Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.05.2021 um 16:42
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Demzufolge hat das 1. Urteil hinsichtlich der Missbräuche (und auch hier einschl. der Vergewaltigung) Bestand.
Mir ist zumindest nichts anderes bekannt, wer hier mehr weiß, immer her damit...
Genau so ist es.
Das, was im ersten Urteil bezüglich der Missbräuche geurteilt wurde, hat nach wie vor Bestand.
Die Missbräuche samt Vergewaltigung von Peggy wurden nie erneut verhandelt.
Deshalb steht UK auch nach wie vor unter Bewährung.

Irgendwo verstehe ich das Problem nicht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.05.2021 um 16:59
@FadingScreams
Ich versuche, das nochmal zusammenzufassen.

Ulvi K. wurde am 28. März 2003 angeklagt in 2 Hauptpunkten:

  1. Vielzahl an Sexuellen Missbräuchen u.a. an Peggy; einer davon betraf einen sehr massiven Übergriff, den Ulvi K. selbst als Vergewaltigung bezeichnete (ein Zeitungsartikel erwähnt "rund 20 weitere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern"
  2. [1])
  3. Mord an Peggy am 7. Mai 2001
  4. [1]



Verurteilt wurde er am 30. April 2004 und zwar wie folgt:

  1. vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig in Sachen Missbräuche; dennoch gerichtliche Feststellung der meisten der angeklagten Sexuellen Missbräuche inkl. denen an Peggy und insbesondere des massiven Übergriffs am 03. Mai 2001, der Motiv für die spätere Tötung war; deshalb Unterbringung in der Psychiatrie
  2. schuldfähig; Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes [2]



Das Wiederaufnahmeverfahren 2014 richtete sich lediglich gegen Punkt 2. Aus Mangel an Beweisen wurde Ulvi K. 2014 vom Vorwurf des Mordes an Peggy freigesprochen.
Die gerichtlichen Feststellungen und auch die Anordnung der Unterbringung in der Psychiatrie blieben davon unangetastet.

Medizinische Gutachten empfahlen noch im Jahr 2014, die Unterbringung fortzusetzen. Dem folgte das Landgericht Bayreuth im Januar 2015. Erst eine Beschwerde bei einer höheren Instanz konnte die Entlassung in eine Wohngruppe bewirken. Der Beschluss fiel im März 2015 beim Oberlandesgericht Bamberg. Die Freilassung erfolgte unter Auflagen, die diesbezügliche Bewährungsauflagen waren für 5 Jahre angesetzt.

Noch während dieses Zeitraumes beteiligte Ulvi K. sich zusammen mit einem Mitbewohner an einer Einbruch- und Diebstahlserie, bei der dem Träger des Wohnheimes erheblicher Sachschaden entstand. Zudem wurde er wegen Verstosses gegen Führungsauflagen verurteilt. [3]
Das Urteil wurde im Februar gesprochen, ob wie von seiner Betreuerin angekündigt Beschwerde dagegen eingelegt wurde, ist unbekannt. Es kann also sein, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Ein seit Jahren angedachtes 2. Wiederaufnahmeverfahren, um die Vergewaltigung/ den massiven Missbrauch am 03. Mai 2001 an Peggy aus der Welt zu schaffen, wurde bisher nicht beantragt.
Der Missbrauch an den anderen Kindern sollte nie neu verhandelt werden.


melden

Peggy Knobloch

05.05.2021 um 17:24
@jaska
Danke, gut zusammengefasst. Man könnte jetzt noch ergänzen:

1. In Sachen der diversen Missbräuche an vielen Kindern wurden die Taten objektiv festgestellt. Subjektiv wurde UK allerdings für schuldunfähig befunden, wurde aber gleichzeitig wegen fortdauernder Gefährlichkeit (das heißt wegen fehlender eigener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit in Bezug auf weitere Missbräuche) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dort befand er sich bis nach dem Freispruch zu 2., siehe nachfolgend:

