@schärlook Es gibt gleich mehrere Anzeichen, die gegen eine Spontanheilung in der Forensik sprechen.
- 2004 wurde eine Therapie "wegen seiner sexuellen Handlungen an Kindern" verweigert
- 2004 gab es Übergriffe auf Mitpatienten
- 2010 stand Ulvi K. nicht für ein Gutachten zur Verfügung
- 2013 gab es ein Gutachten, das Dinge enthielt, die seiner Betreuerin "sehr bitter aufgestossen" sind
- 2014 wurden die Ärzte fürs Wiederaufnahmeverfahren nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden
- 2014 machte Ulvi K. im Wiederaufnahmeverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
- Im Herbst 2014 wurde ein neues Gutachten erstellt, das das Gericht in seinem festen Willen, eine verfrühte Entlassung in Erwägung zu ziehen, ausbremste
- An Weihnachten/Silvester 2014 wurde zwar ein Freigang, nicht aber eine Übernachtung außerhalb der Klinik erlaubt mit dem Hinweis, der "Therapiestand lässt es nicht zu"
- Januar 2015 entscheidet das LG Bayreuth zunächst, dass Ulvi K. ein weiteres Jahr untergebracht wird
- März 2015 erst das OLG Bamberg gibt den Weg frei für den Umzug in eine betreute Wohngruppe (Argument war die Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsdauer)
- Oktober 2020 erfährt die Öffentlichkeit von der Verlobung Ulvi K.s (Sat1-Doku)
- Februar 2021 wird während eines Gerichtsverfahrens bekannt, dass Ulvi K. sich 2019/2020 zu einem Mitpatienten hingezogen fühlte
(Liste wurde von mir schon einmal eingestellt, jetzt aber ergänzt)