Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
06.03.2019 um 17:48Na, nach Einstellung liest sich das nicht, eher so, als ob noch was dazukommen könnte?
Übrigens, das Verfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS wurde eingestellt, als die restlichen Missbrauchsfälle angeklagt worden sind.
Übrigens, das Verfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS wurde eingestellt, als die restlichen Missbrauchsfälle angeklagt worden sind.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 17:53ich habe da so meine Zweifel.. MS und UK sollen zum Zeitpunkt des angeblichen Missbrauchs 13/14 Jahre alt gewesen sein.. ein Verfahren mit zeitnaher Anzeige hätte dann bereits 10 Jahre zurückgelegen.. irgendwie leuchtet mir das nicht ein..waderlbeisser schrieb:Übrigens, das Verfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS wurde eingestellt, als die restlichen Missbrauchsfälle angeklagt worden sind.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 17:53Eben, es gibt ja Beschwerdemöglichkeiten von Anzeigeerstattern gegen Einstellungsbeschlüsse der StA, Stichwort Klageerzwingungsverfahren. Die Kanzlei Henning ist da sicher wieder einmal gerne behilflich.MrSpocks schrieb:Klar, aber auch danach!
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 18:36Warum nicht... ist ein rechtsstaatliches Mittel oder? Dass die Staatsanwaltschaft das macht, bezweifle ich, daher braucht man Anwälte. Die soll es sogar in der DDR gegeben haben aber haben die was erreichen können?Andante schrieb:Die Kanzlei Henning ist da sicher wieder einmal gerne behilflich.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 18:51Hab mir jetzt mal das entsprechende Gesetz rausgesucht
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html Spoiler Strafgesetzbuch (StGB) - § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Was mag da wohl höher zu werten sein, die "berechtigten" Interessen von UK oder das "überragende, öffentliche" Interesse, einen Mord zu klären?
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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html Spoiler Strafgesetzbuch (StGB) - § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Was mag da wohl höher zu werten sein, die "berechtigten" Interessen von UK oder das "überragende, öffentliche" Interesse, einen Mord zu klären?
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Worauf willst du mit deiner Anspielung auf die DDR hinaus?MrSpocks schrieb:daher braucht man Anwälte. Die soll es sogar in der DDR gegeben haben
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:11Hier wird sich lächerlich gemacht, dass man mit RA Rechtsmittel einlegen kann. Es geht nicht nur um U.K. Sondern auch um die Rechte von M.S. der in den Medien als Mörder dargestellt wird und nichts bewiesen ist und auch nicht bewiesen werden kann.emz schrieb:MrSpocks schrieb:
daher braucht man Anwälte. Die soll es sogar in der DDR gegeben haben
Worauf willst du mit deiner Anspielung auf die DDR hinaus?
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:29Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Die Missbrauchsfälle von UK wurden 2001/2002 ermittelt und scheinbar 2003 angeklagt, der Prozess fand im Oktober 2003 statt.waderlbeisser schrieb:Übrigens, das Verfahren gegen UK wegen sexuellem Missbrauch an MS wurde eingestellt, als die restlichen Missbrauchsfälle angeklagt worden sind.
Wenn zu diesem Zeitpunkt das Verfahren gegen UK wegen sex. Missbrauch an MS eingestelt wurde, dann müsste der sex. Missbrauch an MS zeitnah davor, bzw. spätestens in 2001 stattgefunden haben? Fand dieser Missbrauch an MS durch UK tatsächlich so spät statt?
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:38Ich denke da gibt es noch mehr Fragen... es wurden doch die Aussagen hergenommen - auch für vergangene Zeiten. Also im Fall Kachelmann - klar war die Frau nicht minderjährig - aber ging das nicht so einfach.kätzchen4 schrieb:Wenn zu diesem Zeitpunkt das Verfahren gegen UK wegen sex. Missbrauch an MS eingestelt wurde, dann müsste der sex. Missbrauch an MS zeitnah davor, bzw. spätestens in 2001 stattgefunden haben? Fand dieser Missbrauch an MS durch UK tatsächlich so spät statt?
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:42M. S. wird nicht als Mörder dargestellt, denn hier gilt die Unschuldsvermutung bis etwas anderes bewiesen ist. Er ist tatverdächtig und um ihn zu überführen bzw. ggf. zu entlasten wird ermittelt @MrSpocks.MrSpocks schrieb:. Es geht nicht nur um U.K. Sondern auch um die Rechte von M.S. der in den Medien als Mörder dargestellt wird und nichts bewiesen ist und auch nicht bewiesen werden kann.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:43Und was ist mit dem Haftbefehl und dem Hickhack drum herum... ich finde es total schlimm was da passiert.margaretha schrieb:M. S. wird nicht als Mörder dargestellt, denn hier gilt die Unschuldsvermutung bis etwas anderes bewiesen ist. Er ist tatverdächtig und um ihn zu überführen bzw. ggf. zu entlasten wird ermittelt @mrSpock
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:43hä? Bei Kachelmann war die Frau Täterin.. es hat nie einen Mißbrauch gegeben..MrSpocks schrieb:Also im Fall Kachelmann - klar war die Frau nicht minderjährig - aber ging das nicht so einfach.
