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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:09
@emz

Das ist dann natürlich eine Organisationfrage, hier ist sicherlich eine gewisse Hürde zu überwinden. Wenn aber jemand auf die Station kommt, wird man kaum Gespräche mit anderen Patienten verbieten können, es sei denn, es ist mit der Therapie nicht vereinbar.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:22
Zitat von emzemz schrieb:Ich kann mir noch nicht mal in einem ganz normalen Krankenhaus vorstellen, dass da jemand auf der Station rumläuft und sich von den Mitpatienten schriftlich geben lässt, wie sich ein bestimmter Patient verhalten hat.
Erscheint mir auch absurd und gebe Dir recht @emz ...weil wir uns das halt nicht vorstellen können. Aber ...

...@SCMP77 hat es nicht ganz falsch geschrieben:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wenn aber jemand auf die Station kommt, wird man kaum Gespräche mit anderen Patienten verbieten können,
Ein Bekannter von mir wurde in die Bezirksklinik Rehau eingewiesen, wegen Schizophrenie. Er wurde tatsächlich nach den Gebaren und Umgangsformen von anderen Leidensgenossen gefragt! "Wie siehst du den?" "Wie schätzt du den ein?" "Hast du Angst vor dem?" , usw. Also das ist echt Fakt!

Aber wie kann ein "Kranker" über einen anderen "Kranken" urteilen? Ich find das echt schlimm...

Er wurde von einem angegriffen, also in die Hand gebissen. Blieb aber ohne schlimme Folgen. Das hat er natürlich gesagt. Ich möchte nicht wissen, wie das Gutachten von dem "Handbeißer" dann ausgefallen ist ;)

Liebe Grüße, Dumas


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:28
@SCMP77

Es geht nicht um Gespräche. Es geht um unterzeichnete Schriftstücke, zu welchem Zweck auch immer von G.R. verfertigt, die, so vermute ich mal, den Aussagen der Ärzte, Therapeuten usw. widersprechen. Selbige wurden von G.R. nämlich nie von ihrer Schweigepflicht entbunden.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:33
@Dumas
Und das waren Außenstehende, von denen dein Bekannter befragt wurde? Also irgendwelche Freunde, Bekannte oder auch Betreuer der anderen Patienten?


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:34
Zitat von emzemz schrieb:Und das waren Außenstehende, von denen dein Bekannter befragt wurde? Also irgendwelche Freunde, Bekannte oder auch Betreuer der anderen Patienten?
Der Amtsarzt bzw. diensthabende Arzt hat die Patienten über andere Patienten befragt.

Mein Bekannter sah das aber so an als ob SEIN Beurteilungsvermögen gefragt ist ;)

Liebe Grüße, Dumas


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:42
@Dumas
Wenn ein Arzt das fragt, ist das aber durchaus legitim, ob sich jemand vor einem Mitpatienten fürchtet, oder ob er mit dem auch zurecht kommt.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 17:47
Zitat von emzemz schrieb:Wenn ein Arzt das fragt, ist das aber durchaus legitim, ob sich jemand vor einem Mitpatienten fürchtet, oder ob er mit dem auch zurecht kommt.
Hab mich nur darauf bezogen:
Zitat von emzemz schrieb:Ich kann mir noch nicht mal in einem ganz normalen Krankenhaus vorstellen, dass da jemand auf der Station rumläuft und sich von den Mitpatienten schriftlich geben lässt, wie sich ein bestimmter Patient verhalten hat.
Hab ich wahrscheinlich mißverstanden, verzeih bitte @emz


Liebe Grüße, Dumas


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 18:39
@emz
Bei einem gerichtlichen Gutachten werden auch Klinikberichte genutzt, sprich eine komplette ärztliche Schweigepflicht ist da in Wirklichkeit nicht gegeben.

Um hier ein Fairness zu erreichen, muss es auch möglich sein, sich durch andere Stimmen Gehör zu verschaffen, welche u.U. konträr zum Bericht der Klinik sind.

