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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

903 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Messer, 2001, Bochum ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

13.12.2023 um 22:01
Sollte man den Mann identifizieren, und sollte es sich in Folge herausstellen, dass man ihn in der Vergangenheit bereits in Zusammenhang mit einer der Taten einer Maßnahme unterzogen hat, dann würde die Verjährung ab dem Ende der damaligen Maßnahmen beginnen.

Steht so in der StPO.

Wir können also seriös gar nicht beurteilen, ob einzelne Taten für einen bestimmten Täter bereits verjährt sind. Und wenn irgendeine Tat es nicht sein sollte, dürften selbst nachweisbare, aber dennoch verjährte Taten Indizien für die Anordnung einer SV sein, die beim Phantom glasklar im Räume steht für mich.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

13.12.2023 um 22:03
Zitat von 1986born1986born schrieb:Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird der Mann auf den Fotos das Uni-Phantom sein. Andernfalls hätte es zwei Leute gegeben, die in den 1990ern bei Sprockhövel Leute im Wald angegriffen haben, und dazu identisch aussahen.
Das vermute ich auch. Ich finde der Mann auf den gestern veröffentlichten Fotos hat auf jeden Fall eine gewisse Ähnlichkeit zu dem Phantombild "Fall 12 v. 09.10.1997" (Bild 1 hier im Thread), insbesondere die "strichartigen" sehr dünnen Augenbrauen. Vergleicht man die Frisur des Mannes auf den neuen Bildern mit der auf dem Phantombild "Fall 12", finde ich sind sich diese vom Grundcharakter her auch ähnlich, es liegt halt nur die Dauer eines Friseurbesuches dazwischen.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

13.12.2023 um 22:39
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Und wenn irgendeine Tat es nicht sein sollte, dürften selbst nachweisbare, aber dennoch verjährte Taten Indizien für die Anordnung einer SV sein, die beim Phantom glasklar im Räume steht für mich.
Ah okay. Eine mögliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung hebelt also alle Verjährungsfristen aus?


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 03:31
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wir können also seriös gar nicht beurteilen, ob einzelne Taten für einen bestimmten Täter bereits verjährt sind. Und wenn irgendeine Tat es nicht sein sollte, dürften selbst nachweisbare, aber dennoch verjährte Taten Indizien für die Anordnung einer SV sein, die beim Phantom glasklar im Räume steht für mich.
Das ist korrekt. Denn wir müssten vier Dinge wissen bei jeder Tat:

1. genauer Tatzeitpunkt
2. Alter des Opfers zum Tatzeitpunkt
3. Genauer Tatvorwurf
4. Bestehende oder bisherige Unterbrechungen und das Ruhen der Verjährung

Auf grund dieser Variablen kann eine Tat also durchaus weit später als nach den indizierten 20 Jahren verjähren.

Gerade zu Punkt 4 wird es wohl kaum diese Infos in der Öffentlichkeit geben.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 12:46
Zu den Fotos ist mir noch folgendes eingefallen:

1) Wer und warum trägt solche Aufnahmen im Wald bzw. dort im Gelände mit sich herum? Wozu nimmt man sowas mit? Anfang der 1990er, als es mit der Liberalisierung von Sexualität abseits des Heteronormativen noch nicht weit her war? §175 wurde beispielsweise erst 1994 abgeschafft. Nun kennen wir die genauen Umstände des Auffindens der Fotos nicht. Evtl waren sie zusammen mit noch anderen Gegenständen in einer Tasche/Beutel/Rucksack verstaut, und wurde dieses Behältnis gefunden und darin die Fotos. Vllt (auf der Flucht) weggeworfen, zurückgelassen oder absichtlich versteckt? Mglw hat der Eigentümer bzw. Empfänger der Fotos nicht damit gerechnet, dass sie so schnell von Spaziergängern entdeckt würden? In diesem Zusammenhang ist mir eine Filmszene in Erinnerung, kann aber nicht mehr sagen welcher Krimi/Film/Serie. Dort wurde ein offener Baumstumpf im Wald dazu benutzt, um (kinder?)pornografisches Bildmaterial zu verstecken und zu tauschen. Vllt war es hier ähnlich, doch wurden die Fotos durch was auch immer vom ursprünglichen Ablageplatz entfernt u. in der Gegend verteilt? Wie gesagt, für eine Einschätzung müsste man die genaue Auffindesituation kennen. Ob noch andere Gegenstände gefunden wurden o. nur die Fotos? Falls die Fotos ungewollt zurückgelassen wurden o. zufällig verloren gegangen sind, hätte sich der Besitzer vmtl alle Mühe gemacht, diese wiederzufinden? Es sei denn, sie sollten gefunden werden. Oder wurden eben recht zeitnah entdeckt.

