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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.01.2021 um 20:03
@FadingScreams
Oh, das stand in einem anderen Artikel zu dem Thema genau anders drin.
Wäre ja perfekt.


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Peggy Knobloch

30.01.2021 um 20:14
@jaska
der ist vielleicht etwas aktueller - sozusagen druckfrisch ;)


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Peggy Knobloch

30.01.2021 um 20:56
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Die Sozialdemokraten streben diese Änderung schon seit 1993 an.
Waren die nicht von 1997-2005 Regierungspartei?
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Da die beiden zuständigen Ministerien für Inneres und Justiz bislang skeptisch sind, was die Anwendung auf zurückliegende Fälle angeht,
Rückwirkend wird es nicht möglich werden. Das würde ja den Rechtsfrieden absolut brechen ... dann könnte man in anderer Sache ja theoretisch auch für Taten bestraft werden die erst später strafbar werden.

Die Justiziare werden schon wissen warum sie "skeptisch" sind.


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Peggy Knobloch

30.01.2021 um 21:06
Da möchte ich allerdings auf einen gut ein Jahr älteren Artikel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hinweisen, der die Euphorie des Spiegels dämpfen dürfte.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-freispruch-verurteilung-mord-dna-wiederaufnahme-doppelbestrafungsverbot/
vom 19.11.2019

Woran es meiner laienhaften Einschätzung nach zu scheitern scheint, das ist das Grundgesetz.
https://dejure.org/gesetze/GG/103.html
Art. 103

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Aber wir werden sicher bald juristisch Fundiertes hierzu erfahren.


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Peggy Knobloch

30.01.2021 um 23:29
Zitat von emzemz schrieb:Woran es meiner laienhaften Einschätzung nach zu scheitern scheint, das ist das Grundgesetz.
speziell satz 3 könnte man mit GEsetzen ändern:

vielen Angehörigen von Tötungsdelikten geht es nicht mehr um Strafe, sondern um Aufklärung.

vielleicht könnte man das Gesetz dahingehend gestalten, dass trotz Strafklageverbrauch aktiv ermittelt werden darf, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

auf den Fall hier bezogen:
Wenn sich neue Indizien ergeben würden, die zum Tatnachweis geeignet sind (wie neue DNA Nachweise ) und nur deswegen nicht ermittelt werden dürfte, weil der Angeklagte freigesprochen wurde, fände ich das als wenig befriedigend.

Wenn in einem solchen Fall wenigstens das Schicksal des Opfers aufgeklärt werden dürfte , da geht es ja gar nicht um (erneute) Freiheitsstrafe. Es geht um Ermittlungsmöglichkeiten (meine ich), wo wegen Strafklageverbrauch heute nicht mehr wirklich ermittelt wird

Also: Verzicht auf mehrmalige Bestrafung: ja
Verzicht auf ERmittlung (zB DNA Bestimmung) , Befragung/Vernehmung: nein


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Peggy Knobloch

30.01.2021 um 23:45
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Wenn in einem solchen Fall wenigstens das Schicksal des Opfers aufgeklärt werden dürfte , da geht es ja gar nicht um (erneute) Freiheitsstrafe. Es geht um Ermittlungsmöglichkeiten (meine ich), wo wegen Strafklageverbrauch heute nicht mehr wirklich ermittelt wird
Na ja, dafür sind dann bei Polizei und StA keine Kapazitäten. Das sind ja nun nicht Dienstleister wie etwa Detekteien, sondern die sollen den staatlichen Strafanspruch durchsetzen und Straftaten so aufklären, dass am Ende jemand wirklich bestraft wird. Und dafür ist jetzt schon nicht genug Personal in vielen Bundesländern vorhanden.


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 00:10
Zitat von emzemz schrieb:Woran es meiner laienhaften Einschätzung nach zu scheitern scheint, das ist das Grundgesetz.

https://dejure.org/gesetze/GG/103.html
Art. 103

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Wenn ich mir den genauen Wortlaut anschaue, frage ich mich, wo wird denn ein zu Unrecht Freigesprochener – der logischerweise NICHT bestraft wurde, durch einen erneuten Prozess, in dem er u.U. dann verurteilt wird, mehrmals bestraft?


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 00:47
Es geht ja primär um Fälle, wo jemand freigesprochen wurde, weil zu dem Zeitpunkt der Stand der Wissenschaft eine genauere DNA Bestimmung nicht ermöglichte und dies Jahrzehnte später möglich ist. Wir reden hier primär über Morde, also nicht verjährende Straftaten. Eine solche Gesetzesänderung macht Sinn und sofern dies beschlossen wird, ist das auch juristisch wasserdicht. Wer sollte da ernsthaft etwas dagegen haben ? Da gibt es vermutlich eine breite politische Mehrheit.


