Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 01:04
Zitat von hawohawo schrieb:Da sollen sich Beamte - mit Dienst- und Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren - mit Dir verschwören um ihre Vorgesetzten ans Messer zu liefern?
Nein. Im Rahmen ihrer Dienstpflichten müssten sie das sogar remonstrieren und gegebenenfalls auch anzeigen. Da würden Straftatbestände des 30. Abschnitts des StGB und möglicherweise auch andere verwirklicht. Wer da mitmacht setzt sich auf nen ganz heißen Stuhl.

Es wird in allen deutschen Beamtengesetzen von den Beamten erwartet, dass man sich an geltendes Recht hält und eben nicht blind dem Vorgesetzten folgt. Das ist nicht mal ein Recht, sondern ein Pflicht. Kein deutscher Beamter darf in blindem Gehorsam alles hinnehmen. Da haben wir aus der Geschichte gelernt.

Diese wackeren Mitstreiter müssten ihre Aktenkenntnisse halt net dem Wastl mitteilen, sondern den Strafverfolgungsbehörden.


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 01:18
servus

Damit das klar ist, -

Ich hatte keine Lust aus meinen gespeicherten STPO, STGB, HGB; BGB, usw. den Text mit den Kommentaren für Tatrekonstruktion heraus zu suchen. Wikipedia geht schneller. Das war nun aber §149 von meinen Nachbarn. Da aber zu anderen Beiträgen Fragen angezeigt wurden, bin ich in diese Thread. Im gespeicherten Entwurf wird dabei aber Text des zuletzt geschriebenen gelöscht oder bei dem neu anklicken nicht übernommen. Danach den richtigen Tatrekonstruktion Text eingefügt und den falschen gelöscht. Falsch war nur das ich den falschen gelöscht habe. ;) So ist unter den falschen Wikipedia Beitrag der letzte Satz, der zu den Kommentaren für „Tatrekonstruktion“ gehört, gekommen. Nur gut das andere unfehlbar sind. Und immer Quellen angeben können. Die der Suche nach der Peggy und dem tatsächlichen Geschehen am 7 Mai 2001 aber rein garnichts nutzen.
servus derweil Wastl


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 01:21
Ich seh ja ein, dass der Einwand grad noetig war. Aber machts net so lang! ;)

Die "Oesis" sollten ueberhaupt keine eigenen Gesetze haben.. kriegt man ja alles durcheinander.. ^^
Ist das denn jetzt das gleiche auf (bundes)deutsch? ?

http://resources.metapress.com/pdf-preview.axd?code=gl3u1x5208317005&size=largest

Ausserdem bin ich nebenbei noch auf das hier gestossen.. wens interessiert bisl was ueber Vernehmungslehre:

http://www.kripo.net/vernehmungslehre.htm (Archiv-Version vom 10.04.2013)


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 01:40
@atencion
Dem Autor bei
Zitat von atencionatencion schrieb:http://www.kripo.net/vernehmungslehre.htm (Archiv-Version vom 10.04.2013)
solltest du auch die wiederkehrenden Schreibfehler aufzeigen. ;)

Da finden sich aber auch die angreifbaren Punkte der Ulvi Vernehmung. Ermüdung, körperlicher Eingriff, Täuschung und Versprechen.

servus und eine schöne Zeit


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 01:47
@bayernwastl

What? Rechtschreibfehler? Und die sind mir nicht gleich ins Auge gesprungen? Eindeutig Anzeichen von Ermuedung.. ^^ Aber ja, deswegen hatte ich den Link hier eingestellt. Da ist halt einiges beisammen, was hinsichtlich Vernehmungen interessant ist. Was verboten ist und was erlaubt, worauf geachtet werden sollte, Anzeichen fuer (subjektiv) wahre Aussagen und Luegen etc.


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 08:34
Ich habe mal eine Frage, hatte der Ulvi zu diesem Zeitpunkt einen Vormund?


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 09:08
So, vielleicht können wir wieder zum Thema kommen und die Mimosigkeiten aussen vor lassen.

