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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.12.2016 um 18:57
@DoctorWho
Ich habe eine juristische Frage und hoffe, Du kannst sie beantworten.
Da die Unterstützer noch keine Namen nennen, aber in einer Pressekonferenz übermorgen mitteilen werden
in welcher Form der Betroffene und seine Eltern nunmehr die für die strafrechtliche Verurteilung wegen Mordes Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen werden.
interessiert mich sehr, inwiefern es hier rechtliche Möglichkeiten gibt.

2004 erfolgte die Verurteilung wegen Mordes und die Unterbringung in der Forensik, 2014 dann der Freispruch und 2015 die Entlassung in eine betreute Wohngruppe.
Entschädigungsansprüche waren ja schon oft thematisiert worden und die Einsicht in die Spurenakten wurde auch verwehrt. Laut dem obigen Zitat wollen die aber gegen die 2004 vorgenommene Verurteilung und dort vielleicht sogar gegen Zeugen, Richter und Gutachter vorgehen.
Geht das?

Danke!


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 09:25
@jaska

theoretisch könnte in bezug auf das gericht eine amtspflichtverletzung in betracht kommen. dies ist in artikel 34 GG https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html und § 839 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html geregelt. allerdings ist hier auch § 839 absatz 2 BGB zu beachten, der wie folgt lautet: "Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung." diese voraussetzungen sehe ich in bezug auf das ursprüngliche urteil (verurteilung wegen mordes) nicht.

ähnlich dürfte es sich mit dem gutachter verhalten, der in bezug auf das strafverfahren haftungsrechtlich als beamter (sog. haftungsrechtlicher beamtenbegriff) zu betrachten ist (so jedenfalls die tendenzen der derzeitigen rechtsprechung).

zum problemkreis der staatshaftung mal ein kleines skript: http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/papers/woeckel/Staatshaftungsrecht

bezüglich der zeugen kommen allenfalls falschaussagedelikte in betracht, die allerdings zivilrechtlich nur dann zum schadensersatz führen, wenn diese ursächlich für die verurteilung waren.

da für schadensersatzklagen, auch den der amtshaftung, der ordentliche rechtsweg gegeben ist, müssen die kläger darlegen und beweisen, dass eine amtspflichtverletzung/sonstige tat begangen wurde und diese ursächlich für den schaden (verurteilung) war und zwar über den nachweis der haftungsbegründenden kausalität (ursachenzusammenhang zwischen dem verhalten des schädigers und der rechtsgutsverletzung) und der haftungsausfüllenden kausalität (ursachenzusammenhang zwischen rechtsgutsverletzung und schaden). wie das alles funktionieren soll, ist mir ein rätsel.

hiervon losgelöst ist die frage der haftentschädigung, die u.k. ohnehin zusteht. siehe hier https://www.gesetze-im-internet.de/streg/BJNR001570971.html


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 11:25
@DoctorWho
Stünde U.K. denn auch diese Haftentschädigung zu, wenn er wegen des Mordurteiles keinen einzigen Tag in Haft saß? Er war ja aufgrund des sexuellen Missbrauchs an Kindern in der Forensik untergebracht und dieses Urteil ist ja rechtskräftig.


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 12:37
@MaryPoppins
Ich vermute unter den vorliegenden Voraussetzungen nicht MEHR. Hätte Euler den Haftprüfungsantrag NICHT zurück gezogen, sähe das vermutlich anders aus, da dann untersucht werden müsste, ob in Anbetracht der juristischen Wahrheit, dass er den Mord nicht begangen hat, er ohne das Fehlurteil nicht früher entlassen worden wäre. Durch die Rücknahme des Antrages müsste aus meiner Sicht keine Entschädigung zu zahlen sein, da der Anwalt durch die Rücknahme letztendlich die Rechtmäßigkeit der Unterbringung auch im Hinblick auf das neue Urteil bestätigt hat. Bei der Rücknahme dürfte Euler nicht im Sinne seines Klienten gehandelt haben, wobei er vermutlich durch zutun des Richters die rechtliche Situation falsch eingeschätzt haben dürfte.

Aber vielleicht sieht das @DoctorWho auch unter diesen Voraussetzungen doch anders.


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 13:12
@DoctorWho
Lieben Dank für Deine Mühe!

@SCMP77
Was war denn mit dem Haftprüfungsantrag und warum wurde der zurückgezogen?


