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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.01.2021 um 08:39
Am Ende zeigt das deutlich, das UK einen anderen Unterbringungsrahmen braucht und der aktuelle ihm nicht gerecht wird. Er will nicht zwischen "Mein" und "Dein" unterscheiden und schreckt auch nicht davor zurück, sich zu den Sachen mit Gewalt Zugang zu verschaffen. Ob das in den Kontext einer gewöhnlichen Einrichtung für Menschen mit Behinderung passt, wage ich zu bezweifeln.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 08:55
@stauffi
Da bin ich ganz deiner Meinung! Ich möchte da noch weiter gehen!

Man sollte auch darüber nachdenken, UK einen anderen Betreuer beiseite zu stellen! Wer mit seinem Schützling zu einem Fest geht, wo Alkohol ausgeschenkt wird, obwohl es Anordnungen gibt, daß Ulvi keinen Alkohol trinken darf/soll und genau das zuläßt, ist "betriebsblind"!

Diese Anordnungen haben einen Sinn und Frau Rödel kann oder will diese bei UK nicht durchsetzen!

UK ist trotz ihrer "Betreuung" straffällig geworden, ob das nun seine Idee war, was ich aber vermute! Frau Rödel arbeitet scheinbar nach der 3Affen-Methode = nix sehen, nix hören, nix sagen!


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:02
@LimonBal
Für mich geht aus dem Text nicht klar hervor, ob er mit GR auf dem fest war oder mit einer Betreuerin aus der Einrichtung. Da fehlt mir persönlich der Zusatz "gesetzlichen", aber evtl. wurde das nur vergessen.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:10
Ich muß zugeben, daß ich aufgrund des Satzes...er sei mit "seiner" Betreuerin auf besagten Fest gewesen sei...davon ausging und immer noch ausgehe, daß es sich dabei um Frau Rödel handelt, da diese seit dem Fall Peggy seine Betreuung inne hat


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:12
Falls es doch eine Betreurin aus dem Heim war, hat diese aber auch kläglich versagt!


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:22
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Ich muß zugeben, daß ich aufgrund des Satzes...er sei mit "seiner" Betreuerin auf besagten Fest gewesen sei...davon ausging und immer noch ausgehe, daß es sich dabei um Frau Rödel handelt, da diese seit dem Fall Peggy seine Betreuung inne hat
Gab es da nicht schon öfter Bilder von feucht/fröhlichen Festen? Ich meine, mich zu erinnern... Bei einer Angestellten des Heims müsste es auch heißen - mit EINER Betreuerin, seine allein ist es ja dann nicht.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:25
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Meinst du damit die Haftentschädigung für Ulvi K.?

Wird er nie bekommen, weil er niemals in Strafhaft saß!
Nein, es geht nicht um Haftentschädigung.
Ich möchte dir empfehlen, dich einzulesen. Ohne jetzt alles nochmal hervorzuholen, wichtige Informationen kannst du bereits diesem Beitrag Beitrag von jaska (Seite 3.485) entnehmen.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:30
@Frau.N.Zimmer
Na doch. Die Entlassung aus der Klinik mit Bewährungsauflagen wurde so gefeiert:


bvow3ufa0nkf Feier.jpg conv
Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/burgerinitiative.html

Und hier hat @Hörteissenior schon mal den Alkoholkonsum angemerkt:
Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.757)


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:32
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gab es da nicht schon öfter Bilder von feucht/fröhlichen Festen? Ich meine, mich zu erinnern... Bei einer Angestellten des Heims müsste es auch heißen - mit EINER Betreuerin, seine allein ist es ja dann nicht.
Kann sein und wenn dem so ist, dann zeigt das doch erst recht, daß die Weisungen von Frau Rödel nicht umgesetzt werden


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:34
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gab es da nicht schon öfter Bilder von feucht/fröhlichen Festen? Ich meine, mich zu erinnern... Bei einer Angestellten des Heims müsste es auch heißen - mit EINER Betreuerin, seine allein ist es ja dann nicht.
Zitat von jaskajaska schrieb:Na doch. Die Entlassung aus der Klinik mit Bewährungsauflagen wurde so gefeiert:
Vielleicht Taktik, um die Verantwortung für das positive Testergebnis (durch den Fest-Besuch) auf sich zu nehmen?


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:39
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Kann sein und wenn dem so ist, dann zeigt das doch erst recht, daß die Weisungen von Frau Rödel nicht umgesetzt werden
Bei einer Mitarbeiterin steht der Job auf dem Spiel. Die wissen doch, dass es bei U.K. Kontrollen gibt.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Vielleicht Taktik, um die Verantwortung für das positive Testergebnis (durch den Fest-Besuch) auf sich zu nehmen?
Eigentlich ist er in dem Punkt ja für sich selbst verantwortlich, sonst hätte man ihm das ja nicht als Bewährungsauflage geben können, sondern müsste betreuende Personen damit belegen, denke ich.
Er weiß ganz genau, dass er nicht saufen darf - ein 12-Jähriger weiß das :)


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:41
Egal, wer für das positive Ergebnis verantwortlich ist, Tatsache bleibt, es gibt die Anweisung, daß Ulvi keinen Alkohol konsumieren soll/darf und die dafür zuständig sind, dies durchzusetzen, versagen dabei und versuchen dies dann durch armselige Entschuldigungen

Frau Rödel müßte ersetzt werden...meine Meinung


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 09:49
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Egal, wer für das positive Ergebnis verantwortlich ist, Tatsache bleibt, es gibt die Anweisung, daß Ulvi keinen Alkohol konsumieren soll/darf und die dafür zuständig sind, dies durchzusetzen, versagen dabei
Es ist doch SEINE Auflage :) ,die muss er schon selbst erfüllen. Sonst stünde jetzt nicht er, sondern ein Betreuer vor Gericht.