Es ist schade, dass @bayernwastl sich so bedeckt hält und nicht mal ansatzweise angibt, woher er sein Insiderwissen eigentlich hat. Aber unbestreitbar verfügt er über solches.

Weiterhin finde ich @LivingElvis Beiträge sehr interessant, gerade weil ich von der rechtlichen Seite so gar keine Ahnung habe.

Ich denke aber, dass ihr beiden wertvolle Beiträge zu dieser Diskussion leistet, also FRIEDEN!


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 09:24
Mal eine allgemeine Frage. Müssen Zeugenaussagen bei der Polizei nicht unterschrieben werden?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 10:24
@bayernwastl
Ich kann zwar Deinen wirren und unverständlich formulierten Ausführungen zum angeblichen Copy&Paste-Fehler nicht restlos folgen, trotzdem meine ich feststellen zu können, dass meine Theorie, wie es zu dieser Verwechslung mit dem österreichischen Paragraphen und dem von Dir hinzugefügten Satz kam, von Deiner Erklärung in entscheidenden Punkten abweicht.

Du hast in der Wikipedia nach "Tatrekonstruktion" gesucht (bzw. eher nach "Tatortrekonstruktion", da Du im von Dir hinzugefügten Satz diesen Begriff verwendest, was aber unerheblich ist, da es keinen solchen Wikipedia-Artikel gibt und die Suchfunktion in diesem Fall "Tatrekonstruktion" als ähnlichen Begriff vorschlägt). Die Wikipedia hat aber keinen allgemeinen Artikel zu Tatrekonstruktion, wenn man Wikipedia: Tatrekonstruktion aufruft, wird man zum Artikel "Tatrekonstruktion (Österreich)" weitergeleitet, der sich mit § 149 der österreichischen StPO auseinandersetzt. Da aber wird einem vermutlich in der Schnelle nicht auffallen.

Unten im Artikel gibt es einen Link zu jusline.at. Wenn man dort nach "Tatrekonstruktion" sucht, findet man den Paragraphen 149 genau so struktruriert vor, wie Du ihn nach Allmystery reinkopiert hast:

http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=14&paid=149

Man beachte die Gliederung der Unterabschnitte von Abschnitt 1, im Gegensatz zu etwa

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stpo2008.htm#%C2%A7_149.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002326

Diesem Paragraphen hast Du sodann den Zusatz angeheftet "Die Tatortrekonstruktion muß den gesamten Ablauf und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen." Nun, woher kommt dieser Satz? Wenn man den Wikipedia-Artikel liest, stößt man auf den Satz: "Diese müssen die gesamte Vernehmung und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen." Den hast Du Dir so zurechtgebogen und angefügt, damit beim Leser den Eindruck entsteht, es sei ein Rechtsfehler, dass man auf dem Video der Tatortbegehung den Ulvi nicht rennen sieht. Dein einleitendes Zitat "Und das dann das Tatrekonstruktionsvideo ZUFÄLLIG genau diesen "Lauf" nicht aufgezeichnet hat, klar das war einfach Pech."

In der Tat würde dies aber nicht mal zutreffen, wenn wir den Wikipedia-Artikel als BRD-Recht betrachten würden. Das wird klar, wenn man den Gesamtkontext liest:
Bei der Tatrekonstruktion werden die Aussagen einer Person im Zuge einer Vernehmung durch das Nachstellen des wahrscheinlichen Verlaufs der Tat am Tatort oder an einem anderen mit der Straftat im Zusammenhang stehenden Ort überprüft. Häufig werden diese Vorgänge durch Bild- und Tonaufnahmen dokumentiert, um vor allem im späteren Beweisverfahren (Teil des Hauptverfahrens) vorgeführt zu werden. Diese müssen die gesamte Vernehmung und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen.
Es geht also nur darum, dass man die komplette Vernehmung während der Tatrekonstruktion auf Video festhalten muss. Und nicht, dass ein Beschuldigter dieselben Handlungen in derselben Geschwindigkeit und Zeitabfolge ausführen muss, wie er es in einer früheren Ausnahmesituation getan hat. Mitsamt der kompletten anwesenden Entourage. Noch weniger wäre es ein "Gegenbeweis", wenn er nach einem Jahr und in einer völlig anderen Situation körperlich nicht mehr dazu fähig wäre, oder eben einfach diese Leistung nicht mehr zeigen würde. Es würde auch nicht bedeuten, mal jenseits dieses Zusammenhangs, dass ein Tatrekonstruktionsvideo vor Gericht wertlos würde, wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel an bestimmte Punkte des Ablaufs nicht mehr erinnern könnte.

