Peggy Knobloch
17.12.2016 um 17:38@SCMP77
Ich vergleiche hier nicht zwei Gerichtsfälle, schon gar nicht die einzelnen Details.
Worum es geht, ist, dass ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen, also mangels Beweisen, nicht den automatischen Schluss zulässt, dass der Freigesprochene die Tat nicht verübt haben kann.
Auslöser war dieser Satz
Ich vergleiche hier nicht zwei Gerichtsfälle, schon gar nicht die einzelnen Details.
Worum es geht, ist, dass ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen, also mangels Beweisen, nicht den automatischen Schluss zulässt, dass der Freigesprochene die Tat nicht verübt haben kann.
Auslöser war dieser Satz
Cosmo69 schrieb:Wenn die Beweise nicht ausreichen das er Peggy ermordet hat so hat er sie nicht ermordet !