Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
05.10.2012 um 02:38@iYoUwE
Der nächste Beitrag war eben auch nicht nachvollziehbar für mich. Da sind doch hunderte Leute in diesem Dorf um die Mittagszeit in der Nähe gewesen, warum sollte da ausgerechnet ein Pädophiler mehr mitbekommen haben als die anderen, obwohl Du ihn nicht mit der Tat in Verbindung bringst? Das kapier ich nun mal nicht.
Und Du hast ja auch anscheinend keinen Bock, das näher zu beleuchten. Das ist schon ok. Schieb mir aber nicht in die Schuhe, Dich vertrieben zu haben.
Danke
iYoUwE schrieb:Eins noch, bevor ich mich hier verabschiede: Wenn meine Posts wirr sind, dann weiß ich nicht, was ich von anderen halten soll.Das sollte sicher keine Beleidigung sein. In der Eile geht halt mal ein Wort flöten, in diesem Fall war es eben für mein persönlichen Verstehen Deines Satzes notwendig. Und Deine "man"-Sätze kann ich als Neuling hier nicht deuten. Deshalb bekommst Du diese Verständnisfragen zurück, eben weil ich mich mit Deinen Beiträgen auseinandersetze.
Der nächste Beitrag war eben auch nicht nachvollziehbar für mich. Da sind doch hunderte Leute in diesem Dorf um die Mittagszeit in der Nähe gewesen, warum sollte da ausgerechnet ein Pädophiler mehr mitbekommen haben als die anderen, obwohl Du ihn nicht mit der Tat in Verbindung bringst? Das kapier ich nun mal nicht.
Und Du hast ja auch anscheinend keinen Bock, das näher zu beleuchten. Das ist schon ok. Schieb mir aber nicht in die Schuhe, Dich vertrieben zu haben.
Danke
Themis
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Peggy Knobloch
05.10.2012 um 08:25Mal was ganz anderes, glaubt hier eigentlich noch jemand an ein Wiederaufnahmeverfahren? Ich meine angekündigt war der Antrag schon für Ende letzten Jahres, nun ist wieder fast ein Jahr rum und außer ein bisschen heiße Luft ist nicht viel passiert.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 12:43Ich glaube, dass es zu einem Wiederaufahmeverfahren kommt, und zwar aus politischen Gründen, denn der Fall ist durch die Medien sehr publik. Das Landgericht Bayreuth hat den RA Euler meines Wissens bereits als Pflichtverteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren zugelassen. "Strafrechtler werten dies als Indiz dafür, dass das Gericht hinreichende Erfolgsaussichten für eine Wiederaufnahme sieht." (Spiegel-Bericht vim 08.08.2011). Daher besteht Grund zu der Annahme, dass es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt. Die Vorarbeiten sind aber sehr umfangreich, denn der Antrag muss vom Anwalt natürlich sehr gut ausgearbeitet und rechtlich und sachlich sehr gut begründet sein.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 12:58Die Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren können vielfältig sein. "Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren wieder aufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt. Der in der Praxis relevanteste Fall ist der des § 359 Nr. 5 StPO, also die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Urteil zu begründen. Unter Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO versteht man konkrete Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Neue Tatsachen sind solche, die das Gericht in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt hat, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit dazu bestanden hat. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Antrag begründet ist, so ordnet es durch den Wiederaufnahmebeschluss die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. In der Regel folgt nun eine neue Hauptverhandlung vor dem zuständigen Wiederaufnahmegericht. Das Gericht kann jedoch auch ohne neue Hauptverhandlung den Verurteilten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise vorliegen. Andernfalls wird der Fall neu aufgerollt. Das Gericht darf jedoch das Urteil in Art und Höhe nicht zum Nachteil des Verurteilten verändern, wenn die Wiederaufnahme zu seinen Gunsten beantragt worden ist (Verbot der Verschlechterung reformatio in peius)." (Quelle: Wikipedia).
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 13:06Nachtrag: Der gewichtigste Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren sind wohl die Zeugen, die Peggy angeblich am 7. Mai 2001 noch nach dem vermeintlichen Mord in Lichtenberg gesehen haben. Und zwar vor allem diejenigen Zeugen, die bei der damaligen Hauptverhandung nicht angehört wurden. Dies wären dann insoweit für das Gericht neue Zeugen. Denn: "Neue Tatsachen sind solche, die das Gericht in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt hat, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit dazu bestanden hat."
