Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 22:07
@LivingElvis du schreibst:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:"Keiner von Beiden hat das weder bei der ersten Verhandlung noch im Zuge von Revision oder Verfassungsklage bemängelt."
Es kam nicht zur Verfassungsbeschwerde, weil die Frist leider wegen dem Faxgerät versäumt wurde. Es bleibt daher nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof übrig, wenn alles andere scheitert !!!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 22:19
@lawine du schreibst an @pinkman :
Zitat von lawinelawine schrieb:"du und scipper tut grad so, als wäre U. eine entmündigte Person gewesen. Das lass ich nicht unkommentiert stehen, weil es nicht den Tatsachen entspricht."
Ulvi hat laut Gutachten einen IQ von 67 - und alleine dies reicht aus, um anzunehmen, dass er bei einer Mordanklage nicht in der Lage seine Rechte ohne Rechtsbeistand wahrzunehmen. Selbst wenn er Professor der Medizin wäre, wäre er schlecht beraten, ein Geständnis ohne Anwalt abzulegen, wenn er den Mord nicht begangen hat. Im übrigen hätte der Anwalt auf Totschlag im Affekt plädieren können oder auf verminderte Schuldfähigkeit, falls Ulvi wirklich der Täter sein sollte.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 22:31
Ich nehme an, dass man dem Ulvi sagte, dass er nicht in Gefängnis muss, so dass er vielleicht dachte, es sei egal was er gesteht, in der Meinung, dass er eines Tages aus der Psychiatrie rauskommt. Es war halt ein Fehler sich auf diesen "Handel" einzulassen, statt den Mord standhaft abzustreiten. Der Ulvi hat das gestanden was man hören wollte, nachdem man ihn monatelang befragt und vernommen hat !!!


melden

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 22:33
Zitat von ScipperScipper schrieb:Es kam nicht zur Verfassungsbeschwerde, weil die Frist leider wegen dem Faxgerät versäumt wurde. Es bleibt daher nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof übrig, wenn alles andere scheitert !!!
RA Windisch hat da zwei Dinge beantragt
- die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- die Gewährung von Prozesskostenbeihilfe

und dabei den Kampf mit dem Faxgerät verloren.



Also man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen:
Der Rechtsanwalt versäumt eine Frist für einen Antrag mit dem er eine andere versäumte Frist bekämpfen wollte. Das hat schon was.


Was der liebe Windisch nicht beantragt hat, war die Feststellung, dass Ulvi durch die Vernehmung in seinen Menschenrechten verletzt worden ist.


melden

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 22:39
@LivingElvis

Der Ulvi muss dafür büßen, dass das Faxgerät des damaligen Anwaltes nicht funktionierte. Was der Anwalt damals alles beantragte oder nicht benantragte spielt keine Rolle. Ein "Bossi" hätte dem Ulvi verboten irgend etwas zu gestehen und in dem Fall einen Freispruch mangels Beweises erreicht. Mit Bossi meine ich die teuren Staranwälte, die sich nur die Reichen leisten können. Ich hatte ja mal Rechtsexperten als Dozenten, daher kenne ich durchaus den Unterschied zwischen einem normalen Anwalt und einem Staranwalt, obgleich da jetzt keine Wertung sein sollte. Es ist meist so, dass die Leute im Hintergrund dieKleinarbeit maxchen. Der Staranwalt legt meisten nur die Marschrichtung und die ganze Strategie fest und vertritt dann den Fall öffentlichkeitswirksam voir Gericht.


melden

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 23:08
@Scipper
Natürlich spielt es eine Rolle.

Selbst wenn der Windisch die Begründung durch das Fax bekommen hätte, war Deine angebliche Menschenrechtsverletzung nicht Thema seines Antrags. Das BVG hätte also gar nicht drüber entscheiden könne, weil sich noch niemand rechtswirksam beim BVG beschwert hat.

Das ist so, als würdest Du Dich beschweren, dass Du keine Frikadelle bekommst, obwohl Du ausdrücklich ne Bockwurst verlangt hast....


