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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:07
PS: Was mit „Verhältnismäßigkeit“ gemeint ist, ist aber vielleicht die Frage nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 StPo, also, ob die Frage auch im Einzelfall schwer wiegt. Da kann man aber dann schon fragen, ob mehrere Wohnungseinbrüche, auch wenn dabei jeweils nur Sachen von geringem Wert entwendet wurden, noch ein Einzelfall ist, der nicht schwer wiegt.

Für die betroffenen Wohnungsbesitzer war das jedenfalls sicher nicht lustig, und für die, bei denen eingebrochen wird, falls man die Täter nicht fasst und die so weitermachen, wird es auch nicht toll. Psychologisch ist, das ist erwiesen, für viele ein erlebter Wohnungseinbruch ein Trauma, an dem sie lange zu knabbern haben.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:09
Ich habe mir nochmal den https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html vorgenommen.
§ 100a - Telekommunikationsüberwachung

(1) 1Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Dabei ist mir aufgefallen, dieser ganze Paragrafen-Katalog gilt nur, wenn es um 1. geht. Irgendjemand hatte ihn eingestellt und schon hatte ich mich damit beschäftigt.

Dabei ist es doch viel einfacher, denn es genügt
§ 100a - Telekommunikationsüberwachung

(1) 1Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1. ...
2. ...
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Man beachte, die Punkte 1., 2. und 3. sind nicht mit einem "und" verbunden, gelten also für sich allein.
Das heißt, der Absatz 2 gilt nicht bei 3.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:PS: Was mit „Verhältnismäßigkeit“ gemeint ist, ist aber vielleicht die Frage nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 StPo, also, ob die Frage auch im Einzelfall schwer wiegt. Da kann man aber dann schon fragen, ob mehrere Wohnungseinbrüche, auch wenn dabei jeweils nur Sachen von geringem Wert entwendet wurden, noch ein Einzelfall ist, der nicht schwer wiegt.

Für die betroffenen Wohnungsbesitzer war das jedenfalls sicher nicht lustig, und für die, bei denen eingebrochen wird, falls man die Täter nicht fasst und die so weitermachen, wird es auch nicht toll. Psychologisch ist, das ist erwiesen, für viele ein erlebter Wohnungseinbruch ein Trauma, an dem sie lange zu knabbern haben.
Genau das ist für mich auch alles unerheblich, ich wollte nur wissen ob es diese Telefonüberwachung überhaupt gegeben hat. Lach dafür 2 Seiten zu brauchen ist schon spannend :-)


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:21
http://www.stephan-herbert-fuchs.de/texte_justiz.htm#210121_ulvi_k_in_kulmbach

Um das Bild von den Pfandflaschen mal ein bisschen geradezurücken, schauen wir uns doch an, was über die Schäden zu erfahren ist.:
Zusammen mit einem Mitbewohner soll er dort im April und Mai 2019 in mehreren Fällen immer wieder in verschiedene Räumlichkeiten der Diakonie eingestiegen sein und verschiedene Gegenstände entwendet haben. Dabei waren erhebliche Sachschäden entstanden, die in der Regel weit über dem Wert des Diebesgutes lagen.

In einem Fall waren die beiden gewaltsam in Kellerräume eingedrungen, hatten nach stehlenswerten Gegenständen gesucht, aber nichts gefunden. In einem anderen Fall warfen Ulvi K. und sein Mitbewohner ein Fenster zu einem Gemeinschaftsraum ein, erbeuteten fünf Pfandflaschen im Gegenwert von 1,25 Euro, richteten dabei aber einen Sachschaden von 300 Euro an. Zu den sonstigen Gegenständen, die beide erbeutet hatten, gehörten eine Kabeltrommel, ein Akku-Schrauber, eine Heißklebepistole und verschiedenes Werkzeug.

Beim Diebstahl eines Lautsprechers sei der Zeuge nur daneben gestanden, während ihn Ulvi K. an sich genommen hatte. Auch bei einem Fenster, das aufgrund eines vorhergehenden Einbruchs der beiden zu Bruch gegangen war und das mittlerweile mit einem Holzverschlag gesichert war, sei es Ulvi K. gewesen, der den Verschlag abgerissen hatte, um erneut einzusteigen.