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 13:24@Themis
Themis schrieb:"... nun ist wieder fast ein Jahr rum und außer ein bisschen heiße Luft ist nicht viel passiert."Woher willst du wissen, was hinter den Kulissen passiert ist? Der RA Euler ist vermutlich dabei, die gesamten Unterlagen zusammenzustellen. Ich kann mir vorstellen, dass das sehr viel Arbeit ist. Es war von 16.000 Aktenblättern die Rede, die er alle durchlesen musste, was rund drei Monate dauerte.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 13:48Vielleicht sollte man hier auch mal bedenken, dass der RA Euler sicherlich mehr als nur diesen einen Fall in seiner Kanzlei zu bearbeiten hat. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Straf- und Zivilrecht, wie ich seiner Webseite entnommen habe. Zudem widmet er sich auch dem Opferschutz.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 13:59@Scipper
Mag ja alles sein, was Du zur "Entschuldung" des Juristen anbringst. Aber hat er wirklich wichtigere Fälle als diesen?
Was mich stört ist diese Öffentlichkeitskampagne im Frühjahr. Man sollte meinen, wenn die ein TV-Team einladen und dadurch den Startschuß zum Wiederaufnahmeantrag öffentlichkeitswirksam setzen wollen, so sollte spätestens mit der Veröffentlichung alle Vorbereitungen erledigt sein und alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Eine TV-Reportage zu initiieren, schon mal auf die Brust zu trommeln und dann sich doch noch mal ins stille Kämmerchen verziehen, um in Ruhe andere Dinge zu erledigen, halte ich für nicht sehr realistisch.
Was könnten denn neue Hinweise und Indizien sein, die uns bekannt sind und die momentan ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen könnten?
Mag ja alles sein, was Du zur "Entschuldung" des Juristen anbringst. Aber hat er wirklich wichtigere Fälle als diesen?
Was mich stört ist diese Öffentlichkeitskampagne im Frühjahr. Man sollte meinen, wenn die ein TV-Team einladen und dadurch den Startschuß zum Wiederaufnahmeantrag öffentlichkeitswirksam setzen wollen, so sollte spätestens mit der Veröffentlichung alle Vorbereitungen erledigt sein und alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Eine TV-Reportage zu initiieren, schon mal auf die Brust zu trommeln und dann sich doch noch mal ins stille Kämmerchen verziehen, um in Ruhe andere Dinge zu erledigen, halte ich für nicht sehr realistisch.
Was könnten denn neue Hinweise und Indizien sein, die uns bekannt sind und die momentan ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen könnten?
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 14:14@jaska
Ich bringe hier nichts zur Entschuldigung des Anwaltes vor, denn einer solchen Entschuldigung bedarf es nicht. Aber man sollte bedenken, dass der Anwalt mehr als nur diesen einen Fall zu bearbeiten hat. Wie ich gelesen habe, ist die Vergütung als Pflichtverteidiger angeblich nicht sehr hoch. Daher muss der Anwalt, wie ich annehme, auch andere wichtige Fälle bearbeiten und kann nicht monatelang nur diesen Fall Peggy/Ulvi bearbeiten. Er hat 700 Arbeitssstunden benötigt, um die 16.000 Aktenblätter zu lesen, wie ich einem Spiegel-Bericht entnahm. Mit dem Aktenstudium alleine ich es aber auch nicht getan, denn wie man sich denken kann, sind damit ja auch Notizen und rechtliche Überlegungen verbunden. Zudem muss er das ja auch alles zusammenstellen, in Form eines Schriftsatzes. Es kann sein, dass der Wiederaufnahmeantrag so schwierig ist wie eine Dissertation, denn alles muss präzise belegt sein, mit Quellenangaben und Blattnummern aus den Akten sowie eigenen Unterlagen und rechtlicher Erläiterungen. Solch ein ausführlicher Antrag kann durchaus 50 bis 100 DIN-A-Seiten umfassen.
