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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.05.2012 um 21:53
@Themis
@atencion
Ihr habt da sicher recht und ich hab keine persönlichen Animositäten gegen Wastl, allerdings gehts da auch um die Glaubwürdigkeit.

Was nutzen mir irgendwelche Berichte eines Herren, der seine Quellen nicht offenlegen mag, aber behauptet nicht nur interne, sondern auch datenschutzrechtlich geschützte Quellen zu haben, wenn genau dann eine einzige (!) Überprüfung einer Angabe dieses Herrn ne ziemlich offensichtliche Manipulation zu Tage fördert?

Wie will ich jetzt noch über Zeugenaussagen Dritter, die dieser Mensch unüberprüfbar wiedergibt spekulieren. Das bringt nichts, weils wahr sein kann oder eben nicht. Und ich nicht mal die Quelle des "Fehlers" eingrenzen kann.

Ich äußere mich fast ausschließlich zu Themen, die sich mit Fakten belegen lassen. Dass sind nunmal im Fall Peggy leider fast ausschließlich verfahrensrechtliche Dinge. Und da muss ich mir dann vorwerfen lassen, dass ich den Thread "zerfleddere" - und das auch noch in böser Absicht.

Ich werde es in Zukunft, um Euren Bitten genüge zu tun, vermeiden, Wastl unnötig zu reizen, aber wenn er Blödsinn schreibt oder fragwürdige Schlussfolgerungen bringt oder einfach rumschwurbelt, nehm ich mir das Recht raus, das aufzuzeigen und zu korrigieren.

Mag ja sein, dass ich da ein Sturkopf bin, aber mit dem kritiklosen "Glauben" irgendwelcher Geschichtchen von irgendwelchen selbsternannten Omniszienten tu ich mich halt schwer.

LG Elvis


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 21:57
servus
@Sternenhell
Diese Beobachtung stammt von einem Nachbarn. Nein es wurde nicht verifiziert wer die Person war. Die angedachte Schwägerin war nicht vor Ort. Möglich das es eine Frau aus dem Ort war. Oder vom der Presse die ja schon zahlreich aufgeschlagen waren.

servus derweil


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 22:03
@LivingElvis schrieb heute um 20:57 Uhr:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Dass es Ungereimtheiten gibt, lieber Scipper, darüber sind wir uns alle einig. Auch das Zustandekommen des Geständnisses ist keineswegs unproblematisch. Darüber gibt es keinen Zweifel. Und ob Peggy und Ulvi den Weg geschafft haben können oder nicht, gilt auch kaum als bewiesen.

Ich will es auch Dir nochmals sagen - ich bin keinesfalls von Ulvis Schuld überzeugt. Wäre ich Richter müsste ich -mit meinem Wissensstand- Ulvi in dubio pro reo freisprechen. Und auch als Schöffe würde ich da -wieder nach meinem derzeitigen Wissenstand- eine Verurteilung blockieren.

Aber Ulvis Blick, sein sympathischer Gesichtsausdruck und auch seine Körperfülle allein überzeugen mich auch nicht von seiner Unschuld.
@LivingElvis

Dem kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Mir gefällt vor allem der Satz: in dubio pro reo. :)


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 22:10
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: allerdings gehts da auch um die Glaubwürdigkeit.
Ich hab schon vestanden worum es dir geht. Der @bayernwastl hat "gewastlt" und wie heisst es so schoen: " wer einmal wastlt, dem glaubt man nicht." Nur.. was soll er jetzt tun? Gar nicht mehr schreiben? Das waere schade. Und wer "einmal wastlt", kann trotzdem richtige Infos hier beizutragen haben.
Dass wir hier generell nichts als Fakten ansehen koennen hatte ich schon einmal geschrieben. Fuer alles was mit dem Geschehen um Peggy zu tun hat, gilt, dass es aufgrund von Irrtuemern, Missverstaendnissen oder auch bewussten Verzerrungen falsch wiedergegeben sein kann. Dies kann sowohl durch den Schreiber hier geschehen als auch schon durch die ursprueglichen Quellen. (oder durch die Presse als Mittler) Von daher.. bringt es wenig sich auf die Glaubwuerdigkeit von @bayernwastl zu konzentrieren. Wir alle hier sollten kritisch lesen und immer im Hinterkopf behalten, dass jede Info zum Fall auch falsch sein kann.


