@LivingElvis LivingElvis schrieb:Ich hab so mal einen Submission Grappling-Kampf gewonnen - ich konnte meinen Gegner nicht zum Tappen (Aufgabe) bringen, dazu verteidigte er zu gut und ich lag nach Punkten hinten.
Ich hab dem dann die Hand auf Mund und Nase gepresst und er, der jeden Hebel muskulär gegenhalten konnte (das war ein Ochse) schlug nach wenigen Sekunden ab. Der war nur ganz kurz sich panisch am wehren und meinte hinterher, er habe abgeschlagen, als es "bereits dunkel wurde".
Kann man ganz gut vergleichen, weil der auch ziemlich außer Atem war. (Ich auch).
Ich weiß, dass du Experte auf dem Gebiet des Nahkampfes (Kampfsportler) bist und daher ist es gut, dass du das als Beispiel bringst. Denn genau das zeigt ja das Problem in dem Sinne, dass es für einen Untrainierten (Ulvi) durchaus sehr schwierig ist, einen Menschen mit der bloßen Hand zu ersticken.
Natürlich kann auch ein vollkommen Untrainierter einen Menschen mit der bloßen Hand umbringen, aber nicht so, dass er ihm Mund und Nase mit einer Hand zuhält und ihn mit der anderen Hand am Genick festhält. Zumal dann nicht, wenn er durch einen 600-Meter-Lauf erschöpft oder atemlos ist.
Es mag sein, dass es genauso war, wie das Gericht es herauszufinden glaubte, aber warum hat kein Gutachter zu dem Tötungsvorgang selbst was gesagt, ob dieser so stattgefunden haben kann, unter Beachtung der Tatsache, dass es ja auch um die Fähigkeiten des Ulvi in dieser Hinsicht ging?
Es reicht ja nicht aus, dass man sagt: Der kann das nicht erfunden haben, weil das alles viel zu kompliziert ist. Wichtig wäre doch auch, ob er körperlich dazu in der Lage gewesen sein kann.
Nehmen wir mal an, dass er noch nicht mal 100 Meter am Stück laufen kann, ganz zu schweigen von einem Dauerlauf von 600 Metern, dann wäre allein dies auch ein Grund für ein Gutachten, ob die Tathergang aufgrund der körperlichen Verfassung des Ulvi wirklich stattgefunden haben kann.
Ein Psychiater mag den Geisteszustand des Ulvi beurteilen können, aber zur Beurteilung seiner körperlichen Fähigkeiten wäre wohl eher ein Arzt als zusätzlicher Gutachter sinnvoll gewesen.