Ich bringe hier nichts zur Entschuldigung des Anwaltes vor, denn einer solchen Entschuldigung bedarf es nicht. Aber man sollte bedenken, dass der Anwalt mehr als nur diesen einen Fall zu bearbeiten hat. Wie ich gelesen habe, ist die Vergütung als Pflichtverteidiger angeblich nicht sehr hoch. Daher muss der Anwalt, wie ich annehme, auch andere wichtige Fälle bearbeiten und kann nicht monatelang nur diesen Fall Peggy/Ulvi bearbeiten. Er hat 700 Arbeitssstunden benötigt, um die 16.000 Aktenblätter zu lesen, wie ich einem Spiegel-Bericht entnahm. Mit dem Aktenstudium alleine ich es aber auch nicht getan, denn wie man sich denken kann, sind damit ja auch Notizen und rechtliche Überlegungen verbunden. Zudem muss er das ja auch alles zusammenstellen, in Form eines Schriftsatzes. Es kann sein, dass der Wiederaufnahmeantrag so schwierig ist wie eine Dissertation, denn alles muss präzise belegt sein, mit Quellenangaben und Blattnummern aus den Akten sowie eigenen Unterlagen und rechtlicher Erläiterungen. Solch ein ausführlicher Antrag kann durchaus 50 bis 100 DIN-A-Seiten umfassen.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 15:09@jaska
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-4
jaska schrieb:Was könnten denn neue Hinweise und Indizien sein, die uns bekannt sind und die momentan ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen könnten?Die Gründe für ein Wiederaufnahmenverfahren bestehen unter anderem darin, dass mehrere Zeugen das Kind Peggy nach dem vermeintlichen Mord angeblich noch Lichtenberg herumlaufen sahen. Siehe den Bericht namens "Das Zeitfenster", in dem die gesamte Problematik des Falles zusammengefasst ist:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-4
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 15:39@jaska
Jetzt drehen wir uns wieder mal im Kreis und fangen bei "Adam und Eva" an. Lies bitte die Berichte über den Fall Peggy, dann weißt du, warum der Anwalt ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt.
Jetzt drehen wir uns wieder mal im Kreis und fangen bei "Adam und Eva" an. Lies bitte die Berichte über den Fall Peggy, dann weißt du, warum der Anwalt ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:00@Scipper
Das war jetzt aber ne langsame Watschn. Ausgerechnet Du wirfst mir vor, die Diskussion im Kreis zu drehen? Ist es wirklich so schlimm, einem Neuling eine Frage zu beantworten?
Diesen Artikel, den Du verlinkt hast, kenne ich, ebenso wie die TV-Doku.
Und trotzdem ist meine Frage nichtbeantwortet, die bezog sich nämlich auf neue Hinweise.
Aber das was als unstimmig präsentiert wird, war (soweit ich das sehe) den Prozessbeteiligten damals schon bekannt. Im Artikel wird ja sogar erwähnt, dass die damaligen Richter die entsprechenden Zeugen oder Hinweise eben nicht im Sinne des später Verurteilten werteten.
Also muss Rechtsanwalt Euler oder wer immer das Wiederaufnahmeverfahren anstrebt schon etwas liefern, was hieb- und stichfest ist. Und am Besten etwas, was der oder die Richter nicht schon abschlägig beurteilt haben. Ansonsten hilft ihm nur die Hoffnung, den großen Interpretationsspielraum aufzuzeigen und Zweifel zu säen. Das wäre etwas wenig.
Verstehst Du, was ich meine?
Das war jetzt aber ne langsame Watschn. Ausgerechnet Du wirfst mir vor, die Diskussion im Kreis zu drehen? Ist es wirklich so schlimm, einem Neuling eine Frage zu beantworten?
Diesen Artikel, den Du verlinkt hast, kenne ich, ebenso wie die TV-Doku.
Und trotzdem ist meine Frage nichtbeantwortet, die bezog sich nämlich auf neue Hinweise.
Aber das was als unstimmig präsentiert wird, war (soweit ich das sehe) den Prozessbeteiligten damals schon bekannt. Im Artikel wird ja sogar erwähnt, dass die damaligen Richter die entsprechenden Zeugen oder Hinweise eben nicht im Sinne des später Verurteilten werteten.
Also muss Rechtsanwalt Euler oder wer immer das Wiederaufnahmeverfahren anstrebt schon etwas liefern, was hieb- und stichfest ist. Und am Besten etwas, was der oder die Richter nicht schon abschlägig beurteilt haben. Ansonsten hilft ihm nur die Hoffnung, den großen Interpretationsspielraum aufzuzeigen und Zweifel zu säen. Das wäre etwas wenig.
Verstehst Du, was ich meine?
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:26@jaska
Du kennst die Berichte, aber du hast gefragt: "Was könnten denn neue Hinweise und Indizien sein, die uns bekannt sind und die momentan ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen könnten?"
