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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.04.2021 um 15:51
@off-peak
Aktuell dürfen gegen Ulvi K. keine Ermittlungen erfolgen.
Das wäre erst nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Dazu bedarf es aktuell einer der folgenden Begründungen (Hervorhebung durch mich):
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html

Keine dieser Optionen ist auch nur in Sichtweite.
Um den Rechtsfrieden zu erhalten darf eben aktuell nicht ermittelt werden gegen Ulvi K.
Das bedeutet auch (aus meinem laienhaften Verständnis heraus), dass keine neuen Ermittlungen stattfinden dürfen. Selbst ein neuer absolut überzeugender Beweis ändert daran nichts.


Aktuell ist in D eine diesbezügliche Gesetzesänderung in Planung, was aber eher nicht rückwirkend gelten wird.

Ein Beispiel über die Lücke in der aktuellen Gesetzeslage: https://www.stern.de/panorama/mord-an-schuelerin-vor-30-jahren-bleibt-trotz-neuer-indizien-ungesuehnt---recht-verbietet-neue-anklage-6244260.html


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Peggy Knobloch

12.04.2021 um 17:39
Zitat von emzemz schrieb:Es sei denn, es gäbe ein glaubwürdiges Geständnis, was man in diesem Fall getrost ausschließen kann
Das sagte ich mit "bei neuen Beweisen".


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Peggy Knobloch

12.04.2021 um 19:24
Ob man es glaubwürdiges Geständnis oder neue Beweise nennt
nichts weiter als juristische Spitzfindigkeiten. :troll:


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Peggy Knobloch

14.04.2021 um 13:19
Zitat von jaskajaska schrieb am 06.04.2021:Dass die Jacke nochmals untersucht wurde schliesse ich aus. Gegen Ulvi K. darf nicht ermittelt werden und nichts anderes wäre eine solche Untersuchung seiner Kleidung.
Das ist grundsätzlich richtig, aber im konkreten Fall wäre ich mir nicht so sicher, dass das eine Untersuchung völlig ausschließt. Richtig ist, dass die Kleidung nicht in einem Ermittlungsverfahren gegen UK untersucht werden dürfte. Allerdings bin ich der Ansicht, dass die Jacke im Ermittlungsverfahren gegen MS hätte untersucht werden dürfen. Zumindest eine Beteiligung von UK bei einer Tat von MS steht im Raum. UK könnte da auch Zeuge sein. Insofern würde ich als StA in kreativer Auslegung, eine solche Untersuchung anordnen und als Richter auch gelten lassen. Kollegen können das natürlich anders sehen.

Generell zum Grundsatz "ne bis in idem": Dieser Grundsatz ist ein fundamentales Prinzip eines jeden Rechtsstaates, nicht nur der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in allen anderen modernen Demokratien (wobei mache Staaten weitergehende Ausnahmen insbesondere auch neue Beweismittel zulassen, viele Staaten aber auch die WA zu Ungunsten des Angeklagten pauschal ausschließen). Es ist in der deutschen Verfassung verankert wie bereits zitiert und darüber hinaus auch in der Grundrechtecharta der EU (Art. 50).

Entsprechend sind nur in extrem eng begrenzten Fällen Ausnahmen möglich. Dazu gehört insbesondere das glaubhafte Geständnis des Täters. Diese Ausnahme lässt sich auch gut nachvollziehen. Mit einem freiwiligen Geständnis gibt der Täter selber den Schutz durch das Grundrecht auf. Auch die anderen Ausnahmen sind noch nachvollziehbar, weil hier das Urteil durch massive rechtswidrige Eingriffe in den rechtsstaatlichen Prozess verfälscht wurde.

Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass es weitere Ausnahmen in Deutschland geben wird. Neue Beweismittel - sei es durch technischen Fortschritt oder aber weil plötzlich Zeugen oder Dokumente auftauchen - hat es schon immer geben können. DNA-Beweise sind da keine große Ausnahme. Warum diese nun eine Ausnahme von einem fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz, der gerade auch für diese Fälle entwickelt wurde, darstellen sollen, ist weder nachvollziehbar noch als Begründung für eine Änderung der Verfassung ausreichend, derer es mE zwingend bedürfte. Gar eine Rückwirkung für in der Vergangenheit abgeurteilte Fälle zu erreichen und damit einen weiteren rechtsstaatlichen Grundsatz - nämlich des Rückwirkungsverbots - zumindest zu tangieren, erscheint mE ausgeschlossen. Entsprechende Gutachten des Justizministeriums bestätigen diese Einschätzung auch, weshalb das Justizministerium diese Idee auch nicht weiter verfolgt, sondern dies jetzt eine Fraktionsinitiative ist.

Im Ergebnis halte ich es für unwahrscheinlich, dass - sollte ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden - dieses vor dem BVerfG Bestand haben wird. Dies gilt erst recht für ein Gesetz mit Rückwirkung für in der Vergangenheit schon abgeurteilte Fälle.


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Peggy Knobloch

14.04.2021 um 16:47
@DerGreif
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Generell zum Grundsatz "ne bis in idem": Dieser Grundsatz ist ein fundamentales Prinzip eines jeden Rechtsstaates, nicht nur der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in allen anderen modernen Demokratien
Das ist so nicht allgemein gültig. In Großbritannien kann aufgrund neuer Beweise in eng umgrenzten Fällen nach einer Gesetzesänderung auch die Wiederaufnahme zu Ungunsten eines in einem früheren Verfahren Freigesprochenen erfolgen, und zwar selbst dann, wenn der Freispruch vor der Gesetzesänderung erfolgt ist. Beispiel: die Verurteilung von Russell Bishop im Dezember 2018 wegen Mordes an zwei kleinen Mädchen, begangen im Oktober 1986, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Im Dezember 1987 war er noch freigesprochen worden. Quelle: Bartlett/James: Babes in The Wood, Pan Books 2020.


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Peggy Knobloch

14.04.2021 um 18:06
Zitat von Ludwig01Ludwig01 schrieb:Das ist so nicht allgemein gültig.
Doch, das ist so allgemein gültig. Bitte meinen Beitrag genau lesen: Der Grundsatz "ne bis in idem" gilt auch und gerade "generell" in Großbritannien. Dass es Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt, habe ich ja geschrieben. Die gibt es bereits in Deutschland - und auch in anderen Staten, sogar noch weitergehende als in GB. Hat aber mit dem Grundsatz erstmal nichts zu tun. Der gilt eben grundsätzlich und Ausnahmen müssen entsprechend als Eingriffe in dieses anerkannte Justizgrundrecht gerechtfertigt werden. In der BRD wäre die geplante Gesetzesänderung auf Basis der bisherigen BVerfG-Rechtsprechung zum GG, in dem dieser Grundsatz hier normiert ist, aber nur mit einer Verfassungsänderung möglich. Rückwirkung halte ich persönlich für ausgeschlossen. Dass das in anderen Staaten im Detail anders gehandthabt wird, ist richtig, hat aber mit dem Grundprinzip, um das es mir im ersten Satz ging, nichts zu tun. Das gilt wie gesagt in allen entsprechend liberalen demokratischen Staaten, weil das eben seit dem römischen Reich schon als wesentlich für den Rechtsstaat erachtet wird.


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Peggy Knobloch

14.04.2021 um 20:53
@DerGreif
Danke für Deine Erläuterungen. Ich wäre für jede Möglichkeit dankbar, dass in diesem Fall Licht ins Dunkel gebracht werden könnte und wenn dies ohne juristische Hürden oder auch nur dank geschickter Auslegungen möglich sein soll, dann wäre mir das sehr recht.


Darf ich Dich noch etwas fragen: es geht um die Aufbewahrungsfrist von Asservaten. Hier sagt Wikipedia:

Wikipedia: Asservat
Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis der Grund für deren Verwahrung entfällt. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren trifft dies zu, wenn diese nicht mehr als (sächliches) Beweismittel benötigt werden; dies ist in der Regel der Fall, wenn die kriminalistischen Untersuchungen abgeschlossen sind oder auch, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Herausgabe des Asservats trifft im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Verfolgungsbehörde. Im Polizeirecht (Gefahrenabwehr) ist das Asservat entweder zu vernichten oder dem letzten Gewahrsinhaber herauszugeben, wenn von dem Gegenstand oder vom Nutzer des Gegenstandes keine Gefahr mehr ausgeht oder dies anzunehmen ist.
Wie schätzt Du das hier ein, kann es dieses Asservate aus 2001/2002 noch geben oder wurden die zurückgegeben/vernichtet?