Bezogen auf den Fall nützt dies aber erstmal nichts, denn der Beweis ist ja nicht existent.


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 01:15
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:durch einen erneuten Prozess,
Ein Freispruch ist auch ein Urteil ... ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sollte reichen, auch wenn es manchmal anders wünschenswert wäre.
Der andere extreme Fall wo sich jemand alle zwei Jahre neu verantworten müsste weil sich jemand festgebissen hat und kein neuer Tatverdächtiger auftaucht ist ja nun sicher nicht im Sinne des GG.


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 11:22
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ein Freispruch ist auch ein Urteil
Richtig :) - ein Freispruch ist trotzdem keine Bestrafung.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sollte reichen,
Magst Du das bitte näher erläutern, weshalb aus deiner Sicht ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren reichen sollte - wenn im Nachhinein einem Mörder anhand eindeutiger Beweise die Tat doch noch nachgewiesen werden kann.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Der andere extreme Fall wo sich jemand alle zwei Jahre neu verantworten müsste weil sich jemand festgebissen hat
Darum geht es doch gar nicht.


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 12:54
@Thoelke
@jaska
@kätzchen4
@Fragender73

In der Tat stehen diesem Vorhaben massive verfassungsrechtliche Bedenken im Weg. Das ist auch der Grund, warum das BMJV nicht bereit ist, dazu einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Entsprechend scheint mir die Initiative der Fraktionen auch zum Scheitern verurteilt. Ohne Verfassungsänderung wird das nicht gehen. @emz hat völlig Recht, wenn sie/er Art. 103 GG zitiert. Nach herrschender Meinung erfasst Abs. 3 auch und gerade die Freisprüche. Selbst wenn man diese Änderung doch irgendwie verfassungskonform durchbrächte, ist es farglich, ob das auch auf bereits abgeschlossene Verfahren angewendet werden kann oder nur für zukünfitge Fälle gilt, weil die Rückwirkung für Altfälle noch einmal seine eigenen verfassungsrechtlichen Probleme mit sich bringt.

Hier sind zwei Artikel aus der Legal Tribune Online:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-freispruch-verurteilung-mord-dna-wiederaufnahme-doppelbestrafungsverbot/
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wiederaufnahme-moerder-freispruch-strafverfahren-rechtskraft-bmjv-dav-verfassung-spd-cducsu/


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 15:59
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Darum geht es doch gar nicht.
Doch, weil das die genau andere Seite der Medaille ist,. Man hat sich auf einen Täter eingeschossen und klagt ihn immer wieder an sobald er freigesprochen wurde. Das gemeine dabei, man könnte die Indizienkette dann noch anders legen weil man die Verteidigungsstrategie kennt.
Einmal reicht, und das ist auch der Ansporn der Staatsanwaltschaft. Vernünftig zu ermitteln das es auch beim ersten Mal reicht.

@DerGreif Vielen Dank, genau so ist es und sollte es meiner Meinung nach auch bleiben.


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 16:20
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Man hat sich auf einen Täter eingeschossen und klagt ihn immer wieder an sobald er freigesprochen wurde
Nein, das geht natürlich nicht. Man kann nicht jemanden immer wieder anklagen, bis es irgendwann mal mit einer Verurteilung klappt. Das ist ja nun auch nicht geplant.

Die Frage ist lediglich, ob, wie im Fall Frederike, anhand neuer Untersuchungsmethoden, die zur Zeit eines Prozesses noch nicht zur Verfügung standen, die auch niemand voraussehen konnte, sich im Nachhinein doch noch die Möglichkeit eines Tatnachweises ergibt und daher der existierende kleine Katalog der Wiederaufnahmegründe zu Ungunsten des Verurteilten um diesen engen Ausnahmetatbestand erweitert werden sollte. Darüber kann man mE durchaus nachdenken. Rechtsstaat heißt eben auch, für die Opfer eines Verbrechens und deren Angehörige irgendwo noch verständlich und akzeptabel und glaubwürdig zu bleiben, und dazu gehört unter Umständen, dass ein Täter so jemandem wie in der Lage von Frederikes Vater keine lange Nase dreht.

Natürlich dürfte eine entsprechenden gesetzliche Neuregelung, wenn überhaupt, nur mit Wirkung für die Zukunft gelten. Eine rückwirkende Geltung für bereits rechtskräftige Freisprüche dürfte unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausscheiden. Frederikes Angehörigen würde sie dann nichts mehr nützen, aber sie könnten für sich in Anspruch nehmen, Rechtspolitiker auf ihr Problem aufmerksam gemacht und zum Handeln gebracht zu haben.


