jaska schrieb:Ich will mal versuchen, das Wichtigste zu korrigieren.
Korrigieren kannst du nicht, höchstens deine Meinung kundtun, die mich dazu veranlassen könnte, mich selbst zu korrigieren oder nicht.
jaska schrieb:Für die Risikobeurteilung spielt die juristische Schuldfähigkeit keine Rolle. Da geht es um das Verhalten. Einem Opfer ist es egal, inwiefern ein Täter schuldfähig ist oder nicht. Jeder Übergriff muss vermieden werden.
Von einer Risikobeurteilung sprach ich nicht, sondern von dem Fakt seiner Schuldunfähigkeit. Natürlich müssen Übergriffe vermieden werden, aber es frustriert mich nicht, wenn UK nicht bestraft wird, weil er in gewisser Weise eben selbst ein Opfer ist.
jaska schrieb:Zielst Du hier auch auf die juristische Schuld ab oder meinst Du das generell?
Damit ziele ich auf die juristische Schuld in dem Szenario "Vater-Sohn-Gespräch" ab, die für mein Dafürhalten verjährt wäre, da das vorauss. Strafmaß für die von mir beschriebene Schuld vermutl. unter 10 Jahren läge.
jaska schrieb:Doch. Bei den Übergriffen war durchaus Gewalt dabei und noch öfter ein psychologisches Unterdrucksetzen der Opfer.
Sry, hier meinte ich natürlich körperliche Gewalt und physische Verletzungen des Opfers, die belegt sind.
jaska schrieb:Wenn Du jetzt sagst
Sector7 schrieb:
Für mich ist er in seinem jetzigen Umfeld auch keine Gefahr für die Allgemeinheit.
dann ist das nur die halbe Wahrheit. Denn an der jetzigen Situation und dem jetzigen Umfeld könnte sich dann nächstes Jahr durchaus was ändern. Und ich glaube zudem nicht, dass Du Einblick hast, inwiefern aktuell noch Risiken vorhanden sind und schon gar nicht, wie ein ungeregelterer Alltag und nachlässigere Medikamentation, falls erforderlich, sich auswirken können.
Naja, hast du Einblick? Nein. Gab es im betreuten Wohnen irgendwelche bekannten Vorfälle? Nein. Von dem Schritt in die "vollständige" Freiheit spreche ich gar nicht, da muss man den Leuten vertrauen, die das bewerten und begleiten.
jaska schrieb:Im Ernst? Die V-Mann-Geschichte wurde einzige von einem Mann erzählt, der als notorischer Lügner und Kleinkrimineller selbst in der Forensik untergebracht war. Das glaubst Du???? Und die Tathergangshypothese - das ist doch ein Standardinstrument bei der Aufklärung eines Mordfalles. Was genau ist daran für Dich verachtenswert?
und
DerGreif schrieb:Soweit ersichtlich spielte der V-Mann nur eine untergeordnete Rolle und wurde auch nicht von den Ermittlern auf UK angesetzt. Vielmehr drängte sich der "V-Mann" selber auf. Mehrere Ermittler bezeichneten den V-Mann auch als unglaubwürdig. Dass die Ermittler den vom V-Mann gelieferten Informationen nachgingen, ist auch keinesfalls vorwerfbar, sondern deren Pflicht. Die äußerst zurückhaltende Bewertung dieser Informationen und die völlig richtige Einstufung der Glaubwürdigkeit des V-Manns zeigen doch, dass die Ermittler sich hier korrekt verhalten haben.
Auch die Tatsache, dass eine Tathergangshypothese vor dem Geständnis von UK vorgelegen hat, ist weder verwerflich noch böswillig oder verachtenswert, sondern gehört zum üblichen und notwendigen Prozedere in so einem Fall. Problematisch allein war hier die Tatsache, dass Kröber und dem Gericht nicht bekannt war, dass die Tathergangshypothese vor der Vernehmung bereits vorgelegen hatte. Hier ist aber auch von einem Versehen der Ermittler auszugehen, dass sie die Bedeutung dieser Tatsache falsch einschätzten.
Sicherlich wurde hier niemand böswillig manipuliert. Selbst bei dem Punkt, den ich aus juristischer Sicht persönlich am kritischsten sehe, nämlich der Blutfleck-Geschichte, haben die Ermittler sicher nicht mit Absicht gehandelt.
Ok, ich korrigiere mich: Verachtenswert / kritisch erscheinen mir persönlich einige Methoden einiger Ex-Ermittler bzw. Verantwortlichen im Umgang mit einem geistig behinderten Tatverdächtigen, dessen Aussagen und den von dir genannten "Versehen", die das LG Bayreuth dazu veranlassten, eine WA anzuordnen, welche letztendlich auch erfolgreich war. Ich wollte in diesem Satz nicht die BI alleine kritisieren.
:)