Peggy Knobloch
24.08.2012 um 00:52Von hinten nach vorn.
@LivingElvis:
Genauso ist es. Seine entlastende Aussage (die zur Verurteilung wegen Totschlags anstelle wegen Mordes hätte führen können) wurde vom Gericht als soweit glaubhaft angesehen. Nichtsdestotrotz war die Aussage Ulvis selbst, er hätte den Tod der bisher verschwundenen Peggy nicht gewollt, für das Gericht nicht glaubhaft.
Wenn die Uhr korrekt gestellt worden wäre, warum gibt es dann keinen Zeugen, der die um zehn Minuten verspätete Abfahrt bestätigen kann? Die Tachoscheibe gibt an, dass der Bus um 12:20 ganz kurz mit 50 km/h bewegt wurde, dann 12:40 bis 12:55 mit rasanten 95 km/h durch die Gegend gegurkt wurde und anschließend 10 Minuten stand. Das ist äußerst mysteriös. Wenn nämlich ein Kollege für den plötzlich erkrankten Fahrer einspringen musste - was die Fahrt gemäß Tachoscheibe erklären könnte - hätte er dies doch bei der Polizei angegeben, oder? Und andere Zeugen müssten sich doch beschwert haben. Es geht ja nicht um 2 Minuten, sondern um geschlagene 10, während denen auf den Bus gewartet wurde. Außerdem steht die Aktivitätsanzeige auf "Arbeit bei stehendem Motor", obwohl das Fahrzeug selbst fast eine Stunde stand. Was hat der Fahrer gemacht? Bonbonpapier eingesammelt? Da wird sich jeder Arbeitgeber freuen. (außer im ÖPNV natürlich)
@Scipper:
Zum Zeitfenster: mich beschleicht hier ein ungutes Gefühl. Ich habe aktuell nicht die Lust, im Archiv unseres Threads zu wühlen, aber war dies nicht exakt der selbe Ablauf wie zur Widerlegung der Vergewaltigung Peggys wenige Tage zuvor? Und hatte sich seine Schwester nicht explizit am Telefon geweigert, ihm ein Alibi zu geben?
@Curlysue:
Es gibt also glücklicherweise doch noch andere Meinungen in Lichtenberg.
Wir hatten vor einiger Zeit die Frage mit der Verfütterung oder Verbrennung von Speiseabfällen gehabt. Die entsprechende EU-Verordnung ist erst nach 2004 in Kraft getreten. Bis dahin sei locker verfüttert worden. Aber: ich habe heute nochmal recherchiert. Und nach den 1999/2000er Tierseuchen erließ der Bundestag das Verfütterungsverbotsgesetz, welches am 02.12.2000 in Kraft trat. Und ich denke, dass gerade bayrische Papierkrieger dies umgehend umsetzten. Also müsste die Schlossklause zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt einen zur Entsorgung vorgesehenen Container für tierische Abfälle gehabt haben und selbstverständlich auch die von der Behörde kontrollierte Pflicht, die alten Schnitzel dort reinzulegen. Soweit haben die Einwohner Lichtenbergs also recht.
Ich konstruiere das Gespräch zwischen Müllmann A. und Gaststättenbetreiber X:
"Do legst di nieder, is dös schwer!"
"Mir is a halbe Sau verreckt, Feier geplatzt."
"Du tuast mia leid! Bezahlt das oaner?"
"Da kannst oanen drauf lassen! Bringst dös direkt zur Anlage?"
"Ei freili!"
Oder so.
@LivingElvis:
Genauso ist es. Seine entlastende Aussage (die zur Verurteilung wegen Totschlags anstelle wegen Mordes hätte führen können) wurde vom Gericht als soweit glaubhaft angesehen. Nichtsdestotrotz war die Aussage Ulvis selbst, er hätte den Tod der bisher verschwundenen Peggy nicht gewollt, für das Gericht nicht glaubhaft.
Wenn die Uhr korrekt gestellt worden wäre, warum gibt es dann keinen Zeugen, der die um zehn Minuten verspätete Abfahrt bestätigen kann? Die Tachoscheibe gibt an, dass der Bus um 12:20 ganz kurz mit 50 km/h bewegt wurde, dann 12:40 bis 12:55 mit rasanten 95 km/h durch die Gegend gegurkt wurde und anschließend 10 Minuten stand. Das ist äußerst mysteriös. Wenn nämlich ein Kollege für den plötzlich erkrankten Fahrer einspringen musste - was die Fahrt gemäß Tachoscheibe erklären könnte - hätte er dies doch bei der Polizei angegeben, oder? Und andere Zeugen müssten sich doch beschwert haben. Es geht ja nicht um 2 Minuten, sondern um geschlagene 10, während denen auf den Bus gewartet wurde. Außerdem steht die Aktivitätsanzeige auf "Arbeit bei stehendem Motor", obwohl das Fahrzeug selbst fast eine Stunde stand. Was hat der Fahrer gemacht? Bonbonpapier eingesammelt? Da wird sich jeder Arbeitgeber freuen. (außer im ÖPNV natürlich)
@Scipper:
Zum Zeitfenster: mich beschleicht hier ein ungutes Gefühl. Ich habe aktuell nicht die Lust, im Archiv unseres Threads zu wühlen, aber war dies nicht exakt der selbe Ablauf wie zur Widerlegung der Vergewaltigung Peggys wenige Tage zuvor? Und hatte sich seine Schwester nicht explizit am Telefon geweigert, ihm ein Alibi zu geben?
@Curlysue:
Es gibt also glücklicherweise doch noch andere Meinungen in Lichtenberg.
Wir hatten vor einiger Zeit die Frage mit der Verfütterung oder Verbrennung von Speiseabfällen gehabt. Die entsprechende EU-Verordnung ist erst nach 2004 in Kraft getreten. Bis dahin sei locker verfüttert worden. Aber: ich habe heute nochmal recherchiert. Und nach den 1999/2000er Tierseuchen erließ der Bundestag das Verfütterungsverbotsgesetz, welches am 02.12.2000 in Kraft trat. Und ich denke, dass gerade bayrische Papierkrieger dies umgehend umsetzten. Also müsste die Schlossklause zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt einen zur Entsorgung vorgesehenen Container für tierische Abfälle gehabt haben und selbstverständlich auch die von der Behörde kontrollierte Pflicht, die alten Schnitzel dort reinzulegen. Soweit haben die Einwohner Lichtenbergs also recht.
Ich konstruiere das Gespräch zwischen Müllmann A. und Gaststättenbetreiber X:
"Do legst di nieder, is dös schwer!"
"Mir is a halbe Sau verreckt, Feier geplatzt."
"Du tuast mia leid! Bezahlt das oaner?"
"Da kannst oanen drauf lassen! Bringst dös direkt zur Anlage?"
"Ei freili!"
Oder so.