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 13:12
@MaryPoppins
ich habe jetzt die timeline nicht vor augen, da mich der fall nur mäßig interessiert. aber der anspruch beschränkt sich ja nicht allein auf eine entschädigung wegen einer freiheitsentziehung. § 7 Absatz StrEG lautet nämlich wie folgt: "Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. "


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 13:19
@jaska
mir ist noch eingefallen, dass auch eine klage nach Artikel 5 EMRK denkbar wäre. Dieser lautet: Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.

andererseits dürfte auch dies nicht erfolgversprechend sein, denn:

"Den Maßstab bildet das jeweilige innerstaatliche Recht, dessen materiell-rechtliche sowie verfahrensrechtliche Vorgaben zu beachten sind (EGMR NJW 2000, 2888 (2889)). Wegen der direkten Bezugnahme des Art. 5 auf das nationale Recht kann der EGMR das Einhalten dieser Voraussetzungen auf Willkür und evidente Missachtung überprüfen (vgl. EGMR NVwZ 1997, 1093 (1097); NJW 1999, 775 (777, 778) mBespr Eiffler NJW 1999, 762).

Anwendung und Auslegung des nationalen Rechts iE sind eine Angelegenheit der dortigen Gerichte (EGMR EuGRZ 1997, 148 (152); NJW 2000, 2888 (2889); 2005, 2207 (2211); Löwe/Rosenberg/Esser Rn. 48; IntKomm-EMRK/Renzikowski Rn. 83).

Tatsachen- oder Rechtsirrtümer des Gerichts bei der Verurteilung sind unbeachtlich (EGMR NJW 2000, 2888 (2889); vgl. auch EGMR NJW-RR 2006, 308 (310)). Allerdings müssen rechtsstaatliche Verfahrensgarantien gewahrt sein; bei einer offensichtlichen Rechtsverweigerung und Verstoß gegen Art. 6 ist die Freiheitsentziehung demnach rechtswidrig (HK-EMRK/Meyer-Ladewig Rn. 7)."

aus BeckOK StPO/Valerius EMRK Art. 5 Rn. 5 und 6.1

p.s.: artikel 6 EMRK beinhaltet das recht auf ein faires (gerichts)verfahren.


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Peggy Knobloch

12.12.2016 um 18:43
Zitat von jaskajaska schrieb:Was war denn mit dem Haftprüfungsantrag und warum wurde der zurückgezogen?
Ich meinte nicht Haftprüfung, sondern die Überprüfung der weitere Unterbringung in der forensischen Psychiatrie, da habe ich einen falschen Ausdruck angewendet. Damals hatte Euler auf anraten des Richters den Antrag in der Verhandlung zurückgenommen. Die außerplanmäßige Überprüfung erfolgte, da u.U. durch den Freispruch nicht mehr die Bedingungen bzgl. der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie erfüllt waren.

Euler dürfte da vor dem Problem gestanden haben, falls er den Antrag nicht zurückgezogen hätte und die Prüfung wäre negativ ausgefallen, wäre erst ein Jahr später eine neue Überprüfung möglich gewesen. Dass das OLG hier vermutlich schon damals anders entschieden hätte (wie im Frühjahr 2015) - wovon man ausgehen kann, da das identische Gutachten verwendet wurde, kein neueres - konnte er vermutlich nicht absehen, aber dürfte im nachhinein nicht die optimale Entscheidung gewesen sein (nachher weiß man es immer besser).

Die Betreuerin von Kulac war mit diesem Rückzieher von Euler jedoch nicht einverstanden und hat aus diesem Grund den Anwalt gewechselt, der dann in 2. Instanz Anfang 2015 erfolgreich war.

Das war aber schon ausführliches Thema in diesem Thread.

Ich denke, dass Entschädigungsansprüche wegen des evtl. längeren Freiheitsentzuges durch den Rückzieher jedoch die Grundlage entzogen wurde.


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 00:11
Ulfi K. will am 13.12.2016 erneut zu Peggy aussagen.


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 00:18
@Zz-Jones
Quelle? in welcher Verhandlung?


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 00:59
Zitat von lawinelawine schrieb:Quelle? in welcher Verhandlung?
Nicht Verhandlung, sondern in der angekündigten Pressekonferenz. Quelle ist behördenstreß bzw. die Veranstalter der PR.


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 03:07
Damit das Rätselraten ein Ende hat, hier nun der aktuelle Link:

Livestream: Pressekonferenz:
Wiederaufnahmeverfahren Ulvi K. – Mordfall Peggy



Letzte Woche war als Beginn 14.00 Uhr vorgesehen.