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 22:19
Zitat von atencionatencion schrieb:Nur.. was soll er jetzt tun?
Eingeständnis würde Größe zeigen. Zumindest hätte ich den Angriff auf den Entdecker der "Wastlei" vermieden.

An seiner Stelle würde ich jetzt beginnen, soweit dies möglich ist, meine Quellen offenzulegen. Angabe der Seite der Akte/des Urteils/ der Zeugenaussage, n Link oder sonstigen Quellenverweis.

Solche Sachen:
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Die Zeit - Weg Rekonstruktion hängt bei mir auf ca. 2,50x2,50m an der Wand. Die zu kopieren ist "etwas" zu aufwändig.
vermeiden. Stattdessen entweder einfach die Straßennamen in Verbindung mit den Zeiten posten oder n Foto machen, einscannen und hochladen. Dauert keine 2 Minuten, gibt uns aber die Möglichkeit seine Arbeit nachzuvollziehen.

Und halt in Zukunft nicht alles und jeden als "Hausfrau" abtun, wenn jemand nachfragt, der sich nicht seit 2001 mit dem Thema beschäftigt oder ne reichhaltige Aktensammlung zu Hause liegen hat.


Kurz - runter vom hohen Ross, rein in die Überprüfbarkeit.


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 22:46
@LivingElvis
Ich schaetze es, dass du hier kritisch liest und auch Sachen nachpruefst und korrigierst, wenn du etwas entdeckst, was so nicht sein kann. Das ist sicher eine deiner Staerken hier und der Wahrheitsfindung sehr dienlich. Vielleicht solltest du dich mehr darauf konzentrieren. Das reicht aus. Die "Personaldiskussion" die dann oft darauf folgt, ist mehr oder weniger ueberfluessig und fuehrt nur zum Entgleisen des Themas. Jeder hier bildet sich sowieso seine Meinung hinsichtlich Glaubwuerdigkeit und Qualitaet der Posts und daran wird auch eine Diskussion nichts aendern. (du weisst doch wie der Mensch so tickt.. ^^ )


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 23:11
@atencion
Is angekommen :)


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Peggy Knobloch

09.05.2012 um 23:39
@atencion
der wastl hat nicht gewastlt, der hat einfach durch zuviel zeitgleich machen gepennt.
vielleicht ist es aber nicht das Ziel vom Wastl, jedem alles auf dem silbernen Tablett zu servieren. ;)
wer hier schreibt muß schon selber Quellenforschung betreiben und hat wie zu sehen andere Interessen als die, die ich habe. Oder glaubst du das mir einer alle Erkentnisse zum Fall Peggy einfach so hingelegt hat? Verfahrensrechtliche Fragen sind hier überflüssig, da hier Laien und keine Juristen schreiben. (es gibt genügend Foren wo das thematisiert wird) Damit ist das Thema für mich erledigt, gesicherte Erkentnisse etc. bekommen eh nur Leute die ich persönlich und deren Hintergrund ich kenne. Denn meine Arbeit braucht keiner im Internet nachvollziehen zu können. "King Elvis" kann mit oder ohne AZ, Vorgangs, - oder Blatt Nr. eh nichts überprüfen. Ausser er hat die Fallakten. Es reicht wenn es dann die Zuständigen machen. Und hier ist der Thread so zerfleddert das sowieso keiner mehr durchsteigt. Wie ständige p Anfragen zudem aufzeigen.

servus derweil wastl


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:06
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Klar müssen die unterschreiben. Wenn sie dies aus welchen Gründen auch immer verweigern, muss das dokumentiert werden und ein weiterer Beamter muss das mit seiner Unterschrift bestätigen.
Ne, müssen sie nicht – ich meine unterschreiben. Bei der Polizei als Zeuge eine Aussage zu tätigen, ist sowieso erst mal freiwillig. Sollte nur ein Wort falsch im Protokoll niedergeschrieben sein, muss ich gar nix unterschreiben. Wenn!! Ich unterschreibe, dann hat es Konsequenzen! Und mögen es nur irgendwelche Interpretationen des Beamtensein, weil ihm meine Nase nicht gefällt. Also, wenn man denn schon auf der Polizeiwache meint, eine Aussage zu tätigen, so sollte man schon wissen, warum!

