Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)
13.06.2024 um 16:16Ich habe jetzt gerade erst hier im Thread die Info entdeckt, dass sie Bilder aufgetaucht sind. Eigentlich interessiert mich der Fall schon sehr lange, aber die Info ist mir irgendwie durch die Lappen gegangen. Ich habe es jetzt erst gesehen, als der Thread auf der Startseite nach oben gerutscht ist, weil @Manatee die Info reingschreiben hat, dass die Fahndunsseite offenbar schon nicht mehr online ist.
Ich habe jetzt Eure Diskussion seit der Info zum Auffinden der Bilder durchgelesen und mir ist folgendes dazu aufgefallen:
Ich meine auch, dass es im Zusammenhang mit dem Uni-Phantom war, ich wüsste auch nicht, warum und wo sonst nach so vielen Jahren über diese Tat berichtet worden sein sollte...?!?! Aber ich finde die Stelle nicht mehr.
Ich habe jetzt Eure Diskussion seit der Info zum Auffinden der Bilder durchgelesen und mir ist folgendes dazu aufgefallen:
- Ich bin der Meinung, dass die Bilder nicht mit Selbstauslöser gemacht wurden, sondern dass eine zweite (oder dritte) Person den Fotoapparat bedient haben muss. Es sind verschiedene Posen mit verschiedenem Hinergrund zu sehen. Heute ist das einfach, sich für den Selbstauslöser einen Bildausschnitt auszusuchen und einzurichten. Aber damals hat man das Ergebnis ja erst nach dem Entwickeln der Bilder beurteilen können. Selbstauslöser ging in einem Zimmer, wenn sich die Familie auf ein Sofa gehockt hat, einer die Kamera ausgerichtet hat und dann gelaufen ist um sich mit ins Bild zu setzen. Aber solche verschiedenen Szenen im Wald (neben einem Baum stehend, an einem Baumstamm lehnend, an einen anderen Baumstamm klammernd, auf dem Boden liegend) waren damals kaum mit Selbstauslöser hinzubekommen.
Ich bin mir sicher, dass das nicht das Originalformat der Bilder ist, sondern dass das nur Ausschnitte sind und auf den Bildern noch deutlich mehr zu sehen ist, was aber wohl nicht zur Identifizierung der Person wichtig ist.
- Der Mann auf den Bildern trägt drei verschiedene Oberteile: 1. gemusterte Baumwollbluse, 2. ein enges Oberteil mit kurzen Ärmeln, Adidas-Streifen und freiem Rücken; 3. ein Trägeroberteil. Alles drei würde ich als Damenbekleidung einschätzen, zumal er sich ja offenbar Brüste ausgestopft hat. Ich finde nicht, dass das wie ein Adidas-Badeanzug aussieht, vielleicht aber wie ein Oberteil für Kunstturnerinnen.
Ich finde es schwer zu sagen, ob die Bilder alle am gleichen Tag entstanden sind und sich der Typ zwichendurch umgezogen hat oder ob die an verschiedenen Anlässen/Treffen gemacht wurden. Die im Hintergrund zu sehende Umgebung sieht jedenfalls immer nach Buchenwald im Sommer aus.
- Ich finde schon, dass die Bilder irgendwie wirken, als ob sie einen sexualisierten Inhalt haben. Nicht nur weil eben ein Mann mit Frauenklamotten zu sehen ist, sondern auch die Posen, z.B. wie er den Kopf wegdreht, wie er da mit hochgereckten Armen am Baum steht oder wie er auf der Erde liegt. Gleichzeitig wirkt es auf mich, als wäre da auch (gespielte) Brutalität im Spiel, so als würde ein Übergriff auf eine Frau nachgestellt (v.a. bei dem Bild mit den hochgehobenen Armen und das wo der Kopf am Boden zu liegen scheint). Trotzdem wirkt die Person nicht gequält oder verängstigt, deshalb würde ich denken, dass es um eine abgesprochenes Rollenspiel geht.
sallomaeander schrieb am 13.12.2023:Genau das dürfte der Fehler damals gewesen sein, dass man die sexuelle Motivation des Angriffs auf die junge Frau und ihren Bruder nicht in der Einordnung und Kategorisierung des Falles berücksichtigt hat - warum auch immer. Als "gewalttätiger Angriff" teilte er sich diese Charakterisierung wohl mit zahlreichen anderen Vorfällen, die nichts mit unserem Thema zu tun haben. Um so mehr muss man positiv hervorheben, dass man nun doch zu einer Neubewertung und -einordnung gekommen ist. Beziehungsweise doch noch auf diesen Fall und die Fotos gestoßen ist.Ich bin mir total sicher, dass ich die Geschichte von dem Übergriff auf die junge Frau und die Verteidigung durch den Bruder schon einmal irgendwo gelesen habe. Mir ist dieser junge Bruder so in Erinnerung geblieben, weil ich es so krass mutig von einem 11-jährigen fand, dass er sich getraut hat, den Bedroher anzugreifen.
