Peggy Knobloch
09.01.2019 um 00:07Die Frankenpost legt auch nach:
Frankenpost, 08. Januar 2019
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Klage-gegen-Ulvis-Gutachter;art2388,6512496
Frankenpost, 08. Januar 2019
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Klage-gegen-Ulvis-Gutachter;art2388,6512496
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Juristen halten die Frage für offen, ob über die Klage überhaupt verhandelt wird. Generell verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Eine Ausnahme kann bei Schäden vorliegen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit resultieren. Dies verlängert die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Das Landgericht müsste darüber entscheiden, ob ein vom Gericht bestellter Gutachter in dieser Form belangt werden kann. Zudem hat Ulvi K. nicht einen Tag der lebenslangen Haft verbüßt, sondern war durchweg wegen anderer Vorwürfe in der Psychiatrie untergebracht.
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Wie Gudrun Rödel, Betreuerin von Ulvi K., auf Nachfrage bestätigte, überlege der Unterstützungskreis auch, eine Klage gegen den Bayreuther Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer zu erheben, der Ulvi K. im ersten Verfahren vertreten hatte.
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