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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.12.2015 um 22:43
@der_wicht
Der Unterschied zwischen beiden Tatbeständen ist in mehrfacher Hinsicht relevant.
Zum einen ist er für den Grad der Viktimisierung der Opfer von Bedeutung.
Die Faktoren sind aus dem Schaubild „Anforderungs-Ressourcen-Modell zu Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit in Folge einer Viktimisierung durch Gewalt und Aggression. „ von Dr. Andrea Mohr zu entnehmen.

Quelle: http://www.uni-bielefeld.de/ikg/jkg/1-2003/mohr.pdf

Das Abhängigkeitsverhältnis bei Missbrauch mit Schutzbefohlenen unterstreicht die Macht der Täter. Sie entscheiden über Lebensaspekte des Opfers. Diese Täter verfügen meist, neben der rechtlichen oder sozialen Macht über das Opfer, ein höheres gesellschaftliches Ansehen, aus denen sie dann Strategien der Abwertung und Demütigung, Drohungen, Erpressung, Manipulation entwickeln (oftmals Demoralisierung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Opfers).

Zum Anderen ist es hinsichtlich der öffentlichen Wahrnehmung von Bedeutung, denn es hat im öffentlichen Angstempfinden einen anderen Stellenwert. Es ist gesellschaftlich von immenser Bedeutung ein Grundvertrauen in verschiedene Einrichtungen und Personen zu haben, damit wir (Gesellschaft) unsere Kinder ruhigen Gewissens in die Schule, in betreute Freizeiteinrichtungen oder zum Arzt schicken können.

Missbrauch an Schutzbefohlenen wird also im öffentlichen Rechtsempfinden, insbesondere wenn es sich um Respektspersonen und Amtsträger handelt, als deutlich schlimmeres Vergehen gewertet.

Bezüglich meiner geleisteten Beiträge: Leider ist deine Antwort, wie erwartet, ablenkender Natur und hat nichts mit dem angesprochenen Sachverhalt zu tun. Ich muss nicht überall meinen Senf dazugeben, konnte hier aber einfach die Finger nicht mehr stillhalten. Es geht hier um sekundäre Viktimisierung von Opfern (dazu zählt neben der Bagatellisierung auch die Dramatisierung von Taten) und deren Angehörigen. Bei allem Respekt für das Moderatorenteam, aber mir drängte sich bei dem Eklat um das „D-wort-welches-nicht-genannt-werden-soll“, die Steinigungsszene aus dem „Leben des Brain“ auf.

Es gibt Opfer, die nach Tatbeschreibungen „Dritter“ das Gefühl haben, bei der Tat gar nicht dabei gewesen zu sein. Wenn sich Frau Rödel, öffentlich mit ihrem Klarnamen über das Zeugenempfinden äußert, dann werde ich das solange hinnehmen, bis die Zeugen Frau Rödel der Verleumdung bezichtigen.

Ob ich die Veröffentlichung gut finde, steht auf einem anderem Blatt, denn ich weiß nicht welches Opfer bis heute schweigt (ggf. ganz andere Erlebnisempfindungen hatte) und hätte es, auch wenn die Behauptung vielleicht rechtlich abgesichert ist, aus moralischen Gründen nicht veröffentlicht. - Uff, viel hätte, hätte Fahrradkette.

So, lieber Wicht. Wenn du hier unten angekommen (und nicht vor Langeweile eingeschlafen) bist, möchte ich einen Buchstabenbonus auf diesen Beitrag. Wenigstens ein Fleißbienchen oder ne Butterblume in mein Forumsführungszeugnis ?


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Peggy Knobloch

08.12.2015 um 00:53
@lormie
Zitat von lormielormie schrieb:Wenn sich Frau Rödel, öffentlich mit ihrem Klarnamen über das Zeugenempfinden äußert, dann werde ich das solange hinnehmen, bis die Zeugen Frau Rödel der Verleumdung bezichtigen.
Wie soll das denn gehen?
Könnte mir vorstellen, dass das etwas schwierig wird, wenn zwar G.R. ihren Namen nennt, aber keinen einzigen der Zeugen namentlich benennt.
Die nächste Frage, die ich mir stelle, ist das Verleumdung, wenn jemand behauptet, ein Missbrauchsopfer hätte dabei Spaß gehabt, als U.K. an ihm manipulierte. http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und was ist mit den Eltern, die sich an G.R. gewandt hatten, werden die dann auch verklagt :D