Vor Gericht beispielsweise gebe ich mündlich meine Aussage. Diese wird protokolliert. Aber ich muss nichts unterschreiben.

Hört sich blöd an, ist aber so: Die Frage „Müssen Zeugen unterschreiben“ ist falsch gestellt. Die Antwort muss vielmehr lauten: s., was ich oben schrieb.

Das mit der Dokumentation seitens der Beamten, mag sein. Das hat aber keine Konsequenzen rechtlicherseits. Interpretationen dagegen sind immer von Bedeutung – vor allem auch richterlicherseits = Urteil!


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:13
@all: leider geht es in manchen Posts einfach darum, den eigenen festgefügten Standpunkt klarzumachen, ohne auf eine sachliche Diskussion eingehen zu wollen. Dies führt dann zu solchen zerfaserten Linien in der Argumentation.
Ich selbst bin dankbar für jede Information, mit der man Licht in ungeklärte Fragen bringen kann.
Und worum geht es: wo ist das Meerschweinchen begraben? Ich bin mir nicht sicher, inwieweit diese Frage zielführend ist, es sei denn, Frau K. hätte es nach ihrer Tochter als Nachtisch verspeist. Nebenbei: Peggy hatte tatsächlich ein Meerschwein, was sie sehr gern hatte. Allerdings, und das steht in keiner Ermittlungsakte, wurde dieses Schwein kurz vor der Tat unbeaufsichtigt im Hof gefunden. Etwas, was Peggy nie vorher getan hatte.
Und: die roten Augen - Quelle BI und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Pressemitteilung. Zumindest decken sich die Wortwahl BI und Zeitung frappierend.
Auch meine Tochter hat bei Freundinnen übernachtet. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich vielleicht die Eltern angerufen habe, um mich nach dem Befinden zu erkundigen, dennoch kenne ich diese weder persönlich oder von Fotos. Ich könnte sie also nicht identifizieren. Das beweist also gar nichts.
Dass jemand Kuchen isst und sich dann übergibt ist sicher verwerflich, bringt mich aber auch nicht weiter. "Die K., das ist ja eine ganz schlimme: der ist schlecht und dann isst sie noch Kuchen! Sowas verkauft auch die eigenen Kinder!" Dorftratsch und Schmarrn.
@LivingElvis: ich muss Dir widersprechen: es ist nicht die Aufgabe eines Beamten, vertrauliche Akten an die Öffentlichkeit und sogar an Personen außerhalb der Medien zu zerren. Auch wenn wir aktuell über einen besseren Informantenschutz debattieren, sowas hat sogar einer LKA Chefin den Job gekostet. Es gibt einen Dienstweg. Ich stelle mir das gerade genial vor, wenn ein Zugführer in Afghanistan, der mir den Plänen für einen Angriff auf Mujahedinstellungen nicht einverstanden ist, dies einfach mal dem Feind und der Presse mitteilt, damit er sein "Recht" bekommt.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:14
@bayernwastl
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:der wastl hat nicht gewastlt, der hat einfach durch zuviel zeitgleich machen gepennt.
Das nenne ich "wastln". Du hast halt was gepostet, was nicht korrekt war. Wie es dazu kam, habt ihr ja nun schon diskutiert - das fuehrt nicht weiter, wie man gesehen hat.
Aber ob du nun was gepostet hast was so nicht stimmte, ist mir erstmal "egal". Ich denke, dass an den Infos die du zum Geschehen rund um den 7.5. hast prinzipiell schon was dran ist und du sie intensiv recherchiert hast. Und dass das Dinge sind, zu denen/deren Quellen wir hier heute keinen Zugang haben. Sie sind also schwer nachpruefbar. Als solche lese ich sie. Als Infos, an denen was dran ist, die aber aus den in meinem Post von vorhin schon angefuehrten Gruenden nicht in jedem Fall 100% korrekt sein muessen. Ich schaetze sie trotzdem, weil sie Einblicke in das Leben der Beteiligten/im Ort bieten und Anstoesse dafuer, wonach man nochmal konkret suchen kann, um das, was du schreibst zu erhaerten oder aber zu widerlegen oder etwas hinzuzufuegen. Das versuche ich auch. Aber ist halt schwierig... Ich suche trotzdem. :)


