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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:27
@Scipper
Bei Ulvi ist eine geistige Behunderung festgestellt worden, die sein gesamtes Verhalten beeinflusst. Daher ist es mir ein Rätsel. warum man ihn wegen Mordes verurteilt hat. Er hat den Mord ja nicht geplant.
Er wäre nicht der erste Mörder, der seine Tat "nicht geplant" hätte^^

Es geht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit auch IMMER darum, IN WELCHEM AUSMAß die vorliegende Störung zu einer Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt hat. Dass die Einsichtsfähigkeit bei Ulvi vorhanden ist, dürfte angenommen werden, da er Strategien anwandte, die zeigen, dass er eine Handlung gegen den Willen eines Anderen vornehmen wollte und sich des Verbots bewusst war (Kekse um das Kind zu verführen/gefügig zu machen). Bleibt noch die Steuerungsfähigkeit. Da gehts immer auch um die Frage, ob er im Zuge einer Tathandlung mehrfach die Möglichkeit gehabt hätte, auch anders zu handeln oder gemäß seiner Einsicht zu handeln. Klar, kann man sich drüber streiten, wenn er einen sexuellen Impuls hatte, ob er sich dann noch hätte im Griff halten können. Vielleicht war das Gericht jedoch der Auffassung, dass Ulvi jeder Zeit hätte zu Bekannten oder seinen Eltern gehen können. Keine Ahnung.

Nichts im Leben ist so schwarz-weiß, wie du es hier darzustellen versuchst:
Ich sehe den Ulvi als geistig behinderten Menschnen an, der für sein gesamtes Verhalten nichts kann.



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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:28
@Mao1974

Bei mir würde er aber nicht als verurteilter Mörder oder Totschläger in der Anstalt einsitzen, denn ich hätte ihn aus Mangel an Beweisen freigesprochen, weil das Geständnis als Beweis nicht ausreicht. Er würde nur einsitzen zweck Therapie aufgrund seiner sexuellen Verfehlungen und wenn er davon laut Gutachtern geheilt wäre, hätte ich seine Entlassung beantragt. Wie gut, dass ich kein Richter bin.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:30
@Scipper
Wie gesagt, es ist nicht relevant, was Du getan hättest oder nicht. Sorry, im Zweifelsfall vertraue ich dann doch eher den Berufsrichtern...


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:36
@Scipper

mal ne Frage: Was, wenn es keine erfolgreiche Therapie gegen
Zitat von ScipperScipper schrieb:seine sexuellen Verfehlungen
gibt? Dann säße er trotzdem lebenslang in der Psychiatrie. Ginge es dir damit denn besser?


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:40
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:@Scipper
Na, dann ist ja alles ok, selbst wenn er den Mord begangen hat...(seufz)
Sorry, wenn der Ulvi nicht fähig war, für sich zu entscheiden und er für andere eine Gefahr darstellte, dann hätten seine Erziehungsberechtigten für Ordnung sorgen müssen. Stattdessen ging er auf Sauftouren, hatte eine eigene Wohnung usw...
Er konnte tun und lassen, was er wollte...
Dann müssten die dafür verantwortlich gemacht werden, oder?
Du hast mir ungewollt recht gegeben, denn der Ulvi hätte einer gewissen Aufsicht bedurft. Man kann aber einen Menschen nicht rund um die Uhr beaufsichtigen, weil das praktisch unmöglich ist. Der Ulvi war sich also mehr oder weniger an Nachmittagen selbst überlassen. Also konnte er machen was er wollte, leider aber ohne zu wissen, was richtig oder falsch ist. Schuld daran ist keiner, auch er nicht.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:48
@Scipper
Ich bitte Dich, Scipper, ich hab auch solche Menschen im Bekanntenkreis, sie bedürfen einer besonderen Betreuung, das ist kein Geheimnis.
Ulvi war stunden-wenn nicht tagelang unbeaufsichtigt, er ging auf Kneipentouren (offenbar wurde ihm das nicht untersagt), er hat Kinder in seine Wohnung genommen und dort offenbar belästigt, ohne daß seine Eltern eingegriffen hätten. Sein Tagesablauf spricht Bände...
Im Interview erzählt er von einer Alkoholvergiftung...Wie gesagt, ich kenne ähnliche Fälle, eine solche Nachlässigkeit seitens der Eltern habe ich persönlich noch nie erlebt.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:57
ich bitte euch, endlich auf Peggy zurück zukommen!!!