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Peggy Knobloch

08.12.2015 um 13:48
Zitat von emzemz schrieb:Wie soll das denn gehen?
Könnte mir vorstellen, dass das etwas schwierig wird, wenn zwar G.R. ihren Namen nennt, aber keinen einzigen der Zeugen namentlich benennt.
Ich gehe davon aus, dass die Betroffenen ihren eigenen Namen kennen.
Zitat von emzemz schrieb:Die nächste Frage, die ich mir stelle, ist das Verleumdung, wenn jemand behauptet, ein Missbrauchsopfer hätte dabei Spaß gehabt, als U.K. an ihm manipulierte.
Sicher kann man gegen solche öffentlichen Äußerungen rechtlich vorgehen. Wenn auch nur ein Betroffener dagegen vorgeht, müssen die Aussagen korrigiert werden. Sie muss dann öffentlich einräumen, dass es Betroffene gab, die den Sachverhalt belastend empfunden haben.
Zitat von emzemz schrieb:Und was ist mit den Eltern, die sich an G.R. gewandt hatten, werden die dann auch verklagt :D
Ich kann dir nicht folgen. Wieso die Eltern verklagen?
Eltern können, sofern die Betroffenen noch nicht mündig sind, im Sinne ihrer Kinder gegen die Behauptungen vorgehen. Sind die Kinder volljährig, müssen sie selbst entsprechend Klage einreichen (ich gehe aber davon aus, das umsorgende Eltern durchaus unterstützend Einfluss nehmen).
Sind die Betroffenen tot, so können durchaus Angehörige klagen, wie z.b. die Schwestern im Fall Bruno Lüdke, gegen den Film vorgehen wollten. Hat ja damals leider nicht geklappt.

Ich bin aber kein Jurist, daher bitte ich um Korrektur, falls meine Darstellungen falsch oder unzureichend sind.


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Peggy Knobloch

08.12.2015 um 14:39
@lormie
Zitat von lormielormie schrieb:Ich kann dir nicht folgen. Wieso die Eltern verklagen?
Wäre ich missbraucht worden und meine Eltern hätten die Betreuerin des Täters von sich aus dahingegen informiert, dass ich dabei Spaß gehabt hätte, da wäre aber einiges los. Wobei "verklagen", erkennbar an dem :D , eher ironisch gemeint war. Aber "umsorgende Eltern" sehen für mich ein bisschen anders aus.
Zitat von lormielormie schrieb:Sicher kann man gegen solche öffentlichen Äußerungen rechtlich vorgehen. Wenn auch nur ein Betroffener dagegen vorgeht, müssen die Aussagen korrigiert werden. Sie muss dann öffentlich einräumen, dass es Betroffene gab, die den Sachverhalt belastend empfunden haben.
Wie stellst du dir das dann in der Praxis vor? Ich denke da gerade an die Printmedien, wo eine Gegendarstellung auf der gleichen Seite in gleicher Schriftgröße stehen muss. Muss sie dann erneut eine Pressekonferenz einberufen, die Kamerateams einladen und ein entsprechendes Video mit einer Gegendarstellung ins Netz stellen?


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Peggy Knobloch

08.12.2015 um 18:29
Wäre ich missbraucht worden und meine Eltern hätten die Betreuerin des Täters von sich aus dahingegen informiert, dass ich dabei Spaß gehabt hätte, da wäre aber einiges los. Wobei "verklagen", erkennbar an dem :D , eher ironisch gemeint war. Aber "umsorgende Eltern" sehen für mich ein bisschen anders aus.
Rhetorische Gegenfrage:
Wie wehren sich die Betroffenen, gegen selbsternannte moralische Instanzen, die anonym und ungebeten das Geschehene bewerten? Die den Betroffenen suggerieren möchten, welches Verhalten angebracht wäre und wie sie sich zu fühlen haben. Die die Betroffenen instrumentalisieren, um weitere Personen zu diskreditieren, nur um ihr „gesundes“ Rechtsempfinden pflegen zu können.