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:14
Ne, müssen sie nicht – ich meine unterschreiben. Bei der Polizei als Zeuge eine Aussage zu tätigen, ist sowieso erst mal freiwillig. Sollte nur ein Wort falsch im Protokoll niedergeschrieben sein, muss ich gar nix unterschreiben. Wenn!! Ich unterschreibe, dann hat es Konsequenzen! Und mögen es nur irgendwelche Interpretationen sein des Beamten, weil ihm meine Nase nicht gefällt. Also, wenn man denn schon auf der Polizeiwache meint, eine Aussage zu tätigen, so sollte man schon wissen, waem!
Hab ich auch genauso geschrieben. "Müssen" kann hier nicht mit Zwang durchgesetzt werden und wie Du sagst, sind die Angaben (bis auf die Personalien) bei der Polizei freiwillig.

Aber WENN man Angaben macht, muss (Vorgabe für die Polizei!) unterschrieben werden. Wenn die Unterschrift verweigert wird, dann muss ein zweiter Beamter dafür unterschreiben. Eben weil es keinen Zwang gibt. Was selten vorkommt, weil dann meist gar keine Angaben gemacht werden. Also "muss" ist hier zugegeben missverständlich. Sagen wir es so, die Polizei muss den Zeugen daraufhin weisen, dass er alle Seiten unterschreiben soll, damit die Aussage vollumfänglich Gewicht hat.

Die Vernehmung ist selbstverständlich von der Polizei solange auf Wunsch des Vernommenen abzuändern, bis dieser damit einverstanden ist. Mit der Unterschrift beurkundet der Vernommene, dass diese Angaben so korrekt sind.
Zitat von MinnieMausMinnieMaus schrieb:Vor Gericht beispielsweise gebe ich mündlich meine Aussage. Diese wird protokolliert. Aber ich muss nichts unterschreiben.
Nur beim AG. Das LG führt kein Wortprotokoll, da werden nur auf Antrag einzelne Aussagen protokolliert.
Zitat von MinnieMausMinnieMaus schrieb:Das hat aber keine Konsequenzen rechtlicherseits
Bei der Polizei hat das keine Konsequenzen, Du musst ja nicht mal hingehen, wenn Du das nicht willst. Das Gericht aber kann Zeugen, sofern keine Verweigerungsrechte nach §§ 52-55 StPO bestehen, die nicht aussagen, bestrafen.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:20
Zitat von hawohawo schrieb:ich muss Dir widersprechen: es ist nicht die Aufgabe eines Beamten, vertrauliche Akten an die Öffentlichkeit und sogar an Personen außerhalb der Medien zu zerren. Auch wenn wir aktuell über einen besseren Informantenschutz debattieren, sowas hat sogar einer LKA Chefin den Job gekostet. Es gibt einen Dienstweg. Ich stelle mir das gerade genial vor, wenn ein Zugführer in Afghanistan, der mir den Plänen für einen Angriff auf Mujahedinstellungen nicht einverstanden ist, dies einfach mal dem Feind und der Presse mitteilt, damit er sein "Recht" bekommt.
So war das auch nicht gemeint.

Wenn der Beamte feststellt, dass die StA oder das Gericht oder die Kripo, manipuliert, dann darf er das selbstverständlich nicht an die Bild verkaufen. Auch nicht an die Süddeutsche und er darf es auch nicht seiner Frau erzählen. Das verstieße alleine schon gegen die Amtsverschwiegenheit.

