Peggy Knobloch
12.04.2021 um 15:51@off-peak
Aktuell dürfen gegen Ulvi K. keine Ermittlungen erfolgen.
Das wäre erst nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Dazu bedarf es aktuell einer der folgenden Begründungen (Hervorhebung durch mich):
Keine dieser Optionen ist auch nur in Sichtweite.
Um den Rechtsfrieden zu erhalten darf eben aktuell nicht ermittelt werden gegen Ulvi K.
Das bedeutet auch (aus meinem laienhaften Verständnis heraus), dass keine neuen Ermittlungen stattfinden dürfen. Selbst ein neuer absolut überzeugender Beweis ändert daran nichts.
Aktuell ist in D eine diesbezügliche Gesetzesänderung in Planung, was aber eher nicht rückwirkend gelten wird.
Ein Beispiel über die Lücke in der aktuellen Gesetzeslage: https://www.stern.de/panorama/mord-an-schuelerin-vor-30-jahren-bleibt-trotz-neuer-indizien-ungesuehnt---recht-verbietet-neue-anklage-6244260.html
Aktuell dürfen gegen Ulvi K. keine Ermittlungen erfolgen.
Das wäre erst nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Dazu bedarf es aktuell einer der folgenden Begründungen (Hervorhebung durch mich):
Strafprozeßordnung (StPO)Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Keine dieser Optionen ist auch nur in Sichtweite.
Um den Rechtsfrieden zu erhalten darf eben aktuell nicht ermittelt werden gegen Ulvi K.
Das bedeutet auch (aus meinem laienhaften Verständnis heraus), dass keine neuen Ermittlungen stattfinden dürfen. Selbst ein neuer absolut überzeugender Beweis ändert daran nichts.
Aktuell ist in D eine diesbezügliche Gesetzesänderung in Planung, was aber eher nicht rückwirkend gelten wird.
Ein Beispiel über die Lücke in der aktuellen Gesetzeslage: https://www.stern.de/panorama/mord-an-schuelerin-vor-30-jahren-bleibt-trotz-neuer-indizien-ungesuehnt---recht-verbietet-neue-anklage-6244260.html