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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:29
@Fragender73
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ich nehme also zur Kenntnis das es eine Überwachung mehrerer Bewohner wegen Bandendiebstahl gegeben hat weil ihr das wisst.
Das ist doch Quatsch.
Es gab eine Telefonüberwachung. Gegen wen und weshalb ist nicht bekannt.
Es liegt nahe, dass diese Überwachungsmaßnahmen im Fall Peggy passiert sind, also wegen Mordes an Peggy. In diese Maßnahmen sind auch Personen geraten, gegen die keine Ermittlungen geführt wurden und diese wurden dann gleichzeitig von den Maßnahmen und von der Vernichtung der erfassten Gespräche in Kenntnis gesetzt.
Manche haben sich darüber öffentlich echauffiert. Auch stellvertretend wie über die Überwachung Ulvi K.s sowie einige seiner Mitbewohner.
Von Lauer wissen wir, dass die Konfiszierung des Mobiltelefons von Ulvi K. wegen einer "anderen Sache" geschah (sinngemäß).


Alles weitere ist einfach Spekulation bzw. lautes Nachdenken darüber, welchen Hintergrund (weitere?) Telefonüberwachungen gehabt haben können.

Wenn Du hier bemängelst, dass sich das Gespräch darüber hier so hinzieht, so bist Du selbst nicht unerheblich daran beteiligt gewesen.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:34
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gab eine Telefonüberwachung. Gegen wen und weshalb ist nicht bekannt.
Dem steht entgegen
Zitat von emzemz schrieb:- Es wurden mehrere Bewohner des Heims abgehört, in dem UK untergebracht ist.
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn Du hier bemängelst, dass sich das Gespräch darüber hier so hinzieht, so bist Du selbst nicht unerheblich daran beteiligt gewesen.
Ich weiß inzwischen das es niemand weiß ... also sollten wir es dabei endlich belassen ...


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:34
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Genau das ist für mich auch alles unerheblich, ich wollte nur wissen ob es diese Telefonüberwachung überhaupt gegeben hat. Lach dafür 2 Seiten zu brauchen ist schon spannend :-)
Wie man es schafft, sich zwei Seiten lang so umständlich auszudrücken, dass es andere nicht verstehen, was man eigentlich fragen will, das ist beachtlich.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ich weiß inzwischen das es niemand weiß ... also sollten wir es dabei endlich belassen ...
Was du meinst zu wissen, das ist deine Sache.
Wobei wir es belassen, das musst du schon uns überlassen.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:38
Zitat von emzemz schrieb:Wobei wir es belassen, das musst du schon uns überlassen.
Langsam wird es echt blöd. Wenn Du weißt das
Zitat von emzemz schrieb:- Es wurden mehrere Bewohner des Heims abgehört, in dem UK untergebracht ist.
belege es bitte. Ansonsten gehe ich davon aus das es nicht stimmt.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:45
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ansonsten gehe ich davon aus das es nicht stimmt.
Dann geh davon aus und gut ist es.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:48
Zitat von emzemz schrieb:Dann geh davon aus und gut ist es.
Mache ich weil Du Deine Behauptung als Fakt dargestellt hast und nicht belegen konntest. Ich fragte schon auf Seite 4858
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Immerhin schriebst Du das einige Heimbewohner abgehört wurden



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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:55
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Mache ich weil Du Deine Behauptung als Fakt dargestellt hast und nicht belegen konntest. Ich fragte schon auf Seite 4858
Lies:
Zitat von emzemz schrieb:Alles, was wir über die Telefonüberwachung wissen, das wissen wir durch die Rödel und du fragst nach gesichert.



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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 13:56
Zitat von emzemz schrieb:Alles, was wir über die Telefonüberwachung wissen, das wissen wir durch die Rödel und du fragst nach gesichert.
Genau, eine Vermutung und kein Fakt ....


