Peggy Knobloch
26.12.2018 um 18:02Anzeige
5. Manuel S. hat gestanden, die Leiche transportiert, nicht aber getötete zu haben. Wie wahrscheinlich ist das? Das ist schwer zu sagen. Zwar habe die Soko ihre Ermittlungen auch in Richtung des namentlich bekannten Mannes ausgedehnt, wie Polizeisprecher Jürgen Stadter bestätigt.https://www.infranken.de/regional/bayreuth/fall-peggy-k-sieben-fragen-die-sich-nach-dem-gestaendnis-nun-jeder-stellt;art213,3707719
Es wird nicht gegen ihn ermittelt, es wird, wie unten ausgeführt, in seine Richtung ermittelt. Das ist kleiner, aber sehr wichtiger Unterschied.Hercule-Poirot schrieb:Hier lese ich erstmals davon, dass auch gegen den 'Überbringer' der Leiche ermittelt wird. Viel scheint dabei aber noch nicht herausgekommen zu sein.
Hercule-Poirot schrieb:Zwar habe die Soko ihre Ermittlungen auch in Richtung des namentlich bekannten Mannes ausgedehnt,
Das verstehe ich aber selbst nicht wirklich :/ kannst du mir das vielleicht so pietätvoll wie möglich irgendwie erklären?emz schrieb:Die aufgefundenen Skelettteile zu bestatten macht erst nach Abschluss der Ermittlungen Sinn.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?emz schrieb:Es wird auch in Zukunft nicht gegen die von MS benannte Person ermittelt werden. Strafklageverbrauch.
Das wurde hier erst kürzlich zum soundsovielten Mal bis in kleinste erörtert. Du musst nur ein wenig zurückblättern bzw. die Suchfunktion bemühen, dann erfährst du, warum gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen nicht erneut als Beschuldigten wegen derselben Tat ermittelt werden und unter welchen Umstände. auch zu Ungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen ein Wiederaufnahmeverfahren durchgeführt werden kann.MrSpocks schrieb:Wie kommst du auf dieses schmale Brett?
Ach das wurde öffentlich so gesagt, wen M.S. beschuldigt hat und jetzt auf einmal selber der Täter sein soll? Brüder Grimms Märchen?Andante schrieb:Das wurde hier erst kürzlich zum soundsovielten Mal bis in kleinste erörtert. Du musst nur ein wenig zurückblättern bzw. die Suchfunktion bemühen, dann erfährst du, warum gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen nicht erneut als Beschuldigten wegen derselben Tat ermittelt werden und unter welchen Umstände. auch zu Ungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen ein Wiederaufnahmeverfahren durchgeführt werden kann.
Ist doch alles rein abstrakt, was hier erörtert wird. Namen wurden nicht genannt.MrSpocks schrieb:Ach das wurde öffentlich so gesagt, wen M.S. beschuldigt hat und jetzt auf einmal selber der Täter sein soll? Brüder Grimms Märchen?
Pietätvoll wird schwierig, ich versuch's mal ;)Winterella schrieb:Das verstehe ich aber selbst nicht wirklich :/ kannst du mir das vielleicht so pietätvoll wie möglich irgendwie erklären?
Andante schrieb (Beitrag gelöscht):ist. Jetzt krieg dich mal wieder ein.Warum schreibst du für Emz? Kann er sich nicht selber äußern?