Du hast also den Satz ganz eindeutig sinnentstellend verfälscht. Selbst wenn er "zu den Kommentaren für Tatrekonstruktion" gehören sollte und nur aus Versehen so schön passend in den österreichischen Paragraphen geraten ist, bleibt es eine Trickserei.

Und dann betonst Du immer, dass es eigentlich nur Dir "um die Peggy" gehe und Deine Beiträge in diesem Zusammenhang hilfreich sein sollen. Wie um alles in der Welt sollen aber solche Tricksereien wie eben diesem Fall helfen? Oder der Quatsch mit dem "Identitätscheck mittels Software"? Man kann ja schlecht ein Wiederaufnahmeverfahren wegen eines Rechtsfehlers einleiten, den man aus einem selbergebastelten Paragraphen herleitet. Oder ein Strafverfahren wegen Kinderpornographie, wenn das angebliche Verfahren zur Beweiserlangung gar nicht existiert. Solche Tricksereien sind nur zu etwas gut: In dieser Diskussion Recht zu behalten und damit die öffentliche Meinung ein stückweit zu beeinflussen.

Darum ist es auch ziemlich unerheblich, ob Du meterweise Akten zuhause hast oder nicht. Wir werden von Dir nur diese Bruchstücke präsentiert kriegen, die geeignet sind, Peggys Mutter in einem schlechten Licht dastehen zu lassen oder das Urteil in Zweifel zu ziehen. Und das natürlich in Deiner eigenen Interpretation. Mit anderen Worten: Du kaperst diese Diskussion, um sie in eine Parallelversion der BI-Seite umzubauen. Für Ulvi K. oder gar Peggy ist aber genauso hilfreich wie das Aufklären von Kriminalfällen mittels Tonbandstimmen Verstorbener: Gar nicht.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 11:30
servus
@Sternenhell
Nein den Vormund gab es erst nach dem Urteil. Somit hatte er nur seine Eltern und die Anwälte. Die Anwälte sehe ich aber als Partei des Ankläger und nicht für ihn. Was in anderen Verfahren wo Sch. Verteidiger war kein Stück besser war.

@Waldeck
Du mußt viel Zeit für deinen Schmarn haben. Nur einfache Fragen wie diese von Sternenhell kannst du nicht beantworten. Das zeigt auch sehr viel über dein Treiben hier auf.

@Achtsamkeit
Früher mußte jedes Blatt mit, - selber gelesen und genehmigt, - unterschrieben werden. Diejenigen, die das mal so eingeführt hatten, wußten schon warum.

servus derweil


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 11:36
@bayernwastl
hm ok danke, das erklärt für mich warum er auch allein vernommen wurde.


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 12:01
@Waldeck
Zitat von WaldeckWaldeck schrieb:"Identitätscheck mittels Software"?
gerade bei dem Nachlesen gesehen.. Zeigt auch das du über hauptnicht verstehst, oder verstehen willst um was es geht.

