@Themis Wenn man das liest,kommt man schon ins Grübeln.
Er wird ja behauptet,man habe ihm das Geständnis in den Mund gelegt.
Aber das hier ist schon krass!
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Es ist der "Detailreichtum" jenes Geständnisses, der das Gericht beeindruckt hat, die Fülle an Einzelheiten, die zueinander passen. Ein dem Schwachsinn naher Mann, lebenslang an den Folgen einer Hirnhautentzündung leidend, weiß über den Erstickungstod mehr als mancher Medizinstudent. Zum Beispiel, daß ein solcher Tod verhältnismäßig langsam eintritt, nach zehn Minuten etwa und nicht schon beim ersten Druck auf Mund und Nase.
Als Gutachter hatte der Berliner Psychiatrie-Professor Hans-Ludwig Kröber eine derart zutreffende Einschätzung auf ein höchstpersönliches Erlebnis und nicht auf Fingerzeige aus der Fernsehwelt zurückgeführt. Und woher wüßte ein Einfaltspinsel, daß beim Erstickungstod der gemarterte Körper plötzlich zu strampeln beginnt? Wie käme er dazu, Bewegungen und Verletzungen Peggys so zu schildern, daß der Arzt die Zusammenhänge als logisch zwingend erachtet? Der Vorsitzende Richter fragt sich auch, wie es wohl komme, daß ein Mann mit einem IQ von 67 "Interaktionen" plausibel zu schildern verstehe. "Verpiß dich", schrie die wütende Kleine. Und höchst überzeugend stampfte sie mit dem Fuß auf. Ein Erlebnisbericht liegt vor, kein Phantasieprodukt.
Mit dem Urteil haben der Staatsanwalt und als Nebenklägerin Peggys Mutter vorerst erreicht, was sie wollten. Die Verteidigung wird vermutlich ihre Ankündigung wahrmachen und Revision einlegen. Der Angeklagte bleibt wegen seiner sexuellen Handlungen bis auf weiteres in psychiatrischer Behandlung und tritt seine lebenslange Haftstrafe erst später an. Im Bezirkskrankenhaus Bayreuth hat er sich schon wieder Übergriffe auf Mitpatienten geleistet, denn der "Drang zu sexuellen Taten" bleibt nach Auffassung des Gerichts bestehen. Vor diesem hat er in der Regel geschwiegen und meistens dumpf nach vorn geblickt, in Richtung Staatsanwalt. Vor allem hat er keiner Seele verraten, wo die Leiche stecken könnte, die er am Tatort mit ein paar Zweigen zugedeckt haben will.