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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:13
@hawo
Naja, also wenn wir von Ulvi als Täter ausgehen, glaubt doch wohl keiner, dass er nicht wußte, das er unrecht tat. Ich denke, dass kann man doch eher davon ausgehen, dass er in Panik gehandelt hat, weil Peggy schreien wollte.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:15
@Themis: ich inkludiere hier sogar die Missbräuche.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:17
@hawo
Mhm, ich denke Kinder wissen ja auch, dass viele Sachen verboten sind und tun es trotzdem, einfach weil sie immer denken, dass sie eh nicht erwischt werden.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:17
... dass sie schlauer sind, als der Rest der Welt. Also wenn ich jetzt mal von meinem Sohn ausgehe ;)


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:23
@hawo du hast geschrieben:
Zitat von hawohawo schrieb:Andere Frage: hat ihm jemand die Vergewaltigung Peggys angemerkt? Auch nicht.
Meines Wissens hat der Ulvi ALLES bestritten oder widerrufen, also auch die Vergewaltigung. Denn er hat doch, wenn ich mich nicht irre, dem Dr. Thomas Müller in dem Filmbericht gesagt, dass er gar nichts verbrochen hat (sinngemäß). Der Ulvi hat sich in allen Punkten für unschuldig erklärt.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:25
Zitat von hawohawo schrieb:Nichtsdestotrotz war die Aussage Ulvis selbst, er hätte den Tod der bisher verschwundenen Peggy nicht gewollt, für das Gericht nicht glaubhaft.
Stimmt nicht ganz. Das Gericht macht hier -sollte mich meine Erinnerung nicht täuschen- einen gewissen Kunstgriff.

Demnach wollte Ulvi Peggys Tod zwar nicht, er nahm ihn aber insoweit billigend in Kauf, als dass es sein Ziel war, Peggy ruhig zu stellen. Nach dem Gericht war es für Ulvi überschaubar, dass Peggy an seiner Behandlung versterben könnte und diese Möglichkeit nahm er in Kauf ohne dies im Wortsinne zu wollen. Das ist der bedingte Vorsatz über den ich mir hier auch schon die Finger wundgeschrieben habe. Wäre deshalb nett, wenn jetzt nicht jeder "sein Empfinden" dazu schreiben würde, denn darum geht es nicht.

Ich muss mich aber revidieren. Ich habe Euler gestern stark kritisiert, allerdings ist seine Argumentation so abwegig nicht. Denn wenn das Gericht H. nicht glaubt, dass Ulvi im vom Mord erzählt hat, wie kann es dann glauben, dass er ihm erzählt habe, dass er den Tod nicht gewollt habe? Vermutlich wird es so gewesen sein, dass Peter H. bekundete, dass Ulvi das was Peggy zugestoßen ist leid tue, es ist aber unglücklich formuliert. Allerdings, wenn Euler zu solchen Kunstgriffen greifen muss, siehts vermutlich sonst ziemlich dünne aus.

Die Frage, wie dann eine auf der falschen Aussage basierende Tatablaufhypothese eine solch frappierende Ähnlichkeit haben kann, steht dennoch im Raum und ist zumindest ein Indiz für starke Suggestionen innerhalb des Geständnisses.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:36
Zitat von ScipperScipper schrieb:Meines Wissens hat der Ulvi ALLES bestritten oder widerrufen, also auch die Vergewaltigung. Denn er hat doch, wenn ich mich nicht irre, dem Dr. Thomas Müller in dem Filmbericht gesagt, dass er gar nichts verbrochen hat (sinngemäß). Der Ulvi hat sich in allen Punkten für unschuldig erklärt.
Nein, die Vergewaltigung hat er nicht widerrufen. Was er in irgendwelchen Filmbeiträgen von sich gibt ist wurscht. Bei den zuständigen Stellen hat er die Vergewaltigung gestanden und bis heute nicht widerrufen.

Sie ist auch offenbar nicht Teil des Wiederaufnahmeverfahrens. Es wird totgeschwiegen, weil die Öffentlichkeit weniger gewillt ist mit Kinderschändern zu sympathisieren, als mit geistig behinderten, die "mal vor irgendwem onaniert" haben.


Und noch mal:
Peter H. ist kein "Kronzeuge", er ist auch nicht "Hauptbelastungszeuge" und deswegen ist das völlig wurscht, was er widerruft und was nicht. Es spielt keine Rolle, weil seine Aussage keine Rolle vor Gericht gespielt hat.

Es KANN tatsächlich eine Rolle spielen, juristisch ist es nicht mal nebensächlich.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:43
hatte den jetzt der Vater ein Alibi
von 13.40-15.30 Uhr?
Hatte die Schwester nicht widerrufen?
16.15 Uhr: Fahrt mit seinen Eltern zur Schwester Heike nach Issigau.
Oder irre ich mich?