Er muss aber dagegen remonstrieren und gegebenenfalls an zuständiger Stelle die Angelegenheit zur Anzeige geben. Dazu ist er verpflichtet.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:23
@LivingElvis: dann sind wir auf einem Nenner! Wobei ich gerade versuche, @bayernwastl als zuständige Stelle einzuordnen.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:25
@Living Elvis: Meinen Post jetzt zu zerpflücken - also aus dem Zusammenhang zu reißen, bringt hier wenig.

Ich lege hier wirklich Wert auf ein zusammenhängendes Zitat. Denn nur so macht es Sinn....
Zitat von MinnieMausMinnieMaus schrieb:Ne, müssen sie nicht – ich meine unterschreiben. Bei der Polizei als Zeuge eine Aussage zu tätigen, ist sowieso erst mal freiwillig. Sollte nur ein Wort falsch im Protokoll niedergeschrieben sein, muss ich gar nix unterschreiben. Wenn!! Ich unterschreibe, dann hat es Konsequenzen! Und mögen es nur irgendwelche Interpretationen des Beamtensein, weil ihm meine Nase nicht gefällt. Also, wenn man denn schon auf der Polizeiwache meint, eine Aussage zu tätigen, so sollte man schon wissen, warum!

Vor Gericht beispielsweise gebe ich mündlich meine Aussage. Diese wird protokolliert. Aber ich muss nichts unterschreiben.

Hört sich blöd an, ist aber so: Die Frage „Müssen Zeugen unterschreiben“ ist falsch gestellt. Die Antwort muss vielmehr lauten: s., was ich oben schrieb.

Das mit der Dokumentation seitens der Beamten, mag sein. Das hat aber keine Konsequenzen rechtlicherseits. Interpretationen dagegen sind immer von Bedeutung – vor allem auch richterlicherseits = Urteil!
Deine direkte Äußerung darauf:
Hab ich auch genauso geschrieben. "Müssen" kann hier nicht mit Zwang durchgesetzt werden und wie Du sagst, sind die Angaben (bis auf die Personalien) bei der Polizei freiwillig.

Aber WENN man Angaben macht, muss (Vorgabe für die Polizei!) unterschrieben werden. Wenn die Unterschrift verweigert wird, dann muss ein zweiter Beamter dafür unterschreiben. Was selten vorkommt, weil dann meist gar keine Angaben gemacht werden.

Die Vernehmung ist selbstverständlich von der Polizei solange auf Wunsch des Vernommenen abzuändern, bis dieser damit einverstanden ist. Mit der Unterschrift beurkundet der Vernommene, dass diese Angaben so korrekt sind.


MinnieMaus schrieb:
Vor Gericht beispielsweise gebe ich mündlich meine Aussage. Diese wird protokolliert. Aber ich muss nichts unterschreiben.


Nur beim AG. Das LG führt kein Wortprotokoll, da werden nur auf Antrag einzelne Aussagen protokolliert.

MinnieMaus schrieb:
Das hat aber keine Konsequenzen rechtlicherseits


Bei der Polizei hat das keine Konsequenzen, Du musst ja nicht mal hingehen, wenn Du das nicht willst. Das Gericht aber kann Zeugen, sofern keine Verweigerungsrechte nach §§ 52-55 StPO bestehen, die nicht aussagen, bestrafen.
Ich mache das deswegen, weil ich dir auf deinen letzten Post so einfach nicht antworten kann. Teils würde ich dir recht geben, gleichzeitig aber muss ich dir widersprechen - und das nur, weil du leider hingegangen bist, meine Sätze auseinanderzureißen. Das ist schade.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:27
@MinnieMaus
Mir ist nicht ganz klar, wo Du einen Fehler siehst.
Ich meine nicht, dass ich Deinen Post auseinandergerissen, sondern lediglich auf einzelne Passagen geantwortet habe. Das wegen einer besseren Übersichtlichkeit.

