Cathryn schrieb:Es ist insofern wichtig, um zu wissen, ob man es mit einem geistig behinderten Mann zu tun hat, oder mit einem Mann, der seit Jahren vortäuscht, ein geistig behinderter Mann zu sein.
Dass UK geistig behindert ist, das ist ja wohl unstreitig. Dazu gibt es Gutachten.
Die Frage, die immer wieder auftaucht, lautet, warum ist er es. Aber ist die Klärung dieses Sachverhalts bei der Beurteilung seiner Taten von Bedeutung? Wer meint, das sei so, der sollte aber auch nicht vergessen seinen Alkohol- und Drogenmissbrauch in die Überlegungen mit einzubeziehen. Denn der dürfte seiner Intelligenz nicht förderlich gewesen sein.
Ich fasse einmal zusammen:
- er ist ein verurteilter Kinderschänder,
- er gilt für diese Taten als schuldunfähig,
- er wird nach wie vor als gefährlich eingeschätzt
- er lebt deshalb in einer Behinderten-Einrichtung
- und steht unter Bewährung,