Peggy Knobloch
07.12.2015 um 22:43@der_wicht
Der Unterschied zwischen beiden Tatbeständen ist in mehrfacher Hinsicht relevant.
Zum einen ist er für den Grad der Viktimisierung der Opfer von Bedeutung.
Die Faktoren sind aus dem Schaubild „Anforderungs-Ressourcen-Modell zu Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit in Folge einer Viktimisierung durch Gewalt und Aggression. „ von Dr. Andrea Mohr zu entnehmen.
Quelle:http://www.uni-bielefeld.de/ikg/jkg/1-2003/mohr.pdf
Das Abhängigkeitsverhältnis bei Missbrauch mit Schutzbefohlenen unterstreicht die Macht der Täter. Sie entscheiden über Lebensaspekte des Opfers. Diese Täter verfügen meist, neben der rechtlichen oder sozialen Macht über das Opfer, ein höheres gesellschaftliches Ansehen, aus denen sie dann Strategien der Abwertung und Demütigung, Drohungen, Erpressung, Manipulation entwickeln (oftmals Demoralisierung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Opfers).
Zum Anderen ist es hinsichtlich der öffentlichen Wahrnehmung von Bedeutung, denn es hat im öffentlichen Angstempfinden einen anderen Stellenwert. Es ist gesellschaftlich von immenser Bedeutung ein Grundvertrauen in verschiedene Einrichtungen und Personen zu haben, damit wir (Gesellschaft) unsere Kinder ruhigen Gewissens in die Schule, in betreute Freizeiteinrichtungen oder zum Arzt schicken können.
Missbrauch an Schutzbefohlenen wird also im öffentlichen Rechtsempfinden, insbesondere wenn es sich um Respektspersonen und Amtsträger handelt, als deutlich schlimmeres Vergehen gewertet.
Bezüglich meiner geleisteten Beiträge: Leider ist deine Antwort, wie erwartet, ablenkender Natur und hat nichts mit dem angesprochenen Sachverhalt zu tun. Ich muss nicht überall meinen Senf dazugeben, konnte hier aber einfach die Finger nicht mehr stillhalten. Es geht hier um sekundäre Viktimisierung von Opfern (dazu zählt neben der Bagatellisierung auch die Dramatisierung von Taten) und deren Angehörigen. Bei allem Respekt für das Moderatorenteam, aber mir drängte sich bei dem Eklat um das „D-wort-welches-nicht-genannt-werden-soll“, die Steinigungsszene aus dem „Leben des Brain“ auf.
Es gibt Opfer, die nach Tatbeschreibungen „Dritter“ das Gefühl haben, bei der Tat gar nicht dabei gewesen zu sein. Wenn sich Frau Rödel, öffentlich mit ihrem Klarnamen über das Zeugenempfinden äußert, dann werde ich das solange hinnehmen, bis die Zeugen Frau Rödel der Verleumdung bezichtigen.
Ob ich die Veröffentlichung gut finde, steht auf einem anderem Blatt, denn ich weiß nicht welches Opfer bis heute schweigt (ggf. ganz andere Erlebnisempfindungen hatte) und hätte es, auch wenn die Behauptung vielleicht rechtlich abgesichert ist, aus moralischen Gründen nicht veröffentlicht. - Uff, viel hätte, hätte Fahrradkette.
So, lieber Wicht. Wenn du hier unten angekommen (und nicht vor Langeweile eingeschlafen) bist, möchte ich einen Buchstabenbonus auf diesen Beitrag. Wenigstens ein Fleißbienchen oder ne Butterblume in mein Forumsführungszeugnis ?
Der Unterschied zwischen beiden Tatbeständen ist in mehrfacher Hinsicht relevant.
Zum einen ist er für den Grad der Viktimisierung der Opfer von Bedeutung.
Die Faktoren sind aus dem Schaubild „Anforderungs-Ressourcen-Modell zu Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit in Folge einer Viktimisierung durch Gewalt und Aggression. „ von Dr. Andrea Mohr zu entnehmen.
Quelle:
Das Abhängigkeitsverhältnis bei Missbrauch mit Schutzbefohlenen unterstreicht die Macht der Täter. Sie entscheiden über Lebensaspekte des Opfers. Diese Täter verfügen meist, neben der rechtlichen oder sozialen Macht über das Opfer, ein höheres gesellschaftliches Ansehen, aus denen sie dann Strategien der Abwertung und Demütigung, Drohungen, Erpressung, Manipulation entwickeln (oftmals Demoralisierung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Opfers).
Zum Anderen ist es hinsichtlich der öffentlichen Wahrnehmung von Bedeutung, denn es hat im öffentlichen Angstempfinden einen anderen Stellenwert. Es ist gesellschaftlich von immenser Bedeutung ein Grundvertrauen in verschiedene Einrichtungen und Personen zu haben, damit wir (Gesellschaft) unsere Kinder ruhigen Gewissens in die Schule, in betreute Freizeiteinrichtungen oder zum Arzt schicken können.
Missbrauch an Schutzbefohlenen wird also im öffentlichen Rechtsempfinden, insbesondere wenn es sich um Respektspersonen und Amtsträger handelt, als deutlich schlimmeres Vergehen gewertet.
Bezüglich meiner geleisteten Beiträge: Leider ist deine Antwort, wie erwartet, ablenkender Natur und hat nichts mit dem angesprochenen Sachverhalt zu tun. Ich muss nicht überall meinen Senf dazugeben, konnte hier aber einfach die Finger nicht mehr stillhalten. Es geht hier um sekundäre Viktimisierung von Opfern (dazu zählt neben der Bagatellisierung auch die Dramatisierung von Taten) und deren Angehörigen. Bei allem Respekt für das Moderatorenteam, aber mir drängte sich bei dem Eklat um das „D-wort-welches-nicht-genannt-werden-soll“, die Steinigungsszene aus dem „Leben des Brain“ auf.
Es gibt Opfer, die nach Tatbeschreibungen „Dritter“ das Gefühl haben, bei der Tat gar nicht dabei gewesen zu sein. Wenn sich Frau Rödel, öffentlich mit ihrem Klarnamen über das Zeugenempfinden äußert, dann werde ich das solange hinnehmen, bis die Zeugen Frau Rödel der Verleumdung bezichtigen.
Ob ich die Veröffentlichung gut finde, steht auf einem anderem Blatt, denn ich weiß nicht welches Opfer bis heute schweigt (ggf. ganz andere Erlebnisempfindungen hatte) und hätte es, auch wenn die Behauptung vielleicht rechtlich abgesichert ist, aus moralischen Gründen nicht veröffentlicht. - Uff, viel hätte, hätte Fahrradkette.
So, lieber Wicht. Wenn du hier unten angekommen (und nicht vor Langeweile eingeschlafen) bist, möchte ich einen Buchstabenbonus auf diesen Beitrag. Wenigstens ein Fleißbienchen oder ne Butterblume in mein Forumsführungszeugnis ?