2. In Sachen Mord an Peggy wurde er für schuldfähig, befunden, musste aber wegen dieses Mordes keinen einzigen Tag in Strafhaft verbringen, weil er bereits wegen der Missbräuche zu 1. in der Psychiatrie war. In einem Wiederaufnahmeverfahren wegen des Mordes wurde er dann freigesprochen und später unter Auflagen auch aus der Psychiatrie entlassen. Ein Wiederaufnahmeverfahren, gar ein erfolgreiches, bezüglich der Missbräuche gibt es hingegen bis heute nicht.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:scheinbar ist nicht klar definiert ob es sich bei dem beschriebenen Geschlechtsverkehr auch tatsächlich um eine Vergewaltigung handelte - die als solche als festgestellt gilt.
Im ersten Urteil wegen Mordes sah das Gericht die Vergewaltigung von Peggy als festgestellt an. Sie war ja die Verdeckungstat, weswegen dann nach Auffassung des Gerichts nachfolgend Peggys Tötung (eben Tötung zur Verdeckung einer vorausgegangenen Vergewaltigung) erfolgte und daher UK wegen Mordes verurteilt wurde.

Im wiederaufgenommenen Verfahren spielte die Vergewaltigung deswegen keine Rolle mehr und man befasste sich gerichtlicherseits auch nicht mehr weiter mit ihr, weil das Gericht der Meinung war, dass UK die Tötung von Peggy nicht nachgewiesen werden konnte. Mangels Tötung musste man sich logischerweise daher auch nicht mehr mit einer Verdeckungstat befassen.


melden

Peggy Knobloch

05.05.2021 um 22:05
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=W0qGSVwfQwI&fbclid=IwAR3z-vqHysQwzCGK-bnabVfUcFHa3szvrw0QnA1cX9tOKbye5ynaU-Yt36I
Zeit 1:15:45

Wenn wir uns jetzt schon damit beschäftigt haben, wie es zu der Freilassung von UK aus der Psychiatrie kam, schaun wir uns auch mal an, warum er denn überhaupt dort eingewiesen wurde. Denn das hatte zunächst mal gar nichts mit Peggy zu tun, sondern kurz nach dem Verschwinden von Peggy wurde der Ulvi mit einem Jungen auf einer Parkbank mit heruntergelassener Hose erwischt. Es gab einen Haftbefehl und er wurde in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Einblendung aus den Akten:
Unterbringungsbefehl 05.09.2001
Der Beschuldigte saß auf einer Bank
sexuelle Handlungen


Erst bei den weiteren Vernehmungen hat er dann auch den Missbrauch an Peggy gestanden:

Einblendung aus den Akten:
Beschuldigtenvernehmung in Sachen Peggy/Ulvi Kulac
Zur Sache:
Ich möchte noch folgendes zu meiner Vernehmung zusätzlich sagen.
Ich habe vor Peggy onaniert
Frage:
Was ist noch passiert?
Antwort:
Ich habe noch einmal mit Peggy Sexverkehr gehabt.
Das war am Donnerstag vor dem Verschwinden von Peggy.


UK hat sich selbst ins Spiel gebracht und den Missbrauch oder "Sexverkehr", wie er es nennt, detailliert beschrieben, als er bereits wegen des Missbrauchs an dem Jungen auf der Parkbank in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht war.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.05.2021 um 23:53
Zitat von emzemz schrieb:Es gab einen Haftbefehl und er wurde in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Na ja, ein Haftbefehl war das nicht, sondern ein Unterbringungungsbefehl:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 126a Einstweilige Unterbringung

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.
UK wurde nach Bekanntwerden der ersten Missbrauchsvorwürfe also erst mal aufgrund dieser Vorschrift im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zur Verhinderung weiterer Missbräuche (also wegen Gefahr im Verzug). Mit Peggy hatte das konkret (noch) nichts zu tun.


melden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 06:12
Zitat von emzemz schrieb:Irgendwo verstehe ich das Problem nicht.
dann guck mal in die Info und die gelöschten Beiträge..

ich finde es nämlich beschämend , dass sich zum Todestag von Peggy Knobloch, die Medien herablassen und über die Verlobung ihres Vergewaltigers seinen bevorstehenden Türkei Urlaub mit der Rödel zu berichten, während der Mord an dem Kind nichtmal aufgeklärt ist.

