Dasdeeeeniz schrieb:Da die versuchte Tat an der 18 Jährigen damals laut dem Bild-Artikel als "Überfall" eingestuft wurde, könnte ich mir vorstellen, dass die Tat erst durch eine erneute Überprüfung mit den anderen Taten des Phantoms in Verbindung gebracht wurde.
Genau das dürfte der Fehler damals gewesen sein, dass man die sexuelle Motivation des Angriffs auf die junge Frau und ihren Bruder nicht in der Einordnung und Kategorisierung des Falles berücksichtigt hat - warum auch immer. Als "gewalttätiger Angriff" teilte er sich diese Charakterisierung wohl mit zahlreichen anderen Vorfällen, die nichts mit unserem Thema zu tun haben. Um so mehr muss man positiv hervorheben, dass man nun doch zu einer Neubewertung und -einordnung gekommen ist. Beziehungsweise doch noch auf diesen Fall und die Fotos gestoßen ist.
In gewisser Weise muss man auch froh sein, dass die Fotos noch asserviert waren, zumal die mit den Fotos offenbar zusammenhängende Tat längst verjährt sein dürfte.
Der hier schon erwähnte Artikel der "Bild" lässt einen Polizisten aber sagen, das man den abgebildeten Mann als Zeugen suchen würde, der wichtige Hinweise geben könne - offenbar eine Standardformulierung, hinter der sich im Einzelfall wohl durchaus die Suche nach einem Tatverdächtigen verbergen kann.
Mich erinnert das ein wenig an den
Vermisstenfall Uta Flemming, wo man ja jüngst auch das Foto eines Mannes als "wichtigen Zeugen" präsentierte. Ich kenne die rechtlichen Details nicht, die regeln, wann das Foto eines Zeugen, wann das eines Tatverdächtigen veröffentlicht werden darf- intuitiv würde ich sagen, dass die Hürden für die Veröffentlichung eines Zeugenbildes weitaus höher sein dürften.
Andererseits dürfte es wohl auch eine Rolle spielen, ob man vielleicht generell Bedenken hat, Personenbilder vorschnell als Bilder eines Verdächtigen zu brandmarken, weil das in einem späteren Strafprozess gerügt werden könnte. Vielleicht kann das ja einer der mitlesenden Juristen hier einmal näher erklären.
Nach einem Zeugen per Foto zu suchen, halte ich schon für einen erheblichen Eingriff in die Rechte desjenigen. Wer möchte schon sein Bild deutschlandweit in Zusammenhang mit einer Straftat in den Medien sehen?