Welcher Zusammenhang meinst Du sei auseinandergerissen?

Welcher Teil meiner Aussage soll nicht korrekt sein?


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:30
Zitat von hawohawo schrieb:Wobei ich gerade versuche, @bayernwastl als zuständige Stelle einzuordnen.
:D
Sag mir Bescheid, wenn Du zu einem Ergebnis gekommen bist.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:37
@LivingElvis: Es geht nicht darum, ob ein Teil deiner Aussage nicht korrekt ist. Es geht darum, dass du u. a. einen wesentlichen Teil meiner Aussage nicht zitierst hast und darauf deinen Kommentar gepostet hast:
Ich
Das mit der Dokumentation seitens der Beamten, mag sein. Das hat aber keine Konsequenzen rechtlicherseits. Interpretationen dagegen sind immer von Bedeutung – vor allem auch richterlicherseits = Urteil!
Deine Antwort:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Bei der Polizei hat das keine Konsequenzen, Du musst ja nicht mal hingehen, wenn Du das nicht willst. Das Gericht aber kann Zeugen, sofern keine Verweigerungsrechte nach §§ 52-55 StPO bestehen, die nicht aussagen, bestrafen.
Ich bin da schon weg von der Polizei. Ich bin hier schon vor Gericht, genauer: vorm Richter während bzw. nach dem Urteilsspruch.


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 00:53
@MinnieMaus
Dann probier isch es nochmal.
Zitat von MinnieMausMinnieMaus schrieb:Ne, müssen sie nicht – ich meine unterschreiben. Bei der Polizei als Zeuge eine Aussage zu tätigen, ist sowieso erst mal freiwillig. Sollte nur ein Wort falsch im Protokoll niedergeschrieben sein, muss ich gar nix unterschreiben. Wenn!! Ich unterschreibe, dann hat es Konsequenzen! Und mögen es nur irgendwelche Interpretationen des Beamtensein, weil ihm meine Nase nicht gefällt. Also, wenn man denn schon auf der Polizeiwache meint, eine Aussage zu tätigen, so sollte man schon wissen, warum!

Vor Gericht beispielsweise gebe ich mündlich meine Aussage. Diese wird protokolliert. Aber ich muss nichts unterschreiben.

Hört sich blöd an, ist aber so: Die Frage „Müssen Zeugen unterschreiben“ ist falsch gestellt. Die Antwort muss vielmehr lauten: s., was ich oben schrieb.

Das mit der Dokumentation seitens der Beamten, mag sein. Das hat aber keine Konsequenzen rechtlicherseits. Interpretationen dagegen sind immer von Bedeutung – vor allem auch richterlicherseits = Urteil!
Dass Du bei der Polizei nicht aussagen musst, ja nicht mal hingehen, hatten wir ja schon. Lediglich die Personalien angeben.

Auf Ladungen des Gerichtes musst Du aber hingehen und, so keine Verweigerungsrechte bestehen auch aussagen.

Wenn Du aussagst und das auch unterschreibst, so kann das zunächst mal nur dann rechtliche Konsequenzen haben, wenn Du damit einen Straftatbestand erfüllst. Zum Beispiel Falsche Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat.

Die Interpretation des Beamten spielt normalerweise keine Rolle, es sei denn es ist zu Auffälligkeiten gekommen, die gegebenfalls auch dokumentiert werden. Da könnte dann auch der Polizist vor Gericht zu gehört werden, einfach um Deine Glaubwürdigkeit beurteilen zu können.

Dabei reicht aber "Meinen" seitens des Polizisten kaum aus, vielmehr muss er da schon mit Tatsachen aufwarten, die seine Verdachtmomente begründen. Er muss also beispielweise sagen können, warum er meint, dass Du da gelogen hast. Nase passen reicht da nicht, ständiges Nase kratzen eventuell schon.