Dazu finden sich Fotos, auf denen Ulvi Kulac als Vergewaltiger unkenntlich gemacht wurde und sich die Betreuerin Gudrun Rödel als Heldin im Kamera-Licht sonnt - was für eine verkehrte Welt..


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 09:32
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich finde es nämlich beschämend , dass sich zum Todestag von Peggy Knobloch, die Medien herablassen und über die Verlobung ihres Vergewaltigers seinen bevorstehenden Türkei Urlaub mit der Rödel zu berichten, während der Mord an dem Kind nichtmal aufgeklärt ist.

Dazu finden sich Fotos, auf denen Ulvi Kulac als Vergewaltiger unkenntlich gemacht wurde und sich die Betreuerin Gudrun Rödel als Heldin im Kamera-Licht sonnt - was für eine verkehrte Welt..
Du sprichst mir aus der Seele! Verkehrte Welt!
Mediale Grabschändung! Dadurch fühlt sich speziell deren Leserschaft noch einmal im eigenen Urteil bestätigt, dass das, was Ulvi getan hat, ja "nicht so schlimm" gewesen wäre. Journalistische Recherche geht anders!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 09:45
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:dann guck mal in die Info und die gelöschten Beiträge..
Also in die gelöschten Beiträge kann ich leider nicht reinschaun ;) , nur die Löschbegründung lesen: "Begründung: Unbelegte und vom Gericht nicht bestätigte Meinung .Unterstellung von Tatsachen." Weil du dann fragtest ...
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:scheinbar ist nicht klar definiert ob es sich bei dem beschriebenen Geschlechtsverkehr auch tatsächlich um eine Vergewaltigung handelte - die als solche als festgestellt gilt.
... dann schließe ich daraus, dass es in deinem Beitrag um die Vergewaltigung von Peggy ging. Und da verstehe ich wirklich das Problem nicht, was es daran überhaupt zu zweifeln gibt. Das hat UK gestanden, er hatte "Sexverkehr" mit Peggy, was er auch nie widerrufen hat, das ist eine Tatsache.

Und um die letzten Zweifel auszuräumen, bei Kindern ist es immer schwerer Kindesmissbrauch (Vergewaltigung), wenn mit ihnen der Geschlechtsverkehr ausgeführt wird. Hier nachzulesen https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html Und da UK auch mit erwachsenen Frauen sexuell aktiv war, wusste er sehr wohl, seine diesbezüglichen Handlungen zu benennen. Auch wenn man ihm Schuldunfähigkeit einräumte, er hat Peggy vergewaltigt bzw. schwer missbraucht.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 10:51
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Mediale Grabschändung!
die wurde ja ebenfalls schon betrieben, als sich die Ehefrau von Manuel S. zum Todestag von Peggy bei RTL präsentierte und lieber ihren Mann heilig sprach, anstatt zu helfen das Verbrechen an Peggy aufzuklären..

Auch wenn die Ermittlungen gegen Manuel S. leider eingestellt werden mussten - den Verdacht dass er das Kind im Wald bei Rodacherbrunn verscharrt hat, konnte er nie entkräften..

Eindeutig aber seine Anschuldigen gegen Ulvi K. - von ihm will er die Kinderleiche schließlich am Bushäuschen übernommen haben.

https://www.rtl.de/cms/ehefrau-des-hauptverdaechtigen-im-fall-peggy-knobloch-spricht-so-lebt-die-familie-mit-den-mordvorwuerfen-4334075.html


