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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:02
Zitat von ScipperScipper schrieb:Danke, ich werde das nachprüfen, denn wenn das so ist, könnte man den Ulvi ja sogar "100 Jahre" einsperren, bis ein Psychiater der Meinung ist, er ist geheilt und kann jetzt endlich ins Gefängnis.
Wenn die Gefahrenprognose entsprechend ist - ja
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

Und zu recht.

In´s Gefängnis wird er aber nach "100 Jahren" nicht mehr kommen. Da wird dann nach § 57a(1) Nr.1 StGB ausgesetzt.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:04
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:§ 67(4) StGB

Ist vom BGH 2012 teilweise verfassungswidrig erklärt worden.

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/anrechnungsregelung-67-abs-4-stgb-teilweise-verfassungswidrig_204_113320.html

Die ganze Angelegenheit ist komplizierter als gedacht.
Tu mir bitte den Gefallen und lese richtig, bevor das hier unnötig verkompliziert wird.
Da geht es um die Voraussetzungen, nicht um die grundsätzliche Möglichkeit.

Vorliegend geht es darum, ob Haftstrafen aus anderen Urteilen angerechnet werden können. Ulvi ist einmalig verurteilt worden.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:06
@LivingElvis

Es geht hier nicht um das Verfallsdatum von Konservendosen, sondern um einen Menschen, der seit 11 Jahre in einem Hochsicherheitstrakt einsitzt. Und daher habe ich gefragt: Wo ist das geregelt? Meine Frage war nicht als Unfreundlichkeit gedacht, denn ich wusste nicht wo das steht. Die Zeit wird also auf die Strafe (Haftdauer) angerechnet, wenn auich nicht ganz, aber zu einem gewissen Teil (2/3).


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:07
@Scipper
Kann man aber anders äußern. Ein gepflegter Umgangston ist in unser aller Sinne.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:09
@ Living Elvis

Grundsätzlich geht es und wenn er ins Gefängnis kommen sollte wird der Massregelvollzug angerechnet.
Jetzt wäre die Frage ob 2/3 wie im Gesetz oder voll wie im Beschluss des BGH, verbunden mit der Aufforderung an den Gesetzgeber es neu zu fassen.

Im Falle Ulvi graue Theorie, da es unter den jetzigen Umständen unwahrscheinlich ist das er ins Gefängnis kommt. Er wird wohl (echt) lebenslänglich in der Psychatrie bleiben.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:12
@LivingElvis

Ich bin es aber leid, dass hier dauernd nur gesagt wird, das Urteil ist richtig. Woher wollt ihr das denn wissen? Selbst wenn in einem SZ-Bericht steht, die Schülerin sah Peggy beim Markptlatz, heißt es nur: Aber das Gericht meint es war anders. Ja, sind wir denn hier die Untertanen des Gerichtes? Ich habe ja nichts dagegen, dass man sagt: Okay, das Gericht meint dies und jenes. Aber wenn man nur noch sagt, aber bitte das Urteil sagt was anderes und das Gericht hat Recht, dann sollte man hier halt zumachen.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:19
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Grundsätzlich geht es und wenn er ins Gefängnis kommen sollte wird der Massregelvollzug angerechnet.
Jetzt wäre die Frage ob 2/3 wie im Gesetz oder voll wie im Beschluss des BGH, verbunden mit der Aufforderung an den Gesetzgeber es neu zu fassen.

Im Falle Ulvi graue Theorie, da es unter den jetzigen Umständen unwahrscheinlich ist das er ins Gefängnis kommt. Er wird wohl (echt) lebenslänglich in der Psychatrie bleiben.
Da steht nichts von "voll angerechnet".

Es geht rein darum, ob sogenannte "verfahrensfremde Freiheitsstrafen" mit eingerechnet werden können.

Auszug:
§ 67 Absatz 4 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1327) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als er es ausnahmslos ausschließt, die Zeit des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung auf Freiheitsstrafen
aus einem anderen Urteil als demjenigen, in welchem diese Maßregel angeordnet worden ist, oder das bezüglich des die Maßregel anordnenden Urteils gesamtstrafenfähig ist („verfahrensfremde Freiheitsstrafen“), anzurechnen.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120327_2bvr225809.html


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:23
@LivingElvis

Wie hier auf die Richtigkeit des Urteils "gepocht" wird, erinnert mich an einen Roman, der sich nennt: Der Untertan. Das ist ein Roman von Heinrich Mann. Wenn hier nur noch das gesagt werden darf, was das Gericht im Falle Ulvi für richtig befunden hat, erübrigt sich jede weitere Diskussion über den Fall.

PS: Wozu denn noch diskutieren, wenn das Urteil nach Meinung fast aller hier gut und richtig ist ?


