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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.03.2019 um 19:58
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Generell höre ich auch zum ersten Mal davon, dass MS als Opfer Teil des Verfahrens gegen UK gewesen sein soll. Meine Bitte daher an @MrSpocks diese Behauptung mit Quellen zu belegen.
Diese Information kommt nicht von @MrSpocks, sondern von
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Übrigens, das Verfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS wurde eingestellt, als die restlichen Missbrauchsfälle angeklagt worden sind.
weil sie nicht ins Gewicht fielen.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:05
@kätzchen4

Danke für den Hinweis. Dann meine Bittte an @waderlbeisser mal diese Aussage zu belegen:
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Übrigens, das Verfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS wurde eingestellt, als die restlichen Missbrauchsfälle angeklagt worden sind.
Ich meine, natürlich wäre ein etwaiges Ermittlungsverfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS immer einzustellen gewesen, aber wenn das erst 2004 eingestellt wurde, hieße das auch, dass das erst kurz zuvor zur Anzeige gebracht wurde. Denn sobald die Altersverhältnisse hier geklärt sind, war immer sofort einzustellen.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:06
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Dann sollen die eine Anklage machen und nicht die Öffentlichkeit hineinziehen. Das ist doch ein Armutzeugnis. Denn nicht die Öffentlichkeit entscheidet über einen Täter sondern Richter!
Du hast ja so Recht. Weg mit der Öffentlichkeit, keine Pressekonferenzen und keine Fragen an die Bevölkerung zu irgendwelchen Beobachtungen.
Das Presserecht muss hier deutlich eingeschränkt werden *ironieoff*


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:08
@DerGreif
Vielleicht ist der Knackpunkt, dass es in diesem Strafverfahren um "Sexuellen Missbrauch" von Ulvi K. an Manuel S. ging und nicht um "Sexuellen Missbrauch an Kindern"? Also dass die Straftat eine andere ist, zwar zwischen denselben Personen aber eben unter Gleichaltrigen?


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:11
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Ich denke da gibt es noch mehr Fragen...
die da wären?
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:es wurden doch die Aussagen hergenommen - auch für vergangene Zeiten
Du meinst im Zuge der Ermittlungen gegen UK und der vielen bekannt gewordenen Missbräuche durch UK an Kindern in 2001/2002, zeigte MS dann auch den evtl. weit zurückliegenden Missbrauch durch UK an sich selbst an?


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:20
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Du meinst im Zuge der Ermittlungen gegen UK und der vielen bekannt gewordenen Missbräuche durch UK an Kindern in 2001/2002, zeigte MS dann auch den evtl. weit zurückliegenden Missbrauch durch UK an sich selbst an?
und das ohne zu wissen dass sein Bruder ebenfalls Opfer von UK gewesen sein soll?

da frage ich mich, was stimmt nicht mit der Familie..


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:22
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und das ohne zu wissen dass sein Bruder ebenfalls Opfer von UK gewesen sein soll?
Zitat von jaskajaska schrieb am 23.09.2018:Frankenpost, 04. Dezember 2003

(...)
Ihr Sohn, selbst zeitweilig von der Kripo als Mordverdächtiger geführt, konnte sich vor Gericht kaum noch an etwas erinnern. Er bestätigte aber eine Aussage aus dem Polizei-Protokoll – "Wenn‘s so drin steht, wird‘s schon so gewesen sein" – wonach er zwischen 12.30 und kurz nach 13 Uhr Ulvi K. am Marktplatz habe laufen sehen. "Er hat mich, wie immer, blöd angegrinst."
Davon, dass der behinderte Gastwirtssohn "mit kleinen Kindern was hat", habe er im Wirtshaus schon gehört, sagte der Zeuge aus. "Das hat sich schon rumgesprochen, dass er sich da nackert auszieht." Keine Ahnung habe er aber damals gehabt, dass sein eigener kleiner Bruder eines der Missbrauchsopfer von Ulvi K. gewesen sein soll.