2001 war MS 24 Jahre alt und hatte mindestens zuvor eine sexuelles Beziehung mit UK.. das hat er offenbar selbst so eingeräumt.. auch schon 2001/2002 in seinen Aussagen..
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:44Ich schrieb doch bereitsMrSpocks schrieb:Und was ist mit dem Haftbefehl und dem Hickhack drum herum
margaretha schrieb:Er ist tatverdächtig
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:46Er ist eben nicht tatverdächtig. Das wurde doch richterlich festgestellt und dennoch in der Öffentlichkeit so hingestellt. Eine Ermittlergruppe hat nicht die Aufgabe den Medien zu mehr Klicks zu verhelfen, sondern ihre Arbeit leisten und dann sich dafür verantworten. Muss jeder der arbeitet!margaretha schrieb:Ich schrieb doch bereits
margaretha schrieb:
Er ist tatverdächtig
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:47Es geht um UK und das zwischen ihm und seinem Vater aufgezeichnete Gespräch.MrSpocks schrieb:Hier wird sich lächerlich gemacht, dass man mit RA Rechtsmittel einlegen kann. Es geht nicht nur um U.K. Sondern auch um die Rechte von M.S. der in den Medien als Mörder dargestellt wird und nichts bewiesen ist und auch nicht bewiesen werden kann.
MS gilt als Tatverdächtiger in einem Mordfall. Was da bewiesen werden kann oder nicht, warte doch einfach ab.
Hat was mit dem Fall zu tun und dass die sexuellen Kontakte zwischen UK und MS 10 Jahre vor den Kindesmissbräuchen stattfanden.MrSpocks schrieb:Also im Fall Kachelmann - klar war die Frau nicht minderjährig - aber ging das nicht so einfach.
Falsch. Er ist nur nicht dringend tatverdächtig.MrSpocks schrieb:Er ist eben nicht tatverdächtig. Das wurde doch richterlich festgestellt und dennoch in der Öffentlichkeit so hingestellt.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:49@kätzchen4
Denkbar ist stattdessen sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung iSd § 177 StGB. Das wäre dann aber eben fachlich nicht als sexueller Missbrauch zu bezeichnen.
Generell höre ich auch zum ersten Mal davon, dass MS als Opfer Teil des Verfahrens gegen UK gewesen sein soll. Meine Bitte daher an @MrSpocks diese Behauptung mit Quellen zu belegen.
Ich hatte das schon mal hier detailliert erklärt. Ein sexueller Missbrauch im strafrechtlichen Sinne gem. § 176 StGB kann UK an MS nicht begangen haben, weil MS älter als UK ist. Das wäre wenn überhaupt nur umgekehrt gegangen.kätzchen4 schrieb:Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Die Missbrauchsfälle von UK wurden 2001/2002 ermittelt und scheinbar 2003 angeklagt, der Prozess fand im Oktober 2003 statt.
Wenn zu diesem Zeitpunkt das Verfahren gegen UK wegen sex. Missbrauch an MS eingestelt wurde, dann müsste der sex. Missbrauch an MS zeitnah davor, bzw. spätestens in 2001 stattgefunden haben? Fand dieser Missbrauch an MS durch UK tatsächlich so spät statt?
Denkbar ist stattdessen sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung iSd § 177 StGB. Das wäre dann aber eben fachlich nicht als sexueller Missbrauch zu bezeichnen.
Generell höre ich auch zum ersten Mal davon, dass MS als Opfer Teil des Verfahrens gegen UK gewesen sein soll. Meine Bitte daher an @MrSpocks diese Behauptung mit Quellen zu belegen.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:51Was verstehst Du nicht? Trollst Du nur hier im Thread? WIKI-TatverdachtMrSpocks schrieb:Er ist eben nicht tatverdächtig.
Warum ermittelt die Polizei gegen ihn? Aus Spaß oder weil er als Verbringer tatverdächtig ist?
Er ist nicht in U-Haft weil kein DRINGENDER Tatverdacht bzgl. der Täter-oder Mittäterschaft am Mord besteht.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:52Dann sollen die eine Anklage machen und nicht die Öffentlichkeit hineinziehen. Das ist doch ein Armutzeugnis. Denn nicht die Öffentlichkeit entscheidet über einen Täter sondern Richter!emz schrieb:Falsch. Er ist nur nicht dringend tatverdächtig.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:54Damit Du als Erster und am Lautesten schreien kannst in welchem Unrechtsstaat wir leben wenn im Vorfeld noch nicht mal sauber ermittelt wurde?! Ne, den Gefallen tun die dir nicht!MrSpocks schrieb:Dann sollen die eine Anklage machen und nicht die Öffentlichkeit hineinziehen. Das ist doch ein Armutzeugnis.
Peggy Knobloch
06.03.2019 um 19:55So ich für meinen Teil habe jetzt alles geschrieben und will mich auch an keinen Spekulationen über MS oder UK beteiligen.