@jaskajaska schrieb:Ich glaube, dass neben den Versuchen, hier wirklich die Ermittlungen zu unterbinden, ein Großteil der Motivation dieser Aktion in der Öffentlichkeitsarbeit liegt.
Es kann zumindest nicht um rechtliche Konsequenzen für UK gehen. Denn die scheint es nicht zu geben.
Es geht mir vielmehr darum, dass von RA H quasi behauptet wird, dass dieses Band den Journalisten hätte nicht vorliegen dürfen.
Jedoch darf Jounalisten Akteneinsicht gewährt werden. Und das dürfte sich doch auch aufs Band beziehen.
Der oben von
@kätzchen4 und damals von Dir zitierte Artikel von Lapp stammt von September 2018. Er schrieb ja schon damals von diesem Streit. Meines Erachtens nach damals als erster bzw. Einziger.
kätzchen4 schrieb:Dieser Streit zwischen Peggy, MS und UK wurde dem obigen Artikel zufolge wohl schon im Herbst 2001 von UK erwähnt.
Es liegt nahe, dass dem Journalisten zumindest der Inhalt des Bandes schon im September bekannt war.
Und das scheint doch seine Legitimität zu haben, wenn er doch Akteneinsicht haben darf und durfte.
Oder der Streit wurde tatsächlich im Herbst 2001 seitens UK in der Forensik aufgegriffen und erwähnt, und dem Journalisten liegt der Inhalt des Gesprächs zum Pfleger vor.
Die Privatsphäre von Menschen zu schützen, die in den letzten 2 Jahrzehnten zig mal in Artikel, Sendungen und co. tangiert wurde, auch von Unterstützerseite her, scheint mir eh gar nicht mehr möglich.
Dass sie erst jetzt aufschlagen kann ja nichts anderes bedeuten als der Versuch
jaska schrieb:, hier wirklich die Ermittlungen zu unterbinden
Das mit der vermeintlichen Relevanz der Öffentlichkeitsmeinung bzgl UK fällt denen reichlich spät ein.