Und von wegen der arme Ulvi konnte sich keinen richtigen Rechtsanwalt leisten - der ist mit gleich 2 Anwälten beim Prozess aufgelaufen. Schwemmer und Bagnoli, die beide nicht im Ruf stehen, sonderlich günstig zu sein. Also das ist -mit Verlaub- völliger Blödsinn. Für das Geld hätte man locker den Bossi haben können....(wäre der so teuer, hätte sich den ein Degowski wohl kaum leisten können ;) )

Der Windisch ist außerdem von der Frau Rödel beauftragt worden. War die nicht Rechtsanwaltsgehilfin?


melden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 01:17
@ramisha:
Zitat von ramisharamisha schrieb:Wieso ist es "Unsinn", die Tochter zu entführen/entführen zu lassen, mit der man als Stiefvater nicht auskommt, von der man aber weiß, dass sie der Liebling der Mutter
ist?
Woher weisst Du, dass Peggy der Liebling der Mutter war? Ich habe als Beispiel drei Kinder und alle sind mir gleich lieb.

@jaska: ich danke Dir für Deinen 12:48 Uhr Beitrag! Er fasst eigentlich die letzten 382 Seiten hervorragend zusammen!

@pinkman:
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Welchen Wissensvorsprung denn? Ich denke den hatten sie eben nicht.
Entschuldige, aber nach 17.000 Seiten Ermittlungsakten und etlichen Verhandlungstagen hatten sie den. Dafür gibt es das mit fünf Berufs-und Laienrichtern besetzte Gericht und keine Internetabstimmung.
Und haltlose Anschuldigungen und Hetze ins Internet zu stellen (Fahrtenschreiber, Sichtungen z.B. in der Türkei, gefälschter Roller, Frau Lang, leerer Kühlschrank, Pornobild, Gästebuch etc etc) gehören in meinen Augen nicht zum Wissensvorsprung.
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Würde es da aber Fakten geben, die das Urteil rechtfertigen, dann hätte die doch schon längst jemand zur Sprache gebracht. zB SK, ein Statement von ihr in diese Richtung, und schon würde man der Ulvi-BI sämtliche Existenzgrundlage nehmen.
Wie jetzt? S.K. hat der Polizei gegenüber ihre Vermutungen geäußert. Mehr nicht. Sie hat keine Beweise gegen Ulvi; keine Leiche, keine Blutanhaftungen oder Faserspuren am hinteren rechten Rücksitzgurt des VWs der Vaters von Ulvi. Das war allein Aufgabe der Polizei.
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Du glaubst nicht, dass sie zB in einer der Talkshows im Fernsehen klar die Fakten auf den Tisch haut und sich somit selbst aus der Schusslinie nimmt?
Ich hatte die Idee schon mal gepostet, aber wenn mich Stern TV anruft und sagt: kommen Sie zur nächsten Sendung oder sollen wir Frau Rödel einladen? Sie hat ja bereits zugesagt! Dann würde ich nach Köln zu Fuß laufen...

@redfern:
Zitat von redfernredfern schrieb:Müller ist Operativer Fallanalytiker, studierter Psychologe und promovierter Kriminalpsychologe - sowohl in Theorie wie auch in Praxis tätig.
Respekt.
Und hier muss ich @LivingElvis von Seite 68 zitieren und zustimmen:
Weil er Kriminalpsychologe ist. Der beschäftigt sich damit, warum der Täter seine Taten begeht und das psychologische Profil der Täter, aber nicht wie die Täter die Tat begehen.

Den kannst Du befragen, wenn Du ne Menge Fakten hast, aber keinen Täter. Wie beim Fall Franz Fuchs. Der erstellt Dir dann anhand der Fakten ein psychologisches Profil des Täters, was aber rein gar nix über dessen sportliche Leistungsfähigkeit aussagt.

Wenn man es genau nimmt, ist Müller als Experte im Fall Peggy völlig fehl am Platze. Das war halt n spektakulärer Fall und Müller hat n Namen. Zur Tatrekonstruktion kann er aber wenig beitragen.



