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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.12.2016 um 14:01
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Mal ist er sooo geistig behindert, dass ihm jegliches Zeitgefühl abgesprochen wird, dann wieder normal genug um Millionen einzufordern.
Ich bin mir nichtmal sicher, ob UK diese Forderung überhaupt unterstützt, auffällig war für mich, daß er sich aufgrund "Aufgeregtheit"(laut GR) nicht selbst äußern wollte, obwohl er bei anderen Gelegenheiten sehr angetan zu sein schien, vor einer Kamera zu sprechen.
Ein WAV bezgl. des Mißbrauchs von Peggy war doch schon länger vorgesehen, verschwand dann allerdings mit dem Fund ihrer Leiche in der Versenkung, möglicherweise auch deshalb, weil man sich nicht sicher war, ob nicht doch entsprechende Spuren gefunden werden ?
Irgendwie kommt mir diese ganze Sache eher wie eine vorbeugende Maßnahme vor, auf jeden Fall sollte diese Truppe nicht mehr äußern, den Mord an Peggy aufklären helfen zu wollen.


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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 14:04
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Nur mein Eindruck hier wurde vielleicht konsequent von wem auch immer eine Aufklärung
torpediert, von Jemand oder mehreren die ganz oben stehen
ich sehe eigentlich niemanden, der die Aufklärung des Mordfalles Peggy torpediert hat.

ich weiß aber von einer Bürgerinintiative, die bis zum Schluss behauptet hat (ja noch wenige Tage vor ddem Auffinden der sterblichen Überreste des Mädchens) dass es keinen Mord gegeben habe, dass das Mädchen verschleppt wurde und in der Türkei legbt. wenn du das mit "Aufklärung torpedieren " meinst, dann sind wir einer Meinung. Das war nicht förderlich. dagegen war es sehr vielen Menschen klar, dass Peggy getötet wurde.
ein paar Menschen wollten noch nicht mal glauben, dass die sterblichen Überreste von einem Pilzsammler entdeckt wurden....


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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 14:07
@Cosmo69
Gut, dann hab ich das mit den kleinen Fehlern wohl falsch verstanden. Aber wenn du weißt, dass er nicht im Knast war, warum schreibst du es dann?

Mir fällt halt bei dir oft eine Doppelmoral auf. Ich erinnere an deine Beiträge im Inga Thread. Wie oft hast du mit dem Finger auf die Forensik in Uchtspringe gezeigt. Da sitzen ja auch Menschen ein die Kinder missbraucht haben. Ohja, böse Menschen die für eine Entführung oder gar Mord an Inga infrage kommen könnten. Aber der arme Ulvi, der zwar auch wegen Kindesmissbrauchs in einer Forensik untergebracht war, der hat natürlich eine weiße Weste. Ich verstehe da deine Haltung nicht und auch nicht wie du die ganzen Veranstaltungen des Unterstützerkreises gutheißen kannst.


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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 14:14
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Wieviel Entschädigung bekommen eigentlich die 22 Opfer von Ulvi?
Wie, die mehrfache Entschuldigung reicht nicht?
Dabei hat er doch als Kind gehandelt.
Hier nachzuhören ab Minute 17:30
-https://www.youtube.com/watch?v=dwDrSE8S5mg

Warum stehen denn die seinerzeitigen Missbrauchsopfer nicht endlich auf und stellen das richtig und öffentlich, was in dem Urteil nachzulesen ist? Ihnen wurde Gewalt angetan.
Zum wiederholten Male beziehe ich mich auf diesen Beitrag Beitrag von jaska (Seite 2.702)
"Fakt ist, dass der Angeklagte vor kleinen Jungen onanierte", führt die Staatsanwältin aus. "Fakt ist auch, dass es dabei nicht blieb. Er manipulierte an Kindern. Zur Durchsetzung seiner Ziele wendete er auch Gewalt an." "Es geht um die Würde der Opfer", stellt die Staatsanwältin fest. "Es ist für ein kleines Kind völlig irrelevant, ob der Angeklagte geistig zurückgeblieben ist oder nicht." Kulac sei wiederholt durch sexuellen Missbrauch aufgefallen,



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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 14:48
Nun sind die Forderungen genauer beziffert, wobei der Pressesprecher dezent Schuldunfähigkeit/Schuldfähigkeit verwechselt und am Ende auch noch hellseherisch unterwegs ist.

