GeorgeThorne schrieb:Bigmäc schrieb:
Warum sollte sich M.S. für eine strafunmündige Person selbst strafbar machen ?
Eine der zentralen Fragen.
Wieso sollte sich der Beschuldigte überhaupt für eine andere Person strafbar machen wollen?
Sich hier für eine strafunmündige Person strafbar zu machen ist doch aber sehr unwahrscheinlich. Strafrechtlich hätte dieser angenommenen Person nichts passieren können und anzunehmenfer Weise wäre diese Person von den Mitbürgern sogar noch " bedauert " worden, da man hier dann ja wohl eher nicht von einem Mord, sondern von einem Unfallgeschehen ausgehen dürfte. Also hätte auch die Familie dieser angenommenen strafunmündige Person höchstwahrscheinlich keine sozialen Konsequenzen zu befürchten gehabt, die M.S. für schützenswert erachten " musste ".
Letztendlich hätte er einem Kind sogar einen Bärendienst erwiesen , denn dieses Kind müsste sich bis heute , ohne die Möglichkeit das Geschehene aufarbeiten zu können. damit auseinander setzen und eine gravierende soziale Fehlentwicklung , verbunden mit einem Verlust an unbekümmerter Lebensfreude wäre dadurch durch ihn vorprogrammiert worden .
Ich frage mich, weshalb er den ( vorgeblichen ? ) Übergeber überhaupt benannt hat.
Warum sagte er nicht einfach , er möchte ihn ( von mir aus mit irgendeiner Begründung ) nicht nennen ? Den Ermittlern gegenüber hat er das Motiv für die Verbringung genannt, das hätte er auch komplett ohne Namensnennung machen können , gleich ob die Nennung seiner Motivation der Wahrheit entsprach oder nicht.
Für ihn hätte das strafrechtlich betrachtet doch keinen Unterschied gemacht. Auch hier hätte man ihm ( erstmal ? ) nicht mehr als die bereits verjährte Verbringung nachweisen können.
Otto Lapp lässt in seinem allerersten Interview , direkt nach der PK und noch vor dem Gebäude, keine Zweifel daran , dass M.S. den U.K. benannt hat . Er antwortete auf die Frage, ob die von M.S. genannte Person schonmal im Focus der Ermittlungen gestanden hätte , unterstrichen mit einem Lachen " Ja, sogar sehr , sehr , sehr ! " In seinem schriftlichen Beitrag zur P.K. erwähnt er dann U.K. als den von M.S. benannten Übergeber.
Zurückgehend dazu, dass es für M.S. strafrechtlich keinen Unterschied gemacht hätte, den Namen des Übergeber nicht zu nennen , stellt sich die Frage, weshalb er es dennoch gemacht hat.
Und hier glaube ich, er hatte einen Beleg dafür, von wem er das tote Kind übernahm . Möglicherweise handelt es sich hier um einen der Beweise, zu denen er selbst die Ermittler führte .
Ob er an diesen , mutmaßlichen, Beweis tatsächlich in direktem Zusammenhang mit der Übernahme von U.K. gelangte und ob ihm das genau an diesem Tag gelang , diesen mutmaßlichen Beweis für sich vorsorgend zu sichern , bleibt offen .
@Alex9247 Die Nennung des Bushäuschen als Übergabeort hätte auch dann einen Vorteil für ihn , wenn das nicht der tatsächliche Übergabeort gewesen sein sollte.
Das Bushäuschen steht in der Nähe des Feuerwehrhauses .
Somit besteht die Wahrscheinlichkeit , dass es nicht ungewöhnlich war,ihn dort zu sehen und sich eventuell nicht mehr zweifelsfrei daran zu erinnern , ob es genau an diesem Tag war.
Deshalb halte ich es nicht für ausgeschlossen , dass dieses Bushäuschen selbst eine falsche Angabe war, die alleinige Übernnahme selbst aber der Wahrheit entspricht.