Peggy Knobloch
15.12.2016 um 17:07Das müsste aber erst mal nachgewiesen werden von Klägerseite. Ich seh da die Bringschuld bei G.R.
MaryPoppins schrieb:Das müsste aber erst mal nachgewiesen werden von Klägerseite. Ich seh da die Bringschuld bei G.R.Das ist sicherlich richtig, aber die unterschiedlichen Gutachten über die Jahre liegen vor und müssen dann entsprechend so angepasst werden, dass sie Mord nicht mehr zur Grundlage haben. Dann müsste als nächstes eine Abwägung erfolgen, zu welchem Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit einer weiteren Unterbringung nicht mehr gegeben war. Das sehe ich nicht als eigentliches Problem an, das dürfte machbar sein.
SCMP77 schrieb:Dazu fehlt einem doch das Fachwissen.Nun ja, da wurden doch schon einige Überprüfungen vorgenommen und dazu kommt, dass Dr. Kröber nicht die vollständigen Unterlagen hatte. Dieser Umstand, der einerseits das WAV ins Rollen gebracht hat, kann nun für Dr. Kröber sprechen. Hinzu kommt, dass Dr. Kröber sein Gutachten basierend auf Akten und eigener Gespräche erstellt hat. Das konnte er im WAV gut und verständlich nachvollziehen.
SCMP77 schrieb:Das ist sicherlich richtig, aber die unterschiedlichen Gutachten über die Jahre liegen vor und müssen dann entsprechend so angepasst werden, dass sie Mord nicht mehr zur Grundlage haben.Hatte Ulvi Kulac nicht gegenüber Kröber den Mord gestanden? Wie sollte das herausgenommen werden? Das war doch die essentielle Frage, ob dieses Mordgeständnis wahr sein kann oder nicht.
Im Rahmen dieses Haftungsverfahrens soll auch versucht werden den Gründen für diese Inszenierung im Detail auf den Grund zu gehen.
jaska schrieb:Hatte Ulvi Kulac nicht gegenüber Kröber den Mord gestanden? Wie sollte das herausgenommen werden? Das war doch die essentielle Frage, ob dieses Mordgeständnis wahr sein kann oder nicht.Nein, Herr Kulac hat das widerrufene Geständnis auf verlangen von Kröber erneut erzählen sollen, das ist etwas anderes als was Du behauptest.
SCMP77 schrieb:Etwas klang der Inhalt der Urteils auch im WAV an, die StA und Euler sollten Kröber nicht danach befragen wie er die Glaubwürdigkeit des Inhalt der Geständnisse sieht, da diese Bewertung ursprünglichste Aufgabe des Gerichts sei.Ich meinte damit, dass Kröber nicht die von Kulac beschrieben Handlung als solche für sein Gutachten hernehmen darf, ob er diese von Kulac beschrieben Beschreibung als glaubwürdig ansieht, weil sie aus seiner Sicht realistisch sei. Genau das wäre nicht seine Aufgabe gewesen, denn ob eine Darstellung realistisch ist oder nicht, ermittelt nun mal ein Gericht und das darf sich eben nicht einzelne Punkte rausgreifen sondern beurteilt das Große und Ganze und auch den Zusammenhang insgesamt. Das war nicht Aufgabe von Kröber und das hätte ihm eigentlich klar sein sollen, da es nicht das erste Gutachten von ihm war. Den Informationen nach, die man so erhalten hat, ist das aber gerade der Fall gewesen, was ja hier auch schon zu genüge diskutiert wurde.
SCMP77 schrieb:Nein, Herr Kulac hat das widerrufene Geständnis auf verlangen von Kröber erneut erzählen sollen, das ist etwas anderes als was Du behauptest.Woher hast Du das?
Kröber-01: "Herr Kulac, ich würde gerne von Ihnen noch mal genau haarklein erzählt bekommen, was Sie der Polizei im Juli erzählt haben. Da ist ja sowohl bei der Polizei zweimal ein Gespräch gewesen oder sogar dreimal, wo Sie gesagt haben, dass Sie die Peggy an dem Montag getroffen haben. Und dann haben Sie es ja auch mal mit der Polizei mit Videoaufnahmen gemacht, dass Sie da gezeigt haben, was da geschehen ist. [S. 70] Ich weiß, dass Sie inzwischen sagen, das war 'ne falsche Angabe gegenüber der Polizei, das sagen, das war 'ne falsche Angabe gegenüber der Polizei, das stimmt in Wirklichkeit nicht so.http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/MKEAKroeb.htm
Aber ich würde gerne wisse, was Sie jetzt noch genau erinnern von dem, was Sie der Polizei erzählt haben, was Sie damals gesagt haben.