@DoctorWho
Wie sieht das denn aus mit den Eltern von Ulvi Kulav, wie bemisst man einen eventuell entstandenen Schaden? Und wie diesen konkret?
Bei "mindestens 1.000.000 €) hiesse das, dieses Einkommen ist ihnen entgangen? Durch was? Durch die rufschädigende Verurteilung ihres Sohnes? Wie bemisst man das? Oder durch den Verdienstausfall ihres Sohnes, der ja durch die spearate Forderung kompensiert werden soll?


Behördenstress, 14. Dezember 2016
Kassel: Die Rechtsanwaltskanzlei Hanna Henning hat sich des Justizskandals Ulvi Kulac angenommen und auf einer Pressekonferenz deftige Ohrfeigen an die Bayernjustiz verteilt.


Besonders schlecht geschlafen haben dürfte der Sachverständige Prof Dr. K.. Eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung in Höhe von 600.000 Euro wurde ihm bereits durch die Kanzlei zugestellt. Mit seinem Gutachten habe er die Verurteilung ihres Mandanten wegen Mordes an Peggy K. quasi zementiert, so Hanna Henning. Die vorgelegten schriftlichen Gutachten und mündlichen Aussagen von K. genügten nicht den Mindestanforderungen, die laut BGH an solche Gutachten zu stellen seien. Bei drei von vier Sitzungen sei die erforderliche Tonband oder Videodokumentation nicht erfolgt. Sollte der Gutachter die Forderung nicht erfüllen, werden die Anwälte im Auftrag von Ulvi K. Klage einreichen. Die Kanzlei geht davon aus, dass alle Beweise so schlüssig sind, dass es zur Verurteilung von Kröber käme.
Auch gegen den aus dem Mollath-Verfahren bekannten Sachverständigen N. sollen Schadensersatzansprüche geprüft werden. Hinsichtlich des angeblichen Missbrauchs durch Ulvi K. an der kleinen Peggy und ihrer Tötung hatte er für das Verfahren ein widersprüchliches Gutachten erstellt und attestierte Schuldfähigkeit am Missbrauch, jedoch nicht für den Mord. Darauf gründet sich letztlich, warum Ulvi K. die Haftstrafe nicht antreten musste, sondern in den Massregelvollzug überstellt wurde und auch nach dem Freispruch vom Mordvorwurf vom Richter zunächst nicht daraus entlassen werden wollte.
An den Freistaat Bayern wurde der Schadensersatzanspruch von Ulvi K. wegen der Fehlverurteilung mit 750.000 Euro beziffert, für die Eltern, deren Existenz durch diesen Justizskandal vernichtet wurde, liegt die Forderung bei mindestens 1.000.000 Euro.

Auch die Hintergründe der Inszenierung sollen durch ein neues Verfahren aufgedeckt werden. Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel wiederholte ihre Kritik am damaligen bayrischen Innenminister Günther Beckstein. Auf seinen Druck sei es zu der schnellen Verurteilung von Ulvi K. gekommen, damit man einen Täter präsentieren konnte. Ebenso könne man nachweisen, dass die Geständnisse unter Druck der Ermittler erwirkt wurden.
Rechtsanwalt Thomas Henning hob besonders hervor, dass, wie im Fall des Mordvorwurfs, es auch keinerlei Beweise für den behaupteten Missbrauch gäbe. Der Mandat soll vollständig rehabilitiert werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder erwiesener Vorsätzlichkeit kann in solchen Fällen die Amtshaftung geltend gemacht werden. Eine weitere Blamage für den Ruf der Bayern-Justiz droht also, neben einem empfindlichen Loch in der Kasse.
Auch manche Medien spielten keine gute Rolle. Zwei Journalisten, die besonders negativ über den Fall berichteten, erschienen nicht zur Pressekonferenz, obwohl sie sich vorher angemeldet hatten. Fürchteten die Herren eventuell, auch eine Klage wegen Rufmord präsentiert zu bekommen? Erst kürzlich musste die BILD sich mit einer Unterlassungsaufforderung wegen falscher Berichterstattung über den Fall auseinandersetzen und die Darstellung korrigieren.
Wenn die Klagen zugelassen werden, ist wohl erneut ein langwieriges Verfahren zu erwarten, bei dem die Beklagten wohl nichts unversucht lassen, sich mit allen Mitteln aus der Affäre zu ziehen.