Daher muss ich doch jetzt auch mal was fragen: Was ist der Sinn dieser Frage? Ich verstehe den tieferen Sinn der Frage nicht. Sofern ein tieferer Sinn hinter dieser Frage stecken sollte !!!
Der Anwalt strebt das Wiederaufnahmeverfahren an, aber der Antrag nebst der Begründung bedarf noch der Ausarbeitung. Solange kein Antrag ausgearbeitet und gestellt ist, kann man nicht über die Gründe befinden. Es sei denn, man wäre Hellseher und wüsste im voraus, was in dem Antrag drin steht.
Du kennst die Berichte, aber du hast gefragt: "Was könnten denn neue Hinweise und Indizien sein, die uns bekannt sind und die momentan ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen könnten?"
Daher muss ich doch jetzt auch mal was fragen: Was ist der Sinn dieser Frage? Ich verstehe den tieferen Sinn der Frage nicht. Sofern ein tieferer Sinn hinter dieser Frage stecken sollte !!!
Der Anwalt strebt das Wiederaufnahmeverfahren an, aber der Antrag nebst der Begründung bedarf noch der Ausarbeitung. Solange kein Antrag ausgearbeitet und gestellt ist, kann man nicht über die Gründe befinden. Es sei denn, man wäre Hellseher und wüsste im voraus, was in dem Antrag drin steht.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:41@jaska
Außerdem habe ich bereits gestern aufgrund von zwei Berichten gesagt, dass es 60 Zeugen gibt, die angeblich das Kind Peggy noch nach dem vermeintlichen Mord lebend irgendwo gesehen haben !!!
Falls das stimmt, was in diesen Berichten steht, dann steht einem Wiederaufnahmeverfahren nichts mehr entgegen, sofern die 60 Zeugen nicht bereits alle bei der Hauptverhandlung aufgetreten sind !!!
Außerdem habe ich bereits gestern aufgrund von zwei Berichten gesagt, dass es 60 Zeugen gibt, die angeblich das Kind Peggy noch nach dem vermeintlichen Mord lebend irgendwo gesehen haben !!!
Falls das stimmt, was in diesen Berichten steht, dann steht einem Wiederaufnahmeverfahren nichts mehr entgegen, sofern die 60 Zeugen nicht bereits alle bei der Hauptverhandlung aufgetreten sind !!!
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:46@Scipper
Wenn aber diese 60 Zeugen schon damals nicht zur Gerichtsverhandlung geladen wurden, warum sollte das dann jetzt anders sein? Anscheinend wurden diese Zeugen doch damals schon für nicht wirklich glaubhaft erklärt.
Wenn aber diese 60 Zeugen schon damals nicht zur Gerichtsverhandlung geladen wurden, warum sollte das dann jetzt anders sein? Anscheinend wurden diese Zeugen doch damals schon für nicht wirklich glaubhaft erklärt.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:49Hier der Spiegel-Bericht über die 60 Zeugen, der auch in einer türkischen Zeitung aufzufinden ist:
Scipper schrieb:Euler will in Kürze den Antrag auf Wiederaufnahme einreichen. Er sagt, er habe neue Beweise und 60 Zeugen, die Ulvi entlasten, weil sie Peggy nach dem angeblichen Todeszeitpunkt lebend gesehen haben wollen oder weil ihnen von den Ermittlern Suggestivfragen gestellt wurden.Es sind dies nicht nur Augenzeugen, die Peggy gesehen haben, sondern auch Enlastungszeugen.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:51Wenn im Wiederaufnahmeverfahren sich alles wieder nur darum dreht, Ulvis Unschuld
anhand von Zeitfenstern, körperlicher Verfassung, Möglich- oder Ubmöglichkeit des
Tatvorgangs dreht und man auf keinen neuen Nenner kommt, dann wird das passieren,
was @Scipper sagte, nämlich:
"... dass es 60 Zeugen gibt, die angeblich das Kind Peggy noch nach dem vermeintlichen Mord lebend irgendwo gesehen haben !!!
Falls das stimmt, was in diesen Berichten steht, dann steht einem Wiederaufnahmeverfahren nichts mehr entgegen, sofern die 60 Zeugen nicht bereits alle bei der Hauptverhandlung aufgetreten sind !!!"