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:47
Der Mitinsasse hat nach seinen eigenen Worten den Ulvi wieder besseres Wissen schwer belastet. Das ist also rechtlch gesehen eine strafbare Falschaussage. Allerdings wurde er dazu nach seinen eigenen Worten von der SOKO angeblich genötigt und gedrängt, wobei der Beweis dafür allerdings fehlt.

Falls dem wirklich so sein sollte, haben sich die Beamten insoweit eventuell strafbar gemacht. Aber der Beweis fehlt, dass man den Mitinsassen wirklich gedrängt hat eine Falschaussage zu Lasten des Ulvi zu machen. Vermutlich - das nehme ich einfach mal an - sollte er den Ulvi nur aushorchen (bespitzeln).


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:52
Daran sieht man, dass der Einsatz von V-Personen als Zeugen nicht ganz unbedenklich ist und wie ein Bumerang zurückschlagen kann, wenn der betreffende Zeuge Gewissensbisse bekommt und auspackt. Der Zeuge hat gut daran getan sein Gewissen zu erleichten. Man sollte ihm Straffreiheit gewähren. Soviel ich weiß, dürfen nur Täter vor Gericht lügen, nicht aber Zeugen, egal ob mit oder ohne Eid.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:55
@LivingElvis: nach Deinem ersten Absatz wäre es maximal Totschlag gewesen. Für einen Mord reicht die bloße Inkaufnahme nicht.

Wir haben Hofmann nicht geglaubt, als er Ulvi beschuldigte. Warum glauben wir ihm jetzt? Weil er die böse Polizei vors Loch schiebt? Weil er sich tränenreich bei Ulvis Eltern entschuldigt? Weil er totkrank ist?
Apropos: Uneidliche Falschaussage verjährt nach fünf Jahren. Wann ist er mit der neuen Wahrheit rumgekommen?

@Scipper: Ulvi hat meines Wissens nach das Geständnis der Vergewaltigung nie offiziell widerrufen, nur plötzlich im Interview mit Müller gesagt, er hätte da nie was getan. Inwieweit er von der anwesenden Frau Rödel konditioniert (suggestiv beeinflusst) war, kann ich nur vermuten.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 12:58
@Scipper
Ja, das ist eine strafbare Falschaussage. Vermutlich wird der Peter diesbezüglich auch schon abgeurteilt sein.

Denn -und das ist der Knackpunkt- die Jugendkammer des LG Hof hat ihm nicht geglaubt!

Und deswegen ist es auch für das Wiederaufnahmeverfahren völlig egal, ob ihn Ermittler dazu gedrängt haben (was übrigens nicht aus den Aussagen vom Peter hervorgeht!) oder ihm Quetzalcoatl das befohlen hat.

Seine Aussage ist -mit Ausnahme des entlastenden Bisschens- im Urteil schlicht nicht existent.

Oder anders - hätte Peter H. NICHT vor Gericht ausgesagt oder wahrheitsgemäß bekundet, wäre Ulvi genauso verurteilt worden. Deswegen reitet Euler da das falsche Pferd.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 13:02
@LivingElvis

Vermutlich war der Mitinsasse damals auch nicht ganz zurechnungsfähig, denn er hat gesagt, dass er in einem Zustand war, in dem er auch sein Todesurteil untezeichnet hätte (sinngemäß). Ihm ist daher meines Erachtens kein strafbares Fehlverhalten wegen seiner Falschaussage anzulasten. Er hat die gesamte Falschausasge widerrufen oder zurückgezogen, was durchaus sehr ehrenhaft ist !!!


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 13:02
Zitat von hawohawo schrieb:nach Deinem ersten Absatz wäre es maximal Totschlag gewesen. Für einen Mord reicht die bloße Inkaufnahme nicht.
Hawo, bitte fang jetzt nicht wieder damit an. Da hatten wir hier erst seitenlange Diskussionen zu.

Es stimmt nicht, was Du sagst. Mord und Totschlag setzen den gleichen Vorsatz voraus. Dolus eventualis oder auch bedingter Vorsatz. Es ist eine Legende, dass die beiden Tatbestände sich durch andere Anforderungen an den Vorsatz unterscheiden würden.

Sie unterscheiden sich einzig und allein (!) durch die im Gesetz aufgeführten Mordmerkmale. Da gibt es zwar auch die subjektiven Mordmerkmale, die werden aber nicht unter Vorsatz subsummiert.
[Apropos: Uneidliche Falschaussage verjährt nach fünf Jahren. Wann ist er mit der neuen Wahrheit rumgekommen?
Prinzipiell völlig wurscht, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung dann gegeben ist, wenn das Gericht meint, er habe vorsätzlich falsch ausgesagt. Dann ermittelt die StA bereits. Vermutlich ist das schon abgeurteilt.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 13:04
Zitat von ScipperScipper schrieb:Er hat die gesamte Falschausasge widerrufen oder zurückgezogen, was durchaus sehr ehrenhaft ist !!!
Ja genau. Das hat garantiert nix mit den Geldern zu tun, die ihm jetzt die Fernsehanstalten überweisen. Oder der Aufmerksamkeit.

