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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

08.05.2012 um 21:05
@bayernwastl
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:noch nicht gelöst? werd ich dafür bezahlt? was ich versuche ist meine Art der Spurensuche.
Die 50.000 DM sind hinfaellig, oder? ;)
Ich wollte auch deine Recherche damit nicht schmaelern. Du sagtest ja selbst, dass du deine Recherche-Ergebnisse hier auch noch mal aus anderen Blickwinkeln beleuchten lassen moechtest. Nur das ist halt schwierig, wenn man nicht selbst an diese und weitere Infos kommen kann.

Danke erstmal fuer die weiteren Erklaerungen. Ich find sowas immer schon hilfreich zum in die Situation einfuehlen. Muss erstmal bisl sortieren jetzt.


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 21:40
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Aber damit hast du dich komplett lächerlich gemacht. Du hast bei fast allen deinen Ausführungen vergessen, das dort ein 10-12jähriger vernommen wurde. Der ohne zu begreifen um was es geht und vielfach ohne Anwalt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Spiel weiter den Super Rechts Experten.
Ich kann dir nur das Buch empfehlen, - "Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren".
Weißt Du @bayernwastl es genügt halt nicht die Bücher zu lesen, man muss sie auch verstehen.

Komischerweise haben im gesamten Verfahren weder die Polizei noch die StA, noch die Richter, nochUlvis gesammelte Verteidigerschaft in irgendeiner Form den Nachweis erbracht/erbingen wollen/können, dass der Ulvi einem Kind gleichzusetzen ist. Ich verweise da nochmal auf § 21 StGB.

Und ich spiel nicht den Super-Rechtsexperten. Ich versuche, gewissen Leuten gewisse rudimentäre Dinge nahezubringen.

Und das BlaBlaBla ohne Anwalt wird auch beim 100x nicht wahrer. Da gibts ein Recht, keine Pflicht. Wenn der Schwemmer den Ulvi so vernehmen lässt und auch Ulvi und/oder seine Betreuer (so es da welche gab) keine Einwände haben, dann wird der halt vernommen.

Mir geht das Gelaber n bisschen auf den Geist. Der Ulvi wollt ja nur n bissl "rumwichsen", der hat davon keine Vorstellung, der hat hiervon keine Vorstellung, der kannn dies gar nicht und das erst recht net. Bei Euch sprudelt der Ulvi vor lauter Unschuld und Unfähigkeiten geradezu über.
Irgendwie sahen das aber tatsächliche Rechtsexperten anders. Und nicht nur die pöhse pöhse Polizei, die dem Ulvi ja aus politischen Gründen als Täter präsentieren wollten. Irgendwie, wie auch immer, fanden 3 überdurchschnittliche Juristen und 2 durchschnittliche Bürger, dass der Ulvi nicht nur schuldig, sondern auch schuldfähig ist.

Du machst Dir das n bisschen einfach - Ulvi gesteht --> beeinflusst, Ulvi widerruft --> freier Willen und Wahrheit.


Was ist denn eigentlich jetzt mit den Quellen? Kommt da was oder war´s wieder nur Geschwurbel?


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 22:05
...


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 22:14
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Zu der Aktenlage
Von der Vermißten Meldung am 7 Mai 2001 gegen 22.10 bis zum Ende der Soko I sind die Akten bis ca. zur Seite 4000 passend durchnummeriert. Allerdings fällt auf, das manche Seiten doppelt oder sogar dreifach vorhanden sind. Und vom Inhalt nicht auszuschließen ist, das dort möglicherweise eine andere Seite geheftet war. Denn der dann dort folgende Vernehmungstext schließt vom Sinn oder der Frage bzw. Antwort nicht an den der Vorseite an. Beispiel: „Sie sagten vorhin das sie zu der Tankstelle gefahren sind um eine Taschenlampe zu kaufen“. /Neue Seite/ und die Antwort: Ja den Wagen habe ich ihr gekauft, aber nach einem Verkehrsunfall war der dann Totalschaden. ?!? Der weitere Text bezieht sich aber auf das verunfallte Kfz. Die Frage aber auf den Verlauf des Abends nach dem Verschwinden der Peggy. Daher ist imho eine bewußte oder unbewußte Aktenmanipulation nicht auszuschließen. Zudem diese „Merkwürdigkeiten“ fast immer bei ein und dem selben Vernehmer auftraten.
Kann sein, dass da geschlurt wurde. Ist aber insofern heilbar, da die Zeugen ohnehin vor Gericht unmittelbar aussagen.