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 11:06
https://www.rtl.de/cms/unschuldig-verurteilt-so-lebt-ulvi-k-7-jahre-nach-seinem-freispruch-im-mordfall-peggy-knobloch-4753770.html
Sie berichtet aber auch, dass es ihren Schützling aufwühle, dass der 20. Jahrestag von Peggys Verschwinden immer näher rücke. Der Fall gilt inzwischen als sogenannter Cold Case. "Er ist freigesprochen worden und immer wieder sucht man in Lichtenberg einen Mörder", so Rödel. Das bekomme Ulvi K. mit.
Ja was wühlt ihn denn da so auf? Er wurde mangels Beweisen freigesprochen, ihm kann keiner mehr etwas anhaben. Oder moniert man damit, dass in Lichtenberg der Mörder gesucht wird? Hätte man die Ermittlungen lieber in andere Orte verlegt?
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Auch wenn die Ermittlungen gegen Manuel S. leider eingestellt werden mussten - den Verdacht dass er das Kind im Wald bei Rodacherbrunn verscharrt hat, konnte er nie entkräften..
Das Geständnis steht und das ist gerichtsverwertbar. Dazu gibt es ein Urteil. Da kann Meringer so viele Klimmzüge veranstalten wie er will. Überhaupt, von dem hört man gar nichts mehr.


melden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 13:39
Zitat von emzemz schrieb:Und da verstehe ich wirklich das Problem nicht, was es daran überhaupt zu zweifeln gibt. Das hat UK gestanden, er hatte "Sexverkehr" mit Peggy, was er auch nie widerrufen hat, das ist eine Tatsache.
Genau, den schweren Missbrauch an Peggy hat er gestanden. Und er hat diesen nie widerrufen. Was er gestanden, aber widerrufen hat, war im Gegensatz dazu die Tötung von Peggy. Missbrauch und Tötung muss man auseinanderhalten.


melden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 13:56
Zitat von emzemz schrieb:Unbelegte und vom Gericht nicht bestätigte Meinung .Unterstellung von Tatsachen.
so wurde argumentiert, weil ich Ulvi Kulac einen Vergewaltiger nannte..


melden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 13:57
Und man muss auch immer sehen, dass UK vom Vorwurf der Tötung von Peggy zur Verdeckung des schweren Missbrauchs, also vom Mordvorwurf, im wiederaufgenommenen Verfahren nicht wegen erwiesener Unschuld in Bezug auf die Tötung freigesprochen wurde, sondern weil man ihm diese Tötung nicht hinreichend zur Überzeugung des Gerichts nachweisen konnte. Hierbei muss man auch berücksichtigen, dass die Anklage im zweiten Prozess von Anfang an schon deshalb schlechtere Karten hatte, weil zu dieser Zeit einer der Hauptbelastungszeugen, nämlich Peter H., nicht mehr zur Verfügung stand.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 14:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:dass die Anklage im zweiten Prozess von Anfang an schon deshalb schlechtere Karten hatte, weil zu dieser Zeit einer der Hauptbelastungszeugen, nämlich Peter H., nicht mehr zur Verfügung stand.
... und weil die Leiche noch nicht gefunden war! Das halte ich noch für viel wesentlicher. Man kannte ja Peggys Schicksal noch nicht.
Mit dem heutigen Wissen und den gefundenen Spuren wäre man bestimmt zu einem anderen Ergebnis gekommen. Oder geht man im WAV immer vom alten Ermittlungsstand aus?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 14:51
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Mit dem heutigen Wissen und den gefundenen Spuren wäre man bestimmt zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Mit dem heutigen Wissen und den gefundenen Spuren hätte es m.E. gar kein Wiederaufnahmeverfahren gegeben. Das heutige Wissen könnte auch der Grund für das bisher ausgebliebene Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Vergewaltigung, oder meinetwegen auch dem schweren Missbrauch an Peggy sein.
Leider hüllt sich die Betreuerin diesbezüglich seit längerer Zeit in Schweigen, keine Updates, keine Pressekonferenzen - rein gar nichts mehr. Sie wird doch nicht etwa zur Einsicht gekommen sein...


melden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 15:03
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:... und weil die Leiche noch nicht gefunden war! Das halte ich noch für viel wesentlicher. Man kannte ja Peggys Schicksal noch nicht.
Ja klar, das war natürlich damals noch ein wesentlicher Aspekt. Es handelte sich ja um einen Mordvorwurf ohne Leiche. Dazu das widerrufene Tötungsgeständnis des UK, der Wegfall des Zeugen H., das vom Gericht so interpretierte Abweichen des Prof. Kröber von dessen Angaben im ersten Prozess: der Freispruch im Mordprozess ging juristisch in Ordnung.