Ich weiß nicht was tatsächlich vorgefallen ist, daher werde ich mich nun auch wieder in Zurückhaltung üben.


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Peggy Knobloch

08.12.2015 um 19:00
@lormie
Zitat von lormielormie schrieb:Ich weiß nicht was tatsächlich vorgefallen ist, daher werde ich mich nun auch wieder in Zurückhaltung üben.
Wenn das nicht eine der zehn besten Ideen ist :D


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Peggy Knobloch

09.12.2015 um 10:35
Zitat von lormielormie schrieb:Wie wehren sich die Betroffenen, gegen selbsternannte moralische Instanzen, die anonym und ungebeten das Geschehene bewerten? Die den Betroffenen suggerieren möchten, welches Verhalten angebracht wäre und wie sie sich zu fühlen haben. Die die Betroffenen instrumentalisieren, um weitere Personen zu diskreditieren, nur um ihr „gesundes“ Rechtsempfinden pflegen zu können.
Wenn das nicht eine der besten Gegenfragen ist ... :-)


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Peggy Knobloch

09.12.2015 um 10:42
Zitat von lormielormie schrieb:Wie wehren sich die Betroffenen, gegen selbsternannte moralische Instanzen, die anonym und ungebeten das Geschehene bewerten? Die den Betroffenen suggerieren möchten, welches Verhalten angebracht wäre und wie sie sich zu fühlen haben. Die die Betroffenen instrumentalisieren, um weitere Personen zu diskreditieren, nur um ihr „gesundes“ Rechtsempfinden pflegen zu können.
Ich kenne nur eine selbsternannte moralische Instanz, die ungebeten das Geschehen bewertet und den Betroffenen suggeriert, wie sie sich zu fühlen haben! Die einen Behinderten instrumentalisiert, um Opfer zu diskreditieren und ihr ganz eigenes, wie sie es nennt "gesundes" Rechtsempfinden zu pflegen.


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Peggy Knobloch

21.12.2015 um 07:01
So, nachdem nun fast 2 Wochen nix geschrieben wurde (wohlgemerkt auch nicht von denen, die hier immer darüber meckern, es würde zu viel Unpassendes behandelt) werde ich wieder mal was zu Ulvi K. schreiben und hoffe sehr, diesmal bleiben die üblichen Beschwerden aus.


Ich würde gerne von unseren Fachleuten wissen, ob die Ablehnung einer Revision im Fall Mollath in irgendeiner Weise auf die Aussichten einer Wiederaufnahme in Sachen Missbrauch an Peggy übertragbar ist.

Der Bundesgerichtshof teilte kürzlich mit, dass der Revisionsantrag Mollaths gegen den Freispruch schon im Oktober abschlägig beschieden wurde.

In der Begründung heisst es u.a.:
Ein Angeklagter kann eine Entscheidung nur dann zulässig anfechten, wenn er durch sie beschwert ist. Dies bedeutet, dass die Urteilsformel einen unmittelbaren Nachteil für den „Beschwerten“ enthalten muss, der seine Rechte und geschützten Interessen unmittelbar beeinträchtigt. Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet
Bei Ulvi K. liegt der Fall ja anders. Zunächst schon weil es sich um ein angestrebtes WAV handelt und nicht um eine Revision.
Er war 2004 für die festgestellten Sexuellen Missbräuche wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Im selben Verfahren wurde er wegen Mordes verurteilt und in der Forensik untergebracht.

Ist nun entscheidend, wie das Gericht damals die Kausalität der Unterbringung dargestellt hat? Also Unterbringung wegen Schuldunfähigkeit wie bei Mollath oder Unterbringung statt Gefängnis wegen Mordes? War Ulvi K. "beschwert" durch den Freispruch bzgl. der Missbräuche?

Würde mich über Eure Antworten freuen @DerGreif, @DoctorWho, @LivingElvis und @jederandereauch.


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Peggy Knobloch

21.12.2015 um 08:18
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist nun entscheidend, wie das Gericht damals die Kausalität der Unterbringung dargestellt hat? Also Unterbringung wegen Schuldunfähigkeit wie bei Mollath oder Unterbringung statt Gefängnis wegen Mordes? War Ulvi K. "beschwert" durch den Freispruch bzgl. der Missbräuche?
Er war wegen des Missbrauchs in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Wäre es wegen des Mordes dort, hätte er spätestens nach dem Freispruch ohne Verzögerung und Auflagen entlassen werden müssen. Evtl. schon mit der Stattgabe des WAV wie bei Mollath.