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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:36
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und das ohne zu wissen dass sein Bruder ebenfalls Opfer von UK gewesen sein soll?

da frage ich mich, was stimmt nicht mit der Familie..
Welche Familie meinst du?
- die Familie von UK
- die Familie von MS


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 20:52
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:da frage ich mich, was stimmt nicht mit der Familie..
Sind jetzt die Opfer schuld am Missbrauch oder wie?


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:18
Zitat von emzemz schrieb:Was mag da wohl höher zu werten sein, die "berechtigten" Interessen von UK oder das "überragende, öffentliche" Interesse, einen Mord zu klären?
Das ist sehr richtig, was du hier schreibst. Das öffentliche Interesse ein Kapitaldelikt zu verfolgen und zu strafen, ist höher anzusiedeln als das berechtige Interesse von Tatverdächtigen, namenlos unveröffentlicht zu bleiben.

Hier liegt allerdings eine völlig andere Ausgangssituation vor. UK wurde beschuldigt, angeklagt und verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde UK entlastet und freigesprochen; er kann nach unserem Rechtssysem nicht erneut angeklagt werden. Nur mit Krücke kann man überhaupt gegen ihn ermitteln.

Insofern ist es wirklich hart an der Grenze, wenn Unterlagen aus einem abgeschlossenen Strafprozess zur Beweiserhebung an Zeitungen oder Bürger oder Zeugen getragen werden, in denen der Freigesprochene sich selber (und andere) belastet.

MMn weist alles mit hoher Wahrscheinlichkeit auf UK, dies entnehme ich dem "roten Faden", der trotz aller falschen Namensnennungen und Widersprüchlichkeiten seiner Aussagen innewohnt.

UK wurde aber freigesprochen, dies ist soweit zu akzeptieren. Insbesondere darf man die Arbeit der Soko Peggy II kritisieren, diese führte u.A. zur Wiederaufnahme.
Akzeptieren muss man auch, dass Ermittler - wie andere Menschen auch - Fehler begehen können.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:22
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nur mit Krücke kann man überhaupt gegen ihn ermitteln.
Gegen ihn kann man doch gar nicht ermitteln und das tun die doch auch nicht, der U. K. ist wohl ein "Kollateralschaden" bei den Ermittlungen gegen den derzeitigen Tatverdächtigen.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:UK wurde aber freigesprochen, dies ist soweit zu akzeptieren. Insbesondere darf man die Arbeit der Soko Peggy II kritisieren, diese führte u.A. zur Wiederaufnahme.
Akzeptieren muss man auch, dass Ermittler - wie andere Menschen auch - Fehler begehen können.
Dem schließe ich mich an!


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:24
Zitat von emzemz schrieb:desmodium schrieb:
Es wäre für beide sicher sehr entlastend nun den tatsächlichen Verlauf zuzugeben...

Da wäre UK aber ganz schön dämlich, würde er ein glaubwürdiges Geständnis abgeben.
Naja, ihm kann heute juristisch nichts mehr passieren.
Vielleicht nagt es in seiner Seele und er möchte reden ;)


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:26
Ja, wir sind alle Menschen, und wir machen alle Fehler.
Schade nur, dass manche Fehler nie wieder gut gemacht werden können 😬

DSC 0023.Original anzeigen (11,0 MB)


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:27
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Hier liegt allerdings eine völlig andere Ausgangssituation vor. UK wurde beschuldigt, angeklagt und verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde UK entlastet und freigesprochen; er kann nach unserem Rechtssysem nicht erneut angeklagt werden.
Hier hat doch niemand UK angeklagt.

