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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.03.2021 um 09:33
Unter Straftaten sind alle in die Strafgesetze fallenden, strafbare Handlung gemeint. Es wird also (zumindest in den Institutionen die ich kenne) so gehandhabt wie überall sonst auch.
Wird ein Vorfall gemeldet oder beobachtet muss er gemeldet und zur Anzeige gebracht werden. Die Forensik ist kein rechtsfreier Boden.

Weiteres gilt für alle weiteren Auffälligkeiten (medizinisch, soziales, Tagesgeschehen...) eine Dokumentationspflicht, die die multidisziplinären Teams meist sehr ernst nehmen..


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 09:53
Straftaten müssen natürlich zur Anzeige gebracht werden.
Gibt es allerdings z.B. einen Patienten, der auf Grund verminderter Steuerungsfähigkeit und diagnostizierter Störung immer wieder gegen andere Patienten sexuell übergriffig wird, natürlich reden wir da nicht von Vergewaltigung, wird dies dokumentiert, findet Eingang in die Akte und wird auch im Therapeutengespräch thematisiert.
Eine Anzeige erfolgt in dem Fall allerdings nicht.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 09:59
Und wie schützt man die anderen Patienten?


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 10:17
Zitat von IvaIva schrieb:Und wie schützt man die anderen Patienten?
In dem das Personal z.B. in den Teambesprechungen für die Problematik mit diesem Patienten sensibilisiert wird und angehalten ist, Situationen möglichst schon im Vorfeld zu unterbrechen.
Auf gut Deutsch, wird festgestellt, dass Patient X sich an Patient Y in einer Weise annähert, die dazu führen könnte, dass es zu einem Übergriff kommt, werden die beiden getrennt.
Hilft nix, wenn solche Übergriffe spontan passieren, dann bleibt oft nur, den entsprechenden Patienten unter besondere Beobachtung zu stellen.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 10:23
@All-apologies
Das ist mir zu ungenau.
Du musst Dir auf der Straße von einem Fremden eine Ohrfeige gefallen lassen. Den würdest anzeigen, richtig?
Wenn das in einer Wohngruppe passiert unter Patienten, was dann? Straftat oder nicht?
Beleidigung?
Sachbeschädigung?
Diebstahl?
Sexuelle Belästigung?


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 11:23
Ich bin zwar nicht @All-apologies , aber generell steht es jedem Patienten frei selbst Strafantrag zu stellen, bzw. stellen zu lassen.


Wenn du jede Beleidigung, jede Sachbeschädigung, jeden Diebstahl und jede sexuelle Belästigung anzeigen würdest, dann wäre es angebracht, wenn sich die Polizei direkt häuslich einrichten würde.
In der Forensik sind Menschen untergebracht, die u.a. wegen solcher Straftaten verurteilt wurden und es ist utopisch anzunehmen, dass sich das Verhalten mal eben auf die Schnelle ändert, nur weil eine Mauer drumrum ist und sie jetzt Patienten heissen.
Natürlich sind solche Straftaten nicht hinnehmbar und werden auch sanktioniert.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 11:30
@wagner

Ich weiß ja nicht, ob mein Vergleich wirklich zutrifft.
Aber könnte das so ähnlich wie in einer Justizvollzugsanstalt sein?

Nur dass sich da Besucher freier bewegen können, wie es Frau Rödel schildert.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 12:03
Zitat von emzemz schrieb:Ich weiß ja nicht, ob mein Vergleich wirklich zutrifft.
Aber könnte das so ähnlich wie in einer Justizvollzugsanstalt sein?

Nur dass sich da Besucher freier bewegen können, wie es Frau Rödel schildert.
Ja und Nein.

Im Massregelvollzug gibt es Abstufungen. Von Wohngruppen, die teilweise einen grossen Freiraum geniessen bis zur Station für besonders gefährliche Straftäter mit Einschluss und besonderer Beobachtung ist alles vertreten.

Die Besuchsregelungen richten sich dann auch danach, wo der Angehörige oder Betreute untergebracht ist.
In einer "offenen" Wohngruppe sind die Regeln natürlich wesentlich entspannter als auf einer Station mit erhöhter Sicherheitsstufe.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 13:10
@jaska
@All-apologies
Therapie im Maßregelvollzug
- und dann?
Eine Verlaufsuntersuchung an
forensischen Patienten (§§ 63 und 64 StGB)


