@jaskaDu bist hier mit am besten informiert, deswegen werde ich mich mit Dir gewiss nicht anlegen. Außerdem schätze ich Deine Beiträge sehr. Aber wenn es verwertet werden durfte, warum ist uns alles andere (Video Ausschnitte von der Rekonstruktion etc.) bekannt und dieses hoch interessante Telefonat nicht? Ich denke es durfte nicht verwertet werden und das darf es jetzt sicher nur, weil der Beschuldigte nicht zu hören ist.
Da uk juristisch aus der Nummer raus ist. (wenn er jetzt nicht aufgrund der Medien von selbst gesteht) Ich erinnere da auch an seine aufgeregtheit als man Peggys Überreste fand...
Die Aufnahme kann jetzt halt anders behandelt werden, da man gegen MS und nicht gegen UK ermittelt und dafür ist es vielleicht als Beweis zulässig. Würde MS das Gespräch führen, wäre es eventuell nicht zulässig, wie einst im Prozess gegen K.
Die Infos scheinen jedenfalls Hand und Fuß zu haben in dem Artikel, sonst setzt sich niemand so in die Nesseln bei diesen klagewütigen Gegnern. Es liest sich ja auch stimmig.
Vielleicht ein letzter Schachzug der Ermittler um ein bisschen Dreck aufzuwirbeln.