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Peggy Knobloch

14.04.2021 um 22:48
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie schätzt Du das hier ein, kann es dieses Asservate aus 2001/2002 noch geben oder wurden die zurückgegeben/vernichtet?
Möglich wäre es. Da kenne icb mich aber nicht gut genug mit den internen Prozessen aus. Die ges. Vorschriften müsste ich mir erstmal anschauen.


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 00:37
Zitat von kirkscousinkirkscousin schrieb am 06.04.2021:Ich glaube es würde sich noch lohnen, einen Blick auf Florians Notrufe zu werfen. Über den Inhalt seiner Zeugenaussagen wurde hier bereits geschrieben, jedoch nicht über den Inhalt der Notrufe. Außer ich habe davon nichts gefunden oder es ist darüber nichts bekannt. Die Notrufe kamen am Nachmittag ihres Verschwindens, als ihr Verschwinden noch gar nicht bemerkt wurde. Später bei den Zeugenaussagen ist es nicht verwunderlich, wenn ein kleiner Junge etwas durcheinander bringt. Wenn alle in Aufruhr sind, bei einem verschwundenen Kind und wenn man von den Erwachsenen wilde Theorien hört, was passiert sein könnte. Beim Notruf war das noch anders. Das lässt mich nicht los. Zufällig ein Streich-Anruf, an genau diesem Tag?
auf jeden Fall sind diese beiden Anrufe beim Notruf von einer öffentl Telefonzelle aus , zumal an einem regnerischen Tag, bedeutend.

Es soll sich aber um einen scherz gehandelt haben (ich glaube das persönl nicht)

_____________________________________________________________
zu Rödel und ihrem Buch
Was mir übel aufgestoßen ist, ist folgendes:
Strippenzieher hinter dieser Umgestaltung war der damalige Innenminister Dr. Günther Beckstein. Er setzte Wolfgang Geier als Leiter der Soko II ein.

Über diesen sagt die Autorin folgendes:



Unter großem öffentlichen Druck stehend tauschte der damalige Innenminister BECKSTEIN kurzerhand die Soko aus; Chef einer zweiten Sonderkommission Peggy II wird Wolfgang G E I E R, der „große Macher" und „Mann für schwere Fälle", der bereits als Leiter der Soko „Bosporus" sichtbar vor allem in Deutschland lebende Türken ins Visier seiner Ermittlungen nahm; auch Ulvis Vater - ein Türke - passte dabei in sein Konzept.

Quelle: Weggesperrt, Gudrun Rödel (2021) Seite 59
https://derfallpeggyknobloch.blogspot.com/2021/04/buchkritik-teil-4-gudrun-rodel.html

hier macht Rödel mMn einen großen Fehler:

es war, nach meiner Erinnerung, A. Horn, der als Fallanalytiker als Erster Rechtsextremisten für die Tötungen (sog Dönermorde) als Tatverdächtige in Betracht zog.

Nicht, wie von Rödel dargestellt!!
Dies ist eine unfassbare Verdrehung von Tatsachen. Vielleicht passt es ihr nichts ins Konzept, dass A. Horn bei der Mordserie mit seiner Analyse RICHTIG lag!
2006 erstellte Horn eine Operative Fallanalyse für die BAO Bosporus, die zur Aufklärung der NSU-Mordserie an Migranten gebildet worden war, und wies als erster auf einen möglichen rechten bzw. rechtsextremen Hintergrund der Täter hin.
Wikipedia: Alexander Horn (Fallanalytiker)

Quelle:
Die Theorie, die Polizeiprofiler Horn am 9. Mai 2006 dagegen vorlegte, kam der Wahrheit im Rückblick erschütternd nahe. In der Fallanalyse, die die taz auswerten konnte, wird vermutet: Der Täter ist deutsch, hat sich vor Beginn der Mordserie im Jahr 2000 in der rechten Szene bewegt, war damals zwischen 22 und 28 Jahre alt, hatte wohl einen Mittäter, lernte das Schießen in einem Schützenverein oder beim Militär und spielte womöglich am Computer Ego-Shooter.