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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 16:14
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie sieht das denn aus mit den Eltern von Ulvi Kulav, wie bemisst man einen eventuell entstandenen Schaden? Und wie diesen konkret?
Bei "mindestens 1.000.000 €) hiesse das, dieses Einkommen ist ihnen entgangen? Durch was? Durch die rufschädigende Verurteilung ihres Sohnes? Wie bemisst man das? Oder durch den Verdienstausfall ihres Sohnes, der ja durch die spearate Forderung kompensiert werden soll?
da fragst du was ... ich habe keine ahnung, wie die im raume stehenden beträge zusammen kommen bzw. wie sie auch nur ansatzweise schlüssig vorgetragen werden können. schadensersatzrecht ist etwas ganz besonderes, das ständig im wandel ist. niedlich jedenfalls die bezifferung des schadens der eltern mit 1 mio €. was hierbei vernichtete existenz bedeuten soll, weiß ich nicht. falls dies verdienstausfall oder entgangener gewinn sein soll, dann bin ich auf den entsprechenden vortrag gespannt. das hieße nämlich, dass die eltern in dieser zeit diese summe hätten erwirtschaften können. der schaden wird nämlich nach der sog. differenzhypothese berechnet, also einer gegenüberstellung der sachlagen, nämlich der tatsächlichen, durch das schädigende ereignis geschaffenen lage und der hypothetischen, ohne das schädigende ereignis gedachten lage.

soweit das ganze auch noch nichtvermögensschaden beinhalten soll, also evt. schmerzensgeld, ist dies nach billigkeit zu entscheiden, hierzu gibt es jedoch entsprechende rechtsprechung. auf 1 mio € kommt man aber auch in der summe nicht.

das gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass verschiedene personen parallel in anspruch genommen werden sollen und jede einzelne person mit 6-stelligen beträgen bedacht wird. absurd ... in jeder hinsicht.


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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 18:19
@Carietta
Versteh ich nicht warum Du mir Doppelmoral unterstellst sowie das ich der Meinung bin
U.K. hätte eine Weiße Weste .
Ich habe nur geschrieben das ich es verstehen kann wenn U.K. oder sonnst wer nach
Langjährigen falsch als Mörder gelten versucht die Angelegenheit so lange wie möglich
Öffentlich anzuprangern, mehr nicht !


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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 19:15
@DoctorWho
Ich danke Dir! Dann bleibt das wieder spannend, bis die konkrete Schritte unternehmen und dann hoffentlich auch mit konkreten Begründungen aufwarten. Das hatte ich mir eigentlich schon von dem gestrigen Termin erhofft.
Mal schauen...


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Peggy Knobloch

14.12.2016 um 20:31
Zitat von emzemz schrieb:Das dürfte natürlich schwierig werden, das so zu splitten zwischen dem Kindesmissbrauch an Peggy und dem an den weiteren missbrauchten Kindern.
Soweit ich weiß, war es laut Urteil bei Peggy schwerer sexueller Missbrauch nach § 176a StPO gewesen. Das wird nicht unter 1 Jahr (bis 5) bestraft, während die anderen unter § 176 gefallen sein dürften, was sich von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft wird.

Es wird natürlich schwierig sein, das zu splitten, aber es sind schonmal unterschiedliche Arten, die auch immer in die Gefährlichkeitprognose mit einfließen bzw. quasi ihre Basis darstellt. Das wird dann - im Falle eines erfolgreichen WAVs - ein Gutachter abschätzen müssen und ein Gericht muss eine entsprechende Abwägung bzgl. Gefährlichkeit und Länge der Unterbringung durchführen.

Ich denke, dass das schon möglich sein wird.
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Ich habe nur geschrieben das ich es verstehen kann wenn U.K. oder sonnst wer nach
Langjährigen falsch als Mörder gelten versucht die Angelegenheit so lange wie möglich
Öffentlich anzuprangern, mehr nicht !
Das sehe ich genauso, zumal er den Mord auch schuldhaft begangen haben sollte. Ich denke, dass ihm auch diesbzgl. eine Entschädigung zusteht, natürlich nicht in den in der PK genannten Beträgen, die dürfte weitaus geringer ausfallen. Das Juristische bzgl. des Mordurteils dürfte noch lange nicht abgeschlossen sein.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 00:37
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:wie bemisst man einen eventuell entstandenen Schaden? Und wie diesen konkret?
seit wann haben die Umsatzeinbußen=wirtschaftlichen Schaden erlitten? man trödete doch laut rum, dass sogar die Eltern der Missbrauchsopfer bei Kulac's speisen und ihr Bier trinken.
mit den hohen Forderungen wird die Opferrolle gewählt und verfestigt.
Unschuldiger 8Jähriger wird vom Freistaat Bayern nicht entschädigt. je größer die Differenz zw Forderung und Nichterfüllung ist, umso ungerechter ist der Staat.

logisch, oder?

fordert man 120.000€ oder 2 Mio, wenn man sich entschieden hat den Nachweis zu führen, dass der Staat Scheiße ist???


