Peggy Knobloch
19.05.2012 um 21:11@LivingElvis
Ich muss nochmals auf dein Ausführungen von heute um 19:18 Uhr zurückkommen: "Was soll denn der Blödsinn wieder? Lies doch mal richtig. Die unterstellen ihm, dass er den Tod von Peggy ohne medizinische Fachkenntnisse aber dennoch im medizinische korrekten Ablauf geschildert habe. Das als Indiz FÜR die Richtigkeit des Geständnisses. Die Argumentation von Dir ist auch Quatsch, sonst könnte man nur Ärzte wegen vorsätzlichen Tötungsdelikten verurteilen."
Und weiter schreibst du: "Da hast Du aber gaaaanz alte Literatur vorliegen. Für nen Mord reicht bedingter Vorsatz aus."
Bedingter Vorsatz ist - nach meinen Verständnis - auch eine Art von Vorsatz. Ohne Vorsatz und Willen kann man keinen Mord begehen. Wenn man das Gerichtsurteil im Fall Ulvi für "richtig" befindet, dann erübrigt es sich hier weiter darüber zu reden, denn dann läuft man hier gegen eine Betonwand !!!
Ich muss nochmals auf dein Ausführungen von heute um 19:18 Uhr zurückkommen: "Was soll denn der Blödsinn wieder? Lies doch mal richtig. Die unterstellen ihm, dass er den Tod von Peggy ohne medizinische Fachkenntnisse aber dennoch im medizinische korrekten Ablauf geschildert habe. Das als Indiz FÜR die Richtigkeit des Geständnisses. Die Argumentation von Dir ist auch Quatsch, sonst könnte man nur Ärzte wegen vorsätzlichen Tötungsdelikten verurteilen."
Und weiter schreibst du: "Da hast Du aber gaaaanz alte Literatur vorliegen. Für nen Mord reicht bedingter Vorsatz aus."
Bedingter Vorsatz ist - nach meinen Verständnis - auch eine Art von Vorsatz. Ohne Vorsatz und Willen kann man keinen Mord begehen. Wenn man das Gerichtsurteil im Fall Ulvi für "richtig" befindet, dann erübrigt es sich hier weiter darüber zu reden, denn dann läuft man hier gegen eine Betonwand !!!