Peggy Knobloch
09.12.2012 um 23:33Die Tathergangshypothese war das "Drehbuch" und es fehlte nur noch dazu das darauf passende Geständnis des Ulvi. Und welch' ein Wunder: Das Geständnis passte genau auf die Hypothese !!!
Scipper schrieb:Sicher kann man mit Statistiken viel machen, aber die Statistiken helfen im Fall Peggy nicht sehr viel. Im Fal Peggy hilft nur, was der Nick Knatterton immer sagte: "Kombiniere messerschaf." Wenn ich mich nicht irre.Und womit willst Du "messerscharf kombinieren"? Mit Spekulationen? Fakten sind rar, da gibts wenig zu "kombinieren". Bislang sind die kombinatorischen Ergebnisse hier im Thread auch meist eher wüste Spekulationen
Scipper schrieb:Einen Fall klärt man nur, indem man die Zahlen, Daten und Fakten genau betrachtet, dann die Spreu vom Weizen trennt und sich nicht nur auf das Geständnis eines geistig Behinderten verlässt.Tut das irgendwer hier? Ganz ehrlich, es ärgert mich, das Du nach den ewig langen Diskussionen, die wir hier hatten, sowas behauptest.
Scipper schrieb:Der Chefermittler hat im Fall Peggy sogar die Glanzleistung vollbracht, die "Tathergangshypothese" bereits vor dem Geständnis des Ulvi von einem Münchner Profiler fertig in der Hand zu halten, wobei das Geständnis des Ulvi wie von Zauberhand fast haargenau auf die Tathergangshypothese passte !!!Das ist dann das messerscharfe Kombinieren?
pinkman schrieb:ja, aber liegt hier ein Sexualdelikt vor? Auch das ist ja schon eine Vermutung in Zusammenhang mit Peggys Verbleib.Der Mord war, so es wie im Urteil geschrieben war, kein Sexualdelikt im klassischen Sinne, aber er hatte ein -bis heute unwidersprochenes- Sexualdelikt zur Grundlage.
Scipper schrieb: "Einen Fall klärt man nur, indem man die Zahlen, Daten und Fakten genau betrachtet, dann die Spreu vom Weizen trennt und sich nicht nur auf das Geständnis eines geistig Behinderten verlässt."Damit meinte ich nicht dich, sondern das Landgericht, das den Ulvi wegen Mordes verurteilt hat. Du hast den Ulvi ja nicht verurteilt und kannst nichts für das Urteil. Es fehlt der Sachbeweis, denn das Urteil stützt sich nur auf das Geständnis des Ulvi und auf das Glaubwürdigkeitsgutachen dazu.
Tut das irgendwer hier? Ganz ehrlich, es ärgert mich, das Du nach den ewig langen Diskussionen, die wir hier hatten, sowas behauptest.
lawine schrieb:@ScipperJa, das steht dort drin, dass er einen Helfer aus seinem familiären Umfeld gehabt haben müsste.
steht in der Tathergangshypothese der Profiler, dass Ulvi seinen Vater benannte, die tote Peggy weggebracht zu haben?
LivingElvis schrieb:Mit keinem Satz hat hier irgendwer behauptet, dass es so oder so gewesen sein muss.Nein, das denk ich auch nicht. Für mich ist es eher eine aneinanderreihung persönlicher Einschätzungen. Einen wissenschaftlichen Zusammenhang sehe ich nur schwer. Ist aber auch absolut ok, wollte nur anmerken, dass das ein Gedankenspiel ist. Wie gesagt, ein Kartenhaus.
LivingElvis schrieb: ein -bis heute unwidersprochenes- Sexualdeliktdas bezweifle ich garnicht. Meinte damit "war es überhaupt Mord" - "war es Ulvi; hatte es mit den sexuellen Übergriffen zu tun"... Hierfür finde ich keine Fakten.
pinkman schrieb:das bezweifle ich garnicht. Meinte damit "war es überhaupt Mord" - "war es Ulvi; hatte es mit den sexuellen Übergriffen zu tun"... Hierfür finde ich keine Fakten.Das LG hat als Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" angenommen. Das Sexualdelikt steht außer Frage. Nach den Feststellungen des LG Hof wollte Ulvi sich für die Vergewaltigung entschuldigen, sah aber dann ein, dass Peggy diese nicht annahm und ermordete sie dann, weil er befürchtete von ihrem Stiefvater verprügelt zu werden.
Ludwig_01 schrieb:Im Falle Peggy habe ich einen vollendeten Missbrauch nicht behauptet (siehe meinen ersten Beitrag), aber den Versuch dazu unterstelle ich schon. Möglich ist doch, dass sich das Mädchen heftig gewehrt oder gedroht hat, Ulvi zu "verpetzen"."Rumwichsen" alleine erfüllt schon den Tatbestand des § 176(4) Nr.1 StGB.
Ludwig_01 schrieb:Im Falle Peggy habe ich einen vollendeten Missbrauch nicht behauptet (siehe meinen ersten Beitrag), aber den Versuch dazu unterstelle ich schon. Möglich ist doch, dass sich das Mädchen heftig gewehrt oder gedroht hat, Ulvi zu "verpetzen". Neben dem Motiv "Befriedigung des Geschlechtstriebes" käme also auch noch eine Verdeckungsabsicht in Betracht.Der Vollständigkeit halber: ich kenne das Urteil im einzelnen nicht, noch weniger die Urteilsbegründung. Ich habe mir lediglich vorgestellt, wie es in Kenntnis der mir bekannten Fakten (Ulvis sexuelle Übergriffe gegen Kinder, Peggy "outdoor" unterwegs) für mich am naheliegendsten gewesen sein könnte.
Scipper schrieb:Ich weiß leider nicht was ein "Kasuistiker" ist, aber ich weiß was ein "Fallanalytiker" ist, denn ich habe den Leitfaden "Wie werde ich Profiler?" gelesen. Fallanalysen kann man nur erstellen, wenn man einen Tatort hat und eine Tatortanalyse duirchführen kann. Das steht so in einem BKA-Bericht.Du meinst jetzt bitte nicht das Pamphlet von Vick und Dern, oder?
Scipper schrieb:Die "Tathergangshypothese" im Fall Ulvi besteht nur aus ein paar kurzen Sätzen, die ich sogar als Schoöer besser formuliert und begründet hätte, wobei die Idee an sich ja nicht sehr schwer war, denn wer sonst wohnte denn in der Nähe von Peggy und trieb sich dort den ganzen Tag rum?Es geht dabei auch nicht darum den Pulitzer-Preis zu gewinnen....