Er wurde nicht entlassen und ist aktuell nur unter Auflagen in der WG unter gebracht. Er ist somit nach wie vor beschwert, wie Mollath vor dem WAV, da ist nicht dran zu rütteln.


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Peggy Knobloch

21.12.2015 um 08:56
@jaska

Das Urteil von Mollath hast Du auch ungünstig hier zitiert. Ich hatte mich schon etwas gewundert, was der BGH da geschrieben haben soll. Bei dem Lesen des Urteils insgesamt passt es aber wieder. Ich weiß, Du hast auch "u.a." geschrieben.

Der wesentlichste Teil dieses Urteils findest Du eigentlich im letzten Absatz, dass keine ausreichenden rechtlichen Gründe - im Rahmen der Überprüfungsmöglichkeit des BGH - gegen die Feststellung dargelegt wurde, also dass was in der Begründung steht als Fakt anzusehen ist. Wären bei dieser Feststellung des Faktes rechtliche Fehler festzustellen gewesen, dann würde der Beweis für diesen Fakt fehlen und dann wäre es nur eine Vermutung und dann wäre nach der im BGH-Urteil zitierten Rechtsprechung des EMRK schon einen Aufhebung vonnöten.


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Peggy Knobloch

21.12.2015 um 11:29
@SCMP77
Wo bitte hab ich Mollaths Urteil zitiert?


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Peggy Knobloch

21.12.2015 um 12:41
Das ist ein Teil der Urteilsbegründung des BGH:
Zitat von jaskajaska schrieb:Ein Angeklagter kann eine Entscheidung nur dann zulässig anfechten, wenn er durch sie beschwert ist. Dies bedeutet, dass die Urteilsformel einen unmittelbaren Nachteil für den „Beschwerten“ enthalten muss, der seine Rechte und geschützten Interessen unmittelbar beeinträchtigt. Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet
Wie gesagt, im Urteil steht einfach noch mehr und insbesondere wird da auch auf ein Urteil des EGMR verwiesen, wo ein Gericht in der UrteilsBEGRÜNDUNG mehr oder weniger so geschrieben hatte, dass man die Tat nur nicht beweisen konnte, aber versteckt zum Ausdruck gebracht hatte, dass es von der Täterschaft ausgeht. Das Urteil war schon allein mit Menschenrechten nicht vereinbar. Unser Grundgesetz sichert dem Bürger aber noch mehr als die Menschenrechte zu.

Hier waren also in der Begründung (nicht nur im Tenor) belastende Behauptungen aufgestellt, die es nicht beweisen konnte. In Deinem Ausschnitt ging es aber nur um die Urteilsformel also um den Tenor. Und rein so eine pauschale Aussage ist - wie man der weiteren Urteilsbegründung entnehmen kann, gar nicht gemeint, auch wenn es in dieser Richtung missverstanden werden kann.


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Peggy Knobloch

24.12.2015 um 14:27
@jaska
Entscheidend ist, dass UK immer noch beschwert ist. Mollath war ja nach dem letzten Urteil ohne Auflagen ein freier Mann (Freispruch ohne Anordnung einer Maßregel). UK hingegen ist immer noch mit Auflagen belastet. Und der Freispruch mit gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung gilt immer noch und stellt ebenfalls eine Belastung dar.

lg
g.

PS: Das nur auf die Schnelle.


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Peggy Knobloch

30.12.2015 um 18:54
@DerGreif
Danke!



Hier mal wieder was Neues, eine veröffentlichte Kommumikation von Frau Rödel und Herr Dr. Weinberger, die früher mal zusammengearbeitet hatten, um die Freilassung Ulvi K.'s zu erreichen.

