Peggy Knobloch
06.10.2012 um 21:27@Scipper
Es geht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit auch IMMER darum, IN WELCHEM AUSMAß die vorliegende Störung zu einer Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt hat. Dass die Einsichtsfähigkeit bei Ulvi vorhanden ist, dürfte angenommen werden, da er Strategien anwandte, die zeigen, dass er eine Handlung gegen den Willen eines Anderen vornehmen wollte und sich des Verbots bewusst war (Kekse um das Kind zu verführen/gefügig zu machen). Bleibt noch die Steuerungsfähigkeit. Da gehts immer auch um die Frage, ob er im Zuge einer Tathandlung mehrfach die Möglichkeit gehabt hätte, auch anders zu handeln oder gemäß seiner Einsicht zu handeln. Klar, kann man sich drüber streiten, wenn er einen sexuellen Impuls hatte, ob er sich dann noch hätte im Griff halten können. Vielleicht war das Gericht jedoch der Auffassung, dass Ulvi jeder Zeit hätte zu Bekannten oder seinen Eltern gehen können. Keine Ahnung.
Nichts im Leben ist so schwarz-weiß, wie du es hier darzustellen versuchst:
Bei Ulvi ist eine geistige Behunderung festgestellt worden, die sein gesamtes Verhalten beeinflusst. Daher ist es mir ein Rätsel. warum man ihn wegen Mordes verurteilt hat. Er hat den Mord ja nicht geplant.Er wäre nicht der erste Mörder, der seine Tat "nicht geplant" hätte^^
Es geht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit auch IMMER darum, IN WELCHEM AUSMAß die vorliegende Störung zu einer Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt hat. Dass die Einsichtsfähigkeit bei Ulvi vorhanden ist, dürfte angenommen werden, da er Strategien anwandte, die zeigen, dass er eine Handlung gegen den Willen eines Anderen vornehmen wollte und sich des Verbots bewusst war (Kekse um das Kind zu verführen/gefügig zu machen). Bleibt noch die Steuerungsfähigkeit. Da gehts immer auch um die Frage, ob er im Zuge einer Tathandlung mehrfach die Möglichkeit gehabt hätte, auch anders zu handeln oder gemäß seiner Einsicht zu handeln. Klar, kann man sich drüber streiten, wenn er einen sexuellen Impuls hatte, ob er sich dann noch hätte im Griff halten können. Vielleicht war das Gericht jedoch der Auffassung, dass Ulvi jeder Zeit hätte zu Bekannten oder seinen Eltern gehen können. Keine Ahnung.
Nichts im Leben ist so schwarz-weiß, wie du es hier darzustellen versuchst:
Ich sehe den Ulvi als geistig behinderten Menschnen an, der für sein gesamtes Verhalten nichts kann.