Wäre dem so, dann könnte das unter Umständen Straftatbestände des 30. Abschnitts erfüllen. Gegebenenfalls auch andere. Allerdings würde, wenn es so ist, das die Frage aufwerfen, warum Euler da nicht einhakt und sich stattdessen auf solch wacklige Dinger wie ein Wiederaufnahmeverfahren konzentriert.

Warum ist denn eigentlich Hawo der Einzige, der mal aus dem Urteil zitiert, wenn Du alles vorliegen hast?


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 22:44
Hier mal ein Auszug aus einem Artikel der SZ, 28.4.2004:
Die SoKo-Beamten konzentrieren sich immer stärker auf Ulvi. Und dann, am 2. Juli 2002, geschieht es. Die Vernehmung ist schon beendet, der Verteidiger ist schon weg, Ulvi steht unten auf dem Hof, wo das Fahrzeug wartet, um ihn ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth zurückzubringen. Plötzlich sagt er, er wolle noch eine Aussage machen. Man bringt ihn zurück ins Vernehmungszimmer, und dort legt Ulvi K. ein Geständnis ab.

Das Geständnis geht bis ins Detail

Er erzählt, er habe Peggy auf dem Heimweg abgepasst, habe sie angesprochen, um sich für die "Vergewaltigung" zu entschuldigen, aber sie habe ihn nicht anhören wollen und sei weggelaufen. Vom Henri-Marteau-Platz zieht sich ein schmaler Fußweg zwischen Schrebergärten entlang bis zu einem Steilgelände unterhalb der alten Schlossmauern. Diesen Weg entlang habe er Peggy verfolgt, habe sie am Fuß des Treppenaufgangs, der hinauf zum Schlossplatz führt, eingeholt, und sie, weil sie nicht aufhören wollte zu schreien, mit den Händen erstickt.

Zwei Wochen nach diesem ersten Geständnis führen die Polizeibeamten UlviK. zum mutmaßlichen Tatort und lassen ihn dort seine Angaben vor laufender Videokamera wiederholen.

Wer die Vorführung dieses Films im Gerichtssaal miterlebt hat, dem fällt es schwer, an Ulvis Unschuld zu glauben. In allen Einzelheiten beschreibt er die Verfolgungsjagd, er zeigt einen Stein, über den Peggy gestolpert sei, wie sie am Knie und an der Stirn geblutet habe, wie er sie aufhob, wie sie ihn in die Genitalien getreten habe, "dass ich Sterne sah", wie sie sich noch einmal losriss, wie er sie schließlich wieder einholte, zu Boden schubste, wie sie geschrieen habe, sie werde ihn verraten, und wie er sie dann - er demonstriert das mit einer lebensgroßen Puppe - mit einer Hand am Genick gepackt und ihr mit der anderen Mund und Nase zugehalten habe, bis ihr schließlich die Augen zugefallen seien und sie sich nicht mehr bewegt habe.

Dann habe er "erst mal eine geraucht". Er sei die Treppen hoch gestiegen zum Schlossplatz, habe seinen Vater geweckt, der auf dem Sofa schlief, und habe zu ihm gesagt: "Vaddi, komm', ich hab die Peggy umgebracht." Der Vater habe Peggy in eine grüne Decke gewickelt und sie im Auto weggefahren, wohin, das wisse er nicht.
Ich bin der Meinung, dass es sich genau so zugetragen hat.