2) Tendiere dazu, dass die Fotos von einer Polaroid-Kamera stammen. Frage: Wer hat sie aufgenommen? Gab es damals Selbstauslöser u. Stativ? Wenn nein, wer hat fotografiert? Andere Verfahren wären aufwändig oder heikel, siehe erweitere Diskretion, sind aber nicht auszuschließen, evtl durch Zugang zu einschlägigen Kreisen/Szenen. Mit Polaroid haben sich Sicherheitsrisiken eingrenzen lassen, keine Mitwisser. Das Bildmaterial sollte vmtl. nicht in die "falschen Hände" (also an die Öffentlichkeit) gelangen. So jedenfalls könnte eine damalige Denkweise gewesen sein. Nun ist es hier aber anders gekommen. Zufall oder Absicht? Könnte ein/e Mitwisser/in involviert sein?

3) Für einen mgl. Zusammenhang zwischen Fotos und Vergwaltigungsserie sprechen mMn a) die Ähnlichkeit mit einigen Phantombildern, b) Wiederkennen durch Opfer/Zeugen (Bruder+Schwester), c) die sexualisierten Bildinhalte (fetischistisch, transvestitisch) und der sexuelle Hintergrund der Straftaten. Letzteres Zusammentreffen ist schon ungewöhnlich, noch dazu in so einer Gegend.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 13:15
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Wer und warum trägt solche Aufnahmen im Wald bzw. dort im Gelände mit sich herum? Wozu nimmt man sowas mit?
Ich würde mal vermuten: Als Anregung für Sextreffen. Man trifft sich zum Outdoor-Sex und schaut sich vorher/dabei diese Bilder an. Man müsste halt wissen, ob das damals eine Cruising-Area war (Wikipedia: Cruising (Homosexualität)
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Falls die Fotos ungewollt zurückgelassen wurden o. zufällig verloren gegangen sind, hätte sich der Besitzer vmtl alle Mühe gemacht, diese wiederzufinden? Es sei denn, sie sollten gefunden werden. Oder wurden eben recht zeitnah entdeckt.
Ich glaube nicht, dass man damals, nach dem Auffinden der Fotos die Fundstelle überwacht hat, da den Fotos ja offensichtlich keine große Bedeutung zugemessen wurde. Es kann also durchaus sein, dass der Besitzer nach den Fotos gesucht hat, das aber niemand bemerkt hat.

Aber ansonsten kann man nur spekulieren: Es wäre ja, wie Du auch vermutest, auch möglich, dass sie Fotos bewusst zurückgelassen wurden, z. B. als Racheaktion gegenüber dem abgebildeten Mann.
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Tendiere dazu, dass die Fotos von einer Polaroid-Kamera stammen.
Das glaube ich eher nicht. Polaroid-Fotos altern extrem und das sieht mir bei diesen Bildern nicht so aus, außer man hätte sie damals schon reproduziert (=abfotografiert), was ich mir aber irgendwie auch nicht recht vorstellen kann, weil man den Bilder ja anscheinend keine so große Relevanz beigemessen hat.
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Anfang der 1990er, als es mit der Liberalisierung von Sexualität abseits des Heteronormativen noch nicht weit her war? §175 wurde beispielsweise erst 1994 abgeschafft.
Ja, das stimmt, aber ich würde es nicht überbewerten. Der § 175 war schon seit 1969 soweit entschärft, dass Handlungen zwischen Erwachsenen nicht mehr strafbar waren. Das, was wohl auf diesen Bildern zu sehen ist, dürfte auch damals schon nicht mehr strafbar gewesen sein.