Da werden Begebenheiten durch das Klinikpersonal u.U. falsch gedeutet und das muss aufklärbar bleiben.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 18:54
@SCMP77
Das ist so wie mit den als Kinder Missbrauchten, die inzwischen der G.R. bestätigt haben, dass sie an den Spielen mit U.K. ihren Spaß hatten und es ihnen fast schon Leid tun, ihn hierzu provoziert zu haben.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 18:59
P.S.: aus den gleichen Gründen, wie wir es bzgl. der Befragung der Missbrauchsopfer schon besprochen hatten, wäre es natürlich besser bzgl. der gerichtlichen Verwertbarkeit gewesen,wenn die Befragung ein Anwalt durchgeführt hätte.
Zitat von emzemz schrieb:Das ist so wie mit den als Kinder Missbrauchten, die inzwischen der G.R. bestätigt haben, dass sie an den Spielen mit U.K. ihren Spaß hatten und es ihnen fast schon Leid tun, ihn hierzu provoziert zu haben.
Ja, so dürfte es sein und ist ein wesentliches Element eines Rechtsstaates auch die eigene Sichtweise zeigen zu können.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 19:16
@SCMP77
Sie kann auch sicher sein, dass ihr keiner widersprechen wird.
Wer will schon das Risiko eingehen, sich vor laufender Kamera von ihr vorführen zu lassen, wie man es schon erlebt hat. Ich würde jedenfalls nicht vor Gericht aussagen.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 19:50
Warten wir mal ab, was bei diesen gesammelten "Unterschriften" überhaupt überbleibt.
1. glaube ich nicht alles, was G.R. behauptet
2. bleibt abzuwarten, wie diese "Unterschriften" zustandekamen und
3. ob Unterschriften von diesen "Kameraden", also ebenfalls wahrscheinlich geistig Behinderte, vor Gericht überhaupt gelten. U.K. ist ja selbst auch nicht geschäftsfähig und hat eine Betreuerin. Das wird bei seinen Mitbewohnern wohl auch so sein. Die Unterschriften sind wahrscheinlich nichtig.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 20:00
Zitat von emzemz schrieb:Ich würde jedenfalls nicht vor Gericht aussagen.
Wenn man geladen wird, ist man dazu verpflichtet. Es giibt im Gericht auch keine Kamera, ich weiß jetzt ehrlich nicht, was das mit der Kamera mit Gericht zu tun hat.

@MaryPoppins
Ich wüsste nicht, was überhaupt diese Aussagen aktuell für eine Bedeutung haben sollen. Die Unterbringung in der Forensischen wurde aufgehoben, Herr Kulac ist nun in einer WG untergebracht, da werden die Karten u.U. neu gemischt.

Hier ging es rein um eine rechtliche Frage. Wie ein Gericht die Verwertbarkeit eingeschätzt hätte, wäre eine ganz andere Frage. Wie gesagt, ich zweifle da eher, da wäre eine Befragung durch einen Anwalt sicherlich besser gewesen. Aber das dürfte Schnee von Gestern sein.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 20:15
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wenn man geladen wird, ist man dazu verpflichtet.
Hingehen schon. Aber ich würde doch als Erwachsener nicht nochmal die Spielchen beschreiben wollen, die damals stattgefunden haben.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Es giibt im Gericht auch keine Kamera, ich weiß jetzt ehrlich nicht, was das mit der Kamera mit Gericht zu tun hat.
Es geht um diese Kneipen-Konferenzen, die mit dem Sender tvo nach jedem größeren Ereignis von G.R. veranstaltet werden. Erinnere mich noch, wie sie über diesen Jungen bzw. dessen Mutter hergezogen ist, der eine Rente bekommen hat.
Du stehst bei solchen Angriffen einfach nur ganz besch.... in der Öffentlichkeit und kannst dich nicht dagegen wehren.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 20:30
Zitat von emzemz schrieb:Hingehen schon. Aber ich würde doch als Erwachsener nicht nochmal die Spielchen beschreiben wollen, die damals stattgefunden haben.
Du hättest jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Wenn das Gericht die Aussage als notwendig ansieht, hat man auszusagen. Ältere Aussagen können nur bedingt herangezogen werden, da hier in Deutschland das Unmittelbarkeitsprinzip gilt. Dass das erfolgt wäre natürlich unwahrscheinlich, aber man kann sich dieser Aussage nicht entziehen. Man könnte natürlich sagen, man hätte alles vergessen, aber es könnte dann sein, dass dann das Verfahren ein Ergebnis zeigt, was mit Deiner Zeugenaussage evtl. anders ausgefallen wäre.