Der Rest des Artikels ist auch interessant.

Ironie on (habe ich doch in einem Beitrag vorhin glatt vergessen ;-):
Lichtenberg scheint eine "ordentliche" kleine Stadt mit "ordentlichen" Einwohnern zu sein... man sollte sich aber bitte auch "eingliedern" können.
Ironie off.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/peggy-prozess-drei-tatversionen-und-ein-phantom-1.678322


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 22:51
servus
Berichtigung zu 16.20h Vorgeschichte.
Peggy wohnte mit beiden Eltern in der Nähe von Nürnberg. S.K zog dann allein mit ihr nach Schwanewede.

@LivingElvis
Mir geht ein bißchen auf den Geist, das du seitenlang suggerierst, der Ulvi kann die Strecke in 10 Minuten laufen. Du kennst sie nur vom Google und das war es. Das ein Mann mit dem Gewicht und der Kondition nach tatsächlichen 800 Metern Gewaltlauf mit Rippenstichen, Luftnot usw. erst einmal länger verschnaufen muß, nicht unmittelbar noch 5-10 Minuten ein Kind am Genick halten kann, ihm Mund und Nase zudrückten kann, das ist schon aus der Logik heraus so.
Und das dann das Tatrekonstruktionsvideo ZUFÄLLIG genau diesen "Lauf" nicht aufgezeichnet hat, klar das war einfach Pech. ;)
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
"Augenschein" jede unmittelbare sinnliche Wahrnehmung und deren Dokumentation durch Ton- oder Bildaufnahme, soweit es sich nicht um eine Vernehmung handelt,
2.
"Tatrekonstruktion" die Vernehmung einer Person im Zuge eines Nachstellens des wahrscheinlichen Verlaufs der Tat am Tatort oder an einem anderen mit der Straftat im Zusammenhang stehenden Ort sowie die Ton- oder Bildaufnahme über diese Vorgänge.
(2) Ein Augenschein kann durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden. Wenn er besondere Sachkunde erfordert, über welche Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft nicht durch besondere Einrichtungen oder deren Organe verfügen, kann mit seiner Durchführung auch ein Sachverständiger im Rahmen der Befundaufnahme beauftragt werden. Art und Weise der Durchführung des Augenscheines und seine Ergebnisse sind in einem Amtsvermerk (§ 95) festzuhalten.
(3) Eine Tatrekonstruktion hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zu erfolgen (§ 104).
Die Tatortrekonstruktion muß den gesamten Ablauf und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen."

Woher willst du denn wissen, wo der RA einhakt? Die Tatrekonstruktion wird sicher einer der Punkte zum einhaken sein. Denn die ist unbauchbar.
Wie einfach zu erkennen ist, habe ich versucht die Vorgänge VOR dem 7 Mai etwas zu beleuchten. Und da spielt die Urteilsbegründung keine Rolle.
Ich bin nicht Euch, ich schreibe für mich ohne irgend jemand zu fragen. Daher nehme ich mir auch das Recht heraus, eben nicht aus Aktenteilen zu zitieren, nur damit es jemanden glücklich macht. Ich nehme das was zu meinem Beitrag gehört dazu. Aber du mußt ja mein Geschwurbel nicht lesen. Komisch, das selbe Wort benutzt Mao1974. ;)

servus derweil


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 22:56
Servus
Und da @MinnieMaus
sofort mit dem ganzen Nonsens weiter macht, ist auch der zweite Versuch beendet. Dann weiter fröhliches Debatieren um Kilo und Rennzeiten oder Streckenlänge und Eulers Strategie. ;)

servus derweil wastl


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 23:26
@bayernwastl
Ich habe stets betont, dass ich die Gegebenheiten nur vom Video kenne. Daraus und aus der Strecke ergibt sich nichts, das darauf schließen lässt, dass Ulvi das nicht schaffen könnte.