Mindestanforderungen für Prognosegutachtenhttp://www.fogus-gutachten.de/download/Mindestanforderungen_an_Prognosegutachten_NStZ_2006_Seite537.pdf (Archiv-Version vom 17.08.2016)
Richter am BGH Dr.AxelBoetticher, Professor Dr.Hans-LudwigKröber, Dr.RüdigerMüller-Isberner, Richter am OLG Klaus M.Böhm, Richter am OLG Dr.ReinhardMüller-Metz, Vors. Richter am LG Dr.ThomasWolf
1. Haftung des Sachverständigenverstehe ich so, dass der proband/sein Anwalt eine Video/Tondokumentation verlangen kann bzw darauf bestehen sollte. ich kann daraus nicht ableiten, dass dies eine Verpflichtung des Gutachters darstellt, von sich aus die Exploration ton/videomäßig aufzuzeichnen.
Dem Sachverständigen obliegen die in § 407a ZPO normierten Pflichten. Er gilt als Richtergehilfe und kann daher gleichfalls gem. § 406 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Seit dem 1.8.2002 ist auch die Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen in § 839a BGB gesetzlich geregelt, dies in der Folge der Weigand-Affaire. Dies jedoch änderte nichts daran, daß entsprechende Entscheidungen zu Lasten medizinischer Sachverständiger Seltenheitswert haben, was nicht verwundert, weil damit eine Selbstkontrolle der Justiz verbunden ist. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wurde im Interesse der Sachverständigen nach dem neuen § 195 BGB von 30 auf 3 Jahre gesenkt. In Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatz ist auf die Beeidigung des Gutachtens gem. § 410 ZPO zu dringen!
2. Auswahl des Sachverständigen
Nach § 404 Abs.1 ZPO erfolgt die Auswahl des Sachverständigen durch das Prozeßgericht, die Auswahl des Sachverständigen ist also in das freie Ermessen des Gerichts gestellt. Die Auswahlfreiheit ist allerdings nicht grenzenlos: Der Richter muß sich von der Geeignetheit des Sachverständigen überzeugen und sich die für eine Überzeugung erforderlichen Informationen über die Person des Sachverständigen beschaffen. ....
6. Beweissicherung/Dokumentation
Will man sich nicht vollständig dem Sachverständigen ausliefern, sollte man auf einer Dokumentierung des Untersuchungsvorgangs (sog. Exploration) bestehen. Infrage kommen: Tonbandaufnahme, Videografie und/oder Zeugen, z. B. der eigene Rechtsanwalt oder ein Psychiater des Vertrauens.
jaska schrieb:Hatte Ulvi Kulac nicht gegenüber Kröber den Mord gestanden? Wie sollte das herausgenommen werden? Das war doch die essentielle Frage, ob dieses Mordgeständnis wahr sein kann oder nicht.Du hast behauptet, dass Herr Kulac gegenüber Kröber ein Geständnis abgelegt habe, oder war es doch nur eine Frage? Also wenn es nur eine Frage gewesen sein soll, weißt Du nun die Antwort, ein Geständnis gegenüber Kröber hat er nicht abgelegt, wie ich schon sagte, er sollte nur nacherzählen, was er den Ermittlern gesagt hat.
jaska schrieb: Du gehst eventuell(?) auch noch davon aus, dass Kulac in der Lage war, diese Feinheiten zu verstehen und den Mord schilderte als reine Wiederholung eines Gespräches und nicht als Mordgeständnis?Und noch eins, wenn Kulac dass so nicht verstehen konnte, was Du mit Deiner "interpretation" vermutest, dann wäre Sponsels Kritik voll berechtigt. Denn Sponsel behauptet, dass Kröber gegenüber Kulac in einer zu komplizierten Sprache gesprochen haben soll.
Ist das nicht viel zu kompliziert gedacht?
SCMP77 schrieb:Wir wissen ja, dass Kulac das Geständnis widerrufen hat, dass er es zur Zeiten von der Befragung durch Kröber schon erfolgt war zeigt dieser Ausschnitt und belegt auch meine obige Aussage:
Ulvi Kulac rückte zum ersten Mal während der Exploration durch den Sachverständigen Kröber von seinem Geständnis ab. Ihm sagte Ulvi am 10. September, was er der Polizei gesagt habe, sei gelogen gewesen. Förmlich widerrief Ulvi sein Geständnis erst bei zwei Vernehmungen am 10. Januar und 3. Februar 2002[sic!].Gemeint ist wohl 2003.