1 Ein Cam ist keine Software, die Cam zählt zur Hard Ware.
2 Das Skype, MSN, ICQ Programm, auch Messenger das ist Soft Ware.
Jeder der erwachsen ist oder das glaubt, wird keinem Account oder Nick irgendwelche zutreffenden unbekannten brisanten Dinge eröffnen. Schon gar keine Informationen die zu den hier diskutierten Fällen gehören. Derjenige User, der nicht faket hat in der Regel bei gleicher Interessenlage kein Problem das "Beschnuppern" eben über einen dieser Messenger zu machen. So filtern die Kinder in ihren Chat´s ja auch die Fake raus.
Nur Leute die hier unter 2-3- Nicks schreiben, oder alle paar Monate wechseln, die haben damit ein Problem.

@Sternenhell
Hätte er da schon einen Betreuer/Betreuerin mit "Arsch in der Hose" gehabt, würden wir heute hier nicht diskutieren. Dafür würde dann aber zu 100% ein anderer sitzen. Aber ob das dann der richtige gewesen währe? Auch da hätte ich erhebliche Zweifel.

servus derweil


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 12:05
Zitat von atencionatencion schrieb:Ich seh ja ein, dass der Einwand grad noetig war. Aber machts net so lang! ;)
@atencion
Ich glaube ich habe es noch zu kurz gemacht. Wie ja das Geschreibsel zeigt. Und es zeigt das es dem Acc nur um Auffallen, nicht um Info geht. Erst recht nichts zum Thema.

servus derweil


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 12:48
Auf der Seite der BI kann man zur Zeit folgendes lesen:

Die Aussagen der Lichtenberger wurden von der Polizei fälschlich wiedergegeben

Eine Zeugin hatte Peggy am 3.5.01 (Tag der angeblichen Vergewaltigung) um 14.30 Uhr noch mit dem Ranzen auf dem Rücken gesehen.
Aufgefallen war ihr bei dem Vorfall, das die Mädchen noch ihre Schulranzen auf dem Rücken hatten obgleich es bereits 14.30Uhr war.

In der Tageszusammenfassung der Kripo vom 9.7.02 jedoch ist zu lesen, dass Peggy einen City-Roller mitführte

Der Zeuge Dieter T. hatte in der Vernehmung ausgesagt, dass Ulvi am 7.5.01 gegen 13.45 Uhr zu ihm zum Holzmachen kam; er räumte ein, dass seine angegebene Zeit um “ein paar Minuten hin oder her” differieren könne. Im polizeilichen Abschlussbericht jedoch ist zu lesen: auf eine viertel Stunde hin und her könne er sich nicht festlegen.

Eine Zeugin hatte Ulvi mit einem Nachbarsjungen auf der Bank bei „verdächtigen“ Handlungen angetroffen; sie hatte gesehen und auch ausgesagt, dass der Nachbarsjunge vollständig bekleidet war. Im Aktenvermerk vom 29.8.01 jedoch ist zu lesen: hatte seine Hosen herunter gezogen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mussten diese Zeugen ihr Aussagen denn nicht unterschreiben?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 12:50
Nach zu lesen hier: http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 12:52
mein Gedanke dabei ist, wenn es unterschriebene Aussagen der Zeugen gibt und die dann später leugnen dieses so ausgesagt zu haben liegt eine gewisse Unglaubwürdigkeit ja nun doch nahe oder?