Woher weißt Du eigentlich über Ulvis körperliche Konstitution am Tattag Bescheid? Kanntest Du ihn da? Oder bloß Hörensagen.

Neben den Ermittlern waren aber 3 Berufsrichter und 2 Laienrichter bei einem Ortstermin nicht der Auffassung, dass es so abwegig sei, dass Ulvi das geschafft haben kann? Warum? Wenns doch so offensichtlich ist? Der Ulvi war sogar auch dabei. Die sind mit dem den Weg abgegeangen. Aber Du weißt (!) das natürlich besser.

Im Bezug auf das Wiederaufnahmeverfahren verstehst Du einfach nicht worum es geht. Deswegen bringt auch das sinnfreie, quellenangabslose Hineinkopieren eines Auszugs der österreichischen (!!!) Strafprozessordnung rein gar nichts.

Damits net verloren geht:
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
"Augenschein" jede unmittelbare sinnliche Wahrnehmung und deren Dokumentation durch Ton- oder Bildaufnahme, soweit es sich nicht um eine Vernehmung handelt,
2.
"Tatrekonstruktion" die Vernehmung einer Person im Zuge eines Nachstellens des wahrscheinlichen Verlaufs der Tat am Tatort oder an einem anderen mit der Straftat im Zusammenhang stehenden Ort sowie die Ton- oder Bildaufnahme über diese Vorgänge.
(2) Ein Augenschein kann durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden. Wenn er besondere Sachkunde erfordert, über welche Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft nicht durch besondere Einrichtungen oder deren Organe verfügen, kann mit seiner Durchführung auch ein Sachverständiger im Rahmen der Befundaufnahme beauftragt werden. Art und Weise der Durchführung des Augenscheines und seine Ergebnisse sind in einem Amtsvermerk (§ 95) festzuhalten.
(3) Eine Tatrekonstruktion hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zu erfolgen (§ 104).
Die Tatortrekonstruktion muß den gesamten Ablauf und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen."
Du bist echt ein Wastl.... :D

Weiß ich auch, wie ich all die anderen Angaben eingruppieren soll. Danke!


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 23:40
Ei jetzt platz ich doch gleich!

Wo kommt n der fett markierte Teil her?
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
"Augenschein" jede unmittelbare sinnliche Wahrnehmung und deren Dokumentation durch Ton- oder Bildaufnahme, soweit es sich nicht um eine Vernehmung handelt,
2.
"Tatrekonstruktion" die Vernehmung einer Person im Zuge eines Nachstellens des wahrscheinlichen Verlaufs der Tat am Tatort oder an einem anderen mit der Straftat im Zusammenhang stehenden Ort sowie die Ton- oder Bildaufnahme über diese Vorgänge.
(2) Ein Augenschein kann durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden. Wenn er besondere Sachkunde erfordert, über welche Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft nicht durch besondere Einrichtungen oder deren Organe verfügen, kann mit seiner Durchführung auch ein Sachverständiger im Rahmen der Befundaufnahme beauftragt werden. Art und Weise der Durchführung des Augenscheines und seine Ergebnisse sind in einem Amtsvermerk (§ 95) festzuhalten.
(3) Eine Tatrekonstruktion hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zu erfolgen (§ 104).
Die Tatortrekonstruktion muß den gesamten Ablauf und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen."
Im Original ist der nicht zu finden:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40050608

Und red Dich net raus. Das Anführungszeichen ist dahinter!

DU hast jetzt echt einfach "BKA" und "Tatrekonstruktion" gegoogelt und ohne groß zu gucken etwas, das Dir in den Kram passt kopiert, frei um einen für Dich wichtigen aber nicht existenten Teil ergänzt und dann hier gepostet.

Ich fass es nicht. Hast Du gedacht das merkt keiner?
Und dann spielen Leute wie Du sich als Hüter der Gerechtigkeit auf. Soviel kann man gar nicht essen, wie man da kot** möchte. Alles nur Lug und Trug. Unfassbar!

