Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz
19.11.2023 um 23:13Danke für die Erklärung. Mich hätte aber lediglich interessiert, ob es so etwas wie einen Zeitstempel für ausgegangen Anrufe gab, den die Polizei einsehen konnte.
Bandini schrieb:Gaststätten hatten das aber relativ oft, da die Gäste zu dieser Zeit gerne mal ein Taxi oder einen Abholer anriefen. Da musste man sicherstellen, dass derjenige nicht den Onkel in Kiel anruft und die Einheiten durchrattern. Schließlich musste man in der Gaststätte leicht 30-50 Pfennig pro Einheit zahlen, denn Telefonieren war zu der Zeit noch ein kleiner Luxus.Ja, einen mechanischen Zähler, aber kein Einzelverbindungsnachweis in dem Sinne. Und im Floraheim wurde bestimmt nicht Buch über die Einheiten geführt.
ExilHarzer schrieb am 20.11.2023:EinzelverbindungsnachweisEine Speicherung der Daten fand schon statt, aber die Anforderung war ziemlich kompliziert. Zu der Zeit konnte man jedenfalls schon einen Antrag auf Rufnummernänderung stellen in extremen Belästigungsfällen. Dann musste nämlich auch anhand der Verbindungen festgestellt werden, ob eine tatsächliche Belästigung vorlag. Das lief gleichzeitig über eine Anzeige bei der Polizei usw.. Von daher denke ich, dass es im vorliegenden Fall schon möglich gewesen wäre, an diese Daten zu kommen. Zumindest für die Polizeibehörde.
xoxalb schrieb:Von daher denke ich, dass es im vorliegenden Fall schon möglich gewesen wäre, an diese Daten zu kommen. Zumindest für die Polizeibehörde.Nein, das war nicht möglich. Du konntest bei Belästigung eine Fangschaltung einrichten lassen. War nicht ganz billig. Ansonsten gab es keine Möglichkeit herauszubekommen, wer der Anrufer war. Damals wurde Datenschutz noch recht ernst genommen.
emz schrieb:Du konntest bei Belästigung eine Fangschaltung einrichten lassen.Den Begriff Fangschaltung kenne ich auch noch, aber ich habe mich hier orientiert:
Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes (auf Netzebene in den 1980er Jahren) wird die Rufnummer eines Anrufers bis zur letzten Vermittlungsstelle übertragen. Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale erlauben es jedoch, die Übermittlung an den Angerufenen eingeschränkt zu unterdrücken (ausgenommen hiervon sind Notrufanschlüsse der Polizei, Feuerwehr und medizinischer Notdienste, siehe auch CLIRO).Quelle: Wikipedia: Fangschaltung
Seit ca. 1990 sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, für Transparenz bei der Rechnungstellung jederzeit auf Nachfrage einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen. Dafür müssen sie sämtliche Wählverbindungen für eine angemessene Zeit speichern. Bei Straftaten (fortgesetzte Belästigung oder Bedrohung) können solche Daten auch von den Ermittlungsbehörden zur Identifizierung anonymer Anrufer genutzt werden.
RedRalph schrieb:Daher die Frage: Weiß jemand, ob der Taxifahrer wirklich Uschi O. kannte und sie schon früher hin und wieder nachts vom Flora abholte?Diesen Fall verfolge ich seit langem sehr aufmerksam und ich lese jetzt das erste Mal davon, dass Claudia O. (Uschi Obermaier ist jemand anderes 🤓) sich in der Vergangenheit bereits von jenem Taxifahrer hat chauffieren lassen.
RedRalph schrieb:Daher die Frage: Weiß jemand, ob der Taxifahrer wirklich Uschi O. kannte und sie schon früher hin und wieder nachts vom Flora abholte?Ich würde mal davon ausgehen, dass sich Gastwirte und Taxifahrer in der Regel auch persönlich kennen. Es gibt ja häufiger Gäste, die sich vom Taxi heimfahren lassen. Der Wirt ruft bei der Taxizentrale an, und der Taxifahrer kommt dann rein und fragt beim Wirt, wer der Fahrgast ist.
RedRalph schrieb:Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass er sie aufforderte einzusteigen oder die Fahrt zu bezahlen.Guter Gedanke. Nicht die Fahrt, die hat ja gar nicht stattgefunden, aber die (vergebliche) Anfahrt hätte er mMn berechnen dürfen.
sallomaeander schrieb:Aber wie sagt der Jurist: Wer Geld heraus will, hat schon halb verloren. Wie hätte er seinen Anspruch durchsetzen sollen, wenn die Frau behauptet hat, sie hätte kein Taxi gerufen?Naja, es gibt zumindest eine Zeugin aus der Taxizentrale, die hätte bestätigen können, dass eine Frau aus dem Flora-Heim ein Taxi bestellt hat (das ist ja dokumentiert). Und dies geschah offensichtlich zu einem Zeitpunkt, als das Heim längst geschlossen war. Insofern hätte ein Gericht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen können. Hängt beim "Königlich Bayerischen Amtsgericht" aber nicht selten von der Tagesform einer/eines Richterin/Richters ab...vor Gericht und auf hoher See...
Bayern81 schrieb:Wie schätzt ihr die fremde DNA ein, die unter den Fingernägeln von Claudia O. gefunden wurde und mit dem Diebstahl von 2012 übereinstimmt?Die DNA-Spur als solche sagt ja zunächst nichts weiter aus, als dass unter den Fingernägeln des Mordopfers und am Tatort des Diebstahls die DNA der selben Person gefunden wurde. In einem anderen Thread wurde kürzlich von jemandem recht gut erklärt, dass es sich bei einem solchen Kreuztreffer zunächst einmal um ein bloßes Indiz auf die Täterschaft einer bestimmten Person handelt, in unserem Fall sowohl, was den Einbruch, als auch, was den Mord anbelangt.
Bayern81 schrieb:Möglicherweise wird diese Spur überbewertet.Wie oben ausgeführt, beweist die Spur, für sich allein gesehen, nichts. Die Bewertung der daraus ableitbaren Zusammenhänge ist das A und O, für die Ermittler, aber auch ggf. später in einem Gerichtsverfahren.