Dann wird auch weiterhin der Bericht "Zeitfenster" Beachtung finden MÜSSEN und es wird
das erforderlich werden, von dem @hawo annahm, es würde NICHT passieren, nämlich:
"Hier wird immer wieder die Wiederaufnahme des Prozesses mit einer erneuten Suche nach Peggy gleichgesetzt. Das ist falsch! Es geht Euler nur darum, berechtigte Zweifel an der Schuld seines Mandanten zu säen, nicht um den Verbleib von Peggy. Und für die Polizei fällt Peggy in die Schublade der periodisch zu überprüfenden ungeklärten Vermisstenfälle (Münchner Modell). Da such keiner - außer vielleicht ein KHK kurz vor der Pensionierung - mehr aktiv."
Denn wenn Euler "keine berechtigten Zweifel" an der Unschzuld Ulvis säen kann, wird ihm
nichts weiter übrig bleiben, auch die Suche wieder zu forcieren. Und wenn er Ulvis Unschuld
beweist, dann erstrecht.
60 Zeugen für unglaubhaft zu erklären, ist schon ziemlich dreist.
Ist das Wunschdenken?
anhand von Zeitfenstern, körperlicher Verfassung, Möglich- oder Ubmöglichkeit des
Tatvorgangs dreht und man auf keinen neuen Nenner kommt, dann wird das passieren,
was @Scipper sagte, nämlich:
"... dass es 60 Zeugen gibt, die angeblich das Kind Peggy noch nach dem vermeintlichen Mord lebend irgendwo gesehen haben !!!
Falls das stimmt, was in diesen Berichten steht, dann steht einem Wiederaufnahmeverfahren nichts mehr entgegen, sofern die 60 Zeugen nicht bereits alle bei der Hauptverhandlung aufgetreten sind !!!"
Dann wird auch weiterhin der Bericht "Zeitfenster" Beachtung finden MÜSSEN und es wird
das erforderlich werden, von dem @hawo annahm, es würde NICHT passieren, nämlich:
"Hier wird immer wieder die Wiederaufnahme des Prozesses mit einer erneuten Suche nach Peggy gleichgesetzt. Das ist falsch! Es geht Euler nur darum, berechtigte Zweifel an der Schuld seines Mandanten zu säen, nicht um den Verbleib von Peggy. Und für die Polizei fällt Peggy in die Schublade der periodisch zu überprüfenden ungeklärten Vermisstenfälle (Münchner Modell). Da such keiner - außer vielleicht ein KHK kurz vor der Pensionierung - mehr aktiv."
Denn wenn Euler "keine berechtigten Zweifel" an der Unschzuld Ulvis säen kann, wird ihm
nichts weiter übrig bleiben, auch die Suche wieder zu forcieren. Und wenn er Ulvis Unschuld
beweist, dann erstrecht.
60 Zeugen für unglaubhaft zu erklären, ist schon ziemlich dreist.
Ist das Wunschdenken?
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:53@Achtsamkeit
Der Anwalt kann beantragen, dass die 60 Zeugen vom Gericht vorgeladen werden, wenn die Zeugen wichtige Angaben zur Wahrheitsfindung machen können, was aber nur das Gericht beurteilen kann.
Der Anwalt kann beantragen, dass die 60 Zeugen vom Gericht vorgeladen werden, wenn die Zeugen wichtige Angaben zur Wahrheitsfindung machen können, was aber nur das Gericht beurteilen kann.
Peggy Knobloch
05.10.2012 um 16:55@ramisha
du schreibst: 60 Zeugen für unglaubhaft zu erklären, ist schon ziemlich dreist.
Ist das Wunschdenken?
Da gebe ich dir völlig recht! Sowas wäre sehr dreist, also gehen wir mal davon aus das was dran ist an der unglaubwürdigkeit. Vielleicht überschneiden sich die Sichtungen oder die Zeiten passen nicht. Man weiss es nicht aber ich denke es wird seine Gründe haben das den Zeugen nicht geglaubt wurde.
du schreibst: 60 Zeugen für unglaubhaft zu erklären, ist schon ziemlich dreist.
Ist das Wunschdenken?
Da gebe ich dir völlig recht! Sowas wäre sehr dreist, also gehen wir mal davon aus das was dran ist an der unglaubwürdigkeit. Vielleicht überschneiden sich die Sichtungen oder die Zeiten passen nicht. Man weiss es nicht aber ich denke es wird seine Gründe haben das den Zeugen nicht geglaubt wurde.