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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.02.2021 um 21:46
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Es ist halt bitter, dass die Ermittler glauben zu wissen was passiert ist und offenbar hofften dass UK und seine Eltern als Zeuge/n hätte/n helfen können den Fall wenigstens aufzuklären. Aber nun wollen ja Meringer und Lemmer den Fall auf ihre Art lösen.. - nur schwinden da bei deren Ansätzen schon von vorneherein alle Hoffnungen.. - hatte doch Manuel S. eindeutig Ulvi K. als Überbringer der Kinderleiche genannt..
Das sehe ich zwar ähnlich, aber:

Die Ermittler werden einen sehr genauen Plan von dem haben, wie die Tat abgelaufen ist, das ist meine absolute Überzeugung, nur reichen die Indizien eben nicht für die Anklage.

Dass nach all den Jahren der Gehirnwäsche noch irgendjemand aus der Familie Kulac fähig ist, etwas Substanzielles auszusagen, kann mir fast nicht vorstellen, dass darauf die Ermittler gehofft haben könnten.

Den Fall lösen, oder besser gesagt auflösen? Einstige Kontrahenten mit dem nunmehr gleichen Ziel, zwei Unschuldslämmchen zu präsentieren.

Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ich bin der Meinung jede Aussage gehört überprüft.
Das Gericht hat festgestellt, das Geständnis darf verwertet werden kann.


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 00:12
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Zum § 362 StPO und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte ich mich in aller Kürze vor über zwei Jahren schon mal geäußert ... liest aber eh keiner ... von daher lohnt es einfach nicht mehr, irgend etwas zu schreiben ...
Na ja, mit Grundgesetzänderung ginge schon was, aber dafür muss man erst mal die nötige Mehrheit zusammenbekommen.


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 13:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, mit Grundgesetzänderung ginge schon was, aber dafür muss man erst mal die nötige Mehrheit zusammenbekommen.
Das ist natürlich richtig. Andererseits hielte ich eine solche Verfassungsänderung selbst für problematisch.

In ihrem aktuellen Aufsatz in der ZRP beleuchten Aust und Schmidt (Ne bis in idem und Wiederaufnahme - Verfassungsrechtliche Grenzen aktueller Reformvorschläge der Erweiterung von § 362 StPO, ZRP 2020, 251) die Problematik. Sie kommen hier zu dem Schluss, ich zitiere:
"Das Mehrfachverfolgungsverbot ist zusätzlich zum allgemeinen, abwägungsfähigen Vertrauensschutz aus dem Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz normiert. Soll diese Sondernormierung des „ne bis in idem“-Grundsatzes seine eigenständige inhaltliche Bedeutung beibehalten, so kann der Zweck der Norm nur in der Aufwertung der Rechtssicherheit im Verhältnis zur Einzelfallgerechtigkeit nach einem einmal durchgeführten gerichtlichen Verfahren liegen. Stehen sich Rechtssicherheit bzw. Vertrauensschutz und materielle Gerechtigkeit, sofern beide aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet werden, gleichberechtigt und vom Gesetzgeber abzuwägen gegenüber, tritt die Rechtssicherheit vermittelt durch Artikel 103 III GG nach Abschluss eines einmaligen gerichtlichen Verfahrens zumindest grundsätzlich in den Vordergrund und die materielle Gerechtigkeit hat dieser zu weichen. Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis darf folglich als Kern des Mehrfachverfolgungsverbots nicht in sein Gegenteil verkehrt werden. ... Lassen sich abgeschlossene Verfahren bei Auftreten neuer Erkenntnisse oder Beweismittel neu aufrollen, käme es zu einer Degradierung verbindlicher gerichtlicher Urteile hin zu bloßen „Freisprüchen unter Vorbehalt“."
Sie kommen folglich zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freigesprochenen Angeklagten in Bezug auf die nicht verjährbaren Straftaten den Kernbereich des Grundrechtes aus Artikel 103 GG verletzt.

Der von ihnen auch gesehenen Möglichkeit der Grundgesetzänderung gehen die Beiden nicht weiter nach. Jedoch wird man aufgrund des vorstehenden Befundes wohl sagen müssen, dass, soweit der Kernbereich eines Grundrechtes betroffen ist, eine Grundgesetzänderung schlicht nicht möglich ist, weil diese selbst verfassungswidrig wäre. Und da Artikel 103 GG Prozessgrundrechte normiert, ist dies unstreitig der Fall. Dies bestätigt meine Aussage von vor über 2 Jahren, wonach eine Erweiterung hier ausgeschlossen ist (Jedenfalls dürften enorme juristische und argumentative Klimmzüge nötig sein, um dem Verdict der Verfassungswidrigkeit zu entgehen. Das diese gelingen, halte ich für ausgeschlossen.).