Tatverdacht besteht einzig gegen MS.
Es geht um eine Zeugenaussage in Bezug auf MS.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:35
@waderlbeisser

Unglaublich, daß tut mir wirklich leid! Haben denn die Eltern des U. K. da gar nichts mitbekommen, ich meine 1992/1993 ..und bis 1996 bzw. 2000 da wird Manuel S. nicht der Einzige gewesen sein.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:41
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Gegen ihn kann man doch gar nicht ermitteln und das tun die doch auch nicht, der U. K. ist wohl ein "Kollateralschaden" bei den Ermittlungen gegen den derzeitigen Tatverdächtigen.
Ich plädiere für "Krückeralschaden". ;)
Also die Krücke, MS zu nutzen, um kollateral UK noch die Tat nachzuweisen, ohne Anklage, um zu zeigen: Wir wissen es doch...aber leider, leider...dürfen wir nicht ermitteln.
Zitat von emzemz schrieb:Es geht um eine Zeugenaussage in Bezug auf MS.
Eine Zeugenaussage des UK? Unten stehender Mitschnitt?
Das ist keine Zeugenaussage, sondern es sind die Aussagen von zwei Beschuldigten und in U-Haft/ Sonderverwahrung befindlichen Personen, die abgehört wurden.
Zitat von scjayscjay schrieb:E: Und dann?

U: Dann hat der Manuel gemeint, sie soll nicht schrein.

E: Was hat der Manuel gemeint?

U: Ich soll ihr Mund und Nase zu halten.

E: Häh?

U: Und dann hat der Manuel gesagt, sie ist tot. Dann hat er, hat er Puls gefühlt und Herzschlag, aber, äh, sie hat sich nicht gerührt.
Ich halte das für ein Geständnis!
Was sich mit den bekannten Aussagen des MS deckt. Wiederbelebungsversuch.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:44
danke @waderlbeisser

Demnach handelte es sich um einen sex. Missbrauch aus 1992 oder 1993, der aber erst 2001 oder noch später angezeigt wurde.

Es wurde damals von der Verfolgung mehrerer Fälle des sex. Missbrauchs von Kindern abgesehen, der Fall MS war also nicht der einzige, der eingestellt wurde.


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:50
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Naja, ihm kann heute juristisch nichts mehr passieren.
Vielleicht nagt es in seiner Seele und er möchte reden ;)
Natürlich kann ihm juristisch etwas passieren. Und je nachdem was er sich von der Seele redet, kann er gegebenenfalls abermals verurteilt werden. Da sollte er also seinem Redebedürfnis keinesfalls nachgeben und wenn's noch so nagt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html
Strafprozeßordnung (StPO) - § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.



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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:51
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ich plädiere für "Krückeralschaden". ;)
Also die Krücke, MS zu nutzen, um kollateral UK noch die Tat nachzuweisen, ohne Anklage, um zu zeigen: Wir wissen es doch...aber leider, leider...dürfen wir nicht ermitteln.
Egal wie es heißt, die wollen und sollen die Tat aufklären solange am Ende die Wahrheit steht sind mir die Krücken und Schäden egal und Spoiler3078-yjjxks-jpg


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Peggy Knobloch

06.03.2019 um 21:55
@waderlbeisser

Ich weiß ja nicht, woher der von dir eingestellte Ausschnitt stammt, aber fraglich ist folgendes:

Wenn MS am 7. Mai 2001 seinen 24. Geburtstag hatte, ist er folglich geboren am 7. Mai 1977. Seinen 14. Geburtstag hatte er dann am 7. Mai 1991.

Der Straftatbestand des § 176 StBG, hier die in den Jahren 1992/1993 StGB geltende alte Fassung, setzt beim Opfer des sexuellen Missbrauchs voraus, dass das Opfer unter vierzehn Jahre alt ist. Wenn also der hier in Rede stehende Missbrauch in den Jahren 1992/1933 gewesen sein soll, war MS damals über vierzehn Jahre alt. Weshalb es anscheinend trotzdem zu einem Verfahren gemäß § 176 StGB kam, ist mir nicht ganz klar. Oder ich habe falsch gerechnet.


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