OpLibelle schrieb:Ketzerische Frage: Ist es denn überhaupt ein neues oder anderes Verfahren? Mindestens soweit es hier nur um das Ermittlungsverfahren (und nicht das Gerichtsverfahren) geht, war es doch immer ein-und-das-selbe Verfahren nämlich auf Verdacht einer vorsätzlichen Tötiungshandlung zum Nachteil der Mdj. Peggy Knobloch.
Nein, da muss man schon genau unterscheiden, wer jeweils Beschuldigter in diesem
Ermittlungsverfahren ist. Damals war es allein UK, weshalb damals rechtlich MS im Verfahren gegen UK als Zeuge hätte auftreten können, was nicht gegangen wäre, wenn beide Angeklagte (als Mittäter) gewesen wären. Entweder ist man in EINEM Prozess Angeklagter oder Zeuge, beides gleichzeitig geht nicht.
Heute ist allein MS Beschuldigter, weshalb theoretisch UK in diesem gegen MS gerichteten Verfahren als Zeuge auftreten könnte. Pikanterweise scheinen die Ermittler auch genau das den Leuten gesagt zu haben, denen sie das Band vorgespielt haben. So schreibt es jedenfalls die Anwältin von UK in ihrer gestrigen Presseerklärung, dort vorletzter Absatz, letzter Satz, über den ich gleich gestolpert bin.
Dass UK geistig behindert ist, schließt nicht von Anfang aus, dass er als Zeuge im Verfahren gegen MS in Frage kommt. Nur: wie glaubwürdig wäre dieser Zeuge, und wie glaubhaft seine Aussage? Dass im übrigen der Rödel-Clan Kopf steht, wenn UK als Zeuge befragt würde, versteht sich von selbst.
Vater K. käme natürlich auch als Zeuge in Frage.