@Sector7 Ist das ernsthaft Deine Meinung?
Ich will mal versuchen, das Wichtigste zu korrigieren.
Sector7 schrieb:UK hat mMn. nur geringe bis gar keine Schuld an den zahlreichen sex. Missbräuchen und Belästigungen
Für die Risikobeurteilung spielt die juristische Schuldfähigkeit keine Rolle. Da geht es um das Verhalten. Einem Opfer ist es egal, inwiefern ein Täter schuldfähig ist oder nicht. Jeder Übergriff muss vermieden werden.
Sector7 schrieb:an der Tötung / dem Mord eher eingeschränkt, falls er es denn war
Zielst Du hier auch auf die juristische Schuld ab oder meinst Du das generell?
Sector7 schrieb:Gewalttätig war er m.W.n. nie
Doch. Bei den Übergriffen war durchaus Gewalt dabei und noch öfter ein psychologisches Unterdrucksetzen der Opfer.
Sector7 schrieb:Daher sollte man UK in Ruhe lassen, der Mann war 14 Jahre in der Psychiatrie eingesperrt, von wo er ohne das Mordurteil ggfs. schon früher in "betreutes Wohnen" hätte wechseln können.
Gegebenenfalls. Und auch das ist nicht sicher, da es noch 2014 wohl Vorfälle gegeben hatte innerhalb der Klinik. Eine Prognose von Gutachtern war damals noch negativ ausgefallen.
Und darum geht es doch: nächstes Jahr läuft die Bewährungsfrist ab und entscheidend für die Entlassung in die vollständige Freiheit ist das Restrisiko. Wenn Du jetzt sagst
Sector7 schrieb:Für mich ist er in seinem jetzigen Umfeld auch keine Gefahr für die Allgemeinheit.
dann ist das nur die halbe Wahrheit. Denn an der jetzigen Situation und dem jetzigen Umfeld könnte sich dann nächstes Jahr durchaus was ändern. Und ich glaube zudem nicht, dass Du Einblick hast, inwiefern aktuell noch Risiken vorhanden sind und schon gar nicht, wie ein ungeregelterer Alltag und nachlässigere Medikamentation, falls erforderlich, sich auswirken können.
Sector7 schrieb:Verachtenswert sind dagegen die Methoden einiger Ex-Ermittler (V-Mann, Tathergangshypothese)
Im Ernst? Die V-Mann-Geschichte wurde einzige von einem Mann erzählt, der als notorischer Lügner und Kleinkrimineller selbst in der Forensik untergebracht war. Das glaubst Du???? Und die Tathergangshypothese - das ist doch ein Standardinstrument bei der Aufklärung eines Mordfalles. Was genau ist daran für Dich verachtenswert?