@FadingScreams Ich versuche, das nochmal zusammenzufassen.
Ulvi K. wurde am 28. März 2003 angeklagt in 2 Hauptpunkten:
- Vielzahl an Sexuellen Missbräuchen u.a. an Peggy; einer davon betraf einen sehr massiven Übergriff, den Ulvi K. selbst als Vergewaltigung bezeichnete (ein Zeitungsartikel erwähnt "rund 20 weitere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern"
[1])
- Mord an Peggy am 7. Mai 2001
[1]
Verurteilt wurde er am 30. April 2004 und zwar wie folgt:
- vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig in Sachen Missbräuche; dennoch gerichtliche Feststellung der meisten der angeklagten Sexuellen Missbräuche inkl. denen an Peggy und insbesondere des massiven Übergriffs am 03. Mai 2001, der Motiv für die spätere Tötung war; deshalb Unterbringung in der Psychiatrie
- schuldfähig; Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes [2]
Das Wiederaufnahmeverfahren 2014 richtete sich lediglich gegen Punkt 2. Aus Mangel an Beweisen wurde Ulvi K. 2014 vom Vorwurf des Mordes an Peggy freigesprochen.
Die gerichtlichen Feststellungen und auch die Anordnung der Unterbringung in der Psychiatrie blieben davon unangetastet.
Medizinische Gutachten empfahlen noch im Jahr 2014, die Unterbringung fortzusetzen. Dem folgte das Landgericht Bayreuth im Januar 2015. Erst eine Beschwerde bei einer höheren Instanz konnte die Entlassung in eine Wohngruppe bewirken. Der Beschluss fiel im März 2015 beim Oberlandesgericht Bamberg. Die Freilassung erfolgte unter Auflagen, die diesbezügliche Bewährungsauflagen waren für 5 Jahre angesetzt.
Noch während dieses Zeitraumes beteiligte Ulvi K. sich zusammen mit einem Mitbewohner an einer Einbruch- und Diebstahlserie, bei der dem Träger des Wohnheimes erheblicher Sachschaden entstand. Zudem wurde er wegen Verstosses gegen Führungsauflagen verurteilt. [
3]
Das Urteil wurde im Februar gesprochen, ob wie von seiner Betreuerin angekündigt Beschwerde dagegen eingelegt wurde, ist unbekannt. Es kann also sein, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Ein seit Jahren angedachtes 2. Wiederaufnahmeverfahren, um die Vergewaltigung/ den massiven Missbrauch am 03. Mai 2001 an Peggy aus der Welt zu schaffen, wurde bisher nicht beantragt.
Der Missbrauch an den anderen Kindern sollte nie neu verhandelt werden.