Jedenfalls kenne ich kein Bild, wenn Rödel dabei war, auf dem kein Bierglas vor ihm steht. Es wurde hin und wieder behauptet, es wäre alkoholfreies Bier gewesen, wenn er aber so sensibel auf Alkohol in Hustensaft reagiert, ist ja Alkoholfreies erst recht nichts für ihn, das hat ja mehr Restalkohol als eine Einzeldosis Hustensaft jemals haben könnte.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:09
Was mich schon fast ein wenig verstört ist der Fakt, dass in der Einrichtung auch Kinder untergebracht sind. Das passt für mich mit dem Näherungsverbot und der Vorgeschichte von UK überhaupt nicht zusammen. Das ist zwar eine sehr große und weitläufige Einrichtung, aber am Ende sieht man gerade, dass er ohne ständige Aufsicht zu kriminellen Handlungen neigt.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:12
Wikipedia: Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht wird kurz vor Ende der Verbüßung der Strafe vom Richter der zuständigen Strafvollstreckungskammer angeordnet. Der Beschluss besteht aus mindestens einer, meist aber aus einer ganzen Reihe von Weisungen. Sie sollten delikt- und persönlichkeitsspezifisch sein.
...
(3) Die Aufsichtsstelle überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers das Verhalten der verurteilten Person und die Erfüllung der Weisungen.
Frau Rödel ist Betreuerin, aber nicht Bewährungshelfer.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Es ist doch SEINE Auflage :) ,die muss er schon selbst erfüllen. Sonst stünde jetzt nicht er, sondern ein Betreuer vor Gericht.
Genau so ist es. Und der Betreuerin obliegt nicht die Verantwortung, diese Weisungen durchzusetzen.
Aber unbestritten macht es nicht den besten Eindruck, wenn sich der Bewährungshelfer wie folgt äußert:
Was den Verstoß gegen das Alkoholverbot anging, berichtete der zuständige Bewährungshelfer, dass sich Ulvi K. beim ersten positiven Screening noch mit einem Hustensaft herausreden konnte, den ihm seine Mutter gegeben habe. Aber auch die nächste Alkoholkontrolle sei deutlich positiv ausgefallen, so dass daraufhin Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht erfolgte. Am Rande wurde bekannt, dass Ulvi K. wohl zuvor mit seiner Betreuerin auf dem Baille-Maille-Fest in Himmelkron war.



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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:13
Zur Auflage Alkoholverbot.
Bezieht sich so ein Alkoholverbot als Auflage auf den Verbot von Alkohol nur in dieser Einrichtung (Heim ) oder generell auf die Person UK, egal wo er sich befindet?


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:20
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Zur Auflage Alkoholverbot.
Bezieht sich so ein Alkoholverbot als Auflage auf den Verbot von Alkohol nur in dieser Einrichtung (Heim ) oder generell auf die Person UK, egal wo er sich befindet?
Das ist nicht im Sinne einer Hausordnung zu verstehen, sondern das ist eine generelle Weisung der Strafvollstreckungskammer.

https://dejure.org/gesetze/StGB/68b.html
§ 68b - Weisungen

(1) 1Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen,
...
10. keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind,



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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:22
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Bezieht sich so ein Alkoholverbot als Auflage auf den Verbot von Alkohol nur in dieser Einrichtung (Heim ) oder generell auf die Person UK, egal wo er sich befindet?
Das bezieht sich auf die Person.
Zitat von emzemz schrieb:Aber unbestritten macht es nicht den besten Eindruck, wenn sich der Bewährungshelfer wie folgt äußert:

Was den Verstoß gegen das Alkoholverbot anging, berichtete der zuständige Bewährungshelfer, dass sich Ulvi K. beim ersten positiven Screening noch mit einem Hustensaft herausreden konnte, den ihm seine Mutter gegeben habe. Aber auch die nächste Alkoholkontrolle sei deutlich positiv ausgefallen, so dass daraufhin Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht erfolgte. Am Rande wurde bekannt, dass Ulvi K. wohl zuvor mit seiner Betreuerin auf dem Baille-Maille-Fest in Himmelkron war.
Natürlich. Das war beim angeblichen Hustensaft auch schon grob fahrlässig, wenn es denn Hustensaft gewesen wäre. U.K. lebt ja nicht in der Wildnis und hätte seitens des Heims mit Sicherheit ein Hustenmittel ohne Alkohol bekommen. Deswegen glaube ich den Quatsch auch nicht aber, das ist mein persönlicher Glaube :D


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:25
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das bezieht sich auf die Person.
Zitat von emzemz schrieb:10. keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind,
Das leuchtet ein, Danke.
Da wurden in der Vergangenheit munter lauter Bilder vom Bier trinkenden Ulvi veröffentlicht, und dann sowas.
Na denn, mal sehen was daraus wird😁.


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Peggy Knobloch

24.01.2021 um 10:29
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das war beim angeblichen Hustensaft auch schon grob fahrlässig, wenn es denn Hustensaft gewesen wäre. U.K. lebt ja nicht in der Wildnis und hätte seitens des Heims mit Sicherheit ein Hustenmittel ohne Alkohol bekommen. Deswegen glaube ich den Quatsch auch nicht aber, das ist mein persönlicher Glaube :D
Aber das ist doch einigermaßen pfiffig von so einem Behinderten, gleich die Erklärung mit dem Hustensaft parat zu haben.


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