Rick_Blaine schrieb:Jetzt kann man überlegen, wie viele von diesen 5 wohl in einem zweiten Prozess doch noch schuldig gesprochen werden könnten und kommt vermutlich auf die Idee, dass dieser ganze Aufwand das Ergebnis gar nicht wert ist.
Welchen Aufwand denn? Aufwand gäbe es durch nur, wenn neue Beweismittel auftauchen, wie oft mag das sein? Ich verstehe nicht, was man dagegen haben kann, wenn Opfer die gleichen juristischen Waffen bekämen, wie ihre Mörder? Warum ist der inhaftierte Mörder bessergestellt?
Vom Fall Frederike von Möhlmann haben wir erfahren, weil der Vater unermüdlich kämpfte, sonst wüssten wir das gar nicht. Dass er über Jahrzehnte kämpfen musste und bis heute, als kranker alter Mann, noch um Gerechtigkeit kämpfen muss, ist eine Schande.
Wie viele Angehörige mögen da überhaupt informiert werden, wenn neue Beweise auftauchen und gegen den Täter gar nicht mehr ermittelt werden darf? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zu den Eltern marschieren und sagen : Ja, es war ihr Nachbar, aber sorry, der ist ja freigesprochen, da kann man eben nichts machen.
Mag Eltern geben, denen ein totes Kind früher oder später egal wäre, nach diesen Einzelfällen kann sich ein Rechtsstaat nicht richten.
Ich weiß nicht, ob viele überhaupt von dieser Petition wussten, immerhin gab es auch so 180.000 Unterstützer.
Mehr als 180.000 Menschen unterschrieben die Petition
Lange Zeit geschah jedoch nichts. Im Frühjahr dieses Jahres rief Hans von Möhlmann, mittlerweile 78 Jahre alt, eine weitere Petition ins Leben, die von mehr als 180.000 Menschen signiert wurde. Sein langer Kampf zeitigt nun offenbar Erfolg. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD soll in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden. In drei Wochen sind eine Sachverständigenanhörung, die Beratung im Rechtsausschuss sowie die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen.
Wird das Gesetz verabschiedet, würde der Paragraf 362 um den Punkt 5 erweitert. Darin heißt es, die Wiederaufnahme eines durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten sei zulässig, „wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden“, die eine Täterschaft belegten.
„Mit der Erweiterung des Paragrafen wollen wir schreiendes Unrecht wie im Fall von Möhlmann wieder gut machen“, sagte Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, am Dienstag der Berliner Zeitung. „Wir wollen, dass ein Mörder verurteilt wird, auch wenn er zunächst freigesprochen wurde, dann aber Beweise auftauchen, die seine Tat nachweisen.“ Dies betreffe sowohl neue Beweise, als auch Beweise, die nicht gut ausgewertet worden seien.
CDU/CSU: SPD-Justizministerium blockierte lange jede Initiative
„Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte“, sagt auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Man nehme mit dem Entwurf ausschließlich schwerste, unverjährbare Straftaten wie Mord und Völkermord in den Blick.
Quelle:https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung