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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:01
@ Scipper

Ja klar, es sollte niemand wegen Mordes verurteilt werden wer es nicht ist.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:08
@Tom_Ripley

Wenn der Ulvi bei dem Prozess freigesprochen wird, fällt auch seinen Eltern ein Stein vom Herzen.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:15
"Schade" das niemand Ulvi zivil verklagt hatte, ein erneute gründliche Überprüfung durch ein Zivilgericht war oft ein Hebel die Wiederaufnahme zu erzwingen.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:16
"Schade" das niemand Ukvi zivil verklagt hatte, ein erneute gründliche Überprüfung durch ein Zivilgericht war oft ein Hebel die Wiederaufnahme zu erzwingen.
Wie kommst Du denn darauf?

Die Feststellungen von Zivil- und Strafgericht können absolut unabhängig nebeneinander existieren.

Da würde ich dann schon gern mal sehen, wo das mal geschehen ist.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:20
@ Elvis

Du irrst.
Wenn das Zivilgericht Zweifel an der Täterschaft in einem Urteil um sagen wir mal Schadensersatz oder was auch immer feststellt erzwingt das schon fast die Wiederaufnahme. Siehe etwas oben was ich allgemein geschrieben hatte:

"wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)"

Harry Wörtz kam so letztendlich zur Wiederaufnahme um einen allgemein bekannten Fall zu nennen.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:25
@Tom_Ripley
Knackpunkt an der Sache ist der eingeschobene Nebensatz.
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
Ist hier nicht der Fall, wäre auch nicht der Fall, selbst wenn es ein Zivilprozess gegeben hätte.

Wörtz les ich mal nach.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:28
@ Elvis

So nur zur Theorie, in praxi gab es kein derartiges Verfahren.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:31
@Tom_Ripley
Was der 359 besagt ist, dass ein zivilgerichtliches Urteil zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden kann und, wenn es als Beweis gewertet wurde, natürlich desse Aufhebung ein Grund für eine Wiederaufnahme sein kann.

Hast Du nen Link, wie Wörz sein Wiederaufnahmeverfahren erwirkt hat? Das ist eine riesige Flut von Artikeln. Bislang hab ich da noch nix Einschlägiges gefunden.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:32
@LivingElvis

Hier wurde gesagt: Er hat seine Haftstrafe noch nicht angetreten. Das stimmt doch nicht, denn er sitzt ja seit 2001 in einer geschlossenen Anstalt (Psychiatrie) und das gilt doch wohl auch als Haftstrafe. Und diese Zeit in der Psychiatrie, die ja ein Freiheitsentzug ist, wird doch angerechnet. Oder etwa nicht?


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:35
@Scipper
Ja. Bis zu 2/3 kann er sich das anrechnen lassen.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:42
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:@Tom_Ripley
Soweit ich weiß hat er seine Haftstrafe gar nicht angetreten sondern befindet sich noch immer in der geschlossenen Psychiatrie.
Stimmt das Leute?
Das wurde bereits mehrmals hier behauptet, aber ist es wirklich so? Wo ist das geregelt? Es ist doch unlogisch zu sagen, er hat die Haftstrafe noch gar nicht angetreten, obgleich er seit 2001 einsitzt !!!


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:43
@Scipper
Was genau verstehst Du an @LivingElvis mehrfacher Antwort nicht?


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:45
@jaska

Die Fundstelle fehlt, woher er das genau wissen will. Im Gegensatz zu dir glaube ich nicht alles !!!


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:47
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Im Gegensatz zu dir glaube ich nicht alles !!!
Cooler Spruch!


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:48
@jaska

Nenne mir den Paragraphen oder das Urteil, in dem drin steht, dass es nicht anzurechnen ist !!!


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:51
@Scipper
Das ist ganz einfach.

Ulvi ist in der Psychiatrie und hat seine Haftstrafe somit nicht angetreten. Dies weil die Psychiatrie eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 Nr.1 StGB) ist und keine Freiheitsstrafe.

Nach § 67(1) StGB wird die Freiheitsstrafe nach der Maßregel vollzogen. Gemäß § 67(4) StGB kann die Zeit in der Maßregel bis zu 2/3 der Haftstrafe angerechnet werden. Bei Lebenslang sind das, wie sich aus §§ 57a (1) Nr. 1 StGB i.V.m. 57(1) Nr. 1 ableitet 15 Jahre.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:52
@Scipper
Komm mal wieder runter. Dein Verhalten gerade ist nicht gerade sehr angenehm.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:52
@LivingElvis

Danke, ich werde das nachprüfen, denn wenn das so ist, könnte man den Ulvi ja sogar "100 Jahre" einsperren, bis ein Psychiater der Meinung ist, er ist geheilt und kann jetzt endlich ins Gefängnis.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 22:57
§ 67(4) StGB

Ist vom BGH 2012 teilweise verfassungswidrig erklärt worden.

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/anrechnungsregelung-67-abs-4-stgb-teilweise-verfassungswidrig_204_113320.html

Die ganze Angelegenheit ist komplizierter als gedacht.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:02
Wenn einer in einer Klink eingesitzt, in diesem Fall der Ulvi, dann MUSS man das auch als Strafe betrachten, auch wenn man das verbrämt und als Maßregel oder was auch immer betrachtet.


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