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 00:40
Zitat von jaskajaska schrieb:Die vorgelegten schriftlichen Gutachten und mündlichen Aussagen von K. genügten nicht den Mindestanforderungen, die laut BGH an solche Gutachten zu stellen seien. Bei drei von vier Sitzungen sei die erforderliche Tonband oder Videodokumentation nicht erfolgt. Sollte der Gutachter die Forderung nicht erfüllen, werden die Anwälte im Auftrag von Ulvi K. Klage einreichen. Die Kanzlei geht davon aus, dass alle Beweise so schlüssig sind, dass es zur Verurteilung von Kröber käme.
das sehe ich ganz und gar nicht sso.

ein Sachverständiger/gutachter ist ein Zeuge. das Gutachten Beweismittel.

Richter sind frei in ihrer Würdigung der Beweismittel, sie können auch entgegen der Gutachtermeinung urteilen.
Kröber ist nicht verantwortlich für das Urteil.

siehts du das anders?@DoctorWho


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 08:16
@lawine

Nach Deiner Auffasung dürften Sachverständige also nie Schadensersatz oder Entschädigungen leisten. Dem ist nicht so, es gab in anderen Fällen auch schon Urteile, bei denen Sachverständige zu einer nicht gerade geringen Entschädigungszahlung verurteilt wurden.

Das Gericht muss davon ausgehen können, dass ein Gutachten fachgerecht ausgeführt wurde, da es selber keine ausreichende Expertise dazu hat. Wenn das nicht gegeben ist, kann auch ein Gutachter schadensersatzpflichtig werden, auch ein Gutachter hat eine gewisse Verantwortung.

Wie sich das im vorliegenden Fall verhält, wird man sehen.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 14:40
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Dem ist nicht so, es gab in anderen Fällen auch schon Urteile, bei denen Sachverständige zu einer nicht gerade geringen Entschädigungszahlung verurteilt wurden.
Kannst hier mal Beispiele nennen?


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 14:47
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Nach Deiner Auffasung dürften Sachverständige also nie Schadensersatz oder Entschädigungen leisten. Dem ist nicht so, es gab in anderen Fällen auch schon Urteile, bei denen Sachverständige zu einer nicht gerade geringen Entschädigungszahlung verurteilt wurden.

Das Gericht muss davon ausgehen können, dass ein Gutachten fachgerecht ausgeführt wurde, da es selber keine ausreichende Expertise dazu hat.
Ich vermute mal, dass das Gutachten waren, die nicht sorgfältig erstellt worden sind.
Im Falle Gustl Mollath (Ich hoffe, ich hab den Namen richtig geschrieben), trat ja zutage, dass Gutachter Honorare erhielten, die den zu beurteilenden Mann nie persönlich gesprochen haben. Gutachten stützten sich nur auf andere Gutachten.

Wenn ein Gutachter sorgfältig gearbeitet hat-sich aber einfach irrte, wird man von ihm keinen Schadenersatz fordern.

Die Wirkung wird irgendwann sein, dass er als Gutachter nicht mehr glaubwürdig ist.
Ob das nach dem ersten gravierenden Irrtum passiert - oder nach einer Reihe von Fehlern, weiss ich nicht.
Ich glaube es handelt sich um ein recht stabiles Netzt, dass einen großes Irrtum abfedern kann.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 14:55
@frauZimt
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:dass Gutachter Honorare erhielten, die den zu beurteilenden Mann nie persönlich gesprochen haben. Gutachten stützten sich nur auf andere Gutachten.
wenn sich der Klient weigert , mit dem Gutachter zu sprechen, erfolgt das Gutachten nach Aktenlage.
Normal und nicht zu beanstanden.
Mollath , bzw jede/r andere hat die Möglichkeit, an einem Gutachten, dass seine/ihre Person betrifft, mitzuarbeiten. wer sich verweigert muss damit leben, dass das Gutachten weniger differenziert ausfällt.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 15:21
@jaska
Siehe beispielsweise hier:
Wikipedia: Cornelius Schott

Er wurde zur Zahlung von 150.000 € an Donald Stellwag verurteilt.


@frauZimt

Sicherlich sind das Spezialfälle, aber es ging ja ursprünglich um die Behauptung, dass Gutachter überhaupt nicht schadenersatzpflichtig sein können.

Die Fälle der Verurteilung wird man sicherlich ähnlich wie die Verurteilung von Richtern wegen Rechtsbeugung an den Händen abzählen können. Erst bei grober Fahrlässigkeit wird das überhaupt möglich sein und auch nur dann wenn man alles versucht hat, die Folgen des Gutachten z.B. durch ein privates Gegengutachten zu verhindern.

