Wenn ich gerade nicht falsch geschaut habe, sollten aber alle uns bekannten Taten der Serie schon verjährt sein.
Ich rechne mal alle Fälle mit minderjährigen Opfern zur Sicherheit durch.
Nehmen wir mal den absoluten Maximaldauer Fall an, wenn die Opfer am Tag der Tat den entsprechenden Geburtstag gehabt hätten, das angegebene Alter also am Tattag erreicht hätten.
Die 12 Jährige aus Tat 1 am 7.1.1994 hätte dann hypothetisch am 7.1.2002 ihren 18. Geburtstag und damit würde die 20 jährige Verjährung am 7.1.2022 geendet haben.
Die 17 Jährige aus Tat 4 am 21.8.1995 hätte dann hypothetisch am 21.8.1996 ihren 18. Geburtstag und damit würde die 20 jährige Verjährung am 21.8.2016 geendet haben.
Die 16 Jährige aus Tat 5 am 22.1.1996 hätte dann hypothetisch am 22.1.1998 ihren 18. Geburtstag und damit würde die 20 jährige Verjährung am 22.1.2018 geendet haben.
Die beiden 15 Jährigen aus Tat 8 am 24.8.1996 hätten dann hypothetisch am 24.8.1999 ihren 18. Geburtstag und damit würde die 20 jährige Verjährung am 24.8.2019 geendet haben.
Die 17 Jährige aus Tat 10 am 26.8.1997 hätte dann hypothetisch am 26.8.1998 ihren 18. Geburtstag und damit würde die 20 jährige Verjährung am 26.8.2018 geendet haben.
Das waren alle Taten mit minderjährigen Opfern, diese sind damit also vermutlich alle verjährt.
Wobei ich an einige Stellen etwas dazu gefunden habe, dass es auch eine verlängerte Verjährungsfrist geben könnte, aber leider noch nichts dazu, von wann bis wann diese gilt oder galt und ob rückwirkend oder nicht.
In besonders schweren Fällen, die beispielsweise mit einer Vergewaltigung oder einer anderen schweren Misshandlung einhergehen, kommt ein aufgeschobener Verjährungsbeginn zum Tragen. Die Verjährungsfrist beginnt dann erst mit der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers zu laufen.
Quelle:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/sexuelle-noetigung/Keine Ahnung, wie das gesetzlich geregelt ist, welche Fälle in diese Regelung fallen könnten.
Dazu bräuchten wir einen Juristen wie
@Rick_Blaine