Ob heute, nach Auffinden der Leiche und mit all dem, was man dann im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Manuel S. noch herausgefunden hat, so ein Freispruch noch mal erfolgen würde: darüber kann man nur spekulieren.


melden

Peggy Knobloch

06.05.2021 um 21:10
Die Frankenpost veröffentlicht eine Chronologie und ausnahmsweise VOR der Bezahlschranke, also kanns jeder lesen:

https://www.frankenpost.de/inhalt.laenderspiegel-der-fall-peggy-eine-chronologie.50c93956-1f08-40ef-a1b7-aac6dc4c8d54.html


melden

Peggy Knobloch

07.05.2021 um 07:21
Heute ist es nun soweit, es sind mittlerweile 20 Jahre vergangen.

Im Blog wird heute an die Ereignisse des 7. Mai 2001 erinnert:
https://derfallpeggyknobloch.blogspot.com/2021/05/heute-vor-20-jahren-der-7-mai-2001.html

Heute vor 20 Jahren - der 7. Mai 2001
Der 7. Mai 2001 war ein Montag. Die neue Woche startete bei nasskaltem Wetter, das Thermometer sank auf etwa 6°C, es war trübe und ungemütlich.
Schulkinder wie Peggy mussten zur Schule, Ulvi K.s Eltern nutzten den Ruhetag in der Schlossklause, um sauber zu machen, Peggys Eltern gingen arbeiten. Ulvi K. selbst war daran gewöhnt, lange zu schlafen, er wurde erst gegen 12.30 Uhr von seiner Mutter geweckt. Aber noch Jemand hatte frei: Manuel S. Er feierte an diesem Tag seinen 24. Geburtstag und hatte Urlaub genommen für einige Erledigungen und um nachmittags mit Familie und Verwandten Kaffee zu trinken.

07.05.2001
07.05.2021
20



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.05.2021 um 09:22
Zitat von kd.lichtkd.licht schrieb:Heute ist es nun soweit, es sind mittlerweile 20 Jahre vergangen.

Im Blog wird heute an die Ereignisse des 7. Mai 2001 erinnert:
Danke dafür. Ich muss zugeben, ich finde die dort zu findenden Artikel sehr sehr interessant. Besonders ein Zitat hat es mir angetan:
Lemmer, der nach eigenen Angaben professionelle Distanz zu seinen Interviewpartnern wahren möchte, straft sich selbst Lügen, indem er sich mit Manuel S. und dessen Rechtsanwälten "facebook-befreundet". Ein deutliches Zeichen, mit wem er sich öffentlich solidarisiert.
Quelle: https://derfallpeggyknobloch.blogspot.com/2020/

Das hat man auch in der Dokumentation "Der Täter ist noch immer unter uns" gesehen. Lemmer ist sehr angetan von Manuel S. und immer noch zu 100% von seiner Unschuld überzeugt. Das hat er mir auch so mal geschrieben, als ich Ihn gefragt habe ob er Manuel S. für den Täter hielt. Darauf hat er mir geantwortet dass Manuel S. nicht für ihn als Täter in Frage kommt, da er Peggy abends noch gesehen wurde und Manuel S. dafür ein wasserdichtes Alibi hat.

Ich glaube dass Lemmer rund der Anwalt von Manuel s. beste Freunde werden könnten, wenn es darum geht Holger E. als Verdächtigen anzukreiden


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.05.2021 um 09:44
Auch die Bild hat heute einen Artikel zu Peggy veröffentlicht, in dem SK zu Wort kommt.
Unerträglich für die Mutter: „Ich hoffe, dass es nicht mehr so lange dauert, dass ich sie nach Hause holen und beerdigen kann. Aber vielleicht finden sie ja noch was, damit all die Jahre des Wartens nicht umsonst gewesen sind.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/peggy-knobloch-diesen-satz-wird-ihre-mutter-nie-vergessen-76302822.bild.html


melden