@emzNaja, was jemandem wichtiger ist, muss jeder für sich entscheiden.
Mir persönlich ist es ebenfalls auch wichtig, dass die damaligen Dinge aufgeklärt werden. Und wenn es sich daraus ergibt, dass Herr Kulac viele Jahre zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie untergegracht war, dann steht ihm natürlich auch eine Entschädigung zu.
Wenn es sich ergeben sollte, dass bei einem WAV ergibt, dass auch bzgl. der Verurteilung bzgl. einer Vergewaltigung Peggys nicht rechtens war und zusätzlich die Gerichte dem Gedankengang mitmachen, dass Herr Kulac andernfalls in der normalen Psychiatrie geblieben wäre, dann steht Herrn Kulac eine Entschädigung zu. Ob der WA-Antrag und dieser Gedankengang beweisbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Dabei wird es aber sicherlich auch wieder um die Frage der adäquaten Verhöhrmethoden gehen, welche beim WAV-Gericht nur ein Randthema waren und nicht wirklich aufgeklärt wurden.
Außerdem sollte es jedem klar sein, eine Verurteilung wegen Mordes ist natürlich eine schwere Beeinträchtigung und bei einer solch langen Dauer, über die das Urteil rechtswirksam war, stellt natürlich auch einen Schwere Belastung für denjenigen dar. Daher gehört natürlich bei der Frage der Entschädigung auch das Mordurteil auf den Tisch, auch wenn das hier einige offenbar nicht hören wollen.
Rein von der Theorie kommen da vermutlich keine Millionenbeträge raus, aber nur weil Deutschland bei der Entschädigung von Justizopfern das geizigste Land Europas ist, im Nachbarland Frankreich könnte ein Justizopfer mit entsprechenden Entschädigungen rechnen. Am Tag gerade mal 24€ ist unserem Staat die Freiheit jedes Einzelnen wert, also gerade mal 1€ pro Stunde. Wenn man da den aktuellen Mindestlohn von 8,50€ ansieht ist das Unverhältnismäßig und ein Witz.