Jetzt ist warum auch immer Folgende Kommunikation in diesem Blog zu finden, weitere Bestätigungen für diesen Dialog habe ich nicht. In jedem Fall geht es darum, warum Frau Rödel sich durch Herrn Postel unterstützen lässt.


http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/aktuelle-mitteilungen/
2.) Korrespondenz zu Ulvi Kulac

mit Gudrun Rödel, die den geistig behinderten, fast 14 Jahre lang zu Unrecht psychiatrisch internierten Ulvi mit viel Herzblut betreut und ihm zur Freiheit (in seinem Rahmen) zurückverholfen hat. Ulvi lebt glücklich und zufrieden jetzt in einem betreuten Wohnheim.

Weinberger an Rödel am 8.12.2015

… Dieser Tage ging mir ein Video zu, das Herrn Postel bei Ihrer zu Ulvis Freilassung am 31.7.2015 abgehaltenen Veranstaltung in Bayreuth in Aktion zeigt. Ich weiß nicht, ob Sie realisieren, daß und wie Sie damit zum Fortgang krummer Verhältnisse in der Psychiatrie, zur Belu­sti­gung zwar des Publikums, letztlich aber zur Zerstreuung ernsthaften Interesses der Allge­mein­heit für die in psycho-justiziellen Bereich sich abspielenden Schreck­nisse beigetragen und solides Bemühen um ihre Abstel­lung, Abstel­lung auch der Über­heblichkeiten der hier Beschäftigten entgegenwirkten. Dachten Sie wirklich, eine „ordentliche Psychia­trie, keine Scharlatanerie„, so Gustl Mollath, voranzubringen, indem Sie dem bekannte, heute mit Mollaths Ex-Ver­tei­di­ger Strate verbundenen Hochstapler und Betrüger Postel die Bühne be­rei­te­ten? Ich kann mich nur wundern. Etwas Grundsätzliches noch, aber Sie wissen es selbst: Bei aller Kritik an gar empörenden Unzuläng­lich­kei­ten darf nie außer Acht geraten, daß es Justiz wie Psychiatrie grundsätzlich braucht.

Rödel an Weinberger am 11.12.2015

… Postel hatten wir zu einem Zeitpunkt nach Bayreuth eingeladen, als eine Freilassung von Ulvi noch sehr in Frage stand. Wir mussten jede Plattform nutzen, um in die Öffentlichkeit zu kommen. Dass seine Person sehr umstritten ist, war uns sehr wohl bekannt. Er hat diese Lesung für Ulvi – ohne Honorar – abgehalten. Aber seine Darstellung (wie übrigens auch in der Sendung am Mittwoch), dass er über zwei Jahre mit als Gutachter gearbeitet und Fremd­wör­ter ver­wendet hat, die es weder in diesen noch in anderen Bereichen der Medizin gibt und dass keiner gemerkt hat, dass er nur ein kleiner Postbote ist, regt schon sehr zum Nachdenken an.

Ich habe in der Sache Ulvi die Arbeit von fünf verschiedenen, zum Teil gar habilitierten psy­ch­ia­trischen Gutach­tern – Nedopil, Kröber, Wenske, Blocher und Leipziger – kennengelernt; sie waren alle katastrophal, ja geradezu niederschmetternd. (Sie bestätigen die Aussage im TV-Bericht vom Dienstag zum Fall Mollath (BR 8.12.2015 Mollath – Und plötzlich bist du verrückt): Einer schreibt vom anderen ab!)

Nedopil und Kröber haben die geistige Behinderung von Ulvi völlig außer Acht gelassen. Ulvi hat ihnen teilweise regelrechte Märchen erzählt; keiner von beiden hat einmal den Wahr­heitsgehalt überprüft. Nedopil hat Ulvi sogar seinen Studenten bei einer Vorlesung als den Mörder von Peggy Knobloch präsentiert bzw. regelrecht vorge­führt. Nedopil hatte die geistige Behinderung von Ulvi zwar zunächst eindeutig diagnostiziert; ein behinderter Mensch auf dem geistigen Niveau eines Zweitklässlers! Als es aber um die Frage der Verhand­lungs­fä­hig­keit ging, hat er sein eigenes Gutachten über den Haufen geworfen und Ulvi für verhand­lungs­­fähig erklärt und somit die Grundlage für den Prozess und seine Ver­urteilung gelegt!!!!