Falls @Scipper und andere den fall Ulvi K. diskutieren wollen, dann bitte endgültig in einem anderen Thread

@all

viellciht könnt ihr euch auch einfach nur zurückhalten und nicht mehr antworten, wenn das -Thema immer wieder auf U. gebracht wird. So erledigt es sich, oder führt zu Selbstgesprächen der betreffenden Personen.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:01
@redfern
@Scipper

mal ne Frage: Was, wenn es keine erfolgreiche Therapie gegen "seine sexuellen Verfehlungen"
gibt? Dann säße er trotzdem lebenslang in der Psychiatrie. Ginge es dir damit denn besser?
Es gibt andere Einrichtungen in Bayern, die sich um behinderte Menschen kümmern. Diese nennen sich: Wohnheim für Behinderte, Wohngruppe für Behinderte, Wohnheim für geistig behinderte Erwachsene, Wohnstätte der Lebenshilfe für geistig Behinderte, Wohngemeinschaft für erwachsene Behinderte, Wohnen und Arbeiten Behinderter, Wohnanlage für Behinderte, Wohnheim der Lebenshilfe etc.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:02
@lawine
Der Fall Ulvi ist der Fall Peggy und umgekehrt!
Oder anders: Ulvi ist eine Hauptfigur im Fall Peggy, deshalb ist alles , was ihn betrifft, zum Thema gehörig.
Du kannst gern einen neuen Peggythread eröffnen, bin mal gespannt, bis der auch bei Ulvi ankommt, wird nicht lang dauern.
Von daher: Ziemlich sinnlos!


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:08
@Scipper

....alle diese Betreuungsformen haben eines gemeinsam: es sind offene Einrichtungen. Sie dürften nicht die (juristische) Maßgabe erfüllen, einen Rückfall/eine sexuelle Straftat zu verhindern. Die juristisch motivierte Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt erfolgt übrigens als "Maßregel zur SICHERUNG" ^^

Und um es vorwegzunehmen: Es gibt bislang K E I N E erfolgreiche Therapie bei Sexualstraftätern. Eine einizig halbwegs wirksame Methode ist die chemische Kastration. Und zum Thema Therapie bei einem Oligophrenen habe ich bereits etwas geschrieben.

War dann auch mein letzter Beitrag zu diesem Thema.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:21
@lawine
Diese Forderung ist völlig realitätsfern. Das siehst Du allein daran, dass auch in der Wikipedia Informationen zum Fall nur unter der Seite zu Ulvi zu finden sind. Diese beide Personen sind mindestens durch Peggys Verschwinden und seine Verurteilung nicht zu trennen.
Wenn hier über das Opfer gesprochen werden soll und was mit ihm geschehen ist, dann geht das nicht, ohne den verurteilten Täter zu thematisieren.

@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich sehe den Ulvi als geistig behinderten Menschen an, der für sein gesamtes Fehlverhalten nichts kann.
Ob er was dafür kann oder nicht ist nicht entscheidend für seine Verwahrung in einer psychiatrischen Einrichtung. Dafür ist einzig und allein die Frage entscheidend, ob er eine Gefährdung für die Menschen in seiner Umgebung darstellt.
Und da sehe ich aufgrund der Vorgeschichte, aufgrund seiner Behinderung und aufgrund von Übergriffen nach der Verurteilung (wurde vor Kurzem so gepostet, ich nehme das mal an) keinen Anlass, ihm eine optimistische Prognose zu geben.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:22
@redfern

Du hast recht: das sind alles offene Einrichtungen. Ich meinte damit nur die Zeit nach seiner etwaigen Entlassung aus der Psychiatrie, denn er wird dort wohl nicht ewig bleiben können, denn irgendwann ist auch die beste und längste und teuerste Psychotherapie - auch aus Kostengründen - beendet.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:26
@Scipper