Ich meine auch, dass es im Zusammenhang mit dem Uni-Phantom war, ich wüsste auch nicht, warum und wo sonst nach so vielen Jahren über diese Tat berichtet worden sein sollte...?!?! Aber ich finde die Stelle nicht mehr.
IlluminatiNWO schrieb am 13.12.2023:Wichtig für die Beurteilung der Frage, wann eine Sexualstraftat verjährt, ist demnach wann die Tat begangen wurde. Lag zum Zeitpunkt der jeweiligen Gesetzesänderung eine Verjährung der Sexualstraftat vor, ist sie endgültig verjährt. War sie es nicht, gilt die neue gesetzliche Hemmung der Verjährung.Der Angriff auf die 18-jähriger erfolgte 1996. Damals verjährten eine Vergewaltigung nach 20 Jahren, die Verjährung wäre also 2016 eingetreten. Zum Zeitpunkt der Reformen 2012 und 2015, bei denen geändert wurde, dass die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 21. bzw. 30. Lebensjahres ruht, war diese Tat also noch nicht verjährt, weswegen die neuen Fristen greifen. Bei der 18-jährigen kämen also noch mal 12 Jahre auf dei Verjährungsfrist hinzu, somit verjährt die Tat erst im Jahr 2028.
brigittsche schrieb am 20.12.2023:Was nun "Durchsicht alter Akten" bedeuten soll, lässt die Bild-Zeitung aber eben auch offen. Und ich halte es für unwahrscheinlich, dass einem Polizisten, der irgendwelche ganz anderen Akten sortieren soll, dann plötzlich bei der Betrachtung der irgendwo im Keller gefundenen Fotos plötzlich und aus heiterem Himmel auffällt, dass da doch eine Ähnlichkeit mit dem Phantombild besteht.Ich kann mir vorstellen, dass wir diese Ermittlung noch der BAO Cold Cases NRW zu verdanken haben. Deren Aufgabe war es ja gerade, also Akten daraufhin zu überprüfen, ob es noch Ermittlungsansätze gibt. Ich kann mir schon vorstellen, dass da gerade auf solche Zusammenhänge wie Phantombild und Fotos und auch geänderte Verjährungsfristen geachtet wurde.
inextenso schrieb am 14.12.2023:Wenn die Fotos in der Akte waren, sind sie irgendwann digitalisiert worden. Wäre eine Frage für Kriminaltechniker, ab wann das gemacht wurde? Originalfotos würde man nicht für die Ermittlungsarbeit nutzen, solange sie noch als Spurenträger infrage kommen.Man muss zwischen den physischen Fotos und dem Bild von den Fotos unterscheiden. Selbstverständlich werden in die Akten nicht die Originalfotos eingeklebt, sondern Abbildungen davon. Beweistechnisch ist ein Foto (also ein bedrucktes Stück Papier) doch nichts anderes als ein Bekleidungsstück oder eine (Tat-)Werkzeug. Auch an einem Foto kann man z.B. Fingerabdrücke oder Hautschuppen nachweisen oder es auf die Herkunft desFotopapiers hin analysieren. Das Original liegt also in einer Asservatenkiste, während sich in der Akte Abbildungen der Fotos befinden.
1986born schrieb am 16.12.2023:Schwer zu sagen… Aber vielleicht hat das Uni-Phantom noch mehr Taten begangen, als ihm sowieso schon zugeordnet werden. Bevorzugt Frauen, die alleine unterwegs waren - in Ausnahmefällen eventuell könnte er von diesem Modus Operandi abgewichen sein…Das denke ich sowieso. Ich bin mir auch sicher, dass es versuchte Taten von ihm gibt, die nicht angezeigt wurden, vielleicht auch, weil die Opfer den Tatversuch gar nicht bemerkt haben (angepirscht und abgebrochen) oder sich gedacht haben, dass ja schließlich nichts passiert ist (wenn sie den Angreifer mit Beschimpfungen und/oder Gegenwehr in die Flucht treiben konnten). Und wahrscheinlich hat die Polizei auch noch einige Taten in den Akten, von denen sie einen Zusammenhang vermutet, aber eben nicht sicher beweisen kann.
brigittsche schrieb am 20.12.2023:Von daher gehe ich eher davon aus, dass die Fotos schon damals irgendwie in Verbindung mit dem Phantom gebracht wurden, dass man dann aber eben davon abkam und der Meinung war, es gäbe keine Verbindung. Deshalb würde ich den Satz ergänzen mit "Durchsicht alter Akten [zu dem Fall]"