@MrSpocks MrSpocks schrieb:Einer der sein eigenes Kind missbraucht hat und das noch gefilmt hat, wurde nicht lebenslänglich weggesperrt.
Es geht bei Sexualstraftäter um Einsicht, Steuerungsfähigkeit und weiterhin bestehende Gefahr, die von ihnen ausgeht.
Bei verhängten Haftstrafen gibt es gesetzliche Regelungen zur Festsetzung der Haftdauer. In diesem Rahmen müssen die Richter entscheiden.
In der Forensik sah das tatsächlich ein wenig anders aus, wobei hier nie "lebenslängliche Unterbringung" möglich war, sondern es ist eine jährliche Überprüfung nötig. Im Fall von Ulvi K. stand bis 2014 das rechtsgültige Mordurteil im Raum, so dass eine Entlassung aus der Forensik sofortiges Antreten der Haftstrafe zur Folge gehabt hätte. An eine Freilassung war überhaupt nur zu denken, seit im Mai 2014 der Freispruch in Sachen Mord kam. Seit 2015 ist er nun in einer betreuten Wohngruppe untergebracht und das mit Auflagen. Das ist keine Freiheit, wie Du sie wohl als Ziel siehst. Das gab der Gesundheits- und Therapiestand offenbar (noch) nicht her.
MrSpocks schrieb:Außerdem tut U.K. nichts oder ist dir was bekannt?
:D Ist Dir sicher bekannt, dass der nichts tut oder ist Dir nur nichts zu Ohren gekommen? Diese Argumentation ist hanebüchen. Wie gestern schon die Nicht-Zeugen.
MrSpocks schrieb:Klar ist er behindert und braucht Hilfe, zumal er gar nicht alleine lebensfähig sein kann, nach so einem langen Psychiatrie-Aufenthalt, wo ihm jeder Schritt vorgeschrieben wurde.
War er denn vor der Psychiatrie alleine lebensfähig?