Das Profil trifft fast perfekt auf die Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zu – die aber erst fünfeinhalb Jahre später aufflogen.
Quelle: https://taz.de/!5095603/

Wieso Rödel es anders darstellt, hat mMn nur einen Grund: Sie will Horn als unglaubwürdig abstempeln!


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 08:34
@Ludwig01
@DerGreif
@jaska

Zum Thema ne bis in idem hatte ich ja bereits das eine oder andere geschrieben. Ich verweise mal auf folgende Beiträge, die das von @DerGreif Geschriebene vielleicht ergänzen können:

Beitrag von DoctorWho (Seite 4.851)

Beitrag von DoctorWho (Seite 3.944)


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 10:43
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:auf jeden Fall sind diese beiden Anrufe beim Notruf von einer öffentl Telefonzelle aus , zumal an einem regnerischen Tag, bedeutend.

Es soll sich aber um einen scherz gehandelt haben (ich glaube das persönl nicht)
Den möglichen Grund hatte ich schon geschrieben: "Automatisch" Polizei anrücken lassen (aus Sicht eines 7jährigen!) Weil er eine Verfolgung / Tötung / Verbuddeln / Abtransport gesehen hat. (Hier hätte vllt in der Grundschule mal aufgeklärt werden müssen, dass, wenn man den Notruf wählt, man auch den Ort nennen soll und den Grund der "Not")
An einen Scherz glaube ich nicht: Bei einem Scherz will man doch andere teilhaben lassen. Das Telefon weiterreichen, wenn jemand rangeht. Gemeinsam lachen... Es ist aber nicht bekannt, ob/dass noch andere Kinder dabei waren.


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 11:45
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:(Hier hätte vllt in der Grundschule mal aufgeklärt werden müssen, dass, wenn man den Notruf wählt, man auch den Ort nennen soll und den Grund der "Not")
Ist denn jetzt die Schule Schuld? :D Soweit ich weiß, kann die Polizei durchaus erkennen, von welchem Ort der Notruf abgesetzt wurde. Und wenn ein Kind Panik hat, dann hilft da auch der noch so beste Unterricht nicht weiter.

Jedenfalls gab es nichts Verwertbares, was der Bub bei der Polizei ausgesagt hatte. Dass die Erinnerung im Laufe der Jahre noch mehr verblasst und verfälscht wurde, davon ist auszugehen. Damit ist es völlig müßig, hier nochmal ansetzen zu wollen.

Das Einzige, was bei der Bewertung des Falls Sin machen könnte, das sind die Uhrzeiten:
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb am 18.02.2019:Um diese offene Frage endgültig zu klären, habe ich gerade Otto Lapp gefragt, ob er die Anrufzeiten kennt und falls ja, ob ich sie hier veröffentlichen darf.
Seine Antwort lautete ja, auf beide Fragen.

Der erste Anruf ging um 16.58 Uhr ein, der zweite um 17.06 Uhr.



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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 12:04
Zitat von emzemz schrieb:Ist denn jetzt die Schule Schuld?
Nee, das nicht. Ich versuche nur, mich in einen 7jährigen/Schulanfänger hineinzuversetzen, der zwar wusste, dass man bei Gefahr und Not diesen Notruf wählen kann. Und...? Irgendwie würde dann die Polizei kommen und sich um alles kümmern!
Die kam aber nicht zur Telefonzelle. Also rief er nochmal an. Wieder nichts.
Mensch, das war ein kleiner Junge! Ich hoffe sehr, dass er irgendwann in der Lage ist, darüber zu sprechen.

Zu den Uhrzeiten: Dazu hatte ich vier mögliche Szenen genannt. Und vllt etwas "Bedenkzeit" bzw Wegezeit zur Telefonzelle?