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 13:06
@Waldeck

Halten wir fest: Der vom @bayernwastl zitierte Gesetzestext mit dem bekannten Schlusssatz bezieht sich auf einen österreichischen Gesetztestext (§ 149. Augenschein und Tatrekonstruktion). Er hat sich also geirrt. Ich glaube nicht, dass er absichtlich den falschen Gesetzestext hier hereingesetzt hat. Es war wohl ein Versehen.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 13:13
@bayernwastl
Zitat von ScipperScipper schrieb:Des weiteren gibt es zwei Aussagen das Peggy von einem älteren Mann nach Haus gebracht wurde. Dieser Mann ist aber keiner derer, die ansonsten das Kind zurück brachten. Wer also dann?
Die Eltern von Peggy müßen doch wissen wer alles mit ihrem Kind Umgang hat. Konnte Festgestellt werden um wem es sich handelt?
Zitat von ScipperScipper schrieb:Der 12 April ist der Donnerstag vor Karfreitag. Peggy und ihr kleine Schwester werden zur Oma gebracht. Warum holt dann aber die Mutter am 13 April spät Abends die Peggy dort wieder ab? Und bringt sie am nächsten Tag zurück? Diese und weitere Fragen sind bis heute offen. Alle Erklärungen die dazu erdacht wurden passen aber nicht wirklich. Fest steht nur, das Peggy nicht zu Hause übernachtete. Wo also dann?
Was wurden für Erklärungen abgeben, sind die bekannt? Und was sagen die Großeltern, die werden sich doch mit Peggy unterhalten haben, wies den so war, was gemacht wurde usw.
Zitat von ScipperScipper schrieb:Komischerweise verstirbt am Mittag des 9 Mai Peggy ihr Meerschweinchen. Das wird im Garten begraben. Ein Nachbar der das alles nicht glaubt, findet trotz zweimaliger Suche keine frische Stelle.
gab es ein Meerschweinchen?


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 14:06
@MinnieMaus hat gestern um 22:44 Uhr einen SZ-Bericht vom 28.4.2004 zitiert, in dem der vom Gericht aufgrund des Geständnisses des Ulvi rekonstruierte Tathergang näher beschrieben ist:
Zitat von MinnieMausMinnieMaus schrieb:"Er erzählt, er habe Peggy auf dem Heimweg abgepasst, habe sie angesprochen, um sich für die "Vergewaltigung" zu entschuldigen, aber sie habe ihn nicht anhören wollen und sei weggelaufen. Vom Henri-Marteau-Platz zieht sich ein schmaler Fußweg zwischen Schrebergärten entlang bis zu einem Steilgelände unterhalb der alten Schlossmauern. Diesen Weg entlang habe er Peggy verfolgt, habe sie am Fuß des Treppenaufgangs, der hinauf zum Schlossplatz führt, eingeholt, und sie, weil sie nicht aufhören wollte zu schreien, mit den Händen erstickt."
Dem Bericht ist nicht zu entnehmen, wie lang dieser Weg (Henri-Marteau-Platz bis zum Tatort) ist. Daher lasse ich das beseite, weil es an der Tatsache (Geständnis des Ulvi) letztlich nichts ändert.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt das Geständnis des Ulvi als ausreichenden Beweis, weil seine Schilderung des Verfolgungswegs und des Tathergangs logisch und plausibel klingt und weil offenbar niemand das Gegenteil beweisen kann. Fraglich ist aber, ob das Geständnis stimmt.

Grundsätzlich ist es sicherlich so, dass niemand einen Mord gesteht, den er nicht begangen hat. Und selbst wenn jemand ein Tötungsdelikt begangen hat, wird er normalerweise bestrebt sein, sich mit Hilfe eines Anwaltes zu verteidigen und vielleicht auf Totschlag im Affekt zu plädieren.

Von einer Verteidigung - mit dem Ziel eine mildere Strafe zu erhalten - habe ich in diesem Fall Ulvi bisher aber noch nichts gelesen. Waren die "Beweise" so erdrückend, dass es Mord sein musste?


melden

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 14:41
@bayernwastl
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:gerade bei dem Nachlesen gesehen.. Zeigt auch das du über hauptnicht verstehst, oder verstehen willst um was es geht.
.. nicht Dein Ernst? Nochmals nachlesen und dann - falls es wirklich nötig sein sollte - gut überlegen, was ich wohl meinen könnte. Jedenfalls sicher nicht Deine Webcam-Sessions.

@Scipper
Sicherlich, dass er einen österreichischen Paragraphen zitiert hat, war möglicherweise ein Irrtum, weil er nicht bemerkt hat, dass der Wikipedia-Artikel und drum auch der Link nur von Österreich handelt. Dass er aber noch einen Satz aus der Einleitung des Artikels kopiert und ihn sinnenstellend aber für seine Argumentation passend umgeschrieben hat, das kann man beim besten Willen nicht als "Versehen" bezeichnen.


melden