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 16:57
Auch wenn man es von der Empathie her gern anders hätte, aber es ist nun mal so, man kann nicht jede Tat bestrafen, auch wenn man es für noch so ungericht empfinden mag. Irgendwann ist halt auch mal Schluss.

Frederike von Möhlmann, 17 Jahre - Lolita Brieger, 18 Jahre
Beiden Tätern ist die Tötung zweifelsfrei nachgewiesen.
Beide leben in Freiheit und das nach wie vor in der Nähe der Opferfamilien
Beim einen gilt ne bis in idem, dem anderen konnte Mord nicht nachgewiesen werden und Totschlag war verjährt.

Aber nicht, dass jetzt einer meint, man müsste auch an der Verrjährung basteln ;)


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 20:22
@Kuno426

Es ist in der Kriminalgeschichte schon ziemlich einmalig, dass jemand komplett Unbeteiligtes bei einem Verhör erfindet, eine Kinderleiche versteckt, transportiert und vergraben zu haben. Ja, Widerrufe von Geständnissen gibt es immer mal wieder, aber so etwas rauszuhauen, um "seine Ruhe zu haben", ist schon an Seltsamkeit kaum zu überbieten.


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 20:40
hallo,
kann mir hier vielleicht jemand helfen?

habe überall im netz und gewissen mediatheken nach der SAT1 Lemmer DOKU (der täter ist noch unter uns) gesucht aber konnte es nirgends finden.
hat jemand vielleicht zugriff bzw wäre in der lage es hochzuladen?
vielen dank!


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 20:41
Weshalb gibt es eigentlich Verjährung bei Totschlag?
Sind es in anderen europäischen Ländern auch 20 Jahre?
Und warum sollte so etwas nicht zur Debatte stehen dürfen?
Eine solche Verjährung belohnt das erfolgreiche Entsorgen der Leiche, oder sehe/werte ich das falsch?
Abgesehen davon ist mMn eine Tötung mit Verbringung/Verdeckung der Tat als Mord zu werten.
Und lebenslänglich wäre lebenslänglich, Punkt.
Aber das ist nur meine Meinung.


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 20:46
Zitat von dvdv schrieb:Weshalb gibt es eigentlich Verjährung bei Totschlag?
Unter Totschlag wird in Deutschland das vorsätzliche Töten eines Menschen verstanden, wobei jedoch die Kriterien für Mord nicht erfüllt werden. So betrachtet das Strafrecht Mord und Totschlag als eigenständige Delikte. Dies wirkt sich auch auf die Verjährungsfristen aus.

Unterschiede zwischen Mord und Totschlag
Verjährung von TotschlagDie Regelung, dass Mord nicht verjährt, wurde in Deutschland 1979 eingeführt. Die Änderung durch das StGB (Strafgesetzbuch) erfolgte, um einer Verjährung von Verbrechen während des Dritten Reichs entgegenzuwirken.

Von Mord nach Paragraph 212 StGB unterscheidet sich Totschlag durch das Entfallen von bestimmten Mordmerkmalen. Als Mordmotive werden niedrige Beweggründe wie Habgier, Mordlust oder das Befriedigen des Geschlechtstriebs eingestuft. Gleiches gilt für das heimtückische und grausame Töten von Menschen, um auf diese Weise andere Taten zu verdecken.

Befindet das Gericht, dass diese Mordmerkmale nicht erfüllt werden, verhängt es eine niedrigere Strafe, die aus mindestens fünf Jahren Haft besteht. Die Höchststrafe für Totschlag liegt bei 15 Jahren Gefängnis. In besonders schweren Fällen kann sogar eine lebenslange Strafe verhängt werden.

