emz schrieb:Was mag da wohl höher zu werten sein, die "berechtigten" Interessen von UK oder das "überragende, öffentliche" Interesse, einen Mord zu klären?
Das ist sehr richtig, was du hier schreibst. Das öffentliche Interesse ein Kapitaldelikt zu verfolgen und zu strafen, ist höher anzusiedeln als das berechtige Interesse von Tatverdächtigen, namenlos unveröffentlicht zu bleiben.
Hier liegt allerdings eine völlig andere Ausgangssituation vor. UK wurde beschuldigt, angeklagt und verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde UK entlastet und freigesprochen; er kann nach unserem Rechtssysem nicht erneut angeklagt werden. Nur mit Krücke kann man überhaupt gegen ihn ermitteln.
Insofern ist es wirklich hart an der Grenze, wenn Unterlagen aus einem abgeschlossenen Strafprozess zur Beweiserhebung an Zeitungen oder Bürger oder Zeugen getragen werden, in denen der Freigesprochene sich selber (und andere) belastet.
MMn weist alles mit hoher Wahrscheinlichkeit auf UK, dies entnehme ich dem "roten Faden", der trotz aller falschen Namensnennungen und Widersprüchlichkeiten seiner Aussagen innewohnt.
UK wurde aber freigesprochen, dies ist soweit zu akzeptieren. Insbesondere darf man die Arbeit der Soko Peggy II kritisieren, diese führte u.A. zur Wiederaufnahme.
Akzeptieren muss man auch, dass Ermittler - wie andere Menschen auch - Fehler begehen können.