Das Netz funktioniert aber eher so, dass nur in seltensten Fällen Gutachter oder Richter für Fehlurteile verantwortlich gemacht werden können. Wenn ein Anwalt im ursprünglichen Verfahren versäumt, ein privates Gegengutachten zu erstellen, ist im Falle eines fehlerhaften Gutachtens ein Schadensersatz-Verfahren meist gelaufen.

Hier etwas Info dazu:
http://www.dasgruen.de/tl_files/Urteile/OLG-Urteile/SV%20OLG%20Celle%202011.11.10%20Haftung%20fuer%20unrichtiges%20Gutachten%20bei%20Gerichtsauftrag.pdf

Prinzipiell ist das auch richtig, andernfalls wäre die Gefahr gegeben, dass sich irgendwann keine Gerichts-Gutachter mehr finden lassen würden.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 15:53
@SCMP77
OK, sowas hatte ich mir gedacht. Dem Gutachter wurde in diesem Fall Grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Sowas geht natürlich nicht, insofern ist hier eine Entschädigung sicher nachvollziehbar.
Übertragbar auf Dr. Kröber und Dr. Nedopil ist das aber doch wohl nicht. Oder siehst Du das anders?


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 16:46
@jaska
Dazu fehlt einem doch das Fachwissen.

Bedenklich erscheint mir jedoch schon das Urteil des BGHs, was die Unterstützer immer betonen.

Etwas klang der Inhalt der Urteils auch im WAV an, die StA und Euler sollten Kröber nicht danach befragen wie er die Glaubwürdigkeit des Inhalt der Geständnisse sieht,da diese Bewertung ursprünglichste Aufgabe des Gerichts sei.

Man sollte sich hier in Erinnerung rufen, dass er im erste Gutachten die Schilderung des angeblichen Mordes mit in seine Gutachten aufgenommen hatte. Er meinte, dass die Zeit von 10 Minuten bis zum Tod die Glaubwürdigkeit zeigen würde. das hatte aber eigentlich nicht wirklich etwas mit seiner Aufgabe etwas zu tun, denn genau diese Beurteilung wäre Aufgabe des Gerichts gewesen. Ob man da aber schon eine grobe Fahrlässigkeit herauslesen kann, glaube ich fast nicht. Hier hätte - so ist es jedenfalls im zweiten Verfahren geschehen mit einem ganz anderen Ergebnis - schon das erste Gericht die Möglichkeit gehabt, das zu trennen.

Ob die teilweise fehlende Aufzeichnung der ersten Gespräche das bewirken kann, weiß ich ebenfalls nicht.

Eine Professionalität zeigt aber beides nicht, eigentlich hätte man von Kröber erwarten müssen, dass er genau weiß, was seine Aufgabe ist und welche des Gerichtes und er hätte auch die ersten Gespräche aufzeichnen müssen. Ob das aber schon grobe Fahrlässigkeit ist, weiß ich nicht, ich glaube es weniger, aber wir werden sehen.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 16:54
Die Lage ist bei U.K. ja schon mal insofern anders, als er aufgrund der Gutachten ja nie wegen Mordes im Gefängnis gesessen hat, sondern aufgrund anderer Vergehen (die unstrittig sind) in der Forensik. Dort wurde ja regelmässig überprüft, ob noch eine Gefahr von ihm ausgeht, was sogar 2015 nach dem Freispruch im WAV bejaht wurde.
Wenn im Fall Schott 150.000€ für 8 Jahre Gefängnis Schadenersatz zugesprochen wurde, frag ich mich wie man bei 10 Jahren berechtigter Theraiebedürftigkeit in einer Forensik und anhaltender Gefährlichkeit auf 650.000€ kommen soll.
Ich werte diese ganze angekündigte Klagesflut momentan nur als weiteres mediales Säbelrasseln. Mich wundert es nur, dass für dieses eher peinliche Vorhaben tatsächlich ein Anwalt gefunden werden konnte.


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Peggy Knobloch

15.12.2016 um 17:00
@MaryPoppins
Das kann man nicht so vereinfachen. In die Gefährlichkeitsprognose gehen hauptsächlich die nachgewiesenen Straftaten ein und damit ging bis zum Freispruch der Mord auch in die Gutachten ein. Es ist durchaus möglich, dass ohne das Fehlurteil Herr Kulac früher aus der Forensik entlassen worden wäre. Außerdem darf man auch nicht die Beeinträchtigung durch über mehr als 10 Jahre als Mörder zu gelten vergessen.


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