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:28
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich bin es aber leid, dass hier dauernd nur gesagt wird, das Urteil ist richtig. Woher wollt ihr das denn wissen? Selbst wenn in einem SZ-Bericht steht, die Schülerin sah Peggy beim Markptlatz, heißt es nur: Aber das Gericht meint es war anders. Ja, sind wir denn hier die Untertanen des Gerichtes? Ich habe ja nichts dagegen, dass man sagt: Okay, das Gericht meint dies und jenes. Aber wenn man nur noch sagt, aber bitte das Urteil sagt was anderes und das Gericht hat Recht, dann sollte man hier halt zumachen.
Das hat niemand gesagt.

Ich habe Dir mehrfach zu erklären versucht, dass wenn wir über die Plausibilität der Urteilsversion sprechen, wir auch die Prämissen des Urteils zugrunde legen müssen.

Ob diese Prämissen richtig sind, ist eine ganz andere Frage!



Ich versuch es mal an einem Beispiel klar zu machen:
Wenn Du mir sagst, Du hättest 2 Äpfel und würdest noch 3 Äpfel dazubekommen und hättest somit jetzt 5 Äpfel.

Dann kann ich Dir sagen: "Ja, Deine Rechnung ist richtig."


Wenn nun aber der XY behauptet, Du hättest gar nicht 2 Äpfel zu Beginn gehabt, sondern 3, deswegen sei die Rechnung falsch.

Dann kann ich sagen: "Doch, die Rechnung ist richtig, weil 2 und 3 nunmal 5 ergibt."



Ob Du aber tatsächlich am Anfang 2 Äpfel hattest oder doch 3, wie der XY behauptet, kann ich nicht sagen, weil ich nicht sehe, wie viele Äpfel Du tatsächlich hast. Ich weiß also auch nicht, ob Du jetzt vielleicht 6 Äpfel hast, wie der XY behauptet.

Ich kann nur sagen, dass Deine Rechnung richtig ist.



Selbiges beim Urteil: Die Version nach der Peggy an der Friedhofsmauer entlang kam und vor einem Ulvi am Marteau-Platz hinter die Gärten flieht, macht nach der Landkarte absolut Sinn.

Ob es tatsächlich so war, das weiß ich nicht.


Jetzt kapiert?


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:31
Zitat von ScipperScipper schrieb:Wie hier auf die Richtigkeit des Urteils "gepocht" wird, erinnert mich an einen Roman, der sich nennt: Der Untertan. Das ist ein Roman von Heinrich Mann. Wenn hier nur noch das gesagt werden darf, was das Gericht im Falle Ulvi für richtig befunden hat, erübrigt sich jede weitere Diskussion über den Fall.

PS: Wozu denn noch diskutieren, wenn das Urteil nach Meinung fast aller hier gut und richtig ist ?
Mir kommt das hier zeitweise eher so vor, wie gewisse Passagen aus "Professor Unrat"....


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:35
@LivingElvis

Ich bin doch nicht blöd. Ich weiß auch, dass das Gericht aufgrund der "Fakten" nicht anders konnte. Ich ging daher einen Schritt zurück und habe versucht diese Fakten unter die Lupe zu nehmen. Du kommst aber jedesmal mit dem Urteil, was aber nicht die Fakten und die Grundlagen des Urteils beleuchtet.

Beispiel: Wenn ein Polizist sagt: Der Mann hat 10 Äpfel gestohlen und wenn der Mann dann auch zugibt die 10 Äpfel gestohlen zu haben, muss das Gericht ihn wegen Diebstahls von 10 Äpfeln verurteilen.

Wenn sich aber nachher rausstellt, dass es gar keine 10 Äpfel gab, wer hat dann die Schuld? Der Mann oder der Polizist oder der Landwirt, der gesagt hat, dass ihm 10 gute Äpfel gestohlen worden sind?


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:41
@Scipper

Ich weise Dich auf Deinen Post von heute 20:02 Uhr hin:
Auf den ersten Blick wirkt die gesamte Tathergangsschilderung auch auf mich überzeugend. Die Sache hat aber einen Haken: Wenn das Kind bereits den Platz überquert hatte, warum ist das Kind dann auf der Flucht vor dem Ulvi durch die Gärten gelaufen, statt in Richtung des Marktplatzes zu laufen?
Da schreibst Du ganz das ganz klar, dass es Dir eben doch darum ging.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:45
Nehmen wir mal an, Rabenvögel hätten die 10 guten Äpfel des Landwirtes entwendet. Also hat keiner der drei Leute die Schuld, weder der Polizist, noch der Geständige, noch der Landwirt. Schuld hat aber das Gericht, wenn es nicht erkannte, dass an dem Tag die Rabenvögel die 10 Äpfel mitnahmen.