Totschlag verjährt – Mord nicht
Ein gravierender Unterschied zum Mord besteht darin, dass Totschlag nach einer gewissen Frist verjähren kann. Die entsprechende Verjährungsfrist beträgt in der Regel 20 Jahre. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine Verurteilung zu lebenslanger Haft droht. Die 20-Jahres-Frist gilt, wenn den Täter eine Strafe von über 10 Jahren Freiheitsentzug erwartet.
Problematik der Verjährung von Totschlag

Kritiker sehen die Verjährung von Totschlag als problematisch an. Gelingt dem Täter eine Verschleierung des Totschlags über die Verjährungsfrist hinweg, hat dies mitunter verstörende Fallkonstellationen zur Folge.
Quelle: https://www.verjaehrungsfristen.org/totschlag/


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 20:51
Zitat von kd.lichtkd.licht schrieb:habe überall im netz und gewissen mediatheken nach der SAT1 Lemmer DOKU (der täter ist noch unter uns) gesucht aber konnte es nirgends finden.
Die hat der Sender sat1 wieder gelöscht.
Warum, das wurde nicht begründet, dazu hat sich auch Lemmer nicht geäußert.
Zitat von dvdv schrieb:Weshalb gibt es eigentlich Verjährung bei Totschlag?
Sind es in anderen europäischen Ländern auch 20 Jahre?
Taten verjähren irgendwann, so ist das nun mal und würde den Rahmen hier sprengen.
Wie andere europäische Länder das handhaben, müsstest du dir selbst im Netz raussuchen.
Zitat von dvdv schrieb:Abgesehen davon ist mMn eine Tötung mit Verbringung/Verdeckung der Tat als Mord zu werten.
Was als Mord zu werten ist, das definieren die Mordmerkmale.


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 21:15
Zitat von emzemz schrieb:Taten verjähren irgendwann, so ist das nun mal und würde den Rahmen hier sprengen.
So ist das nunmal? - also so ähnlich wie die Naturgesetze?

Die Verjährung, die "Rechtssicherheit und Rechtsfrieden" schaffen soll, bewirkt im Bereich Mord/Totschlag das genaue Gegenteil.

Und ja, es gab sogar schon mal Verjährung auf Mord, noch gar nicht so lange her:

"Die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord wurde 1965 in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages diskutiert, 1969 verlängert und 1979 aufgehoben."

Wenn sie wollen ... können sie es.

Aber wenn das Leben weniger zählt als das Wohlleben der Totschläger und Mörder:
Ein mildernder Umstand ist also die Begehung der Tat im Affekt. Da das Strafmaß hier nur bei einem bis zu zehn Jahren liegt, wäre bei einem Totschlag im Affekt prinzipiell auch eine Bewährungsstrafe möglich.
... spielt eine Verjährung dann auch keine große Rolle mehr.


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Peggy Knobloch

04.02.2021 um 21:25
Zitat von dvdv schrieb:So ist das nunmal? - also so ähnlich wie die Naturgesetze?
Mehr dazu zu sagen, das wäre in diesem Threat einfach OT.


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 08:47
@Thoelke
Zustimmung. Der Herr ist selbst Familienvater, nebenbei war es nicht die erste Vernehmung. So eine Story raushauen, um seine "Ruhe" zu haben? Muss der seine Aussage nicht unterschreiben? Allerspätestens, wenn die Polizei in einem der bekanntesten Mordfälle der deutschen Kriminalgeschichte, jemandem seine Aussage zum unterschreiben unter die Nase hält und derjenige sich durchliest, was er da gerade unterschreibt, sollte jemand schlagartig wach werden, wenn die Geschichte erfunden ist. Dann ist nämlich vorbei mit Ruhe.


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 10:43
Zitat von emzemz schrieb:Die hat der Sender sat1 wieder gelöscht.
Warum, das wurde nicht begründet, dazu hat sich auch Lemmer nicht geäußert.
Schade, daß es da keine Begründung seitens des Senders gibt...hat jemand eine Idee/Vermutung?


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 10:47
Zitat von emzemz schrieb:Die hat der Sender sat1 wieder gelöscht.
Warum, das wurde nicht begründet, dazu hat sich auch Lemmer nicht geäußert.
Vielleicht hat es ja doch jemand aufgenommen? - und kann es zur Verfügung stellen?.. gerne per PN..


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 10:49
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Schade, daß es da keine Begründung seitens des Senders gibt...hat jemand eine Idee/Vermutung?
Frage doch am besten direkt den Christoph Lemmer, dann müssen wir nicht lang rumspekulieren.