Danke, Wastl, zu Dir habe ich alle Informationen.


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 23:44
servus
@LivingElvis
Da ist in der Tat durch das Seitenwechseln der unpassende Text stehen geblieben. Der richtige wird nachgeliefert. Dein nicht "Super Rechts Experten" Wissen habe ich bei Gröhler u.w gefunden, nichts für ungut. :)

Ja so was, ich war dazumal bei dem Ortstermin. Und habe so einige "Merkwürdigkeiten" festgestellt. Aber nicht nur ich, anderen "Neugierigen" ist das auch aufgefallen. Auch das wird im neuen Termin zur Sprache kommen. Nur interessiert mich der nur peripher.

servus derweil


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 23:46
danke, mein Bild zu dir ist auch fertig. Ich benutze nun das Furz Zitat ;)


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 23:48
@bayernwastl
Jaja...durch das Seitenwechseln der unpassende Text stehengeblieben....geschenkt...

Und dann noch die Chuzpe mit "Super Rechts Experten" angreifen zu wollen....

Was Typen wie Du von mir denken ist mir aber grad mal sowas von....wichtig ist nur, dass Du Dich für alle gut sichtbar offenbart hast.


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Peggy Knobloch

08.05.2012 um 23:51
"Was Typen wie Du von mir denken ist mir aber grad mal sowas von...."

Habe ich das nicht gerade geschrieben? Du wiederholst dich wie schon oft zuvor.

servus derweil


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:00
@bayernwastl
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Du wiederholst dich wie schon oft zuvor.
Dann mach ich´s auch noch mal.

Du bist gerade bei einem Betrugsversuch aufgeflogen. Du hast "BKA" und "Tatrekonstruktion" gegoogelt und das erste was Du gefunden hast hier reinkopiert

UND ETWAS DAZUERFUNDEN, WAS DU GERNE HÄTTEST, DASS ES IM GESETZ STEHT.


Dummerweise hast Du in Deinem Eifer, Deine "Meinung" durchzuboxen nicht richtig geguckt und den § 149 der ÖSTERREICHISCHEN Strafprozessordnung hier rein kopiert, so dass man natürlich jetzt wunderbar nachvollziehen kann, dass Du beschissen hast.

Und dann versucht mit irgendwelchen ominösen "Seitenwechseln" (welche Seite soll denn da gewechselt haben) das als "Versehen" hinzustellen. Nun versuchst Du, die Seite vollzuspamen, damits keiner liest.

Alles nachlesbar in meinem Post vom 08.05.2012 verfasst um 23:40 Uhr.


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:05
@LivingElvis
Glaub was du willst, aber nerv mich nicht mehr. Spiel weiter den Rechts Experten, ich bleibe bei Spurensuche. Das nutzt mehr als unsinniges Gewichts und Renn Palaver bei der Tatrekonstruktion.

servus


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:12
@bayernwastl
Irgendwelche Sachen erfinden und als "Fakt" hinzustellen ist natürlich viel sinnvoller.

Welche Spuren willst n Du überhaupt suchen? Deine Mutmaßungen? Oder konstruierst Du Dir grad noch welche? Irgendeine geheime Akte, die Dir ein Mitstreiter beim LG Hof zuspielt, in der die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Schwurgerichtskammer rummanipuliert hat? Oder irgendwelche geheimen Vernehmungsprotokolle, die belegen, wie Ulvi zum Geständnis "hingeführt" wird.

Achte darauf, dass Du Materialien nimmst, die es damals schon gab. Da ist der Kujau mit seinen "Hitler-Tagebüchern" auch drüber gestolpert.

Und immer erst lesen, bevor man munter fälscht!


