Scipper schrieb:Ich bin es aber leid, dass hier dauernd nur gesagt wird, das Urteil ist richtig. Woher wollt ihr das denn wissen? Selbst wenn in einem SZ-Bericht steht, die Schülerin sah Peggy beim Markptlatz, heißt es nur: Aber das Gericht meint es war anders. Ja, sind wir denn hier die Untertanen des Gerichtes? Ich habe ja nichts dagegen, dass man sagt: Okay, das Gericht meint dies und jenes. Aber wenn man nur noch sagt, aber bitte das Urteil sagt was anderes und das Gericht hat Recht, dann sollte man hier halt zumachen.
Das hat niemand gesagt.
Ich habe Dir mehrfach zu erklären versucht, dass wenn wir über die Plausibilität der Urteilsversion sprechen, wir auch die Prämissen des Urteils zugrunde legen müssen.
Ob diese Prämissen richtig sind, ist eine ganz andere Frage!
Ich versuch es mal an einem Beispiel klar zu machen:
Wenn Du mir sagst, Du hättest 2 Äpfel und würdest noch 3 Äpfel dazubekommen und hättest somit jetzt 5 Äpfel.
Dann kann ich Dir sagen: "Ja, Deine Rechnung ist richtig."
Wenn nun aber der XY behauptet, Du hättest gar nicht 2 Äpfel zu Beginn gehabt, sondern 3, deswegen sei die Rechnung falsch.
Dann kann ich sagen: "Doch, die Rechnung ist richtig, weil 2 und 3 nunmal 5 ergibt."
Ob Du aber tatsächlich am Anfang 2 Äpfel hattest oder doch 3, wie der XY behauptet, kann ich nicht sagen, weil ich nicht sehe, wie viele Äpfel Du tatsächlich hast. Ich weiß also auch nicht, ob Du jetzt vielleicht 6 Äpfel hast, wie der XY behauptet.
Ich kann nur sagen, dass Deine Rechnung richtig ist.
Selbiges beim Urteil: Die Version nach der Peggy an der Friedhofsmauer entlang kam und vor einem Ulvi am Marteau-Platz hinter die Gärten flieht, macht nach der Landkarte absolut Sinn.
Ob es tatsächlich so war, das weiß ich nicht.
Jetzt kapiert?