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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.01.2019 um 00:07
Die Frankenpost legt auch nach:


Frankenpost, 08. Januar 2019
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Klage-gegen-Ulvis-Gutachter;art2388,6512496
...
Juristen halten die Frage für offen, ob über die Klage überhaupt verhandelt wird. Generell verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Eine Ausnahme kann bei Schäden vorliegen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit resultieren. Dies verlängert die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Das Landgericht müsste darüber entscheiden, ob ein vom Gericht bestellter Gutachter in dieser Form belangt werden kann. Zudem hat Ulvi K. nicht einen Tag der lebenslangen Haft verbüßt, sondern war durchweg wegen anderer Vorwürfe in der Psychiatrie untergebracht.
...
Wie Gudrun Rödel, Betreuerin von Ulvi K., auf Nachfrage bestätigte, überlege der Unterstützungskreis auch, eine Klage gegen den Bayreuther Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer zu erheben, der Ulvi K. im ersten Verfahren vertreten hatte.
...



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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 00:38
Da ist nicht nur die Rechtschreibung scheußlich; wenn alles so unpräzise formuliert ist, wie bei diesem Auszug von deren Website, dann versteht man ggf nicht einmal, was sie überhaupt wollen...
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Freistaat Bayern haftet für die Fehlentwicklung von Ulvi Kulac wegen Mordes. Im Rahmen eines Haftungsverfahrens soll versucht werden, den Gründen für diese Inszenierung im Detail auf den Grund zu gehen.
"Fehlentwicklung wegen Mordes"? Ernsthaft?

Und dann das "Inszenierungs"-Verschwörungs-Geschwurbel. Passt.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 00:47
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:Fehlentwicklung wegen Mordes"? Ernsthaft?
ja mei, kommt schon mal vor .


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 00:51
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:“Fehlentwicklung wegen Mordes"? Ernsthaft?
Ich habe mich auch gefragt, was das heißen soll. Bin auf keine vernünftige Antwort gekommen.

Man scheint auch zu übersehen, dass eine Schadensersatzklage gegen den Freistaat Bayern wegen was auch immer vom Kläger begründet werden muss. Das Gericht hat da keinen Amtsermittlungsgrundsatz und kann, darf und muss nicht von sich aus den Untersuchungsausschuss spielen bzw. von sich aus ermitteln, was wohl wo wann alles schiefgegangen sein könnte bzw. welche „Inszenierungen“ in Bezug auf was der Kläger vermutet. Es gelten da die üblichen Regeln des Zivilprozesses, die sich vom Strafprozess halt sehr unterscheiden.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 00:55
Ob die 170 Seiten im den Kisten vorher lektoriert wurden? Wenn nein ich mag sie sehen


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 01:18
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ob die 170 Seiten im den Kisten vorher lektoriert wurden? Wenn nein ich mag sie sehen
So wie ich das verstanden habe, besteht die Klageschrift aus 170 Seiten. Die passen locker in einen Aktenband. Dann sollen als Anlagen zur Klageschrift mehrere Kisten mit „Dokumentationsmaterial“ ans Gericht gesendet werden bzw. worden sein.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 09:57
Zitat von lawinelawine schrieb:an die Juristen unter euch:
was hat es damit auf sich??
Den Freistaat Beyern aus den genannten Gründen verklagen zu wollen scheint mir ebenso sinnvoll zu sein, wie den Mann im Mond verklagen zu wollen, weil er nachts das Licht anlässt.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 10:13
Zitat von lawinelawine schrieb:zu klären wäre, ob der Jurist und Büroleiter mit der Person identisch ist, die im obigen xy als flüchtiger Strafgefangener gesucht wurde. die bei xy gesuchte Person war ein verurteilter Totschläger und Brandstifter. falls identisch --->

mit solcher Vita kann man zwar Jura studieren und als "Büroleiter" arbeiten, aber bekommt garantiert keine Anwaltszulassung oder Berufung zum Richter oder Staatsanwalt

er kann aber vielleicht glaubhaft darlegen, dass der nachgestellte Tatablauf Fehler aufweist- wobei mir nicht klar ist, warum der freigesprochene K. davon profitieren sollte
Wenn die beiden Hennings identisch sind (und ich gehe davon aus), dann hat der Mann nie im Leben Jura studiert. Oder man möchte behaupten, dass ein, zwei Blicke in ein juristisches Lehrbuch bereits ein "Studieren" ist.