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:17
@bayernwastl: ich glaube @LivingElvis tatsächlich was er schreibt. Für Zweifel sind seine Schlüsse einfach zu genau und rechtlich fundiert. Auf der anderen Seite riecht Deine Ulvi Befreiungsarmee in den Reihen der Hofer Polizei und Staatsanwaltschaft doch etwas nach Übertreibung. Da sollen sich Beamte - mit Dienst- und Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren - mit Dir verschwören um ihre Vorgesetzten ans Messer zu liefern? Dann sollten diese aber schleunigst die Zimmer neben Ulvi beziehen. Wegen erwiesener Blödheit und wirtschaftlichem Suizidversuch. Wenn das hier Ermittlungsbehörden mitlesen, dann gute Nacht Marie.


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:22
@all: ich hatte den Tag über zu tun. Fehlen hier Posts oder schreiben wir teilweise unzusammenhängend? z.B. @LivingElvis 21:40 und 22:05


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:41
@LivingElvis
Was dein Sinn hier in diesem Thread ist, ist mir jetzt sehr klar. Einen Kopierfehler groß als Fälschen zu beschreien zeugt von AHDS oder wenig Ahnung. Ständig mit Rechsdiskussionen aufzuschlagen, in einem Forum das von Laien geführt wird, dazu den eigentlichen Sinn - Thema - Peggy Knobloch mit zu zerfleddern, - das zeigt dein Nicht Interesse zu diesem vermißten Kind. Nun entgültig Zitat Furz.

@hawo
Jeder kann glauben was er will. Wir leben in einem freien Land. Ich setze den eigentlichen Text aus der STPO mit den zugehörigen Kommentaren morgen neu ein. Da ich ihn anstelle des falschen aus Wiki im Beitrag aus meiner STPO Seite gelöscht habe. Bzw. Reste des eigentlich gedachten davon durch einen mehrfachen Seitenwechsel einkopiert wurden. Bei jedem Seitenwechsel fehlen Worte oder Satzteile des zuletzt geschriebenen im Entwurf. Einfach mal austesten.
servus derweil


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 00:59
@hawo
Mich ehrt das. Aber mir muss niemand glauben, was ich schreibe kann man nachprüfen. Im Gegensatz zum Wastl gebe ich gern meine Quellen preis.

Die ersten Posts können unzusammenhängend wirken, weil sie sich auf Posts beziehen, die vor 2 Seiten geschrieben wurden. Ich war auch heute erst ab 21 Uhr online.

@bayernwastl
Es nutzt Dir trotzdem nichts, da das aus der österreichsichen StPO ist. Die spielt in Deutschland nunmal keine Rolle.

Unterstellt es wäre wie Du sagst, so reimst Du Dir da was zurecht und wenn ich hier auf rechtliche Dinge hinweise, will ich mich nicht aufspielen. Es bringt halt mehr, wenn man weiß, was rechtlich zulässig ist und was nicht, als das man da irgendwas aus seinem eigenen Gerechtigkeitsempfinden und ausländischen Gesetzestexten zusammenphantasiert.

Ich kann doch auch nicht irgendwas aus dem texanischen Recht hier hineinkopieren, um damit zu belegen, dass Ulvi hinzurichten sei. Das funktioniert so nicht.

Außerdem passt es Dir nicht, wenn ich was zum Thema "Ulvi und die Wegstrecke" sage, es passt Dir nicht, wenn ich was zum rechtlichen Rumphantasieren sage ...eigentlich möchtest Du nur über die Dinge sprechen, die Du als widersprüchlich aus nicht nachprüfbaren Quellen zusammenbastelst...ich hätte jetzt bein "wastelst" gesagt.

Also kurz - ihr Kinder gebt fein acht, der Wastl hat Euch was mitgebracht. Und wer widerspricht, kriegt nix zu Weihnachten.

Ich belege meine "Rechtsdiskussionen" zumindest mit den entsprechenden Quellen. Da kann jeder nachprüfen oder ander Leute mit Rechtskenntnissen dazu befragen. Auch ich kann was übersehen oder irren. Dann kann man mich drauf hinweisen.

Bei Dir - kann man´s glauben und Dir huldigen. Oder man kann´s lassen. Dann bist Du beleidigt.


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