@schärlook Solche alltäglichen Vorfälle landen dann in der Patientenakte und werden sicher vom Personal besprochen. U.a. anhand dieser Informationen wird dann auch das nächste Gutachten erstellt.
Bisher hat es kein Gutachten gegeben, das hier von einer rückfalllosen stabilen Phase ausging, richtig? Meinst nicht, das wäre wie ne Trophäe rumgereicht worden?
schärlook schrieb:Ich vermute also schon, dass die 14 Jahre in der Forensik zu einer Besserung oder von mir aus auch zur "Heilung" beigetragen haben,
Eben nicht. Die gutachterlichen Empfehlungen 2013-2015 haben eine weitere Unterbringung nahegelegt. Das OLG Bamberg hat lediglich die Freilassung in ein betreutes Wohnen und unter Auflagen ausgesprochen, weil die zur Last gelegten Taten nach Wegfall des Mordvorwurfs nicht mehr in einer vernünftigen Relation zur 14jährigen Unterbringung standen.
Mit einer von Dir angenommenen Heilung hätte er ja direkt zu seinen Eltern oder Geschwistern oder seiner Betreuerin ziehen dürfen ohne Auflagen.
Dagegen spricht auch, dass die Unterbringung über den ursprünglich festgesetzten Bewährungszeitraum von 5 Jahren hinausgeht. Andernfalls wäre er letzten Sommer in die vollständige Freiheit entlassen worden.
Das war nicht der Fall.
Die Diebstahlserie und die Verurteilung werden hoffentlich noch eine Rolle spielen wenn es darum geht, ob man weitere Lockerungen gewährt, alles beim Alten lässt oder den Versuch der Freilassung für gescheitert erklärt.
Von welchem medialen Interesse an der kürzlichen Verurteilung sprichst Du? Das war 1 tvo-Bericht über den ersten Verhandlungstag und 1 Zeitungsartikel.
Sonst noch was?