Blocher hat Ulvi zweimal begutachtet; in der Begutachtung nach dem Freispruch des Mordes in meinem Beisein erklärte er, dass Ulvi die ganzen Jahre in der Psychiatrie wegen des angeb­lichen Mordes an Peggy Knobloch untergebracht sei. Für seine anderen Handlungen hätte er höchstens ein bis zwei Jahre Therapie bekommen. Im schriftlichen Gutachten waren seine Aus­füh­run­gen – zu meinem und Ulvis Entsetzen – total entgegengesetzt; er erklärte ihn plötzlich für nach wie vor gefährlich (was dieser tatsächlich nie war!).

Von Dr. Leipziger ganz zu schweigen: in den jährlichen Berichten für die Strafvoll­streckungs­kammer wurden immer wieder Gründe erfunden, um eine Freilassung zu verhindern. So wur­de festgestellt, dass Ulvi auf seiner Station immer wieder sexuell auffällig sei. Mir liegen je­doch von seinen Kameraden die Unterschriften vor, wonach dies keinesfalls zutrifft, im Ge­gen­teil: Ulvi sei ein ganz ruhiger und lieber Zeitgenosse!

Sehr geehrter Herr Dr. Weinberger, all diese Vorkommnisse in meinen über 10 Jahre an­dau­ernden Re­cherchen bringen mich nicht nur zum Wundern, sondern lassen bei mir große Zwei­fel an der Psychiatrie aufkommen. Während meiner Besuche bei Ulvi in der Psychiatrie in Bayreuth haben sich viele Menschen Hilfe suchend an mich gewandt, die zum Teil bereits 10, 20 und sogar über 40 Jahre hinter Gittern sind ohne Lockerungen und völlig resigniert haben. Das kann und darf nicht länger hingenom­men werden; dagegen vorzugehen, das war auch der Grund meines Beitritts in die GEP.

Weinberger an Rödel am 14.12.2015

… Ihre „großen Zweifel an der Psychiatrie“, die Ihnen beim Fall Ulvi kamen, steigen uns seit 40 Jahren immer wieder auf. Sie sind es, über denen wir unsere GEP (vormals DVpMP) grün­deten. Ihre Aktivitäten wur­den in unseren Rundbriefen regel­mä­ßig do­kumentiert. Wer aber las sie?[1]

Weil wir den Jammer in den Psycho-Fächern aufzeigten, nichts übertrieben, aber auch nichts ausließen – um Ulvi kümmerten sich andere schon, Sie vor allem -, wur­­den wir von unseren hohen Ordinarien und (Fach-) Kol­legen über 40 Jahre aus­ge­grenzt bis verleumdet, von den Berufs­orga­nisationen, Be­rufs­ver­bänden, Fachge­sell­schaften, Ärztekammern vorneweg, wurden aber auch von der großen Schar sonstiger „Psychis“, Psychologen, Sozialarbeiter usw. heftig angefeindet. Auch viele selbsternannte „See­lenkenner“ hielten da mit. Im bekannten Fall Mollath sprang das auch auf Richter und an­de­re Ju­risten über, zu­letzt gar auf Mol­laths Ex-Vertei­di­ger Stra­te. Aus gewiß unter­schiedlichen Motiven schnitten oder diffa­mier­ten uns noch strik­ter aber unsere Po­li­tiker und durch die Bank die Me­dien. Als Anklä­ger, als Reformer der Psychiatrie wurden und werden außer Staats­psy­ch­­iatern nur 68er Chao­ten, Anti-Psychiater und Hoch­stapler vom Schlag des Herrn Po­stel ak­zeptiert. Gegen sie hoben sich die Nedopils, Kröbers, Pfäfflins dann günstig ab. Ihnen floch­ten Medien[2] und Po­li­ti­ker Ehrenkränze. Men­schen, die an Fol­­gen von Psy­cho­miß­bräuchen dahinkümmern, sind, wenn sie denn auf uns sto­ßen, oft er­staunt, daß es eine GEP überhaupt gibt. Ich ver­stehe gut, daß Sie bei so viel Indolenz im Land „jede Plattform nutzen mußten, um in die Öffentlichkeit zu kommen.“

