@bayernwastl Ich kann zwar Deinen wirren und unverständlich formulierten Ausführungen zum angeblichen Copy&Paste-Fehler nicht restlos folgen, trotzdem meine ich feststellen zu können, dass meine Theorie, wie es zu dieser Verwechslung mit dem österreichischen Paragraphen und dem von Dir hinzugefügten Satz kam, von Deiner Erklärung in entscheidenden Punkten abweicht.
Du hast in der Wikipedia nach "Tatrekonstruktion" gesucht (bzw. eher nach "Tatortrekonstruktion", da Du im von Dir hinzugefügten Satz diesen Begriff verwendest, was aber unerheblich ist, da es keinen solchen Wikipedia-Artikel gibt und die Suchfunktion in diesem Fall "Tatrekonstruktion" als ähnlichen Begriff vorschlägt). Die Wikipedia hat aber keinen allgemeinen Artikel zu Tatrekonstruktion, wenn man
Wikipedia: Tatrekonstruktion aufruft, wird man zum Artikel "Tatrekonstruktion (Österreich)" weitergeleitet, der sich mit § 149 der österreichischen StPO auseinandersetzt. Da aber wird einem vermutlich in der Schnelle nicht auffallen.
Unten im Artikel gibt es einen Link zu jusline.at. Wenn man dort nach "Tatrekonstruktion" sucht, findet man den Paragraphen 149 genau so struktruriert vor, wie Du ihn nach Allmystery reinkopiert hast:
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=14&paid=149Man beachte die Gliederung der Unterabschnitte von Abschnitt 1, im Gegensatz zu etwa
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stpo2008.htm#%C2%A7_149.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002326Diesem Paragraphen hast Du sodann den Zusatz angeheftet
"Die Tatortrekonstruktion muß den gesamten Ablauf und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen." Nun, woher kommt dieser Satz? Wenn man den Wikipedia-Artikel liest, stößt man auf den Satz:
"Diese müssen die gesamte Vernehmung und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen." Den hast Du Dir so zurechtgebogen und angefügt, damit beim Leser den Eindruck entsteht, es sei ein Rechtsfehler, dass man auf dem Video der Tatortbegehung den Ulvi nicht rennen sieht. Dein einleitendes Zitat
"Und das dann das Tatrekonstruktionsvideo ZUFÄLLIG genau diesen "Lauf" nicht aufgezeichnet hat, klar das war einfach Pech."In der Tat würde dies aber nicht mal zutreffen, wenn wir den Wikipedia-Artikel als BRD-Recht betrachten würden. Das wird klar, wenn man den Gesamtkontext liest:
Bei der Tatrekonstruktion werden die Aussagen einer Person im Zuge einer Vernehmung durch das Nachstellen des wahrscheinlichen Verlaufs der Tat am Tatort oder an einem anderen mit der Straftat im Zusammenhang stehenden Ort überprüft. Häufig werden diese Vorgänge durch Bild- und Tonaufnahmen dokumentiert, um vor allem im späteren Beweisverfahren (Teil des Hauptverfahrens) vorgeführt zu werden. Diese müssen die gesamte Vernehmung und nicht nur einen Bruchteil beinhalten, um den gesamten Kontext zu veranschaulichen.
Es geht also nur darum, dass man die komplette Vernehmung während der Tatrekonstruktion auf Video festhalten muss. Und nicht, dass ein Beschuldigter dieselben Handlungen in derselben Geschwindigkeit und Zeitabfolge ausführen muss, wie er es in einer früheren Ausnahmesituation getan hat. Mitsamt der kompletten anwesenden Entourage. Noch weniger wäre es ein "Gegenbeweis", wenn er nach einem Jahr und in einer völlig anderen Situation körperlich nicht mehr dazu fähig wäre, oder eben einfach diese Leistung nicht mehr zeigen würde. Es würde auch nicht bedeuten, mal jenseits dieses Zusammenhangs, dass ein Tatrekonstruktionsvideo vor Gericht wertlos würde, wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel an bestimmte Punkte des Ablaufs nicht mehr erinnern könnte.
Du hast also den Satz ganz eindeutig sinnentstellend verfälscht. Selbst wenn er
"zu den Kommentaren für Tatrekonstruktion" gehören sollte und nur aus Versehen so schön passend in den österreichischen Paragraphen geraten ist, bleibt es eine Trickserei.
Und dann betonst Du immer, dass es eigentlich nur Dir "um die Peggy" gehe und Deine Beiträge in diesem Zusammenhang hilfreich sein sollen. Wie um alles in der Welt sollen aber solche Tricksereien wie eben diesem Fall helfen? Oder der Quatsch mit dem "Identitätscheck mittels Software"? Man kann ja schlecht ein Wiederaufnahmeverfahren wegen eines Rechtsfehlers einleiten, den man aus einem selbergebastelten Paragraphen herleitet. Oder ein Strafverfahren wegen Kinderpornographie, wenn das angebliche Verfahren zur Beweiserlangung gar nicht existiert. Solche Tricksereien sind nur zu etwas gut: In dieser Diskussion Recht zu behalten und damit die öffentliche Meinung ein stückweit zu beeinflussen.
Darum ist es auch ziemlich unerheblich, ob Du meterweise Akten zuhause hast oder nicht. Wir werden von Dir nur diese Bruchstücke präsentiert kriegen, die geeignet sind, Peggys Mutter in einem schlechten Licht dastehen zu lassen oder das Urteil in Zweifel zu ziehen. Und das natürlich in Deiner eigenen Interpretation. Mit anderen Worten: Du kaperst diese Diskussion, um sie in eine Parallelversion der BI-Seite umzubauen. Für Ulvi K. oder gar Peggy ist aber genauso hilfreich wie das Aufklären von Kriminalfällen mittels Tonbandstimmen Verstorbener: Gar nicht.