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 12:13
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Die kam aber nicht zur Telefonzelle. Also rief er nochmal an. Wieder nichts.
Das mag deine Annahme sein. Ich würde eher davon ausgehen, dass der Junge seinen Mut zusammennahm, aber sich dann aberrmals nichts zu sagen getraute.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Mensch, das war ein kleiner Junge! Ich hoffe sehr, dass er irgendwann in der Lage ist, darüber zu sprechen.
Und worauf begründet sich deine Hoffnung? Meinst du, da kommen irgendwelche Erinnerungen wieder hoch?


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 13:06
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb am 18.02.2019:Der erste Anruf ging um 16.58 Uhr ein, der zweite um 17.06 Uhr.
Peggy verschwand auf dem Nachhauseweg gegen 13:30-14 Uhr
Der /die Täter hatten demnach etwa 3 Stunden Zeit, dem Mädchen etwas anzutun und dann ihre Leiche zu verbringen.

Interessant in diesem Zusammenhang:

WANN will MS von dem "Unbekannten" die Kinderleiche am Bushäuschen bei der Feuerwehr "in Empfang" genommen haben?

Deckt sich das in etwa mit den Anrufzeiten?

Dass der Junge etwas Außergewöhnliches mitbekommen hat, davon gehe ich aus. Aus Spaß hat er an diesem nasskalten Tag den Notruf der Polizei nicht gewählt.

Dass er sich nicht erinnern kann, dass er der Mutter verschiedene Versionen erzählte, dass alles dürften Psychologen erklären können.
Vielleicht hat ihm auch das Verschwinden von Peggy derart zugesetzt, dass sich auf die eigentl Erinnerung eine Falscherinnerung "draufgesetzt" hat.

Die beiden Notrufe sind jedenfalls beachtenswert und wenn das für die Lichtenberger Kinder nicht "normaler Spaß" war, dann umso mehr


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 13:19
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:WANN will MS von dem "Unbekannten" die Kinderleiche am Bushäuschen bei der Feuerwehr "in Empfang" genommen haben?
Dazu ist, da bin ich ziemlich sicher, nie etwas von den Ermittlern bekanntgegeben worden.
Auch der Anwalt von MS sagt nichts hierzu.
Es ist auch nichts darüber bekannt, wie MS die restliche Zeit seines Geburtstags verbracht hat.


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 13:21
@emz
man kann es aber etwas eingrenzen, denn MS war ja mit seinem Wagen noch beim Geld abheben.

Wann war das nochmal?


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 13:30
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Wann war das nochmal?
Das war um 15.17 Uhr.
So genau wie beschrieben wird, wo er vormittags war, z. B. Finanzamt, da ist das doch auffällig, dass es für die Zeit danach keine Infos gibt. Wird sicher Gründe hierfür geben.


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 14:00
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:WANN will MS von dem "Unbekannten" die Kinderleiche am Bushäuschen bei der Feuerwehr "in Empfang" genommen haben?
Zitat von emzemz schrieb:Dazu ist, da bin ich ziemlich sicher, nie etwas von den Ermittlern bekanntgegeben worden.
Auch der Anwalt von MS sagt nichts hierzu.
so ist es.. - Manuel S. soll sich bei seiner Vernehmung nicht auf Uhrzeiten und Tageszeiten eingelassen haben..


wie will er auch weg von seiner ersten Aussage, überhaupt nicht mit Auto unterwegs gewesen zu sein, bis zu dem 'kurzen SPK-Besuch' - am Bushäuschen vorbei??? - vorher oder nachher? von wo will er gekommen sein? - wo wollte er hin? - bis zu der Feststellung der Ermittler, dass er die Bank in eine Richtung verlassen hat, die wiederum nicht mit dem einstigen Alibi vereinbar ist..

da fällt mir wieder Eulers Aussage ein: 'so kann es nicht gewesen sein'


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Peggy Knobloch

16.04.2021 um 14:12
Zitat von emzemz schrieb:Das war um 15.17 Uhr.
also gut anderthalbe Stunde vor dem ersten Anruf von F.


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