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Peggy Knobloch

07.02.2013 um 23:53
@LivingElvis

Du solltest mal die Grundlagen des Urteils betrachten: Wie kam es zu dem Geständnis des Mordes? Der Professor in dem SpiegelTV-Filmbericht über den Fall Rudi Rupp sagte sinngemäß: Man sollte nicht nur das fertige Endprodukt "Geständnis" sehen, sondern auch prüfen, wie das Geständnis zustandekam.


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Peggy Knobloch

08.02.2013 um 00:00
@Scipper
Ich verweise auf meinen Post von 23:41 Uhr

Es ging hier NICHT darum, ob das Urteil richtig ist oder nicht, sondern REIN darum, ob die Version plausibel ist oder nicht. Insofern verweise ich auf meinen Post von 23:28 Uhr.

Hör bitte auf ständig das Thema nach Deinem Gusto zu wechseln, bloß weil Deine komische Argumentation so gehinkt hat, dass sie nach 2 Metern zusammengebrochen ist....


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Peggy Knobloch

08.02.2013 um 00:11
@LivingElvis

Im Gegensatz zu dir, betrachte ich den Fall ganzheitlich und nicht nur das Gerichtsurteil. Fakt ist, so wie ich das sehe, dass der Ulvi von der Polizei angeblich mehrmals ohne seinen Rechtsbeistand befragt wurde. Weiterhin ist Fakt, dass der Ulvi ohne seinen Rechtsbeistand am 2. Juli 2002 sein erstes Geständnis in Sachen Mord ablegte. Außerdem gibt es von diesem ersten Geständnis keine Tonbandaufnahme. Bei der Tathergangsrekonstruktion mit Video am 30. Juli 2002 war der Rechtsbeistand angeblich in Urlaub.


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Peggy Knobloch

08.02.2013 um 00:19
Da diese Vernehmungen ohne Rechtsbeistand von den meisten hier für in Ordnung befunden werden, werde ich mich hier nicht mehr beteiligen, denn ich erkenne, dass man gegen eine Betonwand redet.


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Peggy Knobloch

08.02.2013 um 00:24
@Scipper

Das hast Du jetzt schon zigmal angekündigt.
Halte Dich einfach dran, damit ist allen geholfen.


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Peggy Knobloch

08.02.2013 um 00:33
Ulvi hatte den Verstand eines achtjährigen, ob er der Täter war?


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Peggy Knobloch

08.02.2013 um 00:43
Zitat von ScipperScipper schrieb:Im Gegensatz zu dir, betrachte ich den Fall ganzheitlich und nicht nur das Gerichtsurteil. Fakt ist, so wie ich das sehe, dass der Ulvi von der Polizei angeblich mehrmals ohne seinen Rechtsbeistand befragt wurde. Weiterhin ist Fakt, dass der Ulvi ohne seinen Rechtsbeistand am 2. Juli 2002 sein erstes Geständnis in Sachen Mord ablegte. Außerdem gibt es von diesem ersten Geständnis keine Tonbandaufnahme. Bei der Tathergangsrekonstruktion mit Video am 30. Juli 2002 war der Rechtsbeistand angeblich in Urlaub.
Nein, im Gegensatz zu mir hast Du eine ganz feste und vernagelte Einstellung. Ulvi KANN und DARF für Dich NUR unschuldig sein.

Deswegen kommt, wenn Du nicht weiter weißt, irgendein Blödsinn von wegen "ganzheitlicher Betrachtung" oder "ich will provozieren".

Alles was Deiner Meinung nach auch nur im entferntesten darauf hindeuten KÖNNTE, dass Ulvi eventuell und ganz vielleicht doch der Täter sein KÖNNTE, willst Du nicht hören und versuchst solche Argumente einfach niederzubügeln, indem Du entweder 30 Posts auf einmal raushaust, irgendwas anderes anschneidest, eine Totschlagargument versuchst vorzubringen oder, wenn das alles nicht hilft, die Leute beleidigst und spielst dann Deinerseits den Beleidigten. Und das selbst, wenn das Besprochene auf GAR NICHTS hinweist. Es reicht, wenn es nicht auf "Ulvi ist unschuldig" hinweist.

Ich frage mich ganz ernsthaft, ob es nicht allen Beteiligten besser täte, wenn Du einfach im Gästebuch der BI postest. Da kommt dann nix, was Deiner Meinung widersprechen könnte und wenn doch, ist es schnell gelöscht.

Ich mag Dich, aber der Kindergarten muss doch irgendwann mal aufhören. Du merkst nicht mal mehr, wenn Du Dich lächerlich machst. Und das tut mir irgendwie leid für Dich, weil ich Dich als sehr liebenswerten Menschen kennen gelernt habe.


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