Fragender73 schrieb:Theoretisch müsste man jetzt schauen weswegen Telefone abgehört werden dürfen, ich weiß es, verbotener Alkoholgenuss und normaler Diebstahl gehört nicht dazu ... also hier verbotenes Rätselraten weil ein uns allen bisher völlig Unbekannter involviert sein könnte.
Ich denke mal nicht, dass wir in der Lage sind, hier irgendetwas nachzuschaun. Wenn es eine richterliche Anordnung für das Abhören der jeweilgen Telefone gibt, dann dürfen wir getrost darauf vertrauen, dass der Richter da nachgeschaut hat, und dass er das durfte.
Die Oberstaatsanwältin Sandra Staade teilte per Brief allen Betroffenen mit, dass "aufgrund richterlicher Anordnung Telekommunikation, an der Sie beteiligt waren, aufgezeichnet wurde."
"Dieses Schreiben dient rein zu Ihrer Information. Die Aufzeichnungen werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vernichtet bzw. gelöscht. Es wird gebeten, von Anfragen abzusehen."