In einer vorangegangenen Ankündigung für diese Veranstaltung stand richtigerweise:
"Wiederaufnahmeverfahren (Ulvi K.) hinsichtlich der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs"
Nun jedoch heißt es "Ulvi K. - Mordfall Peggy" was aber keinerlei Sinn macht.
Denn vom Vorwurf des Mordes ist UK längst freigesprochen.

Es wird also um den Missbrauch zum Nachteil von Peggy handeln.
UK hat seinerzeit die Vergewaltigung gestanden, er wurde dafür verurteilt, aber für schuldunfähig erklärt.

Ob die Missbrauchsfälle an den anderen Kindern ebenfalls in das Wiederaufnahmeverfahren einfließen?
Man wird es sehen, ich vermute jedoch eher nicht.


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 09:50
@emz
"Mordfall Peggy" heisst die Pressekonferenz wohl deshalb, weil sich sonst niemand überhaupt dafür interessieren würde! Wär ja peinlich, wenn kein einziger Medienvertreter käme.
Dem ganzen Behördenstress-Gedösel sollte man hier ohnehin nicht zuviel Plattform bieten. Meine Meinung.


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 13:33
@MaryPoppins
Als Gedösel mach ich die Aktivitäten der Bewegung Ulvi oder wie die sich jetzt nennen nicht
nieder .
Kann mir schon vorstellen das manche jetzt wo der Fall Peggy bei Null wieder steht es gerne
vom Tisch haben möchten das hier wer 10. Jahre das Brandzeichen
des Kindermörders getragen hat ohne das ihm das sauber nachgewiesen wurde, finde
die sollen sich ruhig weiter in Szene setzen , das ist meine Meinung.


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 13:49
@Cosmo69
Falls dir das entgangen sein sollte: U.K. ist bereits freigesprochen worden und hat mit dem "Mordfall Peggy" NICHTS mehr am Hut! Wie oft will man denn die alte Leier vom unschuldig Beschuldigten jetzt noch bringen? Die einzigen, die dafür sorgen, dass U.K. noch permanent als Kindermörder im Gespräch ist, sind doch die Unterstützer selbst! Trotz Freispruchs im WAV wird von Behördenstressseite nicht aufgehört, Ulvis Name in einem Atemzug mit dem Mord an Peggy zu nennen! Das ist doch nicht normal! Wo ist da die "Unterstützung" und die "Rehabilitation"? Offensichtlich geht es denen gar nicht um das Reinwaschen von U.K., sondern nur um eigennützige mediale Aufmerksamkeit auf Kosten U.K.s!


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 14:17
Die Pressekonferenz ist wirklich sehr anstrengend - zumindest für die Zuschauer :(

Ich weiß gerade nicht, was mehr nervt ... die Stimme von Frau Rödel, ihre Ausführungen oder das Loblied, das sie auf U.K. singt ... :(


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 14:36
Habe leider die ersten zwei Minuten verpasst, gehe jedoch davon aus, dass das Video online gestellt wird.
Folgende Informationen, die ich versuchte, halbwegs wörtlich mitzuschreiben, möchte ich für einen allerersten Einblick schon mal einstellen.

Anwältin
Er wurde des Mordes freigesprochen, aber er galt weiterhin als Kinderschänder. Deshalb klagen wir gegen den Freistaat Bayern.

Frau Rödel
Auch Rehabilitieren wegen des sexuellen Missbrauchs gegen Peggy.
Für die anderen (sexuellen) Handlungen hat er sich bereits mehrfach entschuldigt. Es wurde nie von den Gutachtern berücksichtigt dass er wie ein Kind war.

Anwalt
Isoliert beschäftigen wir uns nur mit dem Missbrauch an der Peggy Knobloch

Frau Rödel
Es gibt keinen Hinweis auf einen Missbrauch der Peggy


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 14:36
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Ich weiß gerade nicht, was mehr nervt ... die Stimme von Frau Rödel, ihre Ausführungen oder das Loblied, das sie auf U.K. singt ... :(
jedes für sich und erst recht alles in summa ... wobei du die inhaltsleere vergessen hast ;)


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Peggy Knobloch

13.12.2016 um 14:41
@MaryPoppins
Es hat wohl wenig Zweck das man jetzt seine Meinungen aufeinanderprallen lässt was U. K.
nach dem Freispruch betrifft .
Nur kurz deshalb (das ist nun auch moralisch) wenn ich 10. Jahre als Mörder gegolten hätte
wäre das für mich nicht einfach damit abgetan das einige Fehler mich in den Knast
gebracht haben und nun habe ich nichts mehr mit der ganzen Sache zu tun.
Ich würde bestimmt überlegen wie ich Öffentlich das noch eine Zeitlang anprangern könnte.


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