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Peggy Knobloch

01.01.2016 um 20:51
@SCMP77
Das ist mir schon klar, dass man nicht einfach sagen kann, ich will nicht aussagen. Aber man muss sich nicht erinnern können.
Die Vorstellung, dass die G.R. bei der Aussage dann von hinten vorschreit: "mir hast du gesagt, dir hat es Spaß gemacht", nein Danke :)
Wäre das dann eigentlich öffentlich?


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Peggy Knobloch

02.01.2016 um 13:08
@emz
Du implizierst hier, das Frau R angeblich die Unwahrheit sagt. Das kannst Du überhaupt nicht wissen. Wenn der Zeuge gegenüber Frau R etwas anderes gesagt hätte, als gegenüber dem Gericht hättest der sich das selber zuzuschreiben.
Außerdem duldet der Vorsitzende kaum solche Zwischenrufe, das kann dann ein Ordnungsgeld zur Folge haben.

Ob hier die Verhandlung evtl. nicht öffentlich erfolgt bestimmt das Gericht fallabhängig.


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Peggy Knobloch

02.01.2016 um 13:21
@SCMP77
Wissen kann ich das natürlich nicht, ich vermute halt mal. Aber vielleicht sehen das im Rückblick die mehr als 22 Zeugen jetzt als Spaß. Wobei, Kindesmissbrauch bleibt doch eigentlich Kindesmissbrauch?


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Peggy Knobloch

02.01.2016 um 14:14
Es gibt verschiedene Arten von Missbrauch, das darf man auch nicht vergessen, das äußert sich dann normalerweise im Strafmaß. Missbrauch darf man natürlich nicht dulden, aber man darf dabei auch nicht alles über einen Kamm scheren. Wie @lormie geschrieben hatte, sollte es dabei wesentlich der Grad der Viktimisierung der Opfer berücksichtigt werden.

Im vorliegenden Fall wurde eine Festkegung des Strafmaßes vom Gericht leider nicht durchgfeführt, da Herr Kulac nicht schuldfähig war. Wie dieses ausgesehen hätte, wissen wir nicht.

Außerdem solltest Du auch wissen, dass so ein Zwischenruf doch nur eine Lappalie ist. Du musst auch als Zeuge vor Gericht, den Richtern, StA und dem Anwalt Rede und Antwort stehen.
Wenn Du schon bei solch einer Lappalie Deiner Staatsbürgerpflicht nicht nachkommen würdest, dann würden Zeugen in anderen Fällen meist Gründe finden, die weit schwerwiegender sind als ein solcher Zwischenruf. Eine vernünftige Strafverfolgung wäre dann in vielen Fällen nicht mehr möglich.


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Peggy Knobloch

02.01.2016 um 15:33
@SCMP77
Es geht erstlinig um die Videos, die solchen Veranstaltungen folgen und dann im Netz stehen und da ist bekannt, wie über so Manchen schon bitterböse hergezogen wurde. So ein Zeuge muss doch später immer noch durchs Dorf laufen können, ohne drüber nachzudenken, wer weiß jetzt welche sexuellen Details von mir.

Was will denn ein Richter machen, wenn so ein Zeuge sagen würde, ich habe gelogen, ich erinnere mich nicht? Damals, das war die Aussage eines Kindes, egal was die Staatsanwältin sagt:
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2906#id15236259
Fakt ist, dass der Angeklagte vor kleinen Jungen onanierte", führt die Staatsanwältin aus. "Fakt ist auch, dass es dabei nicht blieb. Er manipulierte an Kindern. Zur Durchsetzung seiner Ziele wendete er auch Gewalt an."



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