...deswegen bezeichnet man Aufenthalte in psychiatrischen Haftanstalten auch gerne mal als "Aufbewahrung". Da, wo Therapie drausteht, ist noch lange nicht Therapie drin! Die Patienten werden therapeutisch begleitet, ja. Allerdings gibt es wie gesagt keine eigenständige und gezielte Therapiemethode bezogen auf die Sexualdevianz. Mit Kostengründen oder einem Therapieende hat eine solche Unterbringung auch nichts zu tun.Die Leute bleiben solange dort, wie gutachterlich eingeschätzt wird, dass von Wiederholungsgefahr ausgegangen werden muss.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:29
@redfern

Ich kenne das Thema an sich nur aus dem sozialen Blickwinkel, also nicht aus dem Blick des StGB. Daher sehe ich das vielleicht auch alles zu sozial, was vielleicht ein Relikt aus dem Jahre 1968 ist.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:34
@Scipper

Therapie ist kein Allheilmittel und glaub mir: Der Behandlungsgedanke ist zwar sozial verständlich, aber im Straftatbereich bin ich ehrlich gesagt in gewissem Maße froh, dass die 68er lange her sind... Jedes neue Opfer, das es gab, weil man meinte, auch dem "Unverbesserlichsten" mit falsch verstandenem (therapeutischen) Gutmenschentum entgegenkommen zu müssen, war eines zu viel.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:40
@redfern

Ich stamme aus der 68er-Zeit, was vermutlich eine gewisse soziale Einstellung hinterlassen hat. Ich habe bereits gemerkt, dass heute ein anderer Wind weht. Die Sozialromantik der 68er ist vorbei.

Wie lange müssen denn schuldunfähige Täter in der Psychiatrie einsitzen? Ich denke es wird nicht so sein, dass einer bis an sein Lebensende in so einer Anstalt bleiben muss. Das wäre inhuman, denn selbst zurechnungsfähige Mörder werden ja sicherlich irgendwann aus dem Gefängnis entlassen.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 22:48
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:denn selbst zurechnungsfähige Mörder werden ja sicherlich irgendwann aus dem Gefängnis entlassen.
nur, wenn sie nicht in anschließende Sicherheitsverwahrung kommen.


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Peggy Knobloch

07.10.2012 um 01:09
Hi,

erster Post, den ich lese und es geht schon los.

@Scipper: "RA Euler meines Wissens bereits als Pflichtverteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren zugelassen..."

Mööp. Das Gericht hat ihn als Rechtsbeistand zugelassen. Was er mit dem Mandat macht, ist seine Sache. Ggf. hat der Spiegel da falsche Informationen; und ich weiß beim besten Willen nicht, woher die stammen könnten...

Und leider weiter: "§ 359 Nr. 5 StPO, also die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Urteil zu begründen. Unter Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO versteht man konkrete Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Neue Tatsachen sind solche, die das Gericht in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt hat, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit dazu bestanden hat."

Genau so. Es spielt keinerlei Rolle, ob das Gericht vorhandene Zeugen gehört hat. Beim Wiederaufnahmeverfahren geht es einzig um Zeugen und Tatsachen, die dem Gericht zum Verhandlungszeitpunkt NICHT BEKANNT waren. (Sorry für die Großbuchstaben, aber mir erschließt sich dieses Teufelszeugs mit den Links links oben nicht). Bei 17.000 Seiten ist es schwer vorstellbar, dass die Ermittler 60 (in Worten sechzig!) Zeugen übersehen haben. @jaska hat da vollkommen recht!

"dann steht einem Wiederaufnahmeverfahren nichts mehr entgegen, sofern die 60 Zeugen nicht bereits alle bei der Hauptverhandlung aufgetreten sind"

Sch...ön egal, denn wenn die nach Aktenlage bekannt waren, liegt es in Benehmen des Gerichts, sie zur Wahrheitsfindung zu hören. Ist kein Wiederaufnahmegrund nach §359 StPO, genau wie Du aus Wikipedia zitiert hattest.

@ramisha: "Denn wenn Euler "keine berechtigten Zweifel" an der Unschzuld Ulvis säen kann, wird ihm
nichts weiter übrig bleiben, auch die Suche wieder zu forcieren. Und wenn er Ulvis Unschuld
beweist, dann erstrecht."