Gesellschaftlich sah es sicher anders aus, aber es geht ja nicht darum, dass der abgebildete Mann mit seinem Partner händchenhaltend durch die Fußgängerzone geht, sondern es sind ja wohl doch sehr sexualisierte Bilder, die auch heute noch, wenn sie unzensiert öffentlich gemacht würden, peinlich für den Dargestellten wären. Und dass auch, wenn er auf den Bildern mit einer Frau zu Gange wäre.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 15:03
Meint ihr derjenige hat sich selbst fotografiert oder meint ihr er wurde von iwem fotografiert ?

Wie schon oben geschrieben . In dem Artikel steht drin das diese Fotos von ZEUGEN in dem Wald gefunden wurden. Ich wundere mich über diese Aussage. Wären diese Fotos zufällig von Spaziergängern gefunden , dann hätte man das auch so berichtet. Wenn man "Zeugen" schreibt, dann müssen das Menschen sein ,die im Vorfeld eine Tat beobachtet haben oder sehe ich das falsch ?
Die Geschwister wurden befragt nachdem man diese Fotos gefunden hat. Die können damit nicht gemeint sein.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 17:37
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:außer man hätte sie damals schon reproduziert (=abfotografiert)
Wenn die Fotos in der Akte waren, sind sie irgendwann digitalisiert worden. Wäre eine Frage für Kriminaltechniker, ab wann das gemacht wurde? Originalfotos würde man nicht für die Ermittlungsarbeit nutzen, solange sie noch als Spurenträger infrage kommen.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich glaube nicht, dass man damals, nach dem Auffinden der Fotos die Fundstelle überwacht hat,
Ja, denke auch. Man sah damals keinen Anlass. Und im Grunde ist bis heute ja auch nicht geklärt, ob diese Fotos tatsächlich etwas mit dem Fall zu tun haben. Einiges könnte man in diese Richtung interpretieren, aber gesicherte Erkenntnisse liegen nicht vor.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Man müsste halt wissen, ob das damals eine Cruising-Area war
Das hätte sich mMn im Ort rumgesprochen u. dürfte bekannt sein.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Das, was wohl auf diesen Bildern zu sehen ist, dürfte auch damals schon nicht mehr strafbar gewesen sein.
Wir wissen nicht, was genau auf den Fotos zu sehen ist, wir kennen nur die nachträglich für die Öffentlichkeit bearbeitete Version. Ich zitiere mal das StGB
§ 184
Verbreitung pornographischer Inhalte

(1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Meint ihr derjenige hat sich selbst fotografiert oder meint ihr er wurde von iwem fotografiert ?
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Meint ihr derjenige hat sich selbst fotografiert oder meint ihr er wurde von iwem fotografiert ?
Tja, gute Frage? Evtl könnte man Rückschlüsse ziehen, wenn man wüsste, mit welcher Kamera/Film fotografiert wurde und ob es für diese Technik auch Selbstauslöser u. Stativ gegeben hat?
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:In dem Artikel steht drin das diese Fotos von ZEUGEN in dem Wald gefunden wurden.
Die Finder werden automatisch als "Zeugen" geführt.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 19:18
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Wir wissen nicht, was genau auf den Fotos zu sehen ist, wir kennen nur die nachträglich für die Öffentlichkeit bearbeitete Version. Ich zitiere mal das StGB
Ja, Du hast aber vom § 175 gesprochen, und nur darauf habe ich mich bezogen. Ob dieses "an einem Ort..." hier in Frage käme, weiß ich natürlich nicht. Aber wenn jemand die Bilder, was ich glaube, unabsichtlich dort verloren hat....?
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Wäre eine Frage für Kriminaltechniker, ab wann das gemacht wurde? Originalfotos würde man nicht für die Ermittlungsarbeit nutzen, solange sie noch als Spurenträger infrage kommen.
Gut, das stimmt, man könnte die Fotos sehr schnell abfotografiert (nicht: digitalisiert) haben, weil man sie evtl. jemandem vorlegen wollte.