Das ist rein, weil er als geläuterter und geheilter Mensch jetzt nur noch Gutes tun will...


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 13:08
@LivingElvis: und damit lasse ich das Thema dann auch sein: Du hast den Vorsatz aus der Argumentation rausgenommen, nicht ich.

Ich weiss nicht, ob gegen H. wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt wurde. Das Gericht hatte ihm nur teilweise Glauben geschenkt, was aber nicht zwangsläufig zu entsprechenden Ermittlungen führen muss.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 13:23
@LivingElvis

Es spielt keine Rolle, denn die Hauptsache ist, dass er seine Falschaussage zurückgezogen hat.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 13:59
@hawo
Der Vorsatz hat auch da nichts zu suchen, weil es rein um das Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" geht.

Es ist nunmal juristischer Fakt, dass Mord und Totschlag dieselben Anforderungen an den Vorsatz stellen. Da gibts nichts zu deuteln, das ist eindeutig.

Damit bleibt es eben KEIN Widerspruch, dass Ulvi zwar den Tod Peggys im Wortsinne nicht wollte, aber dennoch billigend in Kauf nahm, weil er ihn nach Auffassung des Gerichts als mögliche Folge seiner Handlung absehen konnte und er dennoch diese Handlung durchführte. Das reicht als Vorsatz.

Mord wird es, weil das Gericht meint, dass die Handlung zur Verdeckung einer anderen Straftat, nämlich der Vergewaltigung am 03. erfolgt sei.

Um es verständlicher auszudrücken - Ulvi wollte zwar nicht unbedingt, dass Peggy stirbt, aber er wollte, dass sie aufhört zu schreien. Damit sie aufhört zu schreien, hielt er ihr Mund und Nase zu. Dass sie dadurch sterben könnte, war ihm bewusst, aber dennoch unterließ es es nicht.

Damit ist der bedingte Vorsatz erfüllt. Einen direkten Vorsatz braucht es hier nicht. Wäre der notwendig, müsste man Ulvi nachweisen (oder jedem anderen Täter) dass er den Tod des Opfers als alleiniges Ziel im Auge hatte.
Zitat von ScipperScipper schrieb:Es spielt keine Rolle, denn die Hauptsache ist, dass er seine Falschaussage zurückgezogen hat.
Und es spielt keine Rolle, ob er zurückgezogen hat oder nicht. Seine Aussage ist bedeutungslos, das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

Das ist in etwa, wie wenn Monika Weimar jetzt gestehen würde, ihre Töchter umgebracht zu haben. Ist juristisch völlig uninteressant, weil es dem gesprochenen Urteil nicht widerspricht.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 14:05
@LivingElvis

Ich muss dir leider widersprechen, denn das spielt laut diesem Berichtsauszug eine sehr große Rolle, denn damit ist laut RA Michael Euler eine der "drei Säulen" des Prozesses zusammengebrochen:
Doch jetzt offenbart Peter H.: „Herr K. hat mir gegenüber nie ein derartiges Geständnis abgelegt (…). Er hat mir den Mord nie gestanden.“ Ein Hammer! Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der seit geraumer Zeit mit der Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens beschäftigt ist, ist geradezu elektrisiert: „Die Verurteilung von Ulvi stützte sich auf drei Säulen: sein unter fragwürdigen Umständen zustande gekommenes und widerrufenes Geständnis, ein diskutierbares Glaubwürdigkeitsgutachten – und die Aussage von Herrn H. Diese Säule ist jetzt weggebrochen.“ Für den Anwalt ist die Schlussfolgerung klar: „Das Verfahren muss wieder aufgenommen werden. Polizei und Justiz haben zu viele Fehler gemacht.“

Quelle: Abendzeitung, vom 16.09.2010, 21:38 Uhr.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.lokales-wende-im-mordfall-peggy-kronzeuge:-ich-habe-gelogen.afabe24a-5941-4ee4-a012-51a8d1dd802c.html
Die zweite Säule ist auch schon weggebrochen, denn Ulvi hat sein Geständnis widerrufen.


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Peggy Knobloch

24.08.2012 um 14:23
Nachtrag: Wenn die Falschaussage des Mitinsassen für die Urteilsfindung keine Rolle spielte, weil man ihr seitens des Gerichtes keinen Glauben schenkte, stand das Urteil nur auf zwei Säulen. Und zwar auf dem angeblich falschen Geständnis des Ulvi und auf dem Glaubwürdigkeitsgutachten des Professors. Das Geständis hat Ulvi bereits widerrufen. Es ist nur das Glaubwürdigkeitsgutachten übrig. Dieses Glaubwürdigkeitsgutachten wiegt sehr schwer, weil es von einem anerkannten Professor stammt.


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