Zum Abschluss des juristischen Studiums gehört das 1. Staatsexamen. Diese Hürde zu nehmen, ist sehr schwer. Diese Hürde hat der "Straftäter" Henning mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genommen.

An das 1. Examen schließt sich das Referendariat an. Zum Ref wird man nur zugelassen, wenn das polizeiliches Führungszeugnis einwandfrei ist, da man bereits im Ref Aufgaben eines Richters, eines Staatsanwalts, eines Juristen bei einer Behörde und eines Rechtsanwalts übernimmt. Es herrscht der Grundsatz: Wer das Recht nicht ehrt, soll es nicht vertreten.

Mit Blick auf die Internetpräsenz der Kanzlei verfügt der "Büroleiter" Henning (eine großspurige Bezeichnung für jemanden, der die administrativen Aufgaben von gerade mal einer Rechtsanwältin übernimmt) über keine Ausbildung. Tatsächlich müsste er als "Büroleiter" aber eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten haben. Dies hat nicht nur erhebliche praktische, sondern vor allem auch haftungsrechtliche Gründe.

Was Henning und seine Frau mit Ulvi K. veranstalten ist selbstgefälliges, selbstgerechtes und selbstverliebtes Tamtam über die Bewunderung der Großartigkeit der eigenen Person.

Herzlichen Grlückwunsch von hier aus an die Betreuerin von Ulvi, dass Sie es doch tatsächlich geschafft hat, zwei derart unseriöse Gesellen aufzutun, die sie bei ihren weiteren Versuchen in der Öffentlichkeit zu stehen begleiten.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 11:16
Mit dem Freistaat Bayern, der verklagt werden soll, ist möglicherweise namentlich der damalige Innenminister Beckstein gemeint, der angeblich Ermittlungsdruck auf die Polizei ausgeübt hat mit dem Ergebnis, dass UK verurteilt wurde.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ulvi-k-will-wegen-des-falls-peggy-millionen-vom-freistaat-bayern-a-1125789.html

Mal abgesehen davon, dass der Druck eines Innenministers nicht ursächlich für eine Verurteilung durch unabhängige Richter ist, genügen für eine Schadensersatzklage bloße Vermutungen des Klägers über mögliche unzulässige politische Einmischungen bei polizeilichen Ermittlungen nicht. Ein Zivilgericht ist halt kein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 11:45
@Lichtenberg

Sei bedankt für deine Ausführungen, die Kanzlei Henning betreffend.
Damit hast du erst mal all meine Fragen, die sich mir aufgetan hatten, vorausschauend beantwortet.

Man ist ja so einiges an unorthodoxen Handlungsweisen der BI bzw. des Unterstützerkreises gewohnt. Die Auswahl dieser Anwaltskanzlei setzt jedoch dem Ganzen erneut ein Sahnehäubchen auf.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 12:10
@emz

das ist ein TEammitglied, auf dessen Kompetenz Frau Rödel nun setzt.
ich rieche förmlich, dass sie sich bald nach einem neuen Anwalt für ihr Mündel umschauen muss ;)
Unser Team besteht ausschließlich aus qualifiziertem Personal, das zuverlässig und kompetent für Sie im Einsatz ist.
cache 6911375


gefunden nicht etwa auf einer Satireseite, sondern bei dem motivierten Erfolgsteam bestehend aus

Hanna Henning, Rechtsanwältin
Thomas Henning, Büroleiter, Sachbearbeiter
und Hund Emma. bestimmt ein ganz ein scharfer Wadelbeißer, der immerhin schon mal neben dem Grundgesetz in Buchform gelegen hat.