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 14:01
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Heimbewohner abgehört wurden, oder nicht. Es geht schliesslich nicht um irgendwelche Heimbewohner.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 14:13
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Heimbewohner abgehört wurden, oder nicht. Es geht schliesslich nicht um irgendwelche Heimbewohner.
In dem tvo-Interview hielt Frau Rödel ein Schreiben in die Kamera, in dem UK mitgeteilt wurde, dass er abgehört worden war. Hatte mich noch gewundert, warum sie nicht das an sie Gerichtete vorzeigte.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 14:21
@emz
Im Kern reicht das, UK wäre demnach abgehört worden und es wird Gründe gegeben haben.
Und die Frau R scheint sich im Fernsehen zu gefallen.
Weiß man eigentlich näheres über die Beziehung UK und MS, wie lange das ging?


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 14:26
@Fragender73
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Dem steht entgegen
Nur wenn man wortklauben mag.
Von der Telefonüberwachung waren einige Mitbewohner betroffen. Ob sich die Maßnahmen gegen sie richteten oder aber ob sie mit einer überwachten Person Kontakt hatten ist doch völlig unbekannt.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 15:06
Zitat von abberlineabberline schrieb:Weiß man eigentlich näheres über die Beziehung UK und MS, wie lange das ging?
Das werden wir wohl nie erfahren. Aber ich wüsste es auch gern;-) Und zwar hinsichtlich der "Feststellung"/Einschätzung, dass sich UK zum Zeitpunkt der Missbräuche an den Kindern auf dem Stand eines 10-12jährigem befunden haben soll. Geht man davon aus, dass die Beziehung zwischen UK und MS vorher/zu der Zeit bestand (schliesslich sagte MS, UK hätte ihn damit zur Verbringung erpresst), dann wäre MS vom Entwicklungsstand her der Ältere gewesen! zB MS 23jährig, UK 12jährig!

Hatte es nicht auch eine Anzeige oder zumindest den Vorwurf seitens MS gegeben, er wäre auch vom (zu dem Zeitpunkt vom Geburtsdatum her älteren) UK missbraucht worden? Kann dazu jemand eine Quelle liefern?
Der Tatbestand hätte dabei doch lauten müssen: "Kind" missbraucht jungen Erwachsenen? Wobei mir schon klar ist, dass auch ein kindlicher Geist mit erwachsenen körperlichen Kräften Gewalt ausüben kann. Das ist ja gerade das Gefährliche ggü Kindern.


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 15:14
@Kuno426
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:dann wäre MS vom Entwicklungsstand her der Ältere gewesen! zB MS 23jährig, UK 12jährig!
Das spielt doch keine Rolle beim Straftatbestand höchstens bei der Bemessung der Strafe bzw. der Einschätzung der Schuldfähigkeit. Ulvi K. war in seinem Leben wie wir alle nur ein Jahr lang 12 Jahre alt.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Kann dazu jemand eine Quelle liefern?
Beitrag von waderlbeisser (Seite 4.321)


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 15:38
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Hatte es nicht auch eine Anzeige oder zumindest den Vorwurf seitens MS gegeben, er wäre auch vom (zu dem Zeitpunkt vom Geburtsdatum her älteren) UK missbraucht worden? Kann dazu jemand eine Quelle liefern?
Laut der Quelle war UK dann zur angeblichen Tatzeit 15 oder 16 Jahre alt (2001=24J) Tatzeit nur auf 92 oder 93 eingegrenzt


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Peggy Knobloch

11.02.2021 um 16:46
Zitat von emzemz schrieb:Man beachte, die Punkte 1., 2. und 3. sind nicht mit einem "und" verbunden, gelten also für sich allein.
Nein, die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 müssen kumulativ gegeben sein. Die Aufzählung bildet einen fortlaufenden Satz, die nur am Schluss der Aufzählung grammatikalisch korrekt mit einem "und" verbunden wird. Eine Alternativität der einzelnen Punkte war weder beabsichtigt noch ist sie gegeben.


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