Auszug Seite 45 der Dissertation

2.1.4.4 § 63 StGB: Zwischenfälle
...................
Bei strafbaren Handlungen auf dem Gelände (von 13 % der Probanden, meist Oligophrene, begangen) handelt es sich in der Haarer Studie v. a. um Sexualdelikte (überwiegend exhibitionistische und pädophile Delikte) und Körperverletzungen (Bischof,
1986). Leygraf (1988) ermittelt in der bundesweiten Querschnittserhebung eine Unterbringungs-Deliktquote von 3.9 % der untersuchten 781 Patienten. Unter neuen Straftaten während der Unterbringung versteht er alle Vorfälle, die zu einem polizeilichen
Ermittlungsverfahren geführt hätten, wenn sie angezeigt worden wären. Die betroffenen
31 Patienten haben insgesamt 39 Delikte verübt. Es dominieren wie in der Haarer Studie mit 28.2 % gewalttätige Sexualdelikte (meist einschlägig), gefolgt von gewaltlosen
Eigentums- und Sexualdelikten (20.6 bzw. 12.8 %). Diagnostisch fallen Persönlichkeitsstörungen mit Minderbegabung (48.4 %) und Schizophrenie (29 %) besonders negativ auf. Auch hier kommt es häufig während einer Entweichung zur Straftat.
Eine Studie zu gravierenden intramuralen Delikten (strafrechtlich verfolgte gewalttätige Delikte gegen Personen während der Unterbringung, N = 11) gibt weitere Hinweise
auf besonders gefährdete Personen, auch wenn sie nur eingeschränkte Aussagekraft
aufgrund der niedrigen Stichprobengröße aufweist......
Quelle: https://epub.uni-regensburg.de/12085/1/08_11_10_DISS_Adelheid_Bezzel.pdf


Ich denke daß es nicht häufig zu Anzeigenerstattungen bei sich in der Forensik ereignenden Zwischenfällen kommt - die Täter sind schliesslich aufgrund geminderter Schuldfähigkeit zur "Heilung " untergebracht und viele Zwischenfälle dürften krankheitsbedingt ausgelöst sein und aufgrund der engmaschigen Überwachung relativ geringfügig bleiben.

Derlei Zwischenfälle fließen aber natürlich in die regelmäßigen Begutachtungen mit ein und und bleiben so bezüglich der Aufenthaltsdauer der Patienten ja auch nicht folgenlos.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 13:22
@wagner
Zitat von wagnerwagner schrieb:Ich bin zwar nicht @All-apologies , aber generell steht es jedem Patienten frei selbst Strafantrag zu stellen, bzw. stellen zu lassen.
das denke ich auch - aber das scheint in der Praxis wohl nicht so häufig vorzukommen.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 13:24
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:das denke ich auch - aber das scheint in der Praxis wohl nicht so häufig vorzukommen.
Nein, das ist eher die absolute Ausnahme.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 13:57
@AVIOLI
@wagner
Herzlichen Dank für Eure Beiträge.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 14:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Was fällt denn unter den Begriff „Straftat“ innerhalb der Geschlossenen?
Wenn es keinen rechtsfreien Raum gibt, dürfte die Frage in der Theorie einfach zu beantworten sein. Ähnliche Fragestellungen gibt es auch bzgl. Straftaten in JVAs. Wer noch kann oder will als Betroffener stellt Strafanzeige (z. B. wegen Vergewaltigung, etc.), da es eine Anzeigepflicht von Straftaten (z. B. durch das Personal) nur für Mord, Totschlag, Raub und räuberische Erpressung gibt. Soweit die Theorie...


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 14:20
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Ich denke daß es nicht häufig zu Anzeigenerstattungen bei sich in der Forensik ereignenden Zwischenfällen kommt - die Täter sind schliesslich aufgrund geminderter Schuldfähigkeit zur "Heilung " untergebracht...
Ja, denke ich auch. Wer z. B. in der Forensik vergewaltigt wird und Anzeige erstattet, erwirkt im besten Fall eine Verurteilung des Täters mit anschließender Unterbringung in der Forensik...


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 14:27
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:.... aber in der Höllental-Doku findet Rank dann plötzlich entschuldigende Worte für das Vatertagsgeschehen - so kanns gehn, man braucht lediglich eine plausible Unterrichtung, in der man auf gravierende Fehler hingewiesen wird. Oder man bekommt mal ne saftige Rüge ;)
deswegen bekam die Brandrede vom Herrn Rank wohl auch ein Extra Plätzchen ;)

so fand sich die MS betreffende Passage am 18.01.2019 wohl noch ab folgender Minute der damals 2 stündigen Pressekonferenz
Zitat von emzemz schrieb am 21.01.2019:Pressekonferenz 18.01.2019 - Rede Rank zweiter Teil
1:05:15
So, jetzt geht es ein bisschen ans Eingemachte. Ich habe das mit niemandem abgesprochen. Vielleicht hat es auch Folgen für mich, ist egal. O.K.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb am 18.01.2019:
Pressekonferenz Mordfall Peggy / Jutizskandal Ulvi K. - dauert 2 Stunden, das schau ich mir jetzt an.
Verblieben sind davon aktuell 3 Einzelvideos mit einer ca. Gesamtlaufzeit von nur 1:10 min