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 02:57
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ulvi hat laut Gutachten einen IQ von 67 - und alleine dies reicht aus, um anzunehmen, dass er bei einer Mordanklage nicht in der Lage seine Rechte ohne Rechtsbeistand wahrzunehmen. Selbst wenn er Professor der Medizin wäre, wäre er schlecht beraten, ein Geständnis ohne Anwalt abzulegen, wenn er den Mord nicht begangen hat. Im übrigen hätte der Anwalt auf Totschlag im Affekt plädieren können oder auf verminderte Schuldfähigkeit, falls Ulvi wirklich der Täter sein sollte.
dann sollte die BI den rechtsanwalt von U. wegen Mandantenverrates oder Verstoß gegen das Anwaltsrecht bei der Anwaltskammer anzeigen. Viel Spaß bei der Argumentation!!!

zum Glück darf in Deutschland eine voll geschäftsfähige Person selbst entcsheiden, was sie wann wem sagt.


melden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 09:50
Zitat von hawohawo schrieb:Entschuldige, aber nach 17.000 Seiten Ermittlungsakten und etlichen Verhandlungstagen hatten sie den.
Und was hat der hervorgebracht? Offenbar herzlich wenig, sonst würds diese Diskussion hier garnicht geben. Es bleibt beim Geständniss.
Zitat von hawohawo schrieb:Sie hat keine Beweise gegen Ulvi;
Und wenn es die gäbe, hätte sie diese nicht mitbekommen?! Wohl eher schon!
Zitat von hawohawo schrieb:Ich hatte die Idee schon mal gepostet, aber wenn mich Stern TV anruft und sagt: kommen Sie zur nächsten Sendung oder sollen wir Frau Rödel einladen? Sie hat ja bereits zugesagt! Dann würde ich nach Köln zu Fuß laufen...
Versteh ich nicht, was du damit sagen willst. Ich verurteile nicht, dass sie an den Shows teilgenommen hat. Ich meine nur, wenn sie mehr wüsste, was Ulvi belastet, dann hätte sie das zur Sprache gebracht. Und wie gesagt, wenn die Polizei da viel mehr hätte als das Geständnis, dann denke ich schon, dass die Mutter das mitbekommen hätte.
Zitat von hawohawo schrieb:Und haltlose Anschuldigungen und Hetze ins Internet zu stellen (Fahrtenschreiber, Sichtungen z.B. in der Türkei, gefälschter Roller, Frau Lang, leerer Kühlschrank, Pornobild, Gästebuch etc etc) gehören in meinen Augen nicht zum Wissensvorsprung.
Ok, langsam gebs ichs echt auf. Es ist wohl unmöglich hier objektiv über diesen Fall zu diskutieren. Zum 100sten Mal, die BI ist mir sowas von Schnuppe und auch ihre Aktionen. Ich stehe weder auf der einen noch auf der anderen Seite, bin aber der Meinung, dass jemand nur verurteilt werden sollte, wenn ihm die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 09:57
Das Geständnis besagt, dass der Ulvi dem Kind Peggy nachgelaufen ist und ihm Mund und Nase zuhielt, bis das Kind erstickte und kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Die Tat ereignete sich angeblich am Treppenaufgang an der Schlossmauer. Hinterher rauchte der Ulvi noch eine Zigarette.

Nehmen wir an, es wär genauso gewesen, dann ergibt sich folgende Frage: Was tat der Ulvi danach?

Glaubt man der Zeugenaussage des Rentners, dann begab sich Ulvi zu diesem Herrn und half diesem beim Holzaufschichten oder Holzaufstapeln. Falls das stimmt, hat Ulvi also die Leiche nicht mit sich herumgetragen, sondern die Leiche am Tatort liegen gelassen. Angeblich nur mit Zweigen bedeckt.

Das hat der Ulvi also gestanden. Und ein Professor hat das Geständnis für glaubwürdig befunden, weil das auf den ersten Blick alles Hand und Fuß zu haben scheint und nicht wie ein Märchen wirkt, wobei noch hinzukommt, dass man dem Ulvi das Erfinden eines solchen Märchens gar nicht zutraut.

Fakt ist aber, dass dieses Märchen nicht im Ulvi erfunden wurde, sondern von einem Profiler, der das freilich im Fachjargon als "Tathergangshypothese" bezeichnete, also eine Falltheorie, die bereits am 2. Mai 2002 zu Papier gebracht war, als der Ulvi noch keinen Mord oder Totschlag gestanden hat.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 10:12
Der Professor befand das Geständnis für glaubhaft, weil der Ulvi angeblich nicht den Verstand und das Wissen hat, um einen komplexen und logisch wirkenden Geschehenablauf zu erfinden. Der Professor wusste aber angeblich gar nichts von der "Tathergangshypothese" des Münchner Profilers Horn.

Daher nahm er an, dass dieses Geständnis auf einem realen Erleben des Ulvi beruht haben muss. Dies mag sein, aber wer sagt denn, dass der Ulvi nicht einfach genau das sagte, was man hören wollte?

Denn das "Drehbuch" in Form der Tathergangshypothese war bereits zwei Monate vor dem Geständnis des Ulvi zu Papier gebracht. Und zwar in dem Vermerk vom 2. Mai 2002 über das Ergebnis der Besprechung vom 30. April 2002, in dem es um das weitere Vorgehen der SOKO ging.

Daher kann der Ulvi am 2. Juli 2002 Kenntnis vom Inhalt dieser Tathergangshypothese vom 2. Mai 2002 gehabt haben, wenn man ihm dazu die passenden Fragen stellte, ob es so gewesen ist, wie es in der Tathergangshypothese umrissen und bereits vorweggenommen ist. Der Ulvi musste also nichts frei erfinden, sondern musste die gezielten Fragen nur kurz mit Ja oder Nein beantworten.


melden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 10:27
Leider gibt es keine Tonbandaufnahme von dieser Befragung am 2. Juli 2002, so dass man also nicht weiß, wie die Fragen gestellt wurden und ob man dem Ulvi die Antworten in den Mund legte oder ob der Ulvi sofort "frei Schnauze" an einem Stück erzählt hat, wie die Tat angeblich abgelaufen ist?

Bedauerlicherweise war der Anwalt des Ulvi bei der 40-minütigen Befragung ab 10:36 Uhr nicht mehr dabei, weil die vorherige Vernehmung bereits beendet war und er daher weggehen konnte, in der Annahme, es sei an dem Tag alles erledigt und seine Anwesenheit sei nicht mehr erforderlich.

Über dieses erste Geständnis gibt es nur ein Gedächtnisprotokoll, dessen Inhalt wir nicht kennen. Es wäre interessant dieses zu lesen, um zu sehen, ob es sich dabei um ein Wortprotokoll handelt, das neben den Fragen auch die wörtlichen Antworten des Ulvi enthält, falls sie mitgeschrieben wurden.


melden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 10:58
@Scipper
es geht dir doch um Peggy, oder?

warum schreibst du nun wieder Dinge zu U., die gefühlte 150 Mal hier im thread stehen?


melden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 11:05
Der Inhalt der Tathergangshypothese vom 2. Mai 2002 wurde in der Süddeutschen Zeitung zitiert:

"Grund für die Eskalation könnte die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi im Vorfeld sein und er am 7. 5. 01 bei einer erneuten Kontaktaufnahme eine Überreaktion auf ihre Flucht vor ihm zeigte, wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreien der Peggy nicht auszuschließen ist. Bei der Beseitigung der Leiche wirkten (noch) weitere Personen (evtl. enges familiäres Umfeld des Ulvi) mit."

Auch der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002 geht aus der Süddeutschen Zeitung hervor:

- Am 2. Juli 2002 kurz nach 7.00 Uhr wird Ulvi im Bezirkskrankenhaus Bayreuth abgeholt und zur Vernehmung ins Polizeipräsidium gebracht. Ulvissei zunächst in Anwesenheit seines Verteidigers vernommen worden. Dabei kommt nichts heraus. Um 10.37 Uhr ist die Vernehmung beendet.

- Der Rechtsanwalt verlässt das Polizeipräsidium. Ulvi wird zum Auto gebracht. Dort spricht er mit einem Polizeibeamten. Daraufhin wird Uliv wieder ins Vernehmungszimmer geführt, weil er ein Geständnis ablegen will. Man habe den Verteidiger telefonisch benachrichtigt, dieser sei aber erst eingetroffen, als Ulvi sein Geständnis schon beendet habe.