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 16:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:und dazu gehört unter Umständen, dass ein Täter so jemandem wie in der Lage von Frederikes Vater keine lange Nase dreht.
Das ich dieses natürlich auch absolut abscheulich finde klar. Auch ich möchte am liebsten jeden Straftäter für seine Taten büßen sehen.

Aber gerade auch hier im Forum wimmelt es ja von Verdächtigungen, Hinweisen auf "falsche" Täter die einige am liebsten schön lebenslang weggesperrt sehen wollten. Jahre später kam dann doch ein anderer Täter- Exemplarisches Beispiel KWW anstatt Ehemann.
Zitat von AndanteAndante schrieb:die zur Zeit eines Prozesses noch nicht zur Verfügung standen, die auch niemand voraussehen konnte,
Es müsste ja auch anhand eines neuen Verfahrens geklärt werden ob die Spur auch unmittelbar mit der Tat gelegt wurde.

Natürlich wünsche ich Frederikes Angehörigen das der Täter in der "Hölle" schmoren soll ... aber ....


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Peggy Knobloch

31.01.2021 um 16:41
Ergänzung:

Wie erwähnt lässt § 362 StPO die Wiederaufnahme eines mit einem rechtskräftigen Freispruch abgeschlossenen Verfahrens zu, aber eben unter ganz engen Voraussetzungen:
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1.
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4.
wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Das heißt: Es gibt jetzt schon in den vom Gesetz gesetzten Grenzen die Möglichkeit der „Korrektur“ eines ggf. ungerechtfertigten Freispruchs. Etwas ganz Neues bzw. ein „Dammbruch“ ist das also keineswegs.

Man kann nun die Meinung vertreten, dass man es bei den bestehenden engen Grenzen des § 362 StPO belassen soll. Oder man kann aus rechtspolitischen Gründen befürworten, dass der Katalog um den derzeit diskutierten Ausnahmefall erweitert werden kann, soll, muss.


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Peggy Knobloch

01.02.2021 um 08:54
Zum § 362 StPO und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte ich mich in aller Kürze vor über zwei Jahren schon mal geäußert ... liest aber eh keiner ... von daher lohnt es einfach nicht mehr, irgend etwas zu schreiben ...

Beitrag von DoctorWho (Seite 3.944)


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Peggy Knobloch

01.02.2021 um 17:50
Es ist halt bitter, dass die Ermittler glauben zu wissen was passiert ist und offenbar hofften dass UK und seine Eltern als Zeuge/n hätte/n helfen können den Fall wenigstens aufzuklären. Aber nun wollen ja Meringer und Lemmer den Fall auf ihre Art lösen.. - nur schwinden da bei deren Ansätzen schon von vorneherein alle Hoffnungen.. - hatte doch Manuel S. eindeutig Ulvi K. als Überbringer der Kinderleiche genannt..


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Peggy Knobloch

01.02.2021 um 19:21
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:hatte doch Manuel S. eindeutig Ulvi K. als Überbringer der Kinderleiche genannt..
Und daher ist es in Stein gemeißelt und muss als wahr hingenommen werden? Ich bin der Meinung jede Aussage gehört überprüft.

Wäre doch sehr einfach, mit dem Finger auf jemanden zeigen und der ist es ....


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Peggy Knobloch

01.02.2021 um 19:37
ja, aber die Ermittlungen sind doch eingestellt?

da guckt doch niemand mehr, oder rührt ein bisschen rum?


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Peggy Knobloch

01.02.2021 um 19:56
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Wäre doch sehr einfach, mit dem Finger auf jemanden zeigen und der ist es ....
Ja, ... wäre da nicht der Belastungseifer MSs Mutter zum Nachteil von UK gewesen,
das Zusammentreffen von MS und UK mittags im Ortskern,
das Renohaus in naher Nachbarschaft zu Peggys Wohnhaus,
weitere Gebäude, zu denen er Zugang hatte, die vor zwei Jahren auch untersucht wurden,
MSs Fahrzeugbenutzung am Nachmittag,
seine Geburtstagsfeier, die er nachmittags zumindest unterbrochen hatte,
Renomüll und Pollen am Fundort der Leiche,
ein (inzwischen widerrufenes) Verbringungsgeständnis,
seine Begründung, die - ohne Not - ein sexuelles Verhältnis zum vorher Tatverdächtigen preisgibt,
das dröhnende Schweigen der BI, obwohl von MS Ulvi als Vergewaltiger und Leichenübergeber bezeichnet wurde
und letztlich die Reaktionen der Einwohner auf das abgespielte Gespräch zwischen UK und dessen Vater, in dem UK fleht, sein Vater möge ihm glauben, dass MS bei dem "Geschehen" auch dabei war!


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