jaska schrieb:Die Gutachter zogen den Altersvergleich heran, um zu zeigen, wie er Entscheidungen trifft, Gelerntes verarbeitet
Den Punkt der Einschätzung verstehe ich eben nicht. Behindert bzw "zurückgeblieben" beschreibt ja immer einen Einzelfall. Und Entscheidungen sind nicht nur vom geistigen Stand abhängig (Ich weiss nicht, wie ich es verständlich formulieren soll.), sondern auch von Erfahrungen, vom Umfeld, vom Charakter (egoistisch?) , ... Da passt, für mein Verständnis, die Selbstanzeige im Vorjahr nicht dazu, Ulvi mit dem geistigen Stand eines Kindes einzuordnen. Hier wusste Ulvi doch schon, dass er etwas "Strafbares" getan hatte! Trotzdem hat er sich der Strafe gestellt und hat die Entscheidung getroffen, sich anzuzeigen.
jaska schrieb am 23.08.2018:14. Juni 2000
Selbstanzeige Ulvi Kulacs wegen exhibitionistischer Handlungen im Mai 2000; nach dem Vorfall ging die Mutter des Opfers zu Ulvi Kulacs Mutter und versprach, sich um eine Therapie zu kümmern
Wenn der Gutachter dabei zu dem Schluss kam, dass Ulvi auf dem Stand eines Kindes agieren würde,
wie kann es dann sein, dass über das sexuelle Verhältnis zwischen UK und MS (gab es nicht sogar eine Anzeige, weil MS dabei der Jüngere/minderjährig war?) einfach so hinweggegangen wurde,
obwohl dabei MS der "geistig Ältere" gewesen sein müsste. Quasi ein Missbrauch an einem geistig Behinderten stattgefunden hat!
Ja und da frage ich mich auch, warum DAS die Rödel nicht aufgreift und juristisch aufarbeitet ;-)