Rede Rank - Rede Rödel - Forderungen des Unterstützerkreises


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 17:42
@schärlook
Ich hoffe wir sind uns einig, dass eine Vergewaltigung zu den Ausnahmdelikten in einer Psychiatrie gehört, die sicher mit der nötigen Sorgfalt behandelt wird.
Mir ging es um die Graubereiche, die hier zunächst auch von Dir vehement verteidigt wurden in dem Sinn, dass auch die kleinste Verfehlung zur Anzeige kommen muss.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 19:30
@jaska
Mir ging es ursprünglich um die Frage, ob von UK auch in der Psychiatrie evtl. sexuell motivierte Straftaten im juristischen Sinn begangen wurden, bzw. falls ja, warum diese nicht zur Anzeige kamen. Diese zweite Frage konnte für mich mittlerweile geklärt werden (keine Anzeigepflicht, etc). Weiterhin handelt es sich z. B. beim Vorwurf des "sexuellen Übergriffs" erst seit 2016 um den Vorwurf einer Straftat (https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/sexualstrafrecht/sonstige-straftaten/sexueller-uebergriff/ ), im Gegensatz z. B. zu "sexuellen Auffälligkeiten". Ein Gutachter, der nach 2016 in seinem Gutachten von "sexuellen Übergriffen" spricht, läuft also u. U. Gefahr, sich eine Anzeige wegen des Vorwurfs einer Straftat einzuhandeln, wenn es dafür z. B. keine Anzeige oder handfeste Beweise gibt.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 22:39
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist mir zu ungenau.
Weshalb? Jede beim Personal offiziell eingegangene Meldung einer Straftat ist meldepflichtig, muss dokumentiert und an die Behörden weitergeleitet werden. Das passiert so regelmäßig, dass das kein Aufsehen bei den Professionellen erregt.
Aber natürlich gibt es auch Fälle, die intern geregelt werden. Das ist aber bei schweren vergehen oder Wiederholungen nicht der Regelfall.
Zitat von wagnerwagner schrieb:Ja und Nein.


Im Massregelvollzug gibt es Abstufungen. Von Wohngruppen, die teilweise einen grossen Freiraum geniessen bis zur Station für besonders gefährliche Straftäter mit Einschluss und besonderer Beobachtung ist alles vertreten.

Die Besuchsregelungen richten sich dann auch danach, wo der Angehörige oder Betreute untergebracht ist.
In einer "offenen" Wohngruppe sind die Regeln natürlich wesentlich entspannter als auf einer Station mit erhöhter Sicherheitsstufe.
Dem ist nichts hinzufügen..
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Derlei Zwischenfälle fließen aber natürlich in die regelmäßigen Begutachtungen mit ein und und bleiben so bezüglich der Aufenthaltsdauer der Patienten ja auch nicht folgenlos.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Ja, denke ich auch. Wer z. B. in der Forensik vergewaltigt wird und Anzeige erstattet, erwirkt im besten Fall eine Verurteilung des Täters mit anschließender Unterbringung in der Forensik...
Es gibt verschiedene Stufen der Verwahrung und natürlich unterschiedliche Sanktionen, die sich maßgeblich auf die Lebensqualität der Bewohner auswirken..
Im Regelfall strebt jeder mensch nach Autonomie und Selbstverwirklichung. Die Konsequenzen sind sehr vielen spätestens nach den ersten Sanktionen bewusst.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 22:51
@All-apologies
Zitat von All-apologiesAll-apologies schrieb:Weshalb?
Na weil Du Dich nicht festlegen kannst oder willst, wo die Grenze verläuft zwischen Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden und solchen, die intern geregelt werden. Ich hatte Beispiele genannt.

Nun schränkst Du auch ein, aber was verstehst Du unter
Zitat von All-apologiesAll-apologies schrieb:Jede beim Personal offiziell eingegangene Meldung einer Straftat
Wer meldet "offiziell" und "wie genau"?

Wahrscheinlich meinen wir dasselbe aber Du willst die Grauzone nicht so deutlich ansprechen oder wahrhaben.


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Peggy Knobloch

28.03.2021 um 23:22
Der Ton ist unangemessen.

Jede Straftat die mir oder einer anderen Person - die in einem Beschäftigungsverhältnis steht- gemeldet wird, (durch Beobachtung von Dritten, oder Betroffenen) und in einen tatsächlichen Straftatbestand fällt, muss offiziell im jeweiligen (Computer) System, zeitnah und detailliert dokumentiert und weitergeleitet werden. Das inkludiert natürlich auch
Zitat von jaskajaska schrieb:Sachbeschädigung?
Diebstahl?
Sexuelle Belästigung?
Gewaltdelikte uvm.

Wenn man jede Beleidigung melden würdest die so am Tag geäußert wird wirst du nicht mehr fertig aber das ist jedem hier klar, deshalb als Fragestellung ungeeignet. Geht eine Beleidigung jedoch in Drohung über (selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten) wird dies natürlich umgehend gemeldet und der Klienten wird gegebenenfalls medikamentös eingestellt.

Wird er zu Gefahr für seine Umwelt ändert sich die Art der Verwahrung.

Und entgegen der vorherrschenden Meinung sind in der Forensik nicht ausschließlich Täter untergebracht, die einem so hohen Grad an Behinderung/Erkrankung/Persönlichkeitsstörung aufweisen, dass sie die einfachsten sozialen Regeln nicht verstehen können. Psychotische Klienten werden medikamentös behandelt um einer Fremdgefährdung entgegenzuwirken. Außerdem geht es in der Haft nicht nur um Strafe sondern auch um Behandlung und Rehabilitation. Das inkludiert auch soziales lernen.


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