unbedingt anklicken!
https://www.rechtsanwältin-hanna-henning.de/team/


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 12:26
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Herzlichen Grlückwunsch von hier aus an die Betreuerin von Ulvi, dass Sie es doch tatsächlich geschafft hat, zwei derart unseriöse Gesellen aufzutun, die sie bei ihren weiteren Versuchen in der Öffentlichkeit zu stehen begleiten.
Dass die Sache insgesamt unseriös ist und nicht zuletzt im anwaltlichen Gebühreninteresse erfolgt, deutet sich auch dadurch an, dass die Schadens- und Schmerzensgeldansprüche mehrfach in voller Höhe gerichtlich geltend gemacht werden sollen, nämlich gegen verschiedene „Schädiger“ (Kröber, Freistaat Bayern, Anwalt Schwemmer).

Nun hat man aber einen Schaden insgesamt nur einmal und kann Ersatz dafür auch nur insgesamt einmal verlangen.

Juristisch läuft das so, dass, wenn mehrere Personen für einen Schaden verantwortlich sind, die mehreren Schädiger vom Geschädigten „als Gesamtschuldner“ in Anspruch genommen werden können. Der Geschädigte kann sich dann den wirtschaftlich leistungsfähigsten Schuldner heraussuchen und von diesem den Schadensersatz kassieren. Untereinander sind die Gesamtschuldner (die Schädiger) dann zum Ausgleich verpflichtet.

Aber es geht gar nicht an, von jedem der mehreren Schädiger jeweils den vollen Schadensersarz zu kassieren. Genau das soll aber wohl im Fall UK versucht werden. Geschäftemacherei ist das, nichts anderes. Grob gesagt: Abzocke.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 12:50
@Andante
@Lichtenberg
Wie sieht das denn aus, wenn die Klage abgewiesen wird und Ulvi K. die Anwaltskosten nicht stemmen kann? Haben wir dann den nächsten Rechtsstreit oder übernimmt die Staatskasse?

Für mich stellt sich die Situation nicht rein geldbezogen dar, obwohl die Ausführungen von @DerGreif hinsichtlich Streitwert und darauf bezogenen Gebühren sehr aufschlussreich waren. Bei Kröber sind die Forderungen übrigens gerade schwupps von 600.000€ auf 350.000€ gesunken, ohne neue Sachverhalte und ohne öffentlich bekannte Gründe. Das ist es, was mir auffällt und das lässt für den Inhalt nichts Gutes ahnen. Wenn "mein Produkt" gut ist brauche ich keine spontane "Preisanpassung" von 40%... Es wirkt auf mich aber vordringlich so, als wollte man so einen prominenten Fall benutzen, um auf sich aufmerksam zu machen. Offenbar gab es schon mit den früheren Anwälten Uneinigkeit darüber, wie "rabiat" man weitermachen wollte und darüber sind die Beziehungen dann zerbrochen. Kein einziger der bisherigen Anwälte ist im Einvernehmen beider Parteien weggebrochen, richtig? Insofern liegt es nahe, dass das auch diesmal so sein wird.

Leider passiert davon NICHTS im Interesse von Peggy, wenig im wirklichen Sinne von Ulvi K. und ebenfalls nichts, dient den weiteren Opfer oder gar "der ganzen Wahrheit" .


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 13:15
https://www.focus.de/regional/coburg/coburg-fall-peggy-klage-gegen-ulvis-gutachter_id_10158174.html

Was auffällt, es ist nicht mehr von der Anwaltskanzlei Hanna Henning die Rede, sondern federführend scheint der Leiter des Rechtsbüros, Thomas Henning, zu sein. Eine durchaus schillernde Persönlichkeit, wenn man seine Vita betrachtet.
Nach Ansicht des Leiters des Rechtsbüros, Thomas Henning, habe sich das Hofer Urteil maßgeblich auf Kröbers Gutachten gestützt. Er wirft Kröber vor, die Aktenlage unzureichend gewürdigt und grundlegende Informationen verschwiegen zu haben.