Wohl weil es im staatlich (und überstaatlich) geordneten psycho-justiziellen Be­reich meist leidlich korrekt zugeht, glauben viele, es gehe hier grundsätzlich korrekt zu. Es men­schelt aber über­all. Um diese Er­kennt­­­nis nicht zu breitem Protest anschwellen zu lassen, hat „das Sy­stem“, so scheint es, Vorkehrun­gen getroffen. Offensichtlich des­­halb wur­den und werden ernsthafte Kritiker des Psychiatriemißbrauchs von den Me­di­en sy­stematisch tot­ge­schwie­gen, ge­ge­be­nen­falls gar diffamiert, werden zur Ablenkung auch Pseudo-Konflikte wie die zwi­schen Psychiatern und Psycho­the­ra­peu­ten forciert und hochgeschwemmt oder gar Instanzen unsinniger, anti­psy­ch­ia­trischer Kritik ge­päppelt, auf daß der von ihnen veranstaltete Lärm alle berechtigte Kritik wie etwa Ihre, liebe Frau Rödel, übertöne.

Schön daß Sie kürzlich zu uns gestoßen sind. Es gibt viel noch zu tun.



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Peggy Knobloch

31.12.2015 um 09:57
Zur Ansicht Weinbergers passt auch der folgende Bericht aus dem Deutschen Ärzteblatt, der das Ergebnis bzgl. der (Un-)abhängigkeit von Gerichtsgutachten aufzeigt:

http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=154014

Wenn man zusätzlich die Angst der Gutachter berücksichtigt, ein für den zu Untersuchenden ein falsch positives Gutachten zu erstellen, kann man die Ansicht von Weinberger gut nachvollziehen.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 15:35
Die Frage mag naiv erscheinen, ist aber in keinster Weise ironisch gemeint.

Geht es tatsächlich so locker zu in einer Forensik, dass Besucher sich da nach Belieben mit jedem der dort auf der Station Untergebrachten austauschen und mit ihm entsprechende Schriftstücke ausarbeiten können?
Rödel schrieb:
So wur­de festgestellt, dass Ulvi auf seiner Station immer wieder sexuell auffällig sei. Mir liegen je­doch von seinen Kameraden die Unterschriften vor, wonach dies keinesfalls zutrifft, im Ge­gen­teil: Ulvi sei ein ganz ruhiger und lieber Zeitgenosse!



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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 15:48
Zitat von emzemz schrieb:Die Frage mag naiv erscheinen, ist aber in keinster Weise ironisch gemeint.

Geht es tatsächlich so locker zu in einer Forensik, dass Besucher sich da nach Belieben mit jedem der dort auf der Station Untergebrachten austauschen und mit ihm entsprechende Schriftstücke ausarbeiten können?
Du, habe ich auch gar nicht ironisch aufgefasst, da das ne gute Frage ist.

Ich denke mal, dass wir alle gar nicht wissen, was da genau abläuft. Will da jetzt NICHT verallgemeinern oder jedes Forensikinstitut verdammen, aber ich denke, dass da Dinge ablaufen, die wir gar nicht wissen wollen ;) bzw. uns begreiflich sind.

Wie in jedem Lebensbereich wirds auch da schwarze Schafe geben ;)

Danke für den Link
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/aktuelle-mitteilungen/ @jaska . Ist sehr interessant!


Liebe Grüße, Dumas


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 16:11
Geht es tatsächlich so locker zu in einer Forensik, dass Besucher sich da nach Belieben mit jedem der dort auf der Station Untergebrachten austauschen und mit ihm entsprechende Schriftstücke ausarbeiten können? ]
Man darf nicht vergessen, die dortigen Menschen sitzen dort keine Strafe ab, sondern die Unterbringung dient der Therapie.

Und ja, wenn da so etwas mit der Therapie vereinbar ist, muss es möglich sein, denn jeder freie Mensch darf es genauso.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:04
@SCMP77
Das ist mir schon klar, dass es in der Forensik um Therapie geht.

... denn jeder freie Mensch darf es genauso :ask: Sie ist natürlich frei. Aber ob das wirklich jeder darf? Also wenn ich das versucht hätte, ob man mich gelassen hätte?

Ich kann mir noch nicht mal in einem ganz normalen Krankenhaus vorstellen, dass da jemand auf der Station rumläuft und sich von den Mitpatienten schriftlich geben lässt, wie sich ein bestimmter Patient verhalten hat.


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