- In den folgenden 40 Minuten gesteht Ulvi, er habe Peggy getötet. Ein Ermittler befragte ihn und im Nebenraum schrieb ein zweiter Ermittler alles Wesentliche mit. Das Tonbandgerät lief nicht mit, obwohl es bei der vorausgegangenen Vernehmung angeblich noch benutzt worden war.

- Der Ermittler, der alles mitschrieb, fertigte ein Gedächtnisprotokoll an aufgrdund seiner Notizen, die er im Nebenraum am 2. Juli 2002 gemacht hatte. Danach habe Ulvi folgendes ausgesagt:

"Er habe am Henri-Marteau-Platz auf Peggy gewartet, um sich für die "Vergewaltigung" am 3. Mai 2001 zu entschuldigen. Sie sei vor ihm weggelaufen, aber nicht in Richtung ihrer Wohnung, sondern auf einem Fußweg, der um den Schlossberg herum zur sogenannten Hermannsruh, einem Rastplatz im Wald unterhalb der Lichtenberger Burgruine führt. Er sei ihr nachgelaufen. Als Peggy über einen Stein stolperte, habe er sie eingeholt. Sie habe am Knie und am Kopf geblutet. Er habe sie aufgehoben, Peggy habe sich umgedreht und laut geschrien, er solle abhauen. Sie habe auf den Boden gestampft. Sie habe gedroht, sie wolle ihren Eltern alles erzählen. Sie habe ihn dann so heftig "in die Eier getreten", dass er Sterne sah. Dadurch sei es ihr gelungen, sich loszureißen, sie sei weiter davongerannt, aber etwa am Fuß der Treppe, die hinauf zum Schlossplatz führt, erneut hingefallen. Deshalb habe er sie wieder einholen können. Er habe ihr dann "eine geschmiert" und sie mit beiden Händen geschubst, dass sie wieder hinfiel. Sie habe laut um Hilfe gerufen. Er habe ihr dann mit einer Hand Mund und Nase zugehalten. "Dann hat sie die Augen zugemacht. Wie ich gesehen habe, dass sie sich nicht mehr rührt, habe ich aufgehört." Er habe dann erst mal eine Zigarette geraucht, den leblosen Körper an die Schlossmauer geschleift und ihn mit Zweigen abgedeckt. Anschließend habe er seinen Freund ... und dessen Freundin ... angerufen. Die beiden seien etwa nach 20 Minuten mit einem Auto gekommen. Sie hätten das Mädchen in den Kofferraum gelegt. Dann sei man nach Schwarzenbach am Wald gefahren, dort habe man Peggy in einem Waldstück unter einem Baum abgelegt und den Leichnam mit einer Plane zugedeckt."

- Die Überprüfung der beiden Personen, die angeblich bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben sollten, ergibt, dass beide ein hieb- und stichfestes Alibi für die mutmaßliche Tatzeit hatten.

- Im Anschluss an das Geständnis fahren die Polizeibeamten mit Ulvi zum angeblichen Ablageort de Leiche, finden aber nichts. Dann fahren sie nach Lichtenberg und führen Ulvi zum angeblichen Tatort, wo er an Ort und Stelle wiederholt, wie die Tat abgelaufen sei. Der eine Ermittler sagte vor Gericht: "Er ist zielgerichtet auf einen Stein zugelaufen, wo das Mädchen gestolpert sei. Der Stein war nicht zu sehen, er war zugewachsen, aber er ist zielsicher darauf los."

Unklar ist, ob der Anwalt sich nach dem Beenden der Vernehmung am "Ablageort" und am "Tatort" einfand oder ob er auch an den beiden Ortsterminen am 2. Juli 2002 nicht teilnahm?


melden

Peggy Knobloch

14.12.2012 um 12:24
@Scipper
Kannst Du bitte einen Beitrag schreiben, statt 5,6,7 hintereinander? Das ist in einer Diskussion störend!


melden