Wenn Euler dies tun würde würde, würde ich freiwillig 500 Euro für die Gemeinschaftskasse verarmter Anwälte spenden! (Aber da er ja nicht mal Aber da er ja den Schriftsatz nicht zum vereinbarten Termin einreichen konnte, da er ein wichtiges Bundesligaspiel zu betreuen hatte, kann er nicht so arm sein.) Macht er aber nicht, obwohl er als Anwalt viel mehr Mittel hat als wir!

Wieder @Scipper: "Der Anwalt wird vermutlich zweigleisig fahren, also einerseits den Ulvi raushauen und andererseits auch nachweisen wollen, dass Peggy nach dem angeblichen Mord noch lebend gesehen wurde." Ach so? Er will Ulvi raushauen, nicht mehr und nicht weniger! Ich stelle die Hypothese auf: ihm ist Peggys Schicksal so egal wie nur irgend was.

@Curlysue: genau mein Reden!

@NoSilence: ist da zwischendurch was weggekommen? Ich verstehe Deine Einlassung nicht.

@jaska und @Mao1974: "Zu einer Therapie gehört ja erst mal eine Therapiefähigkeit, der Patient muss schon in der Lage sein, das Falsche in seinen Handlungen und in seinen Beweggründen zu sehen."

Autschn! Bei dem gezeigten Verhalten Ulvis in der Therapie mit dem Versuch sexueller Übergriffe auf Mitpatienten sehe ich da aber kein Licht am Ende des Tunnels. Und - so leid wir mir das tut - zu Recht!

Und wieder @Scipper: "Falls ein Wiederaufnahmeverfahren stattfindet und falls er dann freigeprochen wird, ist er auf freien Fuß zu setzen, auch wenn das vielleicht bei juristischen Laien auf ein gewisses Unverständnis stößt."

Auch wenn Du juristischer Laie bist: Ulvi sitzt nicht wegen des Mordes in der geschlossenen Psychiatrie, sondern wegen sexueller Übergriffe auf Kinder. Er ist nicht auf freien Fuss zu setzen. Und schon gar nicht für eine Haftstrafe zu entschädigen, die er noch nicht einmal angetreten hat.

@lawine: ich muss Mao1974 zustimmen: Peggy und Ulvi gehören zusammen wie Mordopfer und Mörder. Es kann erst ein zielgerichtetes weiteres Nachgraben geben, wenn dieses Band zerschlagen ist. Solange wird uns Ulvi verfolgen.


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Peggy Knobloch

07.10.2012 um 01:25
Ich muss noch einen nachschieben.

@Scipper: "Wie lange müssen denn schuldunfähige Täter in der Psychiatrie einsitzen? Ich denke es wird nicht so sein, dass einer bis an sein Lebensende in so einer Anstalt bleiben muss. Das wäre inhuman, denn selbst zurechnungsfähige Mörder werden ja sicherlich irgendwann aus dem Gefängnis entlassen."

Wir müssen das ganz strikt auseinanderhalten. Eine Strafe nach StGB hat seit Griechenland und Rom vier wesentliche Säulen: Besserung, Abschreckung, Verhinderung und Rache:
- Besserung des Verhaltens des Straftäters zur Verhinderung weiterer Taten
- Abschreckung anderer vor der Begehung von Straftaten
- Verhinderung des Begehens erneuter Straftaten durch den Täter (rechstpolitisch diskutiert weil Überlappungen zu Besserung und Abschreckung)
- Rache des Staates im Namen der Opfer. Dies soll Selbstjustiz verhindern, ist aber in unserem heutigen Täterschutzrecht fraglich.

Die forensische Psychiatrie hat diese Grundsätze nicht. Hier geht es nur entweder um die Heilung von psychischen Fehlentwicklungen oder die Verhinderung weiterer, aus der Persönlichkeit des Täters rührenden Straftaten.

Damit kann Ulvi bei seinen mindestens zweijährig stattfindenden Begutachtungen immer und immer wieder als nicht therapiert eingeschätzt werden. Am Ende bis zu seinem Tod.


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Peggy Knobloch

07.10.2012 um 02:00
@hawo
Zitat von hawohawo schrieb:Autschn!
Tut mir leid wenn Du Dir meinetwegen weh getan hast ;)
Ich glaube, Du hast das missverstanden. Ich bin nämlich ganz bei Dir, was die Skepsis bzgl. einer Therapierbarkeit angeht.


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