Wobei das aber vermutlich nicht die Geschwister gewesen sind, die Opfer in einer der Taten waren:
Kurze Zeit später fanden Zeugen in einem nahegelegenen Waldstück diverse Farbfotos. Das Aussehen des dort abgebildeten Mannes entspricht den damaligen Zeugenaussagen der Geschwister. Nun versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft die abgebildete Person durch eine Veröffentlichung in den Medien zu identifizieren.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/5670014

Es ist die Rede von den "damaligen" Aussagen der Geschwister, denen die Fotos entsprechen. Da wird nicht gesagt, dass man die Fotos den Geschwistern auch damals gezeigt hat und dass sie damals gesagt haben "Das ist der Mann!"

Sondern es ist wohl so zu verstehen, dass erst jetzt jemand die alten ("damaligen") Aussagen der Geschwister zur Hand genommen und die Ähnlichkeit bemerkt hat.

So schreibt es auch die BILD, mit aller Vorsicht, der man dieser Quelle entgegenbringen muss:
Als man die Bilder jetzt noch einmal prüfte, fiel auf, dass die abgebildete Person (die man heute vielleicht als queer bezeichnen würde) der Beschreibung der Geschwister entspricht.
Quelle:https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/sprockhoevel-fahndung-wer-kennt-den-mann-in-den-frauenkleidern-86403354.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

(Den versteckten Seitenhieb auf "queer" ignoriere ich mal).


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

14.12.2023 um 22:14
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ja, Du hast aber vom § 175 gesprochen, und nur darauf habe ich mich bezogen.
Du hast sicherlich recht damit, dass §175 Anfang der 1990er nicht mehr so die Rolle gespielt haben wird. Müsste man sich mal die Statistiken von den 1950ern bis 90ern ansehen.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber wenn jemand die Bilder, was ich glaube, unabsichtlich dort verloren hat....?
Ja, das würde ich auch am ehesten annehmen. Wie §184 (1) in so einem Fall dann ausgelegt würde, kann ich nicht sagen. Vllt kennt sich jemand damit aus?
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Gut, das stimmt, man könnte die Fotos sehr schnell abfotografiert (nicht: digitalisiert) haben, weil man sie evtl. jemandem vorlegen wollte.
Ja, das wurde/wird gemacht, wenn die Originale noch bei der KT sind, man aber unverzüglich Zeugen befragen muss und das Bildmaterial benötigt. Das mit der Digitalisierung bezog sich auf die alten Akten und evtl darin enthaltene Fotos.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Sondern es ist wohl so zu verstehen, dass erst jetzt jemand die alten ("damaligen") Aussagen der Geschwister zur Hand genommen und die Ähnlichkeit bemerkt hat.
Ja, glücklicherweise wurden andere Alt-Fälle aus der damaligen Zeit in dieser Gegend noch mal überprüft. Unklar ist, weshalb der Fall mit den Geschwistern damals nicht unter der Kategorie "Sexualdelikte" eingeordnet worden ist?


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15.12.2023 um 07:41
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Unklar ist, weshalb der Fall mit den Geschwistern damals nicht unter der Kategorie "Sexualdelikte" eingeordnet worden ist?
Vielleicht sah es vom geschilderten Setup einfach eher nach versuchtem Raub aus (Angriff auf Geschwisterpaar, relativ schnell abgewehrt).

Wenn dann im Rahmen der Fahndung der Azubi alle Akten mit offenen Raubdelikten raussuchen musste ging der Zusammenahang unter.. Vermutlich auch ein anderes Dezernat.

Spätestens als die Sprockhövel/Bochum - Serie sehr prominent wurde hätte es natürlich trotzdem auffallen müssen. Aber vielleicht ist ja auch alles anders was mit dem erneuten Fahndungsaufruf bezweckt wird


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15.12.2023 um 10:17
Zitat von PhischPhisch schrieb:Vielleicht sah es vom geschilderten Setup einfach eher nach versuchtem Raub aus (Angriff auf Geschwisterpaar, relativ schnell abgewehrt).
Stimmt, sieht auf den ersten Blick nicht danach aus. Nun kenne ich mich in der Gegend nicht aus, nehme aber an, dass auch solche Delikte nicht dermaßen häufig vorgekommen sind?! Kann den Aufwand nicht einschätzen, den es machen würde, mal n Blick auf andere Straftaten mit körperlichen Übergriffen im Quartier zu werden. Wie gesagt, evtl gibts keinen Zusammenhang.