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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 13:38
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie sieht das denn aus, wenn die Klage abgewiesen wird und Ulvi K. die Anwaltskosten nicht stemmen kann? Haben wir dann den nächsten Rechtsstreit oder übernimmt die Staatskasse?
Das ist es ja: Wird die Klage gegen Kröber abgewiesen, muss UK nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die von Kröber. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten übernehmen.

Das gleiche dann bei den beabsichtigten Klagen gegen den Freistaat Bayern und gegen Schwemmer: Wenn diese Klagen verlorengehen, muss UK nicht nur jedesmal die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten tragen, sondern zusätzlich auch die Anwaltskosten des Freistaats und die von Schwemmer.

Die Staatskasse übernimmt da gar nichts, wenn UK keine Prozesskostenhilfe bekommt, wovon wegen fehlender Erfolgsaussicht der Klagen auszugehen ist. Selbst wenn er Prozesskostenhilfe bekäme, würde die aber nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten abdecken, nie aber die Anwaltskosten des Gegners.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 13:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wird die Klage gegen Kröber abgewiesen, muss UK nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die von Kröber. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten übernehmen.
und wenn der aber selbst nichts hat und die Spendengelder nicht ausreichen - was dann?

kommt dann Frau Rödel als seine Betreuerin persönlich für die entstandenen Kosten auf - schließlich macht es ja durchweg den Eindruck dass sie den ganzen Zauber immer wieder anleiert..


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 13:48
PS: Im Sinne der Vermeidung unnötiger Anwalts- und Prozesskosten wäre zumindest die Überlegung anzustellen, alle potentiellen Schädiger (Kröber, Schwemmer, Freistaat) zusammen in einem einzigen Prozess als Gesamtschuldner zu verklagen. Dann würden Gerichts- und Anwaltskosten nur einmal anfallen (bis auf die Anwaltskosten der drei Beklagten. Die fallen natürlich auch in einem einzigen Prozess dreimal an, wenn jeder der Beklagten einen eigenen Anwalt hat). Es bleibt das Geheimnis der Beteiligten, warum das nicht versucht wird.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 13:55
IN DIESEM THREAD geht es fast immer nur um UK bzw. die BI oder Frau R.
Kann man den Thread nicht teilen? Ich finde, es ist nicht erwiesen, ob UK mit ihrem Tod etwas zu tun hat, und in dem Thread sollte es eigentlich um Peggy und das unaufgeklärte Verbrechen, das zu ihrem Tod führte, gehen.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 14:02
Zitat von SillyramaSillyrama schrieb:Ich finde, es ist nicht erwiesen, ob UK mit ihrem Tod etwas zu tun hat, und in dem Thread sollte es eigentlich um Peggy und das unaufgeklärte Verbrechen, das zu ihrem Tod führte, gehen.
ich denke, alle Mitschreiber hier hoffen darauf, dass bei der angekündigten Pressekonferenz und dem Material, was dabei eine Rolle spielen soll, weitere Hinweise auf die Tötung der Peggy K. benannt werden.


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Peggy Knobloch

09.01.2019 um 14:06
@Sillyrama
die BI bringt UK ja immer wieder neu ins Spiel. Niemand hat doch irgendein Mitglied der BI gezwungen, sich öffentlich zu äussern, als MS befragt und schliesslich auch festgenommen wurde. Die Behörden haben UK da nicht reingezogen, seinen Namen nicht genannt. Es war allein die BI, die mal wieder UK ins Spiel brachte. Und auch jetzt zu der PK wurde die BI ja von niemandem gezwungen.
Die BI will und sucht die Öffentlichkeit, will diskutiert werden.
Und man kann bei einer sinnvollen Diskussion um diesen Fall nicht einen Aspekt ausblenden, wenn der sich immer wieder selbst aktiv in den Vordergrund drängelt...


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