Die Interpretation des vernehmenden Beamten kann im Ermittlungsverfahren eigentlich nur insofern eine Rolle spielen, wie sie dazu führen kann, dass Deine Rolle im Verfahren wechselt, Du also mit Deiner Aussage einen Verdachtsmoment begründest und hierdurch zum Beschuldigten wirst. Du bist über den Rollenwechsel aber unverzüglich zu belehren, ebenso über die neue Rechtsstellung.

Ansonsten wüsste ich jetzt nicht, welche rechtlichen Konsequenzen eine Interpretation sonst noch haben könnte.

"Gefährlicher" ist eigentlich die Aussage vor Gericht, da je nach Aussage Du relativ schnell in einer falschen uneidlichen Aussage drin bist, wenn Deine Aussage eklatant den Feststellungen des Gerichts widerspricht und dies nicht auf Fahrlässigkeit oder Erinnerungsschwächen zurückzuführen ist. Dann muss der StA nach dem Legalitätsprinzip ein Strafverfahren gegen Dich einleiten.

War es das, was Du meintest?


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Peggy Knobloch

10.05.2012 um 01:00
@hawo
Zitat von hawohawo schrieb:Und worum geht es: wo ist das Meerschweinchen begraben? Ich bin mir nicht sicher, inwieweit diese Frage zielführend ist, es sei denn, Frau K. hätte es nach ihrer Tochter als Nachtisch verspeist.
Na der Wastl denkt halt bisl um drei Ecken. Jedenfalls habe ich ihn so verstanden.
Peggy hatte ein Meerschweinchen, dass sie sehr gern hatte. (bestaetgst du ja auch gerade selbst) Es hiess, dass dieses Meerschweinchen 2 Tage nach Peggys Verschwinden starb und hinterm Haus begraben wurde. Aber weder Grab noch Meerschwein wurden je aufgefunden. Stattdessen wurde am 7.5. (oder wars der 8.5.??) eine Frau mit Kind auf dem Rasen hinter den Haeusern gesichtet..
Moeglicherweise auf dem Weg ein schmerzlich vermisstes Meerschwein zu holen???
Ist doch relevant als Hypothese.
Zitat von hawohawo schrieb:Nebenbei: Peggy hatte tatsächlich ein Meerschwein, was sie sehr gern hatte. Allerdings, und das steht in keiner Ermittlungsakte, wurde dieses Schwein kurz vor der Tat unbeaufsichtigt im Hof gefunden. Etwas, was Peggy nie vorher getan hatte.
Wie kurz vor der Tat? Stunden, Tage Wochen? Und dann? Wurde es Fam. K. gebracht? Oder nur gesehen? Und woher weisste das denn nun schon wieder?? (eure Quellen moechte ich mal haben ^^ )
Zitat von hawohawo schrieb:Und: die roten Augen - Quelle BI und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Pressemitteilung. Zumindest decken sich die Wortwahl BI und Zeitung frappierend.
In dem von mir zitierten Artikel auessert sich ja Frau K. dazu. bzw. wird zitiert. Es klingt als haette sie dem Behrend so geantwortet.. muesste also aktenkundig sein als Aussage.
Zitat von atencionatencion schrieb:Noch einmal wird sie sich die Verdächtigungen von Kriminalhauptkommissar Ralf Behrendt, 55, anhören müssen. Er leitete die erste Soko, die nach der vermissten Peggy fahndete. Bis heute lässt ihn die Beobachtung nicht los, dass Susanne Knobloch am 7. Mai gegen 13.15 Uhr verspätet und mit geröteten Augen zur ihrer Arbeit im Altenheim kam. Ein Indiz für Streit mit der Tochter, die gegen 13.14 Uhr zuletzt lebend gesehen wurde? Susanne Knobloch: "Quatsch. Mir war speiübel, weil ich am Wochenende zuvor mit den Kindern Fensterbilder gemalt hatte."
Ist doch relevant, wenn wir Zweifel an der Aussage haben, die geroeteten Augen kaemen von der Fensterfarbe. Wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie von Uebelkeit wegen Fensterbildfarbe kamen, welche Ursache hatten sie dann? Dass sie geroetete Augen hatte hat sie ja anscheinend nicht bestritten.


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