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15.12.2023 um 11:05
Zitat von IlluminatiNWOIlluminatiNWO schrieb:Sollte es so sein, dass ab 2015 die Verjährungsfrist für alle auch vorherigen Taten bis zum 30. Geburtstag des Opfers gilt, es also nur relevant sein sollte, dass das Opfer 2015 noch keine 31 war, ergibt sich auch kein anderes Bild, da alle Opfer vor 2015 das 30. Lebensjahr erreicht haben.
Moment... *wenn* das hier stimmt, was Du da zitiert/rauskopiert hast...
Zitat von IlluminatiNWOIlluminatiNWO schrieb:Seit Januar 2015 beginnt die Verjährung einer Sexualstraftat erst mit dem vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers, bis dahin ruht die Verjährung.
... dann BEGINNT die Verjährungsfrist mit dem vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers.

Wenn die Verjährungsfrist bei einer vollendeten Vergewaltigung also 20 Jahre beträgt, dann müsste die Rechnung am Beispiel des Falls einer 17-jährigen aus dem Jahr 1997 lauten:

(30 - Alter des Opfers zum Tatzeitpunkt) + 20 + Tatjahr, also bei der 17-jährigen aus 1997 = (30 - 17) + 20 + 1997 = 2030.

Wenn ich die Regelung aus 2015 richtig interpretiere, dann wäre demnach der überwiegende Teil der Taten von damals noch nicht verjährt.


Generell zu den Fotos finde ich das auch erstaunlich, dass nach 26 Jahren(!) nun eine Verbindung zu dem "Phantom" in Erwägung gezogen wird. Das ist schon bemerkenswert und sehr schade bzw. sogar tragisch, dass man nicht früher darauf gekommen ist. Zumindest einigen der späteren Opfer wäre die Tat möglicherweise erspart geblieben, *wenn* es sich hier bei den Fotos um den Täter handelt.

Was mich ein wenig an der Täter-These zweifeln lässt: Der Täter auf den Fotos sieht sehr gepflegt bzw. fast schon eitel/eingebildet/selbstverliebt aus. Dies passt nicht zu den Beschreibungen einiger Opfer eines ungepflegten und sozial eher niedrigen Niveaus beim Täter.

Aber wer weiß... Menschen und Lebensumstände verändern sich. Vielleicht hat der Täter zu der Zeit seiner Taten (es handelte sich ja um Jahre) einen sozialen Abstieg durchgemacht und hat sich auch durch seine Taten verändert.

Das war ja schon extrem zwanghaft, sicherlich sehr zeitintensiv (Investition dutzender oder hunderter Stunden, bevor er eine Tat vollenden konnte) und wenn der Täter kein völlig abgestumpfter Klotz ist, dann muss das psychisch/mental auch bei ihm erhebliche Spuren hinterlassen haben.


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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)

15.12.2023 um 11:29
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Wenn ich die Regelung aus 2015 richtig interpretiere, dann wäre demnach der überwiegende Teil der Taten von damals noch nicht verjährt.
Ich glaube, dem ist nicht so, da die Verjährung für die meisten Taten bereits vor der Gesetzesänderung eingetreten war.


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15.12.2023 um 12:15
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Was mich ein wenig an der Täter-These zweifeln lässt: Der Täter auf den Fotos sieht sehr gepflegt bzw. fast schon eitel/eingebildet/selbstverliebt aus. Dies passt nicht zu den Beschreibungen einiger Opfer eines ungepflegten und sozial eher niedrigen Niveaus beim Täter.
Naja, heute wie damals werden sich Menschen bestmöglich auf Fotos inszeniert haben.

Als Mann würde ich weiter behaupten, wenn man sich mal ein paar Tage nicht rasiert, sich nicht wäscht, vorallem auch die Haare, dass man sehr schnell von Außen den Stempel "ungepflegt" verpasst bekommt. Man weiss ja auch gar nicht, was er alles vor den möglichen Taten für einen (physischen) Aufwand (Stichwort Schweiss/Geruch + Stress) betrieben hat und wie lange er jeweils vor Ort war und auf seine Opfer gewartet hat.