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 10:52
Zitat von emzemz schrieb:Frage doch am besten direkt den Christoph Lemmer, dann müssen wir nicht lang rumspekulieren.
Glaubst du ernsthaft, daß Herr Lemmer antworten würde oder Sat1


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 10:57
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Glaubst du ernsthaft, daß Herr Lemmer antworten würde oder Sat1
Versuch macht klug.
Es ist müßig, darüber zu spekulieren, was ich glaube. Ich weiß es schlichtweg nicht.


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 14:29
Zitat von abberlineabberline schrieb:Allerspätestens, wenn die Polizei... jemandem seine Aussage zum unterschreiben unter die Nase hält und derjenige sich durchliest, was er da gerade unterschreibt, sollte jemand schlagartig wach werden, wenn die Geschichte erfunden ist.
Da wirst du wohl weiter dämmern anstatt wach zu werden, denn Unterschreiben war gestern. Heutzutage läuft es bei Beschuldigtenvernehmungen mit Video-Aufzeichnung und bei Zeugenvernehmungen spricht der vernehmende Beamte deine Aussage Satz für Satz noch mal (ggf. leicht verändert oder komprimiert) in ein Diktiergerät und man muss sich am Anfang damit einverstanden erklären. Was man nicht sofort korrigiert an seiner Aussage, das bleibt später auch in der schriftlichen Niederschrift so. Also nix mehr mit unterschreiben am Ende...
Diese Erkenntnis dürfte auch MS gekommen sein, der ja früher (2002) auch gerne mal eine Aussage korrigiert oder gestrichen hat, bevor er unterschrieb...


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 14:54
@schärlook
Das ändert nichts an dem Fakt, dass kein Mensch, der halbwegs beieinander ist, so eine Story auftischt, um seine Ruhe zu haben. Vor allem, wenn derjenige vernehmungserfahren ist. Es gibt nichts, was es nicht gibt, aber wer spontan mal eben eine Kinderleiche von seinem Kumpel übernimmt, wegfährt und vergräbt, fällt nicht gleich um, wenn der Polizist ein paarmal nachfragt.


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Peggy Knobloch

05.02.2021 um 16:04
Was mich brennend interessieren würde: was ist der tatsächliche Grund für das späte Widerrufen des „falschen“ Geständnisses?

RA Meringer hat sich dahingehend nun schon mehrfach geäußert,

1. dass jeder Anwalt MS aus der damaligen Vernehmungssituation sofort herausgeholt hätte, wäre ihm ein Anwalt zur Verfügung gestellt worden – es hätte demnach gar kein Geständnis gegeben.
2. dass „jeder“ schon am Abend des 12.09.2018 wusste, dass MS mit seinem Geständnis nur Mist erzählt hatte.
3. dass MS auch ihm, Meringer, bereits einen Tag nach der Vernehmung berichtete, er hätte Mist erzählt.

MS hatte nicht nur sich selbst mit seinem Geständnis belastet, nein, die Leiche will er von UK übernommen haben. Seine Aussage sorgte für dementsprechende Aufregung, ihm selbst bescherte sie in seinem Umfeld reichlich Stigmatisierungen (und dafür ist nicht die volle Namensnennung des Staatsanwalts in der PK schuld).

Obwohl Meringer bereits einen Tag nach dem Geständnis von seinem Mandanten zu hören bekam, er habe den Ermittlern Mist erzählt, rät er ihm nicht sofort das Geständnis zu widerrufen? Dass MS mit der Bushäuschenstory tatsächlich Mist erzählte, das ist mehr als offensichtlich, keine Frage!
Meringers Aussage, man ließ das dann so vor sich hin köcheln, finde ich schon mehr als seltsam. Man ließ es köcheln, bis der Haftbefehl ins Haus flatterte und dann widerrief man.
Meringer hatte sich auch schon dahingehend geäußert, er musste seinen Mandanten doch erst kennenlernen, bevor er von seiner Unschuld überzeugt sein konnte. Überzeugt war er dann offensichtlich just zum Zeitpunkt des Eintreffens des Haftbefehls.
Für meine Begriffe sehe ich in dieser Vorgehensweise ein bisschen viel der Widersprüche. Mir persönlich fällt es äußerst schwer an ein „falsches“ Geständnis zu glauben.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Das ändert nichts an dem Fakt, dass kein Mensch, der halbwegs beieinander ist, so eine Story auftischt, um seine Ruhe zu haben.
Da kann ich Dir nur zustimmen. Aber für MS steht fest (auf die Ermittler bezogen)
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb am 23.01.2021:Für mich ham die nichts in der Birne



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