SCMP77 schrieb:Denn Sponsel behauptet, dass Kröber gegenüber Kulac in einer zu komplizierten Sprache gesprochen haben soll.ein Gutachter ist kein Rechtsbeistand.
SCMP77 schrieb:Das Gutachten wäre dann für die Tonneund das weiß man erst heute,
Kröber: Wie ist es dazu gekommen - das war am 2. Juli, dass Sie das zum ersten Mal so der Polizei erzählt haben, dass Sie die Peggy getroffen haben und dass Sie mit der Peggy dann in Richtung Hermannsruh gegangen sind?und noch eines:
Kulac: Da haben die Polizei darauf gedrängt, dass ich die Wahrheit sage.
Kröber: Ja. Und Ihr Rechtsanwalt auch darauf gedrängt, dass, der Rechtsanwalt, dass Sie die Wahrheit sagen?
Kulac: Der Herr hat gesagt, die Kripobeamten haben gesagt, dass ich das sagen soll, die Wahrheit.
Kröber: Der Herr , war der auch dabei?
Kulac: Ja, der war auch dabei.
Kröber: Und hat der auch gesagt, Sie sollen am besten so sagen, wie es wirklich gewesen ist?
Kulac: Ja. Und wie ich wieder hier war, wie das rum war, mit die Kripo mit die Vernehmungen, da war mein Rechtsanwalt da, ihm, und da hab' ich ihm gesagt, dass das nicht so gewesen ist.
Kröber: Das war kurz bevor ich das erste Mal mit Ihnen gesprochen hab'?
Kulac: Ja.
Kröber: Aha. Also das war eine ganze Zeit später?
Kulac: Ja, weil das nicht so stimmt, wie ich gesagt hab'. Dass ich sie nicht gesehen hab' und an dem Montag nicht entführt hab' und nicht umgebracht hab' und dass mein Vati auch nicht die Peggy ...
Kröber: Verräumt hat?
Kulac: Verräumt hat.
Kröber: Aber wie kam es jetzt zu dieser Meinungsänderung? Wieso haben Sie dann jetzt Anfang September dem Rechtsanwalt gesagt nee, es war doch nicht so? Was war die Überlegung dabei, wieso haben Sie Ihre Meinung geändert? Über das, was Sie sagen wollen?
Kulac: Wie ich gesagt hat die Kripo, dass die Kripo halt drauf gedrängt hat, dass ich die Wahrheit sag! Und dass die keine Ruh gegeben haben. Dass ich das sagen soll. Dass ich das war.
Kröber: Ja, das war Ihr Argument, weswegen Sie das erzählt haben, die Geschichte mit der Peggy. Ja? Deswegen haben Sie der Kripo das erzählt mit der Herrmannsruh und mit Peggy das alles. Und weswegen haben Sie dann jetzt erst Anfang September Ihrem Rechtsanwalt wiederum gesagt, nein, das stimmt alles nicht? Da haben Sie ja Ihre Position verändert.
Kulac:Ja.
Kröber: Und warum haben Sie die jetzt geändert gehabt?
Kulac: Weil ... weil ... weil ich nix mit die Sache zu tun hab' mit dem Verschwinden und mit dem Umbringen.
Kröber: Na ja, aber das wussten Sie ja schon vorher?
Kulac: Ja. Aber die Kripo hat keine Ruhe gegeben. Die Kripo hat gesagt, ich hab' sie gesehen und ich hab' sie entführt, hat die Kripo gesagt. Und die Kripo wollt' mir nicht glauben. Die glaubt mir bis heut noch nicht.
Kröber: Als sie weg gerannt ist, wo hat sie denn da den Schulranzen gehabt?und weiter:
Kulac: In der Hand.
Kröber: In der Hand. Und wieso ist sie gefallen, haben Sie das mitgekriegt?
Kulac: Da ist sie gestolpert über einen Stein.
Kröber: Aha. Wissen Sie, wo der Stein ist? Die Stelle, da ist ja eine ganze Reihe von Steinen auf dem Weg?
Kulac: Die Stelle weiß ich.
Kröber: Die Stelle wissen Sie. Und als sie dann hingefallen ist, wo lag dann der Ranzen?
Kulac: Da war der Ranzen vor ihr gelegen.
Kröber: Also in die Richtung, wo sie hinlaufen wollte?
Kulac:Ja.
Kulac: Am Knie hat sie geblutet, und am Kopf hat sie wenig geblutet.Weiter:
Kröber: Am Knie - konnte man das sehen, war das Knie nackt? Oder was hatte sie denn an?
Kulac: Eine Jeanshose.
Kröber: Sie hatte eine Jeanshose an. Und wie konnte man das sehen
Kröber: Hat sie denn noch, als sie dieses, nachdem sie hingefallen war, als sie dann weiter gegangen ist, hat sie da den Ranzen in der Hand noch gehabt, oder hat sie ihn da liegen lassen?Und wieder woanders:
Kulac: Nee, den hab' ich ihr gegeben.
Kröber: Den haben Sie ihr gegeben? Und den hat sie dann auch mitgenommen, oder hat sie ihn dann ...
Kulac: Den hat sie mitgenommen.
Kröber: Aha. Und wo hatten Sie in der Zeit den Schulranzen gehabt?In all diesen Beispielen redet Ulvi Kulac gegenüber aus seiner Sicht. Nicht als Inhaltsangabe eines Gespräches mit Dritten.
Kulac: Den hab' ich dann geholt noch. Zusätzlich.
Kröber: Also Sie haben erst die Peggy hoch getragen, und anschließend haben Sie den Schulranzen hoch getragen?
Kulac:Ja.
Kröber: Alleine?
Kulac: Ja.
Kröber: Und wo haben Sie den Schulranzen dann hingetan?
Kulac: Auch in den Kofferraum. Und auch zugedeckt mit der Decke
SCMP77 schrieb:Denn Sponsel behauptet, dass Kröber gegenüber Kulac in einer zu komplizierten Sprache gesprochen haben soll.Nochmal die Frage: wäre dann nicht Deine Deutung auch zu komplex, wonach Ulvi Kulac damals die Frage nach der Wiedergabe eines Gespräches über einen vermeintlich falschen/eingeredeten Tathergang deutlich unterscheiden hätte können von dem durch ihn selbst mehrfach abgelegten Geständnis?
und das weiß man erst heute, 12 Jahre nach dem Gutachten? ab wann tritt denn Verjährung ein?Hier stellt sich vermutlich die Frage, ab wann ein Anspruch entsteht. Da es Sachverständige gibt, welche auch nach 8 Jahren verurteilt wurden gibt, denke ich, dass der Anspruch erst mit dem Freispruch beginnt zu laufen, die normale 3 jährige Verjährungsfrist dürfte dann erst zu laufen beginnen, dazu könnte vielleicht etwas @DoctorWho sagen.
SCMP77 schrieb:Dann sprechen wir uns wieder,Oh, das kann dann ne Weile dauern...
SCMP77 schrieb:entspricht Deine obige Behauptung nicht den Tatsachen, dass Kulac gegenüber Kröber das Geständnis abgelegt hat, er hat schlicht und einfach auf Kröbers Geheiß das wiederholt, was er den Ermittlern gesagt hat.Nein, eben nicht. Das waren unterschiedliche Gespräche, nicht nur dieses eine, was Du von Sponsel rüberkopiert hast. In Eulers Brief sind die jeweiligen Aktenbände angegeben, aus denen die Zitate stammen.
jaska schrieb:Wenn ein Tatverdächtiger die Tat im Detail schildert, so sagt man umgangssprachlich auch, er habe die Tat gegenüber XY gestanden.Achso, es war nur umgangssprachlich gemeint. Selbst UMGANGSSPRACHLICH kenne ich das so nicht, aber darüber brauchen wir uns auch nicht zu streiten, den es spielt rechtlich absolut keine Rolle. Wenn er die Sache eben so nacherzählt, wie er es den Ermittlern erzählt hat, dann ist es für Dich ein Geständnis, naja, gut dass das geklärt ist, ist aber wie gesagt rechtlich natürlich vollkommen falsch, ich denke, dass Du das auch genau weißt.
jaska schrieb:An keiner der oben von mir zitierten Stellen wird klar, dass Ulvi Kulac laut Deiner Behauptung die vorangegangenen Gespräche bzgl. des Tatherganges mit der Polizei wiedergibt.Das was Du zitierst hast, hat auch in keiner Weise mit der Schilderung als solches zu tun, er schildert nur die damaligen Erlebnisse im Zusammenhang mit der Befragung.