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15.12.2023 um 14:20
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Generell zu den Fotos finde ich das auch erstaunlich, dass nach 26 Jahren(!) nun eine Verbindung zu dem "Phantom" in Erwägung gezogen wird
Offiziell hat das ja niemand verlautbart. Vielmehr wird das hier diskutiert, da mehrere Betrachter der Personensuche dieses vermutet haben. Und vermutlich ist da auch was dran, aber halt erstmal nur aufgrund der Interpretation der Suche.


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15.12.2023 um 15:19
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Generell zu den Fotos finde ich das auch erstaunlich, dass nach 26 Jahren(!) nun eine Verbindung zu dem "Phantom" in Erwägung gezogen wird. Das ist schon bemerkenswert und sehr schade bzw. sogar tragisch, dass man nicht früher darauf gekommen ist. Zumindest einigen der späteren Opfer wäre die Tat möglicherweise erspart geblieben, *wenn* es sich hier bei den Fotos um den Täter handelt.
Ja, das stimmt. Interessant wäre zu wissen, ob man nun wirklich nur anhand der vorliegenden Beschreibung der besagten Geschwister im Nachhinein die Ähnlichkeit konstatiert hat, oder ob die Fotos zwischenzeitlich auch den damaligen Opfern vorgelegt wurden und, wenn ja, was diese dazu sagen.

Inwieweit man sich nach so langer Zeit dann noch genau an den Täter erinnert, weiß ich nicht, aber immerhin waren es ja recht traumatische Erlebnisse, da könnte sich so manches Bild "eingebrannt" haben.


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15.12.2023 um 16:09
@brigittsche
Ich denke schon, dass man die Bilder zwischenzeitlich den damaligen Opfern vorgelegt hat, alles Andere wäre mir unverständlich.


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15.12.2023 um 17:08
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Was mich ein wenig an der Täter-These zweifeln lässt: Der Täter auf den Fotos sieht sehr gepflegt bzw. fast schon eitel/eingebildet/selbstverliebt aus. Dies passt nicht zu den Beschreibungen einiger Opfer eines ungepflegten und sozial eher niedrigen Niveaus beim Täter.
Naja, der hat sich halt vor dem Fotoshooting frisch gemacht.
Und: Ein „sozial niedriges“ Niveau lässt sich aufgrund Fotos doch nicht per se feststellen.


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15.12.2023 um 21:03
Ich gehe davon aus, dass es Behelfsmöglichkeiten gibt, weiter zu ermitteln - sogar, wenn die Taten des „Uni-Phantoms“ allesamt verjährt sein sollten.

Der Fall hat durch die große Anzahl an Opfern, und die sicherlich starke Traumatisierung vieler der Opfer, zudem durch die bundesweite Bekanntheit des Falles bis heute, eine sehr große Bedeutung. Das öffentliche Interesse am Fall und dessen Klärung ist extrem hoch.

Noch hält man ermittlerseits sehr „hinter dem Berg“. Es gilt, zunächst einmal die Identität des Forografierten festzustellen. Offiziell wird eine mögliche Verbindung zum „Uni-Phantom“ noch nirgends angesprochen.

Dennoch ist mir diese Woche schon Sekunden, nachdem ich die neue Meldung gelesen hatte, das Uni-Phantom eingefallen. Ich denke wirklich, er ist das, auf den Fotos. Und die Fotos sind sehr, sehr brauchbar. Er müsste jetzt eigentlich zu ermitteln sein. Falls zunächst nicht, könnte eine Belohnung ausgelobt werden.

Eine in meinen Augen sensationelle „Wendung“. Absolut unglaublich. Das ist richtungsweisend: dadurch, dass der Mensch heute immer mehr Spuren wie Fotos, Tonbandaufzeichnungen, Überwachungsvideos, etc., hinterlässt, ist in der Kriminalistik vielfach eine leichtere Verfolgbarkeit entstanden.

Die Opfer des Uni-Phantoms fordern Antworten, und eine Benennung des Täters wäre ein Anfang.


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