Peggy Knobloch
07.02.2013 um 22:01@ Scipper
Ja klar, es sollte niemand wegen Mordes verurteilt werden wer es nicht ist.
Ja klar, es sollte niemand wegen Mordes verurteilt werden wer es nicht ist.
"Schade" das niemand Ukvi zivil verklagt hatte, ein erneute gründliche Überprüfung durch ein Zivilgericht war oft ein Hebel die Wiederaufnahme zu erzwingen.Wie kommst Du denn darauf?
Tom_Ripley schrieb:wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)Ist hier nicht der Fall, wäre auch nicht der Fall, selbst wenn es ein Zivilprozess gegeben hätte.
jaska schrieb:@Tom_RipleyDas wurde bereits mehrmals hier behauptet, aber ist es wirklich so? Wo ist das geregelt? Es ist doch unlogisch zu sagen, er hat die Haftstrafe noch gar nicht angetreten, obgleich er seit 2001 einsitzt !!!
Soweit ich weiß hat er seine Haftstrafe gar nicht angetreten sondern